Ausschreibung: Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten - D-Frankfurt
Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten
Hygienepapier
Dokument Nr...: 252363-2009
Veröffentlicht: 11.09.2009
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BEKANNTMACHUNG
Lieferauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): KfW, Palmengartenstr. 5-9, z.
Hd. von Frau Elke Metzen, D-60325 Frankfurt. Tel. +49 6974313645. E-Mail:
Vergabestelle@kfw.de. Fax +49 6974313106.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.kfw.de.
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
Kontaktstellen.
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Einrichtung des öffentlichen Rechts.
Wirtschaft und Finanzen.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Lieferung von
Hygienepapier.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Lieferung.
Kauf.
Hauptlieferort: Frankfurt a.M., Bonn, Berlin.
NUTS-Code: DE712.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Abschluss einer
Rahmenvereinbarung.
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit einem
einzigen Wirtschaftsteilnehmer.
Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Laufzeit in Monaten: 24.
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Für
ihre Gebäude an den drei Standorten Frankfurt a.M., Bonn und Berlin sucht
die KfW Bankengruppe Unternehmen zur Lieferung seiner Hygienepapiere
(Handtuchpapier und Toilettenpapier).
Die KfW Bankengruppe beabsichtigt die Beschaffung von Hygienepapier aus
100 % Altpapier. Damit leistet die KfW Bankengruppe einen Beitrag zur
Schonung von Ressourcen, zur Verringerung der Abwasserbelastung, des
Wasser- und Energieverbrauchs sowie zur Verminderung des Abfallaufkommens.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 33760000,
33770000.
II.1.8) Aufteilung in Lose: Ja.
Sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden: für ein oder mehrere
Lose.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Los 1: Toilettenpapier zwei-lagig, ca.
39 282 000 Blatt p.a. auf ca. 98 205 Rollen.
Los 2: Papierhandtücher 2-lagig, ca. 9 492 920 Blatt p.a. zuzüglich einer
einmaligen Anschaffung von passenden Spendern in der Größe: H389/B305/T132
(110 Stück) und in der Größe: H519/B305/T132 (20 Stück).
II.2.2) Optionen: Ja.
Beschreibung der Optionen: Vertragsdauer: 24 Monate mit Option auf
zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in
Monaten 12 (ab Auftragsvergabe).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeverträge bei verlängerbaren Liefer-
oder Dienstleistungsaufträgen: in Monaten 12 (ab Auftragsvergabe).
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer
in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe).
ANGABEN ZU DEN LOSEN
LOS-NR. 1
BEZEICHNUNG: Toilettenpapier
1) KURZE BESCHREIBUNG: Toilettenpapier.
Lagen: 2-lagig.
Papier: 100 % Altpapier.
Qualität: ca. 33gr/qm, höchst möglicher Weißegrad.
Verpackungseinheit: Rolle.
Sonstige Merkmale: Bei größtmöglicher Blattzahl pro Rolle sollte der
Durchmesser einer Rolle 115 mm sowie die Breite des Blattes 100 mm nicht
überschreiten, da teilweise geschlossene Behälter.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 33760000,
33770000.
LOS-NR. 2
BEZEICHNUNG: Papierhandtücher und Spender
1) KURZE BESCHREIBUNG: Papierhandtücher.
Lagen: 2-lagig.
Papier: 100 % Altpapier, höchst möglicher Weißegrad.
Verarbeitung: Interfalz-Faltung 85x230-235 mm.
Qualität: ca. 42gr/qm.
Blattabmessung: 250 x 230-235 mm.
Spender für 2-lagige Papierhandtücher.
Maße (mm; Außenmaß: H389/B305/T132.
Füllmenge: 290 Blatt + Rest.
Material: Kunststoff.
Farbe: hellgrau.
Sonstige Merkmale: Sichtfenster.
Spender für 2-lagige Papierhandtücher.
Maße (mm; Außenmaß): H519/B305/T132.
Füllmenge: 435 Blatt + Rest.
Material: Kunststoff.
Farbe: hellgrau.
Sonstige Merkmale: Sichtfenster.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 33760000,
33770000.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe
nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Der Bieter (bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte
Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft) erklärt zudem, dass:
er sämtliche in den Verdingungsunterlagen und den darin in Bezug
genommenen Verfahrens- und Vertragsbedingungen anerkennt,
er alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistung erfüllt,
über sein Vermögen (bei Bietergemeinschaften das Vermögen jedes
Mitglieds) weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser
Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
er sich nicht (bei Bietergemeinschaften kein Mitglied) in Liquidation
befindet,
er seine Verpflichtungen (bei Bietergemeinschaften das Vermögen jedes
Mitglieds) zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des
Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat,
dass ihm (bzw. der Bietergemeinschaft) keine Kenntnis über einen
Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 7a Nr. 2 Abs. 1 VOL/A
vorliegt,
er (bzw. die Bietergemeinschaft) Amtsträgern oder für den öffentlichen
Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder
gewährt hat,
er (bzw. die Bietergemeinschaft) bei Abgabe dieses Angebotes keine
Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen
hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, insbesondere
keine Absprachen über Preise oder die Herausstellung eines Unternehmens
oder einer Arbeitsgemeinschaft als niedrigster Bieter getroffen hat,
er (bzw. die Bietergemeinschaft) sich bewusst ist, dass eine falsche
Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge hat,
der auf Anfrage der KfW von ihm vorgelegte Auszug aus dem
Handelsregister (in Kopie) jeweils den aktuellen Eintragungsstand
wiedergibt,
er damit einverstanden ist, dass die KfW die benannten Ansprechpartner
des Kunden der Referenzprojekte befragt,
er (bzw. die Bietergemeinschaft) mit den zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen vertraulich umgegangen ist. Insbesondere hat er (bzw.
die Bietergemeinschaft) die Vergabeunterlagen ausschließlich zur
Erstellung dieses Angebotes verwendet und Inhalte aus den Unterlagen nicht
ohne Einverständnis der KfW Dritten zur Kenntnis gegeben,
er (bzw. die Bietergemeinschaft) mit der Verarbeitung und Speicherung im
Rahmen des Vergabeverfahrens von mir/ uns mitgeteilten personenbezogenen
Daten einverstanden ist,
er sich an sein Angebot bis zum Ablauf der Zuschlags- und
Angebotsbindefrist gebunden hält.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Die geforderten Nachweise/ Erklärungen sind mit dem Angebot/
der Bietererklärung an der dort vorgesehenen Stelle abzugeben. Bei
Bietergemeinschaften ist dies für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.
Eigenerklärung zum Nettogesamtjahresumsatz in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren,
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die geforderten Nachweise/ Erklärungen sind mit dem Angebot/ der
Bietererklärung an der dort vorgesehenen Stelle abzugeben.
Kurzdarstellung von 3 Kundenreferenzen bezogen auf die ausgeschriebene
Leistung,
Vorlage von 2 Mitarbeiterprofilen der Kontaktpersonen, die der KfW
während der Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der
Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der
Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: VSt. 07-09.
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
26.10.2009 - 10:00.
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können: Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Bis: 31.12.2009.
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der
Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Nein.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Mit Abgabe seines Angebotes erklärt der
Bieter, dass.
Das Produkt (Krepp-Toilettenpapiere und Krepp-Papierhandtücher) aus 100
% Altpapier im Sinne der vorgenannten Zusammensetzung besteht,
Einmal jährlich der Gehalt von Bisphenol A zu statistischen Zwecken
durch ein neutrales Prüfinstitut (zertifiziert nach ISO 17025) bestimmt
wird,
Bei der Herstellung der Hygienepapiere keine Nass- oder
Trockenverfestiger oder andere Hilfsstoffe eingesetzt werden, die Glyoxal
enthalten,
Optische Aufheller nicht eingesetzt werden,
Bei der Aufbereitung von Altpapieren auf die Verwendung von Chlor,
halogenierten Bleichchemikalien und biologisch schwerabbaubare
Komplexbildner, z.B. Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) und
Diethylenpentacetat (DTPA) verzichtet wird,
Als Schleimhautverhinderungsmittel und Konservierungsstoffe nur die
Stoffe verwendet werden, die als so genannte alte Stoffe in der Verordnung
2032/2003/EWG aufgelistet sind,
Tetramethylthiurandisulfid CAS Nr. 127-36-8 nicht verwendet wird.
Weitergehende Erklärungen und Zertifizierungen kann der Bieter seinem
Angebot hinzufügen.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammern des
Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-str. 16, D-53113 Bonn.
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vgl. §107ff GWB.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 9.9.2009.
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