Ausschreibungen Personenbeförderung im Linienverkehr - D-Heide
Personenbeförderung auf dem Landweg.
Personenbeförderung im Linienverkehr.
Dokument Nr...: 238650-2006
Veröffentlicht: 22.11.2006
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BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Kreis Dithmarschen, Stettiner
Straße 30, Kontakt Fachdienst Ordnung und Sicherheit, z. Hd. von Reinhard
Sommer, D-25746 Heide. Tel. 0481 / 971263. E-Mail:
reinhard.sommer@dithmarschen.de. Fax 0481/971468.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.dithmarschen.de.
Weitere Auskünfte erteilen: juratus - Rechtsanwalt Dr. Zeiss, Bachweg 5,
Kontakt juratus, z. Hd. von Rechtsanwalt Dr. Zeiss, D-35037 Marburg. Tel.
06421 / 16 50 88. E-Mail: zeiss@juratus.com. Fax 06421 / 16 50 89. URL:
www.juratus.com.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: juratus - Rechtsanwalt Dr.
Zeiss, Bachweg 5, Kontakt juratus, z. Hd. von Rechtsanwalt Dr. Zeiss,
D-35037 Marburg. Tel. 06421 / 16 50 88. E-Mail: zeiss@juratus.com. Fax
06421 / 16 50 89. URL: www.juratus.com.
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Regional- oder Lokalbehörde.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Ja.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Personennahverkehr (ÖPNV) und Schülerbeförderung.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 02.
Hauptort der Dienstleistung: Gebiet des Kreises Dithmarschen im Land
Schleswig-Holstein in Deutschland
NUTS-Code: DEF05.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Der
Kreis Dithmarschen möchte Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr
einschließlich Schülerbeförderung entsprechend den Anforderungen des
jeweils geltendenden Nahverkehrplans für sein Kreisgebiet beschaffen.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 60114000,
60110000.
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
II.1.8) Aufteilung in Lose: Ja.
Sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden: für ein oder mehrere
Lose.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Ja.
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Nach dem derzeit geltenden Fahrplan
werden insgesamt ca. 3 369 275 Fahrplan-KM pro Jahr zu erbringen sein.
Auf die Laufzeit von 8 Jahren gerechnet ergibt dies ca. 26 954 200
Fahrplan-Km. Der endgültige Umfang wird durch die angebotenden
Leistungsumfänge (Fahrpläne) im Verlauf des wettbewerblichen Dialogs
bestimmt werden.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG:
Beginn: 1.1.2008. Ende: 31.12.2015.
ANGABEN ZU DEN LOSEN
LOS-NR. 1
BEZEICHNUNG: Mögliches Linienbündel Nord
1) KURZE BESCHREIBUNG: Ein mögliches Linienbündel Nord wird insbesondere
folgende Punkte (von Nord nach Süd im Uhrzeigersinn) berühren: - Lunden,
- Hennstedt, - Tellingstedt, - Albersdorf, - Meldorf (Verknüpfung zum
Südbündel - Los 2), - Büsum, - Wesselbüren. Eine genauere Beschreibung
des Zuschnitts eines mögliches Loses "Linienbündel Nord" ist dem RNVP und
der geplanten Teilfortschreibung des RNVP zu entnehmen. Ob es tatsächlich
zu einer getrennten Vergabe von zwei Losen kommt, wird entscheidend von
den Ergebnissen des wettbewerblichen Dialogs abhängen. Welche Kriterien
dabei entscheidend sein werden, ist der geplanten Teilfortschreibung des
RNVP zu entnehmen. RNVP und geplante Teilfortschreibung sind Teil der
Vergabeunterlagen.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 60110000.
3) MENGE ODER UMFANG: Nach dem derzeit geltenden Fahrplan entfallen auf
ein mögliches Linienbündel Nord derzeit ca. 1 917 960 Personen-Km pro
Jahr. Auf die Vertragslaufzeit von 8 Jahren hochgerechnet sind dies ca.
15 343 680 Personen-Km. Der genaue Umfang wird im Verlauf des
wettbewerblichen Dialogs bestimmt.
5) WEITERE ANGABEN ZU DEN LOSEN: Ob es tatsächlich zu einer getrennten
Vergabe der zwei Lose kommt, wird entscheidend von den Ergebnissen des
wettbewerblichen Dialogs abhängen. Die maßgeblichen Kriterien der
Entscheidungsfindung sind der geplanten Teilfortschreibung des RNVP zu
entnehmen. RNVP und geplante Teilfortschreibung sind Teil der
Vergabeunterlagen.
LOS-NR. 2
BEZEICHNUNG: Mögliches Linienbündel Süd
1) KURZE BESCHREIBUNG: Ein mögliches Linienbündel Nord wird insbesondere
folgende Punkte (von Nord nach Süd im Uhrzeigersinn) berühren:- Meldorf
(Verknüpfung zum Nordbündel - Los 1), - Burg, - St. Michaelisdonn, -
Brunsbüttel, - Marne, - Friedrichskoog. Eine genauere Beschreibung des
Zuschnitts eines mögliches Loses "Linienbündel Süd" ist dem RNVP und der
geplanten Teilfortschreibung des RNVP zu entnehmen. Ob es tatsächlich zu
einer getrennten Vergabe von zwei Losen kommt, wird entscheidend von den
Ergebnissen des wettbewerblichen Dialogs abhängen. Welche Kriterien dabei
entscheidend sein werden, ist der geplanten Teilfortschreibung des RNVP
zu entnehmen. RNVP und geplante Teilfortschreibung sind Teil der
Vergabeunterlagen.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 60110000.
3) MENGE ODER UMFANG: Nach dem derzeit geltenden Fahrplan entfallen auf
ein mögliches Linienbündel Süd derzeit ca. 1 451 315 Personen-Km pro
Jahr. Auf die Vertragslaufzeit von 8 Jahren hochgerechnet sind dies ca.
11 610 520 Personen-Km. Der genaue Umfang wird im Verlauf des
wettbewerblichen Dialogs bestimmt.
5) WEITERE ANGABEN ZU DEN LOSEN: Ob es tatsächlich zu einer getrennten
Vergabe der zwei Lose kommt, wird entscheidend von den Ergebnissen des
wettbewerblichen Dialogs abhängen. Die maßgeblichen Kriterien der
Entscheidungsfindung sind der geplanten Teilfortschreibung des RNVP zu
entnehmen. RNVP und geplante Teilfortschreibung sind Teil der
Vergabeunterlagen.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Hier wird ein
wettbewerblicher Dialog durchgeführt, weil die wesentlichen finanziellen
Rahmenbedingungen objektiv ungeklärt sind. Fraglich ist nämlich, ob die
Erbringung der ausgeschriebenen ÖPNV-Leistungen durch den Landkreis
bezuschusst werden muss. Vor Durchführung des Genehmigungswettbewerbs ist
nämlich unklar, ob hier eigenwirtschaftliche oder gemeinwirtschaftliche
Genehmigungen zu erteilen sein werden. Aus Sicht des Vergaberechts
bedeutet dies, dass unklar ist, ob hier eine (unentgeltliche)
Dienstleistungskonzession oder ein (entgeltlicher) öffentlicher Auftrag
vergeben werden soll.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird: Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftung aller
Mitglieder gewährleisten. D.h., jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
muss für Leistungserbringung und andere in diesem Zusammenhang
entstandene Verbindlichkeiten in vollem Umfang haften.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Ja.
Es müssen auch bei eigenwirtschaftlicher Leistungserbringung bestimmte
Mindestanforderungen erfüllt werden, die sich aus den Vergabeunterlagen
und dem Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) ergeben. Der RNVP ist Teil der
Vergabeunterlagen.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Diplome, Prüfungszeugnisse, Genehmigungen oder
sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im
Straßenverkehr. Genehmigungen, Lizenzen o.ä. für Linienverkehr und
Personenverkehr mit Kraftomnibussen. Eintragung in Berufs- oder
Handelsregister. Nachweis von Referenzleistungen. Die Einzelheiten sind
einem Abfragekatalog als Teil der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: - Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit während der
Vertragslaufzeit - insbesondere durch: Ausschluss von Insolvenz, Angaben
zum Umsatz, Bilanzen, Bankerklärungen, Erklärung über ausreichende
Finanzmittel und deren Verfügbarkeit
- Sicherung für unvorhergesehene teuere Schadensereignisse - insbesondere
durch Nachweis von Haftpflichtversicherungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die Einzelheiten sind einem
Abfragekatalog als Teil der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Sicherung der technischen Leistungsfähigkeit über die Vertragslaufzeit -
insbesondere mittels Beschreibung der technischen Ausrüstung (z.B.
Fahrzeuge, Werkstätten, Betriebshöfe) und des Personals sowie von
Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Angaben zur Leitung, Angaben zu
Bescheinigungen von Qualitätskontrollinstituten (Zertifizierungen)
Die Einzelheiten sind einem Abfragekatalog als Teil der Vergabeunterlagen
zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die Einzelheiten sind einem
Abfragekatalog als Teil der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten: Nein.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander
folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu
erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der
Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der
Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungSchlusstermin für die
Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 16.2.2007 - 17:00.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig:
Preis: 25,00 EUR.
Zahlungsbedingungen und -weise: Verrechnungsscheck oder Überweisung auf
folgendes Konto: Kontoinhaber: Dr. Christopher Zeiss, Konto-Nr.: 46574,
BLZ 533 500 00, Sparkasse Marburg-Biedenkopf, Verwendungszweck:
Vergabeunterlagen Dithmarschen.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw.
Teilnahmeanträge: 23.2.2007 - 12:00.
IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber: 9.3.2007.
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können: Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Der Kreis Dithmarschen ist als
Aufgabenträger des ÖPNV und Täger eines Teils des Schülerverkehrs
teilweise selbst öffentlicher Auftraggeber. Teilweise handelt er mit
Vollmacht für andere öffentliche Auftraggeber, die ihrerseits jeweils
Träger eines Teils des Schülerverkehrs im Kreisgebiet sind. Diese
weiteren öffentlichen Auftraggeber haben wir im Folgenden aufgezählt: 1.)
Stadt Heide, 2.) Stadt Brunsbüttel, 3.) Stadt Marne, 4.) Gemeinde Büsum,
5.) Gemeinde Hemmingstedt, 6.) Gemeinde Friedrichskoog, 7.) Gemeinde
Weddingstedt, 8.) Gemeinde Neuenkirchen, 9.) Gemeinde St. Michaelisdonn,
10.) Amt KLG Hennstedt, 11.) Amt KLG Burg-Süderhastedt, 12.) Amt KLG
Lunden, 13.) Amt KLG Tellingstedt, 14.) Schulverband Wesselburen, 15.)
Schulverband Meldorf, 16.) Schulverband Albersdorf, 17.) Schulverband
Heider-Umland, 18.) Schulverband Marne, 19.) Schulverband St.
Michaelisdonn.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des
Landes Schleswig-Holstein, Reventlouallee 2-4, D-24105 Kiel. E-Mail:
vergabekammer@wimi.landsh.de. Tel. 0431 / 988-4640. URL:
http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de. Fax 0431 / 988-4702.
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen: Spezifische Fristen für die Einlegung
eines Nachprüfungsantrags bestehen in Deutschland nicht. Jedoch ist
grundsätzlich eine rechtzeitige Rüge - gegenüber der Vergabestelle
(juratus - Rechtsanwalt Dr. Zeiss, Bachweg 5, 35037 Marburg, Fax: 06421 /
16 50 89) - Voraussetzung für die spätere Einlegung eines
Nachprüfungsantrags. Verfahrensfehler sollten "unverzüglich" gerügt
werden (§ 107 Abs. 3 GWB), um den Zugang zur Vergabenachprüfung offen zu
halten. Die Ansichten dazu, was "unverzüglich" ist, varieren. Wir
empfehlen eine Rüge spätestens innerhalb von 2 - 3 Werktagen nach
Kenntnis von dem vermeintlichen Verfahrensfehler gegenüber der
Vergabestelle (juratus - Rechtsanwalt Dr. Zeiss, Bachweg 5, 35037
Marburg, Fax: 06421 / 16 50 89) abzugeben.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 20.11.2006.
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