Ausschreibungen Verbesserung der Information und Kommunikation über den Prozess der sozialen Eingliederung - B-Brüssel
Umfragen.
Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste.
Projektmanagement, ausser Projektüberwachung von Bauarbeiten.
Dokument Nr...: 118818-2005
Veröffentlicht: 25.06.2005
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Vergabebekanntmachung
Dienstleistungsaufträge
Ist das Beschaffungsübereinkommen (GPA) anwendbar? Ja.
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers:
Europäische Kommission, GD Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit,
z. Hd. Jérôme Vignon, Direktor EMPL/E und Leiter des Referats EMPL/E02,
Call for Tenders VT/2005/019, Rue Joseph II, 27 1/33, B-1049 Brüssel.
Tel. (32-2) 295 46 02. Fax (32-2) 299 05 09. E-Mail: Empl-e2@cec.eu.int.
URL: http://www.europa.eu.int/comm/employment_social.
I.2) Nähere Auskünfte sind bei folgender Anschrift erhältlich: Siehe
Anhang A.
I.3) Unterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Siehe Anhang A.
I.4) Angebote/Teilnahmeanträge sind an folgende Anschrift zu schicken:
Siehe Anhang A.
I.5) Art des öffentlichen Auftraggebers: EU-Institution.
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Art des Bauauftrags
II.1.2) Art des Lieferauftrags
II.1.3) Art des Dienstleistungsauftrags: Dienstleistungskategorie 11.
II.1.4) Rahmenvertrag? Nein.
II.1.5) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Verbesserung
der Information und Kommunikation über den Prozess der sozialen
Eingliederung.
II.1.6) Beschreibung/Gegenstand des Auftrags: Die Dienststellen der
Kommission sollen mittels des Auftrags technische Unterstützung im Rahmen
der Frage erhalten, wie die Kommunikation und Information in Verbindung
mit der Entwicklung und Durchführung des neuen rationalisierten Prozesses
der Koordinierung der Politiken in den Bereichen sozialer Schutz und
soziale Eingliederung verbessert werden können. Es handelt sich um einen
Zweijahresvertrag, der sich nach dem folgenden Dreistufen-Konzept richtet:
- der Auftragnehmer erarbeitet zunächst eine Kommunikations- und
Informationsstrategie, die sich mit den Möglichkeiten der Kommunikation
und Auswirkungsüberwachung betreffend den neuen rationalisierten
Prozesses befasst. Der Vorschlag ist mit den maßgeblichen Dienststellen
der Kommission abzustimmen. Die Strategie wird die mit der offenen
Koordinierungsmethode (OMC) erreichten Ergebnisse nutzen, soweit sie in
den Bereichen soziale Eingliederung und Renten entwickelt wurde, vor
allem die Feststellungen im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft
zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung;
- nach erfolgter Festlegung der Strategie führt der Auftragnehmer noch im
ersten Jahr die vereinbarten prioritären Maßnahmen durch;
- im zweiten Jahr führt der Auftragnehmer weitere Maßnahmen durch, die in
der vereinbarten Kommunikations- und Informationsstrategie vorgesehen
sind.
II.1.7) Ort der Ausführung, der Lieferung bzw.
Dienstleistungserbringung: Europäische Union.
II.1.8) Nomenklaturen
II.1.8.1) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.8.2) Andere einschlägige Nomenklaturen (CPA/NACE/CPC): 865, 866.
II.1.9) Aufteilung in Lose: Nein.
II.1.10) Werden Nebenangebote/Alternativvorschläge berücksichtigt? Nein.
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Der Preis darf den Betrag von 400 000
EUR nicht übersteigen.
II.2.2) Optionen. Beschreibung und Angabe des Zeitpunktes, zu dem sie
wahrgenommen werden können
II.3) Auftragsdauer bzw. Fristen für die Durchführung des Auftrags: 24
Monate ab Vertragsunterzeichnung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Informationen
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Nicht erforderlich.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw.
Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften: Die Zahlungen müssen in
EUR erfolgen.
Folgende Zahlungsbedingungen gelten:
I.4.1. Vorauszahlung
Nach Unterzeichnung des Vertrags durch die letzte Vertragspartei wird
innerhalb von 30 Tagen nach Eingang eines Antrags auf Vorauszahlung (mit
einer maßgeblichen Rechnung) bei der Kommission eine Vorauszahlung in
Höhe von 20 % des in Artikel I.3.1 genannten Gesamtbetrags geleistet.
I.4.2. Zwischenzahlung
Damit die Zahlungsforderung gültig ist, müssen ihr folgende Unterlagen
beiliegen:
- der Zwischenbericht über die Durchführung, gemäß den in Anhang I
aufgeführten Anweisungen,
- die maßgeblichen Rechnungen,
sofern der Bericht von der Kommission angenommen wurde.
Ab dem Zeitpunkt des Eingangs hat die Kommission eine Frist von 45 Tagen,
um den Bericht zu genehmigen oder abzulehnen, und der Auftragnehmer hat
eine Frist von 30 Tagen, um zusätzliche Informationen oder einen neuen
Bericht einzureichen.
Innerhalb von 30 Tagen nach dem Zeitpunkt der Genehmigung des Berichts
durch die Kommission wird eine Zwischenzahlung entsprechend den
maßgeblichen Rechnungen in Höhe von maximal 60 % des in Artikel I.3.1
genannten Gesamtbetrages geleistet.
I.4.3. Restzahlung
Damit die Anforderung der Restzahlung gültig ist, müssen ihr folgende
Unterlagen beiliegen:
- der technische Abschlussbericht gemäß den in Anhang I aufgeführten
Anweisungen,
- die maßgeblichen Rechnungen,
sofern der Bericht von der Kommission angenommen wurde.
Ab dem Zeitpunkt des Eingangs hat die Kommission eine Frist von 45 Tagen,
um den Bericht zu genehmigen oder abzulehnen, und der Auftragnehmer hat
eine Frist von 30 Tagen, um zusätzliche Informationen oder einen neuen
Bericht einzureichen.
Innerhalb von 30 Tagen nach dem Zeitpunkt der Genehmigung des Berichts
durch die Kommission erfolgt die Zahlung des Restbetrages des in Artikel
I.3.1 genannten Gesamtbetrages.
I.4.4. Ausführungsgarantie
Entfällt.
Bei der Erstellung des Angebots müssen die Bieter die Bestimmungen des
Standardvertrags berücksichtigen, der die ,,Allgemeinen Bedingungen für
Dienstleistungsverträge" enthält.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft von Bauunternehmern,
Lieferanten und Dienstleistern, an die der Auftrag vergeben wird: Ist die
Bildung einer Partnerschaft oder eines Konsortiums geplant, muss
deren/dessen Zusammensetzung angegeben werden und die unter Ziffer 12
genannten Kriterien gelten für die einzelnen Mitglieder der
Partnerschaft. Außerdem ist ein Mitglied des Konsortiums oder der
Partnerschaft zum Federführer zu bestimmen, der die Gesamtverantwortung
gegenüber der Kommission übernimmt, sowohl im Hinblick auf das Angebot
als auch auf den späteren Vertrag, falls das Konsortium oder die
Partnerschaft den Zuschlag erhält.
III.2) Bedingungen für die Teilnahme
III.2.1) Angaben zur Situation des Bauunternehmers/des Lieferanten/des
Dienstleisters sowie Angaben und Formalitäten, die zur Beurteilung der
Frage erforderlich sind, ob dieser die wirtschaftlichen und technischen
Mindestanforderungen erfüllt:
III.2.1.1) Rechtslage - Geforderte Nachweise: Artikel 93 der
Haushaltsordnung.
1. Ausgeschlossen werden Bewerber oder Bieter:
a) die sich im Konkurs, in Liquidation oder im (gerichtlichen) Vergleich
befinden, die ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder gegen die
diesbezügliche Verfahren laufen, oder die sich aufgrund eines in den
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verfahrens in einer
entsprechenden Lage befinden;
b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden
sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung
begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;
d) die ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
oder ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern nach den
Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, oder nach den
Rechtsvorschriften im Land des Auftraggebers oder im Land der
Auftragsausführung nicht erfüllt haben;
e) gegen die ein rechtskräftiges Urteil wegen Betruges, Bestechung,
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder aufgrund einer
sonstigen ungesetzlichen Handlung ergangen ist, die die finanziellen
Interessen der Gemeinschaften beeinträchtigen könnte;
f) bei denen im Anschluss an das Vergabeverfahren für einen anderen
Auftrag oder an das Verfahren zur Gewährung einer Beihilfe, die jeweils
aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert wurden, schwere
Ausführungsmängel aufgrund der Nichterfüllung ihrer vertraglichen
Verpflichtungen festgestellt wurden.
2. Bewerber oder Bieter müssen nachweisen, dass die in Absatz 1 genannten
Ausschlussgründe nicht auf sie zutreffen.
Artikel 134 der Durchführungsbestimmungen - Nachweise
1. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als ausreichenden Nachweis
dafür, dass keiner der in Artikel 93 Buchstaben a, b oder e der
Haushaltsordnung genannten Fälle auf den Bewerber oder Bieter zutrifft,
einen Strafregisterauszug neueren Datums oder, in Ermangelung eines
solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts-
oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, aus der
hervorgeht, dass diese Anforderungen erfüllt sind.
2. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als ausreichenden Nachweis
dafür, dass der in Artikel 93 Buchstabe d der Haushaltsordnung genannte
Fall auf den Bewerber oder Bieter nicht zutrifft, eine von der
zuständigen Behörde des betreffenden Staates kürzlich ausgestellte
Bescheinigung.
Wird ein solches Dokument oder eine solche Bescheinigung in dem
betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann diese(s) durch eine
eidesstattliche oder, falls dies nicht möglich ist, durch eine feierliche
Erklärung ersetzt werden, die die betreffende Person vor einer Gerichts-
oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einem zuständigen Berufsverband
im Herkunfts- bzw. Ursprungsland abgibt.
3. Je nach dem Recht des Landes, in dem der Bieter oder Bewerber ansässig
ist, betreffen die in den Absätzen 1 und 2 genannten Dokumente
juristische und/oder natürliche Personen, einschließlich, wenn der
öffentliche Auftraggeber es für erforderlich hält, der Unternehmensleiter
oder der Personen, die in Bezug auf den Bieter über eine Vertretungs-,
Entscheidungs- oder Kontrollbefugnis verfügen.
Artikel 94 der Haushaltsordnung
Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bewerber oder Bieter, die
(sich) während des Vergabeverfahrens:
a) in einem Interessenkonflikt befinden;
b) bei der Mitteilung der vom öffentlichen Auftraggeber für die Teilnahme
an der Ausschreibung verlangten Auskünfte falsche Erklärungen abgegeben
haben oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt haben.
Vom Bewerber oder Bieter vorzulegende Nachweise, die von der Europäischen
Kommission akzeptiert werden: siehe Anhang I (kann als Check-Liste
verwendet werden).
Angebote, die die in dem Anhang genannten Nachweise nicht enthalten,
werden ausgeschlossen.
Eine schriftliche Eigenerklärung des Bewerbers, dass er sich in keiner
der in Artikel 93 § 1 a, b, d und e (siehe oben) beschriebenen
Situationen befindet, wird von der GD Beschäftigung nicht akzeptiert.
III.2.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit -
Geforderte Nachweise: - Gesicherte finanzielle Lage des Beraters/der
Forscher. Vollständige testierte Abschlüsse - Bilanzen sowie Gewinn- und
Verlustrechnungen der letzten 3 Jahre. Jahresbudget der letzten 2 Jahre
für halböffentliche bzw. gemeinnützige Einrichtungen. Der Berater muss
eine Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sein Jahresumsatz
mindestens 50 % des Auftragshöchstwertes, d. h. 200 000 EUR, entspricht.
III.2.1.3) Technische Leistungsfähigkeit - Geforderte Nachweise: -
mindestens fünfjährige Erfahrung und Expertenwissen im Bereich der
Erarbeitung und Durchführung von Kommunikations- und
Informationsstrategien auf europäischer Ebene, nachzuweisen durch Vorlage
einer Liste bereits ausgeführter einschlägiger Arbeiten (siehe Ziffer 6
der Verdingungsunterlagen);
- eine Liste der Koordinatoren und Experten, die für die Erbringung der
geforderten Dienstleistungen eingesetzt werden sollen, zusammen mit ihren
Lebensläufen, die Angaben zu den Abschlüssen und beruflichen
Qualifikationen enthalten.
III.3) Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Ist die Dienstleistungserbringung einem besonderen Berufsstand
vorbehalten? Nein.
III.3.2) Müssen juristische Personen die Namen und die berufliche
Qualifikation der für die Ausführung der Dienstleistung verantwortlichen
Personen angeben? Ja.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren.
IV.1.1) Sind bereits Bewerber ausgewählt worden? Nein.
IV.1.2) Gründe für die Wahl des beschleunigten Verfahrens
IV.1.3) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
IV.1.3.1) Vorinformation zu demselben Auftrag: Bekanntmachungsnummer im
ABl.-Inhaltsverzeichnis: 2005/S 37-035149 vom 22.2.2005.
IV.1.3.2) Andere frühere Bekanntmachungen
IV.1.4) Zahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden
sollen
IV.2) Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund
der in den Unterlagen genannten Kriterien.
IV.3) Verwaltungsinformationen
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: VT/2005/019.
IV.3.2) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und
zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: Die Kommission berücksichtigt
nur die Anforderungen, die bis 40 Kalendertage nach dem Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eingehen (fällt dieser Tag auf
einen arbeitsfreien Tag, gilt der nächste Werktag als Schlusstermin).
Sämtliche Unterlagen können von der Website heruntergeladen werden (URL
siehe Ziffer I.1).
Preis: gebührenfrei.
IV.3.3) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder
Teilnahmeanträge: 60 Kalendertage nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung (fällt dieser Tag auf einen arbeitsfreien Tag, so
gilt der nächste Werktag als Schlusstermin).
Uhrzeit: 16.00 Uhr (Ortszeit Brüssel).
IV.3.4) Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte
Bewerber
IV.3.5) Sprache oder Sprachen, die für die Angebotslegung oder
Teilnahmeanträge verwendet werden können: Dänisch, Deutsch, Englisch,
Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch,
Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch,
Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch.
IV.3.6) Bindefrist des Angebots: 9 Monate ab dem Schlusstermin für den
Eingang der Angebote.
IV.3.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
IV.3.7.1) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein
dürfen: Ein Vertreter pro Bieter, ordnungsgemäß und schriftlich vom
Bieter bevollmächtigt.
IV.3.7.2) Zeitpunkt und Ort: Datum: 15 Kalendertage nach dem unter
Ziffer IV.3.3 genannten Datum (fällt dieser Tag auf einen arbeitsfreien
Tag, findet die Öffnung am nächsten Werktag statt).
Uhrzeit: 10.00.
Ort: J-27 rue Joseph II, 27, B-1040 Brüssel.
Abschnitt VI: Sonstige Informationen
VI.1) Ist die Bekanntmachung freiwillig? Nein.
VI.2) Geben Sie an, ob dieser Auftrag regelmäßig wiederkehrt und wann
voraussichtlich andere Bekanntmachungen veröffentlicht werden (falls
anwendbar)
VI.3) Steht dieser Auftrag mit einem Vorhaben/Programm in Verbindung,
das mit Mitteln der EU-Strukturfonds finanziert wird? Ja.
Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung
2002-2006. Beschluss Nr. 50/2002/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 7.12.2001.
VI.4) Sonstige Informationen
VI.5) Datum der Versendung der Bekanntmachung: 13.6.2005.
Anhang A
1.2) Nähere Auskünfte sind bei folgender Anschrift erhältlich:
Europäische Kommission, GD Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit,
z. Hd. Anne Tondevold, EMPL/E02, call for tenders VT/2005/019, Rue Joseph
II, 27, 1/33, B-1049 Brüssel. Tel. (32-2) 295 91 46. Fax (32-2) 299 05
09. E-Mail: Anne.tondevold@cec.eu.int. URL:
www.europa.eu.int/comm/employment_social/calls/tender_en.cfm.
1.3) Unterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Europäische
Kommission, GD Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, z. Hd.
Muriel Baum, EMPL/E02, call for tenders VT/2005/019, Rue Joseph II, 27,
1/33, B-1049 Brüssel. Tel. (32-2) 295 05 66. Fax (32-2) 299 05 09.
E-Mail: Muriel.baum@cec.eu.int. URL: www.europa.eu.int/comm/
employment_social/calls/tender_en.cfm.
1.4) Angebote/Teilnahmeanträge sind an folgende Anschrift zu schicken:
Europäische Kommission, GD Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit,
z. Hd. Jérôme Vignon, Direktor EMPL/E und Leiter des Referats EMPL/E02,
call for tenders VT/2005/019, Rue de Genève 1, B-1049 Brüssel.
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