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Ausschreibungen Verbesserung der Information und Kommunikation über den Prozess der sozialen Eingliederung - B-Brüssel
Umfragen.
Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste.
Projektmanagement, ausser Projektüberwachung von Bauarbeiten.
Dokument Nr...: 118818-2005
Veröffentlicht: 25.06.2005
*
  Vergabebekanntmachung
  Dienstleistungsaufträge
  Ist das Beschaffungsübereinkommen (GPA) anwendbar? Ja.
  Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
  I.1)	Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers:
  Europäische Kommission, GD Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit,
  z. Hd. Jérôme Vignon, Direktor EMPL/E und Leiter des Referats EMPL/E02,
  Call for Tenders VT/2005/019, Rue Joseph II, 27 1/33, B-1049 Brüssel.
  Tel. (32-2) 295 46 02. Fax (32-2) 299 05 09. E-Mail: Empl-e2@cec.eu.int.
  URL: http://www.europa.eu.int/comm/employment_social.
  I.2)	Nähere Auskünfte sind bei folgender Anschrift erhältlich: Siehe
  Anhang A.
  I.3)	Unterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Siehe Anhang A.
  I.4)	Angebote/Teilnahmeanträge sind an folgende Anschrift zu schicken:
  Siehe Anhang A.
  I.5)	Art des öffentlichen Auftraggebers: EU-Institution.
  Abschnitt II: Auftragsgegenstand
  II.1)  Beschreibung
  II.1.1)  Art des Bauauftrags
  II.1.2)  Art des Lieferauftrags
  II.1.3)  Art des Dienstleistungsauftrags: Dienstleistungskategorie 11.
  II.1.4)  Rahmenvertrag? Nein.
  II.1.5)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Verbesserung
  der Information und Kommunikation über den Prozess der sozialen
  Eingliederung.
  II.1.6)  Beschreibung/Gegenstand des Auftrags: Die Dienststellen der
  Kommission sollen mittels des Auftrags technische Unterstützung im Rahmen
  der Frage erhalten, wie die Kommunikation und Information in Verbindung
  mit der Entwicklung und Durchführung des neuen rationalisierten Prozesses
  der Koordinierung der Politiken in den Bereichen sozialer Schutz und
  soziale Eingliederung verbessert werden können. Es handelt sich um einen
  Zweijahresvertrag, der sich nach dem folgenden Dreistufen-Konzept richtet:
  - der Auftragnehmer erarbeitet zunächst eine Kommunikations- und
  Informationsstrategie, die sich mit den Möglichkeiten der Kommunikation
  und Auswirkungsüberwachung betreffend den neuen rationalisierten
  Prozesses befasst. Der Vorschlag ist mit den maßgeblichen Dienststellen
  der Kommission abzustimmen. Die Strategie wird die mit der offenen
  Koordinierungsmethode (OMC) erreichten Ergebnisse nutzen, soweit sie in
  den Bereichen soziale Eingliederung und Renten entwickelt wurde, vor
  allem die Feststellungen im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft
  zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung;
  - nach erfolgter Festlegung der Strategie führt der Auftragnehmer noch im
  ersten Jahr die vereinbarten prioritären Maßnahmen durch;
  - im zweiten Jahr führt der Auftragnehmer weitere Maßnahmen durch, die in
  der vereinbarten Kommunikations- und Informationsstrategie vorgesehen
  sind.
  II.1.7)  Ort der Ausführung, der Lieferung bzw.
  Dienstleistungserbringung: Europäische Union.
  II.1.8)  Nomenklaturen
  II.1.8.1)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
  II.1.8.2)  Andere einschlägige Nomenklaturen (CPA/NACE/CPC): 865, 866.
  II.1.9)  Aufteilung in Lose: Nein.
  II.1.10)  Werden Nebenangebote/Alternativvorschläge berücksichtigt? Nein.
  II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
  II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang: Der Preis darf den Betrag von 400 000
  EUR nicht übersteigen.
  II.2.2)  Optionen. Beschreibung und Angabe des Zeitpunktes, zu dem sie
  wahrgenommen werden können
  II.3)  Auftragsdauer bzw. Fristen für die Durchführung des Auftrags: 24
  Monate ab Vertragsunterzeichnung.
  Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
  Informationen
  III.1)  Bedingungen für den Auftrag
  III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Nicht erforderlich.
  III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw.
  Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften:  Die Zahlungen müssen in
  EUR erfolgen.
  Folgende Zahlungsbedingungen gelten:
  I.4.1. Vorauszahlung
  Nach Unterzeichnung des Vertrags durch die letzte Vertragspartei wird
  innerhalb von 30 Tagen nach Eingang eines Antrags auf Vorauszahlung (mit
  einer maßgeblichen Rechnung) bei der Kommission eine Vorauszahlung in
  Höhe von 20 % des in Artikel I.3.1 genannten Gesamtbetrags geleistet.
  I.4.2. Zwischenzahlung
  Damit die Zahlungsforderung gültig ist, müssen ihr folgende Unterlagen
  beiliegen:
  - der Zwischenbericht über die Durchführung, gemäß den in Anhang I
  aufgeführten Anweisungen,
  - die maßgeblichen Rechnungen,
  sofern der Bericht von der Kommission angenommen wurde.
  Ab dem Zeitpunkt des Eingangs hat die Kommission eine Frist von 45 Tagen,
  um den Bericht zu genehmigen oder abzulehnen, und der Auftragnehmer hat
  eine Frist von 30 Tagen, um zusätzliche Informationen oder einen neuen
  Bericht einzureichen.
  Innerhalb von 30 Tagen nach dem Zeitpunkt der Genehmigung des Berichts
  durch die Kommission wird eine Zwischenzahlung entsprechend den
  maßgeblichen Rechnungen in Höhe von maximal 60 % des in Artikel I.3.1
  genannten Gesamtbetrages geleistet.
  I.4.3. Restzahlung
  Damit die Anforderung der Restzahlung gültig ist, müssen ihr folgende
  Unterlagen beiliegen:
  - der technische Abschlussbericht gemäß den in Anhang I aufgeführten
  Anweisungen,
  - die maßgeblichen Rechnungen,
  sofern der Bericht von der Kommission angenommen wurde.
  Ab dem Zeitpunkt des Eingangs hat die Kommission eine Frist von 45 Tagen,
  um den Bericht zu genehmigen oder abzulehnen, und der Auftragnehmer hat
  eine Frist von 30 Tagen, um zusätzliche Informationen oder einen neuen
  Bericht einzureichen.
  Innerhalb von 30 Tagen nach dem Zeitpunkt der Genehmigung des Berichts
  durch die Kommission erfolgt die Zahlung des Restbetrages des in Artikel
  I.3.1 genannten Gesamtbetrages.
  I.4.4. Ausführungsgarantie
  Entfällt.
  Bei der Erstellung des Angebots müssen die Bieter die Bestimmungen des
  Standardvertrags berücksichtigen, der die ,,Allgemeinen Bedingungen für
  Dienstleistungsverträge" enthält.
  III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft von Bauunternehmern,
  Lieferanten und Dienstleistern, an die der Auftrag vergeben wird: Ist die
  Bildung einer Partnerschaft oder eines Konsortiums geplant, muss
  deren/dessen Zusammensetzung angegeben werden und die unter Ziffer 12
  genannten Kriterien gelten für die einzelnen Mitglieder der
  Partnerschaft. Außerdem ist ein Mitglied des Konsortiums oder der
  Partnerschaft zum Federführer zu bestimmen, der die Gesamtverantwortung
  gegenüber der Kommission übernimmt, sowohl im Hinblick auf das Angebot
  als auch auf den späteren Vertrag, falls das Konsortium oder die
  Partnerschaft den Zuschlag erhält.
  III.2)  Bedingungen für die Teilnahme
  III.2.1)  Angaben zur Situation des Bauunternehmers/des Lieferanten/des
  Dienstleisters sowie Angaben und Formalitäten, die zur Beurteilung der
  Frage erforderlich sind, ob dieser die wirtschaftlichen und technischen
  Mindestanforderungen erfüllt:
  III.2.1.1)  Rechtslage - Geforderte Nachweise: Artikel 93 der
  Haushaltsordnung.
  1. Ausgeschlossen werden Bewerber oder Bieter:
  a) die sich im Konkurs, in Liquidation oder im (gerichtlichen) Vergleich
  befinden, die ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder gegen die
  diesbezügliche Verfahren laufen, oder die sich aufgrund eines in den
  einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verfahrens in einer
  entsprechenden Lage befinden;
  b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden
  sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
  c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung
  begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;
  d) die ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
  oder ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern nach den
  Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, oder nach den
  Rechtsvorschriften im Land des Auftraggebers oder im Land der
  Auftragsausführung nicht erfüllt haben;
  e) gegen die ein rechtskräftiges Urteil wegen Betruges, Bestechung,
  Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder aufgrund einer
  sonstigen ungesetzlichen Handlung ergangen ist, die die finanziellen
  Interessen der Gemeinschaften beeinträchtigen könnte;
  f) bei denen im Anschluss an das Vergabeverfahren für einen anderen
  Auftrag oder an das Verfahren zur Gewährung einer Beihilfe, die jeweils
  aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert wurden, schwere
  Ausführungsmängel aufgrund der Nichterfüllung ihrer vertraglichen
  Verpflichtungen festgestellt wurden.
  2. Bewerber oder Bieter müssen nachweisen, dass die in Absatz 1 genannten
  Ausschlussgründe nicht auf sie zutreffen.
  Artikel 134 der Durchführungsbestimmungen - Nachweise
  1. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als ausreichenden Nachweis
  dafür, dass keiner der in Artikel 93 Buchstaben a, b oder e der
  Haushaltsordnung genannten Fälle auf den Bewerber oder Bieter zutrifft,
  einen Strafregisterauszug neueren Datums oder, in Ermangelung eines
  solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts-
  oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, aus der
  hervorgeht, dass diese Anforderungen erfüllt sind.
  2. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als ausreichenden Nachweis
  dafür, dass der in Artikel 93 Buchstabe d der Haushaltsordnung genannte
  Fall auf den Bewerber oder Bieter nicht zutrifft, eine von der
  zuständigen Behörde des betreffenden Staates kürzlich ausgestellte
  Bescheinigung.
  Wird ein solches Dokument oder eine solche Bescheinigung in dem
  betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann diese(s) durch eine
  eidesstattliche oder, falls dies nicht möglich ist, durch eine feierliche
  Erklärung ersetzt werden, die die betreffende Person vor einer Gerichts-
  oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einem zuständigen Berufsverband
  im Herkunfts- bzw. Ursprungsland abgibt.
  3. Je nach dem Recht des Landes, in dem der Bieter oder Bewerber ansässig
  ist, betreffen die in den Absätzen 1 und 2 genannten Dokumente
  juristische und/oder natürliche Personen, einschließlich, wenn der
  öffentliche Auftraggeber es für erforderlich hält, der Unternehmensleiter
  oder der Personen, die in Bezug auf den Bieter über eine Vertretungs-,
  Entscheidungs- oder Kontrollbefugnis verfügen.
  Artikel 94 der Haushaltsordnung
  Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bewerber oder Bieter, die
  (sich) während des Vergabeverfahrens:
  a) in einem Interessenkonflikt befinden;
  b) bei der Mitteilung der vom öffentlichen Auftraggeber für die Teilnahme
  an der Ausschreibung verlangten Auskünfte falsche Erklärungen abgegeben
  haben oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt haben.
  Vom Bewerber oder Bieter vorzulegende Nachweise, die von der Europäischen
  Kommission akzeptiert werden: siehe Anhang I (kann als Check-Liste
  verwendet werden).
  Angebote, die die in dem Anhang genannten Nachweise nicht enthalten,
  werden ausgeschlossen.
  Eine schriftliche Eigenerklärung des Bewerbers, dass er sich in keiner
  der in Artikel 93 § 1 a, b, d und e (siehe oben) beschriebenen
  Situationen befindet, wird von der GD Beschäftigung nicht akzeptiert.
  III.2.1.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit -
  Geforderte Nachweise: - Gesicherte finanzielle Lage des Beraters/der
  Forscher. Vollständige testierte Abschlüsse - Bilanzen sowie Gewinn- und
  Verlustrechnungen der letzten 3 Jahre. Jahresbudget der letzten 2 Jahre
  für halböffentliche bzw. gemeinnützige Einrichtungen. Der Berater muss
  eine Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sein Jahresumsatz
  mindestens 50 % des Auftragshöchstwertes, d. h. 200 000 EUR, entspricht.
  III.2.1.3)  Technische Leistungsfähigkeit - Geforderte Nachweise: -
  mindestens fünfjährige Erfahrung und Expertenwissen im Bereich der
  Erarbeitung und Durchführung von Kommunikations- und
  Informationsstrategien auf europäischer Ebene, nachzuweisen durch Vorlage
  einer Liste bereits ausgeführter einschlägiger Arbeiten (siehe Ziffer 6
  der Verdingungsunterlagen);
  - eine Liste der Koordinatoren und Experten, die für die Erbringung der
  geforderten Dienstleistungen eingesetzt werden sollen, zusammen mit ihren
  Lebensläufen, die Angaben zu den Abschlüssen und beruflichen
  Qualifikationen enthalten.
  III.3)  Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
  III.3.1)  Ist die Dienstleistungserbringung einem besonderen Berufsstand
  vorbehalten? Nein.
  III.3.2)  Müssen juristische Personen die Namen und die berufliche
  Qualifikation der für die Ausführung der Dienstleistung verantwortlichen
  Personen angeben? Ja.
  Abschnitt IV: Verfahren
  IV.1)  Verfahrensart: Offenes Verfahren.
  IV.1.1)  Sind bereits Bewerber ausgewählt worden? Nein.
  IV.1.2)  Gründe für die Wahl des beschleunigten Verfahrens
  IV.1.3)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
  IV.1.3.1)  Vorinformation zu demselben Auftrag: Bekanntmachungsnummer im
  ABl.-Inhaltsverzeichnis: 2005/S 37-035149 vom 22.2.2005.
  IV.1.3.2)  Andere frühere Bekanntmachungen
  IV.1.4)  Zahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden
  sollen
  IV.2)  Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund
  der in den Unterlagen genannten Kriterien.
  IV.3)  Verwaltungsinformationen
  IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: VT/2005/019.
  IV.3.2)  Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und
  zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: Die Kommission berücksichtigt
  nur die Anforderungen, die bis 40 Kalendertage nach dem Zeitpunkt der
  Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eingehen (fällt dieser Tag auf
  einen arbeitsfreien Tag, gilt der nächste Werktag als Schlusstermin).
  Sämtliche Unterlagen können von der Website heruntergeladen werden (URL
  siehe Ziffer I.1).
  Preis: gebührenfrei.
  IV.3.3)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder
  Teilnahmeanträge: 60 Kalendertage nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung
  dieser Bekanntmachung (fällt dieser Tag auf einen arbeitsfreien Tag, so
  gilt der nächste Werktag als Schlusstermin).
  Uhrzeit: 16.00 Uhr (Ortszeit Brüssel).
  IV.3.4)  Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte
  Bewerber
  IV.3.5)  Sprache oder Sprachen, die für die Angebotslegung oder
  Teilnahmeanträge verwendet werden können: Dänisch, Deutsch, Englisch,
  Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch,
  Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch,
  Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch.
  IV.3.6)  Bindefrist des Angebots: 9 Monate ab dem Schlusstermin für den
  Eingang der Angebote.
  IV.3.7)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote
  IV.3.7.1)  Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein
  dürfen: Ein Vertreter pro Bieter, ordnungsgemäß und schriftlich vom
  Bieter bevollmächtigt.
  IV.3.7.2)  Zeitpunkt und Ort: Datum: 15 Kalendertage nach dem unter
  Ziffer IV.3.3 genannten Datum (fällt dieser Tag auf einen arbeitsfreien
  Tag, findet die Öffnung am nächsten Werktag statt).
  Uhrzeit: 10.00.
  Ort: J-27 rue Joseph II, 27, B-1040 Brüssel.
  Abschnitt VI: Sonstige Informationen
  VI.1)  Ist die Bekanntmachung freiwillig? Nein.
  VI.2)  Geben Sie an, ob dieser Auftrag regelmäßig wiederkehrt und wann
  voraussichtlich andere Bekanntmachungen veröffentlicht werden (falls
  anwendbar)
  VI.3)  Steht dieser Auftrag mit einem Vorhaben/Programm in Verbindung,
  das mit Mitteln der EU-Strukturfonds finanziert wird? Ja.
  Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung
  2002-2006. Beschluss Nr. 50/2002/EG des Europäischen Parlaments und des
  Rates vom 7.12.2001.
  VI.4)  Sonstige Informationen
  VI.5)  Datum der Versendung der Bekanntmachung: 13.6.2005.
  Anhang A
  1.2)	Nähere Auskünfte sind bei folgender Anschrift erhältlich:
  Europäische Kommission, GD Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit,
  z. Hd. Anne Tondevold, EMPL/E02, call for tenders VT/2005/019, Rue Joseph
  II, 27, 1/33, B-1049 Brüssel. Tel. (32-2) 295 91 46. Fax (32-2) 299 05
  09. E-Mail: Anne.tondevold@cec.eu.int. URL:
  www.europa.eu.int/comm/employment_social/calls/tender_en.cfm.
  1.3)	Unterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Europäische
  Kommission, GD Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, z. Hd.
  Muriel Baum, EMPL/E02, call for tenders VT/2005/019, Rue Joseph II, 27,
  1/33, B-1049 Brüssel. Tel. (32-2) 295 05 66. Fax (32-2) 299 05 09.
  E-Mail: Muriel.baum@cec.eu.int. URL: www.europa.eu.int/comm/
  employment_social/calls/tender_en.cfm.
  1.4)	Angebote/Teilnahmeanträge sind an folgende Anschrift zu schicken:
  Europäische Kommission, GD Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit,
  z. Hd. Jérôme Vignon, Direktor EMPL/E und Leiter des Referats EMPL/E02,
  call for tenders VT/2005/019, Rue de Genève 1, B-1049 Brüssel.
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de

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