Ausschreibungen Cards - Ausrüstung für Grenzkontrollen und die Verwaltung der grünen Grenze - B-Brüssel
Diverse Ausrüstungen, a.n.g.
Dokument Nr...: 218056-2004
Veröffentlicht: 29.12.2004
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Albanien (verschiedene Standorte)
Bekanntmachung eines Lieferauftrages
1. Referenznummer der Veröffentlichung: EuropeAid/120578/C/S/AL
2. Verfahren: Offenes Verfahren.
3. Programm: Cards 2003.
4. Finanzierung: BGUE-B2004-19.070100-C8-AIDCO.
5. Öffentlicher Auftraggeber: Die Europäische Gemeinschaft, vertreten
durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, im Auftrag und für
Rechnung der Regierung von Albanien, B-Brüssel.
Auftragsspezifikation
6. Beschreibung des Auftrags: Lieferung von Ausrüstung für die
Grenzpolizei in Albanien (für Grenzkontrollen, mobile Grenzkontrollposten
und Dokumentenüberprüfung an Grenzkontrollposten) im Rahmen des Projekts
betreffend die Umsetzung der IBM-Strategie im Rahmen des Cards-Programms
2003 für integrierte Grenzverwaltung zugunsten Albaniens.
7. Losanzahl/-nummer/-bezeichnung: Vier Lose, aufgeteilt wie folgt:
Los 1: Ausrüstung für die Grenzüberwachung.
Los 2: Ausrüstung für mobile Grenzkontrollposten.
Los 3: Ausrüstung für die Dokumentenüberprüfung an Grenzkontrollposten.
Los 4: Ausrüstung für Grenzpatrouillen (Fahrzeuge).
Teilnahmebedingungen
8. Teilnahmeberechtigung und Ursprungsregeln: Gleichrangig
teilnahmeberechtigt sind alle [als Einzelbieter oder als Zusammenschluss
(Konsortium) von Bietern teilnehmenden] natürlichen und juristischen
Personen aus den Mitgliedstaaten und den Ländern und Gebieten der
Regionen, die unter die Verordnung oder die sonstigen spezifischen
Instrumente für das Programm fallen, aus dem der Auftrag finanziert wird,
und/oder die darin zur Teilnahme zugelassen werden (siehe Ziffer 21).
Sämtliche im Rahmen des vorliegenden Auftrags gelieferten Waren müssen
aus den vorgenannten Staaten stammen.
9. Ausschlusskriterien: Bewerber müssen eine Erklärung darüber vorlegen,
dass sie sich in keiner der Situationen befinden, die unter Ziffer 2.3.3
des Handbuchs für Vergabeverfahren, die aus dem Gesamthaushaltsplan der
Europäischen Gemeinschaften im Zusammenhang mit außergemeinschaftlichen
Maßnahmen finanziert werden, aufgeführt sind.
10. Anzahl der Angebote: Bieter (einschließlich Unternehmen innerhalb
desselben rechtlichen Zusammenschlusses, weiterer Mitglieder desselben
Konsortiums und Unterauftragnehmern) dürfen ein Angebot für ein Los oder
mehrere Lose einreichen. Angebote nur für Teile eines Loses werden nicht
berücksichtigt. Die Bieter können in ihrem Angebot darauf hinweisen, dass
sie einen Preisnachlass gewähren, falls sie den Zuschlag für mehrere Lose
erhalten. Bieter dürfen zusätzlich zu ihrem Angebot für die in den
Ausschreibungsunterlagen geforderten Lieferungen kein Angebot für eine
alternative Lösung abgeben.
11. Angebotsgarantie: Zusammen mit ihrem Angebot müssen Bieter eine
Angebotsgarantie in Höhe von 9 000 EUR für Los 1, 500 EUR für Los 2, 2
000 EUR für Los 3 und 23 000 EUR für Los 4 einreichen. Diese Garantie
wird den nicht erfolgreichen Bietern erstattet, sobald das
Ausschreibungsverfahren abgeschlossen ist, und dem erfolgreichen
Bieter/den erfolgreichen Bietern nach Unterzeichnung des Vertrages durch
alle Parteien. Diese Garantie wird in Anspruch genommen, falls der Bieter
nicht alle in seinem Angebot aufgeführten Verpflichtungen erfüllt.
12. Ausführungsgarantie: Der erfolgreiche Bieter wird aufgefordert, bei
Unterzeichnung des Vertrages eine Ausführungsgarantie in Höhe von 10 %
des Auftragswerts zu leisten. Der Bieter muss diese Garantie spätestens
30 Tage nach Erhalt des vom öffentlichen Auftraggeber unterzeichneten
Vertrags bereitstellen. Versäumt es der ausgewählte Bieter, eine solche
Garantie innerhalb des vorgenannten Zeitraumes zu stellen, ist der
Vertrag nichtig und ein neuer Vertrag kann ausgefertigt und dem Bieter
mit dem zweitgünstigsten, die Bedingungen erfüllenden Angebot zugesandt
werden.
13. Informationsveranstaltung und/oder Ortsbesichtigung: Eine
Informationsveranstaltung ist nicht geplant.
14. Angebotsbindefrist: Die Angebote müssen nach dem Schlusstermin für
den Eingang der Angebote mindestens 90 Tage gültig bleiben.
15. Zeitraum für die Ausführung: 60 Tage ab der Verwaltungsanweisung des
Projektleiters, in Übereinstimmung mit Artikel 18.2 der Allgemeinen
Bedingungen.
Auswahl- und Zuschlagskriterien
16. Auswahlkriterien: Berufliche Leistungsfähigkeit: Vorlage von
Nachweisen, die belegen, dass in den letzten drei Jahren bereits
vergleichbare Lieferungen oder vergleichbare Lieferaufträge erfolgreich
ausgeführt wurden.
17. Zuschlagskriterien: Preis.
Angebotsabgabe
18. Erhalt der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen
sind unter folgender Internetadresse erhältlich:
http://europa.eu.int/comm/europeaid/tender/index_en.htm. Die
Ausschreibungsunterlagen sind auch beim öffentlichen Auftraggeber
erhältlich. Angebote sind unter Verwendung des Standard-Angebotsformulars
einzureichen, das in den Ausschreibungsunterlagen enthalten ist; das
Format dieses Formulars und die darin aufgeführten Anweisungen sind
strikt einzuhalten.
Bieter richten ihre Fragen in Bezug auf diese Ausschreibung schriftlich
an folgende Stelle:
Delegation der Europäischen Kommission in Albanien, Herrn Marcello
Repici, Contract Officer, Rruga Donika Kastrioti, Vila 42, Tirana,
Albanien. E-Mail: stoffer.van-dijk@cec.eu.int. Fax: 00355 4230752;
(unter Angabe der Referenznummer der Veröffentlichung
EuropeAid/119916/C/S/AL), und zwar bis spätestens 21 Tage vor dem unter
Ziffer 19 aufgeführten Schlusstermin für den Eingang der Angebote. Der
öffentliche Auftraggeber muss alle Fragen der Bieter bis spätestens 11
Tage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote beantworten.
19. Schlusstermin für den Eingang der Angebote: Am 14. Februar 2005 um
16.00 Uhr Ortszeit.
Angebote, die nach dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
20. Öffnung der Angebote: 15. März 2005, 10.00 Uhr Ortszeit, in den
Räumlichkeiten der Delegation der Europäischen Kommission in Albanien,
Rruga Donika Kastrioti, Villa 42, Tirana, Albanien.
21. Rechtsgrundlage: Cards-Verordnung (EG) des Rates Nr. 2666/2000.