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Ausschreibungen Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung - D-Bonn
Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung.
Dokument Nr...: 211234-2004
Veröffentlicht: 16.12.2004
*
  VERGABEBEKANNTMACHUNG
  Dienstleistungsauftrag
  Das Beschaffungsübereinkommen (GPA) ist anwendbar: Ja.
  ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
  I.1)	Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers:
  Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ),
  Projektgruppe "Impulse für die Zivilgesellschaft", Att: Frau Dr. Heide
  Gölz, Rochusstraße 8-10, D-53123 Bonn. Tel.: (01888) 555-1290. Fax:
  (01888) 555-4905. E-mail: heide.goelz@bmfsfj.bund.de. URL: www.bmfsfj.de.
  I.2)	Nähere Auskünfte sind bei folgender Anschrift erhältlich: Siehe I.1.
  I.3)	Unterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Siehe I.1.
  I.4)	Angebote/Teilnahmeanträge sind an folgende Anschrift zu schicken:
  Siehe I.1.
  I.5)	Art des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Ebene.
  ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
  II.1)  Beschreibung
  II.1.3)  Art des DienstleistungsauftragsDienstleistungskategorie: 08.
  II.1.4)  Rahmenvertrag: Nein.
  II.1.5)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
  Wissenschaftliche Begleitung des Modellprogramms zur Umsetzung der
  Empfehlungen der Kommission "Impulse für die Zivilgesellschaft".
  II.1.6)  Beschreibung/Gegenstand des Auftrags: Das Bundesministerium für
  Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird ab dem Haushaltsjahr 2005
  Mittel bereitstellen, um Modellprojekte zum Aufbau neuer
  generationsübergreifender Freiwilligendienste für alle Altersgruppen
  finanziell zu unterstützen. Im Haushaltsjahr 2005 stehen hierfür
  10.000.000,00 EUR zur Verfügung.
  Modelle und damit verbundene wissenschaftliche Begleitung sind zeitlich
  begrenzte Projekte, deren Ergebnisse auf andere Träger oder
  Förderbereiche übertragbar sind und Erkenntnisse bringen sollen im
  Hinblick auf
  a) die Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von
  Methoden und Konzeptionen in den Aufgabenbereichen des BMFSFJ sowie
  b) die Notwendigkeit und die Ausgestaltung gesetzgeberischer Regelungen
  oder die Überprüfung von bestehenden Grenzen.
  Aus den im neuen Modellprogramm gewonnenen Erfahrungen soll der
  angemessene und erforderliche Rahmen für die von der Kommission "Impulse
  für die Zivilgesellschaft" in ihrem Bericht vom 15.1.2004 empfohlenen
  neuen Freiwilligendienste festgelegt werden. Die Einstimmigkeit dieser
  Kommissionsempfehlungen verdeutlicht den hohen gesellschaftlichen Konsens
  zur Weiterentwicklung der Freiwilligendienste in Deutschland. Der Bericht
  ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
  und Jugend veröffentlicht.
  http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/
  Publikationen,did=14910.html.
  Nach derzeitigem Planungsstand werden ca. 50 Projekte in das Vorhaben
  einbezogen. Das Modellprogramm soll einen Zeitraum von drei Jahren
  umfassen und wird in mehrere Phasen aufgeteilt. Die erste Phase beginnt
  im Frühjahr 2005, die zweite im Herbst 2005. Für die Jahre 2006 und 2007
  sind weitere Phasen geplant.
  Nähere Informationen zum Modellprogramm zur Umsetzung der Empfehlungen
  der Kommission "Impulse für die Zivilgesellschaft" können auf der
  Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  eingesehen werden. Auf Anforderung werden die Informationen zugesandt.
  Ziel des Verhandlungsverfahrens ist die Vorbereitung der Vergabe der
  wissenschaftlichen Begleitung des Modellvorhabens.
  Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung wird es sein, die
  Modellprojekte zu begleiten und zu unterstützen sowie das Gesamtprojekt
  zu evaluieren und zu dokumentieren.
  Dazu gehört insbesondere:
  die wissenschaftliche Beratung und Unterstützung bei der
  Projektentwicklung und der Projektdurchführung entsprechend den
  Empfehlungen der Kommission,
  die Reflexion des Projektverlaufs im Hinblick auf die Kriterien der
  Kommission,
  die Dokumentation des Gesamtprojektes durch Erstellung von jährlichen
  Sachstandsberichten,
  die wissenschaftliche Analyse und Bewertung der Erkenntnisse und
  Ergebnisse der Einzelprojekte sowie des Gesamtprojektes insgesamt,
  die wissenschaftliche Bewertung der erprobten Maßnahmen hinsichtlich
  ihrer Übertragbarkeit in Regelstrukturen,
  die Erstellung eines Abschlussberichts sowie die Unterstützung des
  Auftraggebers bei:
  der Leitung einer Arbeitsgruppe von Projektnehmern und Projektpartnern,
  der Zusammenarbeit mit dem Projektbeirat,
  der Durchführung von projektbezogenen Workshops und Fachtagungen,
  der Öffentlichkeitsarbeit.
  Die wissenschaftliche Begleitung soll in drei Hauptphasen gegliedert
  werden, wobei sich die Phasen wegen des gestaffelten Beginns der
  einzelnen Projekte überschneiden werden:
  ca. 4 Monate Einbindung in die Vorbereitungsphase der Modellprojekte,
  ca. 24 Monate Begleitung der Durchführungsphase,
  ca. 8 Monate Evaluierungs- und Nachbereitungsphase.
  Die Laufzeit des Forschungsprojektes wird voraussichtlich drei Jahre
  (Frühjahr 2005 bis Frühjahr 2008) betragen.
  Sonstiges:
  Die wissenschaftliche Begleitung soll in Konzeption, Durchführung und
  Aufbereitung der Ergebnisse den Grundsätzen des Gender Mainstreaming
  entsprechen. Hierzu werden im Teilnahmeantrag Ausführungen erwartet.
  Die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist offen für alle, die ein
  überprüfbares und realisierbares Konzept vorlegen, das die Beschreibung
  inhaltlich und zeitfolgengerecht aufnimmt. Der Antrag auf Teilnahme
  sollte in separat kalkulierte Module und nach Haushaltsjahren gegliedert
  werden.
  Eine Aufteilung der Aufgaben im Rahmen eines Bieterkonsortiums ist
  möglich. Die Abgabe von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen ohne
  gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes wird nicht zugelassen.
  II.1.8)  Nomenklaturen
  II.1.8.1)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 73300000.
  II.1.8.2)  Andere einschlägige Nomenklaturen (CPA/NACE/CPC): CPC: 85.
  II.1.9)  Aufteilung in Lose: Nein.
  II.1.10)  Nebenangebote/Alternativvorschläge werden berücksichtigt: Nein.
  II.3)  Auftragsdauer bzw. Fristen für die Durchführung des auftrags: 36
  Monate ab Auftragserteilung.
  ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
  INFORMATIONEN
  III.1)  Bedingungen für den auftrag
  III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw.
  Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften: Ein Anspruch auf Abschluss
  des Vertrages besteht nicht. Das Bundesministerium für Familie, Senioren,
  Frauen und Jugend entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
  III.1.3)  Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft von Bauunternehmern,
  Lieferanten und Dienstleistern, an die der Auftrag vergeben wird, haben
  muss: Der Teilnehmer/die Teilnehmerin muss eine juristische Person sein
  oder kann von der Vergabestelle aufgefordert werden, nach
  Zuschlagserteilung eine juristische Person zu bilden.
  Bietergemeinschaften müssen einen Bieter benennen, der gegenüber dem
  Auftraggeber rechtsverbindliche Erklärungen abgeben kann.
  III.2)  Bedingungen für die teilnahme
  III.2.1)  Angaben zur Situation des Bauunternehmers/des Lieferanten/des
  Dienstleisters sowie Angaben und Formalitäten, die zur Beurteilung der
  Frage erforderlich sind, ob dieser die wirtschaftlichen und technischen
  Mindestanforderungen erfüllt: Dem Antrag auf Teilnahme sind neben dem
  Konzept der wissenschaftlichen Begleitung, das 20 Seiten nicht
  überschreiben soll, eine Personalbedarfsplanung und ein grober Kostenplan
  beizufügen. Zusätzlich ist eine Kurzdarstellung der Anbieterin/des
  Anbieters einzureichen, die insbesondere:
  die Eigentümerstruktur,
  das wissenschaftliche Spektrum,
  die Anzahl der fest angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und
  Mitarbeiter,
  die Anzahl der Jahre am Markt,
  besondere Vorerfahrungen auf dem Gebiet der Freiwilligendienste oder des
  bürgerschaftlichen Engagements,
  eine Übersicht über die in den letzten 5 Jahren geleisteten
  wissenschaftlichen Begleitungen einschließlich einer Kurzbeschreibung und
  der Angabe der Auftraggeber,
  Unterlagen, aus denen sich die besondere sozial- und
  rechtswissenschaftliche Eignung und Qualifikation für die zu erbringende
  Leistung ergibt, umfassen sollte.
  III.2.1.1)  Rechtslage - Geforderte Nachweise: Nachweis der
  Vertretungsbefugnis bei juristischen Personen.
  III.3)  Bedingungen betreffend den Dienstleistungsauftrag
  III.3.1)  Die Dienstleistungserbringung ist einem besonderen Berufsstand
  vorbehalten: Nein.
  III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
  Qualifikation der für die Ausführung der Dienstleistung verantwortlichen
  Personen angeben: Ja.
  ABSCHNITT IV: VERFAHREN
  IV.1)  Verfahrensart: Verhandlungsverfahren.
  IV.1.1)  Bewerber bereits ausgewählt: Nein.
  IV.3)  Verwaltungsinformationen
  IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: PG ZG.
  IV.3.2)  Bedingungen für Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und
  zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: 29.12.2004.
  IV.3.3)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder
  Teilnahmeanträge: 17.1.2005.
  IV.3.4)  Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte
  Bewerber: Voraussichtlicher Zeitpunkt: 24.1.2005.
  IV.3.5)  Sprache oder Sprachen, die für die Angebotslegung oder
  Teilnahmeanträge verwendet werden können: Deutsch.
  ABSCHNITT VI: ANDERE INFORMATIONEN
  VI.1)  Die Bekanntmachung ist freiwillig: Nein.
  VI.3)  Dieser auftrag steht mit einem Vorhaben/Programm in Verbindung,
  das mit Mitteln der EU-Strukturfonds finanziert wird: Nein.
  VI.4)  Sonstige Informationen: Teilnahmeanträge müssen in zweifacher
  Ausfertigung, rechtsverbindlich unterschrieben, in einem geschlossenen
  Umschlag mit der Aufschrift: "Wissenschaftliche Begleitung des
  Modellprogramms zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission" "Impulse
  für die Zivilgesellschaft" und dem Hinweis "Nicht öffnen" sowie dem
  Aktenzeichen "PG ZG" eingesandt werden.
  Maßgeblich ist das Datum des Poststempels (kein Freistempler) oder der
  Eingangsstempel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
  Jugend bei persönlicher Abgabe. Der Umschlag ist in einen zweiten
  Umschlag einzulegen, der
  nur mit dem Absender und der o. g. Anschrift zu versehen ist.
  Vergabeprüfstelle ist die Vergabekammer beim Bundeskartellamt,
  Kaiser-Friedrich-Str. 1 b, D-53113 Bonn.
  Es wird darauf hingewiesen, dass die Anbieterinnen und Anbieter mit der
  Abgabe ihres Teilnahmeantrags auch den Bestimmungen über nicht
  berücksichtigte Angebote unterliegen (§ 27 VOL/A).
  IV.1.4) Zahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden
  sollen: bzw. mindestens: 3.
  VI.5)  Datum der Versendung der Bekanntmachung: 8.12.2004.
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