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Titel :
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DEU-Bremen - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Verden Nord im Landkreis Verden
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026061700464631398 / 414326-2026
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Veröffentlicht :
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17.06.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.07.2037
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Angebotsabgabe bis :
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02.09.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
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DEU-Bremen: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Ausschreibung
von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Verden Nord im Landkreis Verden
2026/S 115/2026 414326
Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im
Linienbündel Verden Nord im Landkreis Verden
OJ S 115/2026 17/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)
E-Mail: vergabestelle@zvbn.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Verden Nord im Landkreis
Verden
Beschreibung: Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit
Bussen im Linienbündel Verden Nord ab dem 01.08.2027. Die ausgeschriebenen
Verkehrsleistungen umfassen die Linien Linie 722 Oyten Sagehorn Uphusen/Ottersberg
Linie 723 Oyten Schaphusen Bassen Baden Linie 730 Otterstedt Ottersberg Oyten
Bremen Linie 745 Achim Oyten Fischerhude Ottersberg Narthauen Linie 788
Posthausen Ottersberg Stuckenborstel Benkel Linie 789 Ottersberg Sagehorn Linie
796 Oyten Bf. Sagehorn Meyerdamm Bf. Sagehorn Oyten Linie 797 Oyten Bockhorst
Schaphusen Bassen Oyten Linie 798 Oyten Oyten-Süd Oyten, Am Berg Oyten
Linie N73 Bremen Oyten Bassen. Das jährliche Volumen der Verkehrsleistung umfasst
derzeit rund 786.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Kennung des Verfahrens: 04b4c940-e711-44c8-9232-9d6faf530cc3
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben
(insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG). Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die jeweilige Ausführung der auf
der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Dienstleistungen im Bereich des
öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene mindestens das im Spartentarifvertrag
Nahverkehrsbetriebe (TV-N Niedersachsen) vom 14.09.2001 i.d.F. des 10.
Änderungsvertrages vom 03.06.2025 in Verbindung mit der jeweils dazugehörigen
Entgelttabelle vorgesehene Entgelt unter den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zu
zahlen und Änderungen während der Ausführungslaufzeit des jeweiligen
Dienstleistungsauftrages nachzuvollziehen. Soweit der Auftragnehmer bei der
Auftragserfüllung Subunternehmer oder Verleihunternehmen einsetzt, ist er verpflichtet, den
eingesetzten Subunternehmern oder Verleihunternehmen entsprechende Erklärungen
abzuverlangen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§
123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach
den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig
verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten
fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts-noch durch eine
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch
eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in
den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters
kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung,
zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der
Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten
Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder
Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB
vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob und wenn ja, welche
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige
Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine
Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt auch für die bei Angebotsabgabe
vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: LiBü VER Nord
Beschreibung: Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit
Bussen im Linienbündel Verden Nord ab dem 01.08.2027. Die ausgeschriebenen
Verkehrsleistungen umfassen die Linien Linie 722 Oyten Sagehorn Uphusen/Ottersberg
Linie 723 Oyten Schaphusen Bassen Baden Linie 730 Otterstedt Ottersberg Oyten
Bremen Linie 745 Achim Oyten Fischerhude Ottersberg Narthauen Linie 788
Posthausen Ottersberg Stuckenborstel Benkel Linie 789 Ottersberg Sagehorn Linie
796 Oyten Bf. Sagehorn Meyerdamm Bf. Sagehorn Oyten Linie 797 Oyten Bockhorst
Schaphusen Bassen Oyten Linie 798 Oyten Oyten-Süd Oyten, Am Berg Oyten
Linie N73 Bremen Oyten Bassen. Das jährliche Volumen der Verkehrsleistung umfasst
derzeit rund 786.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Interne Kennung: LOT-0001 02/2027
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am
Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber
verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen
aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2037
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass
er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine
Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten
Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Kriterium: Art: Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig,
wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt,
die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon
ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung
der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim
Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für
ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über
Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und
Organisation hinsichtlich der Erbringung entsprechender als Referenz(en) anzugebener
Nahverkehrsleistungen verfügt. Von Erfahrung in verantwortlicher Position wird bei solchen
Personen ausgegangen, die entweder über eine gesetzliche bzw. organschaftliche
Vertretungsmacht für das Verkehrsunternehmen, oder über einen Hochschulabschluss und
/oder eine Qualifikation als Betriebsleiter nach BOKraft und/oder eine vergleichbare
Qualifikation verfügen. Die Planung und Organisation muss mindestens die Tätigkeitsbereiche
Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und
Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung und Disposition, sowie die
Abrechnung der Verkehrsleistungen umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in
diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist
ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen
Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als
Betriebspersonal (insbesondere Busfahrer) verfügt, ist für die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von
geeigneten Referenzen des Bieters über in den letzten drei Jahren erbrachte und nach Art und
Umfang zu benennenden Nahverkehrsleistungen. Als Mindestvoraussetzung ist mindestens
eine Referenz über das Betreiben von Linienverkehren nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem
als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer zu benennen. Im Falle der Abgabe eines
Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen
in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen
zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied /
diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die
Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit
dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne
Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen mit Ausnahme der gemäß des voranstehenden Kriteriums nachzuweisenden
Referenzen für jedes Mitglied vorgelegt werden. Die nachzuweisenden Referenzen müssen
für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 3 Abs. 4
Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen
vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können
sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass
die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine
Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine
Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter
tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden
(soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der
Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit
es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick
auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung
auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung
zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen
vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt
wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig
aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich
der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls
unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den
Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot
beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft
der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende
oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Als vorläufigen Beleg der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die
Vergabeunterlagen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E52139254
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E52139254
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 120 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen oder
Angaben können nach Maßgabe des § 56 VgV nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 02/09/2026 11:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Bremen Die Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen,
namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der
Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)
Registrierungsnummer: 60 103 90077
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 7
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28215
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@zvbn.de
Telefon: +49 421 460 529-0
Internetadresse: https://www.zvbn.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Beschaffungsdienstleister
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Bremen Die Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
Registrierungsnummer: t:042136159796
Postanschrift: Contrescarpe 72
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bau.brmen.de
Telefon: +49 421 49632311
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 54de4b15-32e9-416d-bc30-167bbdccd9c8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/06/2026 14:52:07 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 115/2026
Datum der Veröffentlichung: 17/06/2026
Referenzen:
https://www.subreport.de/E52139254
https://www.zvbn.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-414326-2026-DEU.txt
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