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Ausschreibung: Deutschland  Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte  Beschaffung einer Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung - DEU-Potsdam
Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Überlassung von Bürokräften
Dokument Nr...: 299525-2026 (ID: 2026043001072014087)
Veröffentlicht: 30.04.2026
*
  DEU-Potsdam: Deutschland  Überlassung von Personal einschließlich
Zeitarbeitskräfte  Beschaffung einer Rahmenvereinbarung zur
Arbeitnehmerüberlassung
   2026/S 84/2026 299525
   Deutschland  Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte  Beschaffung einer
   Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung
   OJ S 84/2026 30/04/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anstalt des
           öffentlichen Rechts
	   E-Mail: einkauf@ilb.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
           Titel: Beschaffung einer Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung
           Beschreibung: Der Auftraggeber hat von Zeit zu Zeit Bedarf an der Überlassung von
	   Leiharbeitenden im IT-Kontext, beispielsweise zur Eltern- oder Krankheitsvertretung,
           befristeten Projekten oder Kapazitätsengpässen. Der Auftraggeber schließt zu diesem Zwecke
           eine Rahmenvereinbarung für die Arbeitnehmerüberlassung mit höchstens drei
	   Rahmenvertragspartnern ab.
	   Kennung des Verfahrens: 88710cee-db5e-4e5c-9ee0-3ca95cfff90a
	   Interne Kennung: ILB-2025-433
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79621000 Überlassung von Bürokräften
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Babelsberger Straße 21
	    Stadt: Potsdam
	    Postleitzahl: 14473
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 900 000,00 EUR
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 900 000,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
              Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1HAWN# 1. Bietergemeinschaft:
	      Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem
	      vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft)
              unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
              Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der
	      Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der
              Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung
              einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle
	      Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als
	      Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von
              Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform
              anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat
              für diese Erklärung die Anlage 212  Bietergemeinschaft  zu verwenden. Die Anlage ist von
	      dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des
              Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die
	      Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische
              oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
	      (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die
	      Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese
	      anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und
              nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
              tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
              vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen
              (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter  andere
	      Unternehmen  sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht
	      identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt
	      hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten
              Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum
              Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
              Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender
              Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen
              von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter /
              eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
              Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die
              einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
	      (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
              Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine
              Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender
	      Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
              Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine
	      gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
              für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der
	      Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204
               Eignungsleihe  auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und
              diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der
	      Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner
	      einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft
              die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen
	      werden, indem er beispiels-weise eine entsprechende vergaberechtliche
              Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender
              Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt. 3. Unterauftragnehmer
	      / Nachunternehmer: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des
	      Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu
	      benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in
              diesem Fall die Anlage 303  Unterauftragsvergabe  vollständig auszufüllen und als Bestandteil
              des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
	      Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen,
	      die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel
              dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
            Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB: Eigenerklärung (im
            Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
            ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
            Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer
            Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
            Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigun-gen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
            (Kriminelle und terroristi-sche Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs
	    (Terrorismusfinanzierung) oder we-gen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
	    Bereit-stellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
	    Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
            nach § 89a Ab-satz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des
            Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
            Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
            der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs
            (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
            oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
            werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
            Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
            Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
            Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzuläs-sige Interessenwahrnehmung), -
            den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
            in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
            Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Be-stechung
            (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusam-menhang mit internationalem
            Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
	    Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
	    Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern,
            Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen
            seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
            Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe
            des § 124 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch
            eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung
            öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
            verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichba-res Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt
	      wor-den ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liqui-dation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
              schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
	      wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
	      zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Un-ternehmen getroffen oder Verhaltensweisen
              aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
	      Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche
              Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessi-
              onsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
              Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - weder
	      das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in
              Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
              begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
              Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auf-
              traggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen
              zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o
              fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
              Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftragebers erheblich beeinflussen könnten, oder
              versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben
              aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
              Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie
	      beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern,
              Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
              Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB),
	      warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der
              Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese
              Erklärung die Anlage 201  Ausschlussgründe  zu verwenden. Der Bieter / das
              vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als
	      Bestandteil des Angebots einzureichen.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
           Titel: Beschaffung einer Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung
           Beschreibung: Der Auftraggeber hat von Zeit zu Zeit Bedarf an der Überlassung von
	   Leiharbeitenden im IT-Kontext, beispielsweise zur Eltern- oder Krankheitsvertretung,
           befristeten Projekten oder Kapazitätsengpässen. Der Auftraggeber schließt zu diesem Zwecke
           eine Rahmenvereinbarung für die Arbeitnehmerüberlassung mit höchstens drei
	   Rahmenvertragspartnern ab. Aus dieser Rahmenvereinbarung kann der Auftraggeber
           Leistungen aus den folgenden fünf Cluster-Profilen abrufen: - Cluster 1: Profil für
           Administration mit operativem Schwerpunkt - Cluster 2: Profil für Administration mit
	   strategischem Schwerpunkt - Cluster 3: Profil IT-Spezialistxin - Cluster 4: Profil
           Projektmitarbeiterxin - Cluster 5: Profil (Teil) Projektmanagerxin Für den Auftraggeber besteht
	   keine Abnahmeverpflichtung.
	   Interne Kennung: ILB-2025-433
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79621000 Überlassung von Bürokräften
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Babelsberger Straße 21
	    Stadt: Potsdam
	    Postleitzahl: 14473
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 2 Jahre
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt
	    zwei (2) Jahre. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit der formwirksamen Erteilung des
            Zuschlags. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12
	    Monate, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der
            jeweiligen Vertragslaufzeit den Auftragnehmern gegenüber der automatischen Verlängerung
            widerspricht. Maximal zwei (2) Verlängerungen sind möglich.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Ergänzende Angaben zu dem geschätzten Höchstwert (netto) der
            Rahmenvereinbarung: Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) beträgt 5,9 Mio.
            EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der
            Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers gegenüber einem den Auftragnehmern in
	    Summe einseitig beauftragter Leistungen, zu deren Erbringung dieser Auftragnehmer
            verpflichtet ist. Beauftragte Leistungen gegenüber den Auftragnehmern sind diejenigen
            Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der
            Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung
            inklusive aller Verlängerungen, maximal von den Auftragnehmern einseitig abrufen darf. Ist
            durch die durch Einzelabrufe gegenüber den Auftragnehmern beauftragten Leistungen der
            Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber über diesen Höchstwert (netto) hinaus
            einseitig gegenüber den Auftragnehmern keine Leistungen mehr aus der
            Rahmenvereinbarung abrufen. Diese Auftragnehmer sind ab dem Erreichen des Höchstwerts
	    (netto) nicht mehr verpflichtet, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zu erbringen. Die
            Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Unabhängig
	    von dem Vorstehenden bleibt es dem Auftraggeber gemeinsam mit den Auftragnehmern
            unbenommen, in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
              (GWB) in allseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
              Die Rahmenvereinbarung endet dann gemäß dem zwischen Auftraggeber und
	      Auftragnehmern Vereinbarten.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für jedes
            Cluster (1, 2, 3, 4 und 5) - hierbei handelt es sich um die fünf Profilcluster gemäß Anlage 802
	     Leistungsbeschreibung  - mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene
            Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen der Personaldienstleistung einzureichen.
	    Bei 5 Clustern ergeben sich somit 10 unternehmensbezogene Referenzprojekte. Der Bieter
	    hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: -
	    Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag
            ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Personaldienstleistungen; -
            Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender
            Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender
	    Unterauftragnehmer); - das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Besetzung
	    von zwei mit dem jeweiligen Cluster (1, 2, 3, 4 und 5) wie in der Leistungsbeschreibung
            beschrieben vergleichbaren Leiharbeitenden über einen Zeitraum von jeweils mindestens drei
	    (3) Monaten; anzugeben ist das Anfangs-Datum sowie das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der
	    Leistungserbringung. Unter Leistungserbringung ist der Zeitraum zu verstehen, innerhalb
	    dessen die vermittelte Leiharbeitnehmerin bzw. der der vermittelte Leiharbeitnehmer im
            zugehörigen Cluster (1, 2, 3, 4 und 5) für den Referenzgeber tätig war. Hinweis zum
            Bemessungszeitraum: Maßgeblich ist ausschließlich der Zeitraum der Leistungserbringung
	    innerhalb des Bemessungszeitraums vom 01.01.2023 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem
            hier gegenständlichen Vergabeverfahren. Die Leistung muss innerhalb dieses
            Bemessungszeitraums erbracht worden sein; dabei ist es unschädlich, wenn die
	    Leistungserbringung bereits vor dem 01.01.2023 begonnen hat, sofern im genannten
            Bemessungszeitraum die geforderte Mindestdauer erreicht wird. - Öffentlicher oder privater
            Leistungsempfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je
            unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also
	    maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten,
            gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der
            unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder
            darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch
            in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht
            berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
            hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil
	    der Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0
            Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb
	    sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens zwei (2)
            unternehmensbezogene Referenzprojekte für jedes Cluster angeben, die alle aufgestellten
            Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften
            sind in Summe mindestens zwei (2) für jedes Cluster (1, 2, 3, 4 und 5) geeignete
	    unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in Summe alle aufgestellten
            Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem
	      unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht
              hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der
              Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft
              zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich
              irreführender In-formationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche
              Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen
	      an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der
	      Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat /
              haben für diese Erklärung die Anlage 206  Unternehmensbezogene Referenzprojekte  zu
	      verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese
              Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
           Art: Qualität
           Bezeichnung: Ausführungskonzept
	   Beschreibung: Bewertet wird das vom Bieter einzureichende, auftragsbezogene
           Ausführungskonzept, in dem der Bieter darstellt, wie er die Leistungen im Falle der
	   Auftragserteilung konkret erbringen wird, um die nachfolgend definierten Zielvorgaben
           bestmöglich zu erreichen. Das Ausführungskonzept besteht aus zwei (2) Unterkriterien. Jedes
	   Unterkriterium wird mit 0 bis 5 Bewertungspunkten bewertet. Die Punkte je Unterkriterium
	   werden mit dem jeweils angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Ziel der Bewertung ist
	   eine vergleichende Beurteilung der Konzepte anhand messbarer, nachvollziehbarer
           Qualitätsmerkmale (Konkretheit, Plausibilität, Nachweisbarkeit, Umsetzbarkeit und
	   Risikoabsicherung). Unterkriterium 1: Rekrutierungs- und Poolstrategie (Zielerreichung
            Verfügbarkeit ) Zielvorgabe des Auftraggebers: Der Auftraggeber benötigt über die gesamte
           Vertragslaufzeit einen stabilen, qualitätsgesicherten und kurzfristig aktivierbaren Pool an
           geeigneten Leiharbeitenden für die jeweils angefragten Profile. Bestmöglich soll erreicht
           werden: 1. Zeitliche Verfügbarkeit: Besetzungen sollen innerhalb der vom Auftraggeber
	   vorgegebenen Fristen erfolgen (Unter-Unterkriterium 1: Schnelligkeit). (0 bis 5
           Bewertungspunkte) 2. Qualität der Profile: Die vorgeschlagenen Kandidaten müssen die
           Anforderungsprofile nachweisbar erfüllen (Unter-Unterkriterium 2: Treffsicherheit). (0 bis 5
           Bewertungspunkte) 3. Resilienz bei Engpässen: Auch bei angespanntem Markt sollen
           handhabbare Maßnahmen bestehen, um den Bedarf dennoch bestmöglich zu decken (Unter-
           Unterkriterium 3: Robustheit). (0 bis 5 Bewertungspunkte) Das Ausführungskonzept muss
           mindestens enthalten: - eine Beschreibung der Rekrutierungskanäle (mindestens drei
           unterschiedliche Kanäle/Methoden) und deren Einsatzlogik, - einen standardisierten Prozess
           vom Anfrageeingang bis Kandidatenvorschlag (inkl. Screening/Qualitätscheck), - konkrete
           Maßnahmen bei Marktverknappung (mindestens drei), - ein Qualitätssicherungskonzept (z. B.
           Referenzprüfung, Skill-Matching, Interview-/Testlogik) Unterkriterium 2: Projektumsetzung und
	   Servicekonzept (Zielerreichung  Steuerbarkeit & Skalierung ) Zielvorgabe des Auftraggebers:
           Der Auftraggeber benötigt eine verlässliche, steuerbare und skalierbare Leistungserbringung
           über die gesamte Vertragslaufzeit. Bestmöglich soll erreicht werden: 1. Unter-Unterkriterium 1:
           Verbindliche Reaktions- und Umsetzungsfähigkeit (z. B. schnelle Nachbesetzung, Ersatz bei
	   Ausfall). (0 bis 5 Bewertungspunkte) 2. Unter-Unterkriterium 2: Skalierbarkeit bei Mehrbedarf
           (quantitativ) ohne Qualitätsverlust (qualitativ). (0 bis 5 Bewertungspunkte) 3. Unter-
	   Unterkriterium 3: Transparente Steuerung durch feste Ansprechpartner, Reporting und
           Eskalationsmechanismen. (0 bis 5 Bewertungspunkte) Das Ausführungskonzept muss
	   mindestens enthalten: - Rollenmodell: Account-/Projektleitung und Vertretung, - Service-
	      Prozess (Anfrage ? Kandidatenvorschlag ? Auswahl ? Einsatzstart), - Eskalationsmodell
	      (Stufe 1-3, Ansprechpartner, Fristen), - Skalierungsmechanik (wie wird Mehrbedarf bedient,
	      wie werden Ressourcen gesichert), - Reporting (mindestens monatlich: Besetzungsstatus,
	      KPIs, Risiken). Der Umfang je Unterkriterium (1 und 2) darf maximal drei (3) einseitig
	      bedruckte DIN-A4-Seiten (Schrift Arial 12 pt, Zeilenabstand 1,5) betragen. Inhalte ab Seite 4
              bleiben unberücksichtigt. Fehlt das Ausführungskonzept, ist das Angebot zwingend
              auszuschließen; eine Nachforderung erfolgt insoweit nicht. Vertragsbindung: Im Fall der
	      Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seinem
              Ausführungskonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich abweichende
              Anordnungen trifft. Die im Ausführungskonzept gemachten Zusagen gelten als vereinbarte
              Beschaffenheit. HINWEIS: Insgesamt können für das Ausführungskonzept 30
	      Bewertungspunkte (6 x 5 Bewertungspunkte) erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte
              werden mit dem Gewichtungsfaktor 1,6667 multipliziert. Insgesamt können maximal 50
	      qualitative Leistungspunkte erzielt werden (mathematisch gerundet auf zwei (2)
	      Nachkommastellen).
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 50
	      Kriterium:
	      Art: Preis
	      Bezeichnung: Angebotspreis (brutto)
              Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = Kalkulatorischer Angebotspreis (netto) gemäß
	      Anlage 803  Preisblatt .
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 50
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
	   /VMPSatellite/notice/CXP9YD1HAWN/documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige
	   Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg (VBB).
           Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
           Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
           rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
	   URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD1HAWN
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
	   /CXP9YD1HAWN
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 05/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
              Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz  Eine Nachforderung von
              Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen  ist gemeint, dass der
	      Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende
	      Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit
	      dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte
	      (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende /
              unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge
              anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene
	      Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
	      betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch:
	      Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
              der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1
              VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56
	      Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem
              Leistungs- und Vergütungskatalog werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht
              insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von
	      dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- /
              Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
	      von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen
              (§ 56 Abs. 4 VgV).
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 05/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: Auf der E-Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg (VBB)
              Eröffnungstermin  Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei
              Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach
              Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht
              zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen
	      Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen [Anlage 906]. Die
              Rahmenvereinbarung kommt mit der Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform
	      zustande, einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes bedarf es nicht. 2.
	      Datenschutz: 2.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
              Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren,
	      insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von
              Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur
              Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen
	      vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei
              (Fachabteilung); - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- bzw.
	      Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 4
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
	   und Energie
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
           Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
           gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
           dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
           der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
           aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
           Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
           Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
           Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
           oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
           Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
           wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
           der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
           bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
           Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
           Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
           ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
           Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
           Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
           Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
	   darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
           elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
	   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
	   Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
           nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
           wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag
           ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
           vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
           Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
           Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
           Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
           Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
           jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
           der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
           Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
	   Union.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anstalt des öffentlichen Rechts
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Investitionsbank des Landes
              Brandenburg (ILB) Anstalt des öffentlichen Rechts
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
	   Offizielle Bezeichnung: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anstalt des
           öffentlichen Rechts
	   Registrierungsnummer: 12-121092720735759-76
           Postanschrift: Babelsberger Straße 21
	   Stadt: Potsdam
	   Postleitzahl: 14473
	   Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
	   Land: Deutschland
	   Kontaktperson: Zentraler Einkauf
	   E-Mail: einkauf@ilb.de
	   Telefon: +49 331 660 2946
	   Fax: +49 331 660 62946
	   Internetadresse: https://www.ilb.de/de/
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
      8.1. ORG-0002
           Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
	   Wirtschaft und Energie
	   Registrierungsnummer: 03318661719
	   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
	   Stadt: Potsdam
	   Postleitzahl: 14473
	   Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: Vergabekammer@MWAEK.Brandenburg.de
	   Telefon: +49 331 8661719
	   Fax: +49 331 8661652
	   Internetadresse: https://mwaek.brandenburg.de/sixcms/detail.php/156060
	   Rollen dieser Organisation:
           Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-0003
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung
	      :
	      cf22a021-2390-4a24-af9d-6746b955e57d-01
              Hauptgrund für die Änderung
	      :
	      Aktualisierte Informationen
	      Beschreibung
	      :
              Die Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert bis Dienstag, 5. Mai
              2026, 10:00 Uhr (Eingang über die E-Vergabeplattform).
     10.1. Änderung
	   Abschnittskennung: PROCEDURE
           Beschreibung der Änderungen: Anpassung der Angebotsfrist: Die Angebotsfrist läuft nun ab
	   am Dienstag, 5. Mai 2026, um 10:00 Uhr. Entsprechend wurde der vergaberechtliche
	   Terminplan aktualisiert (vgl. Anlage 900  Vergabeleitfaden , Kapitel 3).
           Änderung der Auftragsunterlagen am: 28/04/2026
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c2f1fbd3-2501-4796-a1f3-258cf80789df - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/04/2026 20:10:02 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 84/2026
              Datum der Veröffentlichung: 30/04/2026
Referenzen:
https://mwaek.brandenburg.de/sixcms/detail.php/156060
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD1HAWN
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD1HAWN/documents
https://www.ilb.de/de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-299525-2026-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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