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Ausschreibung: Deutschland  Bauarbeiten für Schwimmbäder  Sorpesee GmbH -Energetische Sanierung Hallenbad Sundern | Schwimmbadtechnik - DEU-Düsseldorf
Bauarbeiten für Schwimmbäder
Sanierungsarbeiten
Dokument Nr...: 296795-2026 (ID: 2026043000473011421)
Veröffentlicht: 30.04.2026
*
  DEU-Düsseldorf: Deutschland  Bauarbeiten für Schwimmbäder  Sorpesee
GmbH -Energetische Sanierung Hallenbad Sundern | Schwimmbadtechnik
   2026/S 84/2026 296795
   Deutschland  Bauarbeiten für Schwimmbäder  Sorpesee GmbH - Energetische Sanierung
   Hallenbad Sundern | Schwimmbadtechnik
   OJ S 84/2026 30/04/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Sorpesee GmbH
	   E-Mail: info@sorpesee.de
           Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
	   Titel: Sorpesee GmbH - Energetische Sanierung Hallenbad Sundern | Schwimmbadtechnik
	   Beschreibung: Die Sorpesee GmbH beabsichtig, das Hallenbad in Sundern energetisch zu
           sanieren. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein 1-geschossigen, teilweise (ca. 70%)
           unterkellerten Bau in massiver Bauart. Die Dachkonstruktion über dem Erdgeschoss ist in
	   Holzbauweise (Binder) erstellt worden. Diese wurde als Pultdach (oberhalb der
	   Schwimmhalle) und als Flachdach konzipiert. Oberhalb der Schwimmhalle befindet sich
           lediglich ein Revisionsgang zur Kontrolle der dort verbauten Lüftungstechnik. Unterhalb des
           Erdgeschosses allerdings sind ca. 70 % der Flächen unterkellert. Dort befindet sich die
           Heizungstechnik. Der Keller ist unbeheizt.  Bruttorauminhalt: 21.183 m³  Bruttogrundfläche
           Erdgeschoss: 2.113 m²  Bruttogrundfläche Kellergeschoss : 1.304 m²  Nettogrundfläche nach
           DIN : 3.199 m² Im Vordergrund des Gebäudes und der Nutzung steht die Schwimmhalle
           selbst. Diese Halle besitzt eine Fläche von ca. 1.083 m². Bei der Bauaufgabe handelt es sich
	   um die Modernisierung und energetische Sanierung des Hallenbads in Sundern sowohl der
           Fassade, des Daches, der inneren abgehängten Decke und Wandbekleidung als auch der
	   Energieversorgung. Das Hallenbad aus dem Jahr 1975/76 bietet drei Schwimmbecken: ein 25
           m langes Schwimmbecken mit höhenverstellbarem Boden, ein Springbecken mit einem 1-
	   Meter, 3- Meter und 5-Meter Sprungturm sowie ein Kinderbecken. Das Hallenbad in Sundern
           liegt in der Berliner Straße 62 in 59846 Sundern. Vorliegend handelt es sich um Arbeiten zur
	   Sanierung der Schwimmbadtechnik. Hier wird vornehmlich die alte Verrohrung saniert. Das
	   Hallenbad besteht aus drei Becken: - Sportbecken - Springerbecken - Kinderbecken Die
	   bestehende Installation ist in die Jahre gekommen und bedarf der Erneuerung. Im Jahr 2020
	   /21 wurde die Filtertechnik und die Hubbodentechnik saniert, hierbei wurden auch bereits alte
           Rohrleitungen gegen neue getauscht. Die Schwimmbadtechnik befindet sich im Kellergeschoß
           des Schwimmbades, in einem eigenem Bereich für Technik. Die Montage der neuen
	   Rohrleitungen erfolgt nach Demontage der Bestandsleitungen. Neben der Rohrinstallation,
           Druck und Schwallwasserleitungen, werden auch die Filterschüttungen der Becken erneuert.
	   Kennung des Verfahrens: fae9192b-6d59-402e-978f-e95a65d4cd14
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 45212212 Bauarbeiten für Schwimmbäder
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45453100 Sanierungsarbeiten
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Berliner Straße 62
	    Stadt: Sundern
	    Postleitzahl: 59846
	    Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Hallenbad
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.
	    subreport.de/ unter der zuvor genannten Nummer herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-
            Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -
            dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die
	    Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt,
            rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen
            die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die
            Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine
            Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der
	    Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine
            ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der
	    Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten,
            die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich
            über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den
            Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen
            unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Angebote sind
            ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den
	    Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung
            und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgründe gemäß §123 GWB: (1)
            Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	    Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
            Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
            verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
            Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129
            des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
            (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
            terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs
	    (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
	    Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
	    Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
              nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des
              Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
              Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
              der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des
	      Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
              Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
              ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
              Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
              (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs
              (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs
              (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
              (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
              Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes
              zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
              Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1
              bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
	      Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
              Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne
              des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
              vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig
              verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die
              Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
              Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
              leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
	      Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
              Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
              Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann
              abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten
	      ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus
              zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss
              offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
              Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
              Verpflichtungen: fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB: (1) Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
              eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
              schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
              wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über
              hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
	      Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
              Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
              5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
              weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine
	      Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
	      des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
              andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen
              eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
              hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
              schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
              Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht
              hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
              beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
              Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
              irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
              Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
              übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §
              19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
              Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
	   Titel: Bauleistung: Schwimmbadtechnik
	   Beschreibung: Die Sorpesee GmbH beabsichtig, das Hallenbad in Sundern energetisch zu
           sanieren. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein 1-geschossigen, teilweise (ca. 70%)
           unterkellerten Bau in massiver Bauart. Die Dachkonstruktion über dem Erdgeschoss ist in
	   Holzbauweise (Binder) erstellt worden. Diese wurde als Pultdach (oberhalb der
	   Schwimmhalle) und als Flachdach konzipiert. Oberhalb der Schwimmhalle befindet sich
           lediglich ein Revisionsgang zur Kontrolle der dort verbauten Lüftungstechnik. Unterhalb des
           Erdgeschosses allerdings sind ca. 70 % der Flächen unterkellert. Dort befindet sich die
           Heizungstechnik. Der Keller ist unbeheizt.  Bruttorauminhalt: 21.183 m³  Bruttogrundfläche
           Erdgeschoss: 2.113 m²  Bruttogrundfläche Kellergeschoss : 1.304 m²  Nettogrundfläche nach
           DIN : 3.199 m² Im Vordergrund des Gebäudes und der Nutzung steht die Schwimmhalle
           selbst. Diese Halle besitzt eine Fläche von ca. 1.083 m². Bei der Bauaufgabe handelt es sich
	   um die Modernisierung und energetische Sanierung des Hallenbads in Sundern sowohl der
           Fassade, des Daches, der inneren abgehängten Decke und Wandbekleidung als auch der
	   Energieversorgung. Das Hallenbad aus dem Jahr 1975/76 bietet drei Schwimmbecken: ein 25
           m langes Schwimmbecken mit höhenverstellbarem Boden, ein Springbecken mit einem 1-
	   Meter, 3- Meter und 5-Meter Sprungturm sowie ein Kinderbecken. Das Hallenbad in Sundern
           liegt in der Berliner Straße 62 in 59846 Sundern. Vorliegend handelt es sich um Arbeiten zur
	   Sanierung der Schwimmbadtechnik. Hier wird vornehmlich die alte Verrohrung saniert. Das
	   Hallenbad besteht aus drei Becken: - Sportbecken - Springerbecken - Kinderbecken Die
	   bestehende Installation ist in die Jahre gekommen und bedarf der Erneuerung. Im Jahr 2020
	   /21 wurde die Filtertechnik und die Hubbodentechnik saniert, hierbei wurden auch bereits alte
              Rohrleitungen gegen neue getauscht. Die Schwimmbadtechnik befindet sich im Kellergeschoß
              des Schwimmbades, in einem eigenem Bereich für Technik. Die Montage der neuen
	      Rohrleitungen erfolgt nach Demontage der Bestandsleitungen. Neben der Rohrinstallation,
              Druck und Schwallwasserleitungen, werden auch die Filterschüttungen der Becken erneuert.
	      Interne Kennung: LOT-0001 E45753744
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 45212212 Bauarbeiten für Schwimmbäder
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45453100 Sanierungsarbeiten
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Berliner Straße 62
	    Stadt: Sundern
	    Postleitzahl: 59846
	    Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Hallenbad
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 15/07/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 21/08/2026
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
            geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
            für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1) Formular VHB_124 - Eigenerklärung zur Eignung 2)
            Eigenerklärung csx 59 Informationen zum Bieter 3) Freistellungsbescheinigung nach §48 b
            EstG 4) Eigenerklärung Russland entspr. Verordnung (EU) 2022576
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: 3) Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung Die
              Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: # für
              Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden mind. 2.000.000,00  # für Personenschäden mind.
              2.000.000,00 
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: 4) Nachweis der technischen und fachlichen
              Leistungsfähigkeit durch, in Bezug zur zu vergebenden Leistung vergleichbaren (= technische
              Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad
              auf), Referenzen. Die aufzuführenden Mindestangaben und vorgegebenen
              Mindestanforderungen sind dem beigefügten Formblatt Referenzformular zu entnehmen.
	      Mindestvoraussetzungen der in diesem Verfahren vorzulegenden Referenzen: # Mindestens
	      zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen. # Ausreichende Erfahrung
              des Bieters in Bezug auf Aufträge, die mit der zu vergebenden Leistung im Bereich
              Schwimmbadtechnik vergleichbar sind. # Die Leistung wurde innerhalb der letzten fünf
              Kalenderjahre, einschließlich des Kalenderjahres zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, sach-
	      und fachgerecht, sowie mangelfrei (keine erhebliche oder fortdauernde Schlechtleistung)
              erbracht. Maßgeblich für das Alter der Referenz ist der Abschluss des jeweiligen Projektes. Es
              dürfen nur bereits abgeschlossene Projekte eingereicht werden. # Der Auftragswert muss
              mindestens 85.000  netto je Referenz betragen. Es werden nur Referenzen anerkannt, die
              alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Preis
           Beschreibung: Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-
           Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die
	   weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des
	   jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist  P  die Punktzahl
           für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot
           mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los.  0  Punkte erhalten Angebote, die doppelt so
           teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene
	   Angebot sind.
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
           Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E45753744
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E45753744
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 01/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 43 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Nach der neueren Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz
           NRW zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018  Verg 39/18) wurden die Vorgaben
           für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber
              Bieter nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte
	      Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende
	      Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall
              mangels Eignung auszuschließen. Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür
              auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind
              diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen
	      Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29- 319
	      /2019.005). Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen
              dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 01/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen
           Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160
           Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
           Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
           Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	   zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
           Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
	   gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
           Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
           Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem
           Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
	   Bitte beachten Sie: Zum 1. Januar 2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der
           Bezirksregierung Münster eingerichtet und übernimmt ab diesem Zeitpunkt landesweit alle
           Nachprüfungsverfahren; anhängige Verfahren der bisherigen Vergabekammern Westfalen und
           Rheinland gehen automatisch zum 01.01.2027 auf sie über. Bereits ab dem 1. Januar 2026
           gilt eine gestufte Übergangsregelung: Für Neueingänge von Nachprüfungsanträgen ist die
           Vergabekammer Westfalen ab diesem Datum für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold,
           Münster und Düsseldorf zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt bis zum 30. Juni
           2026 weiterhin zuständig für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln; diese
           Zuständigkeit endet mit Ablauf dieses Datums (30.06.2026). Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt
              die Vergabekammer Westfalen auch die Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln und ist
              damit ab diesem Zeitpunkt für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein
              Westfalen bis zum 31.12.2026 zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026
              lediglich für die von ihr vor den jeweiligen Stichtagen (30.06.2026) eingeleiteten Verfahren
              zuständig.
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kommunal Agentur NRW GmbH
	      Organisation, die Angebote bearbeitet: Sorpesee GmbH
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
	   Offizielle Bezeichnung: Kommunal Agentur NRW GmbH
	   Registrierungsnummer: 00007244
	   Postanschrift: Cecilienallee 59
           Stadt: Düsseldorf
	   Postleitzahl: 40474
           Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: Sekretariat@kommunalagentur.nrw
	   Telefon: +49211430770
	   Internetadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffungsdienstleister
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
      8.1. ORG-0002
	   Offizielle Bezeichnung: Sorpesee GmbH
	   Registrierungsnummer: DE125918299
	   Postanschrift: Hakenbrinkweg 19
	   Stadt: Sundern-Langscheid
	   Postleitzahl: 59846
	   Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: info@sorpesee.de
	   Telefon: +4929359699015
	   Internetadresse: https://www.sorpesee.com
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
	   Organisation, die Angebote bearbeitet
      8.1. ORG-0003
	   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
	   Registrierungsnummer: 05515-03004-07
           Postanschrift: Albrecht-Thaer Straße 9
           Stadt: Münster
	   Postleitzahl: 48147
           Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
	   Telefon: +492514112165
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-0004
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 68f1c79f-ce5d-4844-8eab-26f7a2fbfc4c - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/04/2026 15:31:08 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 84/2026
              Datum der Veröffentlichung: 30/04/2026
Referenzen:
https://www.sorpesee.com
https://www.subreport.de/E45753744
http://www.kommunalagentur.nrw
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-296795-2026-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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