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Ausschreibung: Deutschland  Arzneimittel  Biologika 2026 (TK) - DEU-Hamburg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 295917-2026 (ID: 2026043000421010650)
Veröffentlicht: 30.04.2026
*
  DEU-Hamburg: Deutschland  Arzneimittel  Biologika 2026 (TK)
   2026/S 84/2026 295917
   Deutschland  Arzneimittel  Biologika 2026 (TK)
   OJ S 84/2026 30/04/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
	   E-Mail: DZEM@tk.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit (DAK-G)
	   E-Mail: dzem@tk.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
	   E-Mail: dzem@tk.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
	   E-Mail: dzem@tk.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
      1.1. Beschaffer
           Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
	   E-Mail: dzem@tk.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
      1.1. Beschaffer
           Offizielle Bezeichnung: GWQ-Krankenkassen (siehe hierzu Auflistung unter  zusätzliche
	   Angaben )
	   E-Mail: dzem@tk.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
	   Titel: Biologika 2026 (TK)
	   Beschreibung: Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen
           Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum
           von maximal 24 Monaten, frühestens ab dem 01.01.2027. Soweit der Rabattstart bei
           einzelnen GWQ-Krankenkassen später ist, wird dies beim jeweiligen Los und in den
	   Vergabeunterlagen vermerkt. Das Ende ist einheitlich der 31.12.2028.
	   Kennung des Verfahrens: 35744543-ddc1-4e7a-90be-22c987903715
	   Interne Kennung: 26-09093
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
	   Zentrale Elemente des Verfahrens: - KEINE ANGABE -
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRT2# Die TK ist von den
            anderen Ersatzkassen und den GWQ-Krankenkassen bevollmächtigt, im Namen und mit
            Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Die im Rahmen des Vertragslebens
            stattfindende Kommunikation erfolgt grundsätzlich - soweit nicht im Rabattvertrag oder seinen
	    Anlagen anders geregelt - zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und der jeweiligen
	    Krankenkasse bzw. bei den GWQ-Krankenkassen zwischen gem pharmazeutischen
	    Unternehmer und der GWQ ServicePlus AG. Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden
            allen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen werden
            ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung
	    gestellt. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum
            Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort
            über den Bereich  Kommunikation  zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist
            eine kostenlose Registrierung erforderlich. Eine abschließende Liste der mit dem Angebot
	    bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den
	    Vergabeunterlagen (hier: Aufforderung zur Angebotsabgabe), die unter der o.g.
	    Internetadresse abrufbar sind. Die Bindefrist endet am 17.11.2026. Die Angabe im Unterpunkt
	    Bindefrist (77 Tage) ist vorliegend nicht relevant und den zwingenden Vorgaben des TED-
	    Formulars geschuldet. Mit Blick auf die Pflichten aus den Artikeln 28 und 29 der Verordnung
            (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über
	      den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (sog.  Foreign Subsidies
              Regulation  - FSR) teilen wir mit, dass die für Vergabeverfahren maßgeblichen
	      Schwellenwerte nach Art. 28 I Buchstabe a FSR bei der vorliegenden Ausschreibung erreicht
              werden. Weitere Hinweise und die Auftragswerte der einzelnen Lose können den
	      Vergabeunterlagen entnommen werden.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 39
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 39
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
	   Titel: Infliximab - TK, hkk, HEK - (ATC: L04AB02)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 01
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
              Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0002
           Titel: entfällt
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 02
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Das Los 02 ist nicht belegt.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
           Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	   Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	   jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
           Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
           seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
           Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
           Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
           sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	   angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
           in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	   Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
           Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	   Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
           Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0003
	   Titel: Infliximab - DAK-G, KKH - (ATC: L04AB02)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 03
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
              Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
              beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
              Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
              jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
              die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
              Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	      abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
              erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	      /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	       Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
              Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0004
	   Titel: Tocilizumab PEN - TK, hkk, HEK - (ATC: L04AC07)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 04
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0005
	   Titel: Tocilizumab PEN - GWQ - (ATC: L04AC07)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	      Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
              Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	      Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	      Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
              Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
              geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	      entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 05
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Nicht beteiligte GWQ-Krankenkasse: mobil
	    Krankenkasse Abweichender Rabattstart bei der VIACTIV Krankenkasse: 01.11.2027
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	      Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
              Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
              Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
              GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
              Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
              Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
              gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
              insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
              Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
              gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
              Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
              Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
              Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
              beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
              Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
              jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
              die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
              Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	      abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
              erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	      /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	       Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
              Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
           Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	   Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	   jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
           Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
           seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
           Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
           Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
           sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	   angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
           in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	   Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
           Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	   Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
           Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	   Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
           Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	   Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0006
	   Titel: Tocilizumab PEN - DAK-G, KKH - (ATC: L04AC07)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 06
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	      Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
              die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
              Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	      abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
              erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	      /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	       Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
              Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0007
	   Titel: Tocilizumab IFE - TK, hkk, HEK - (ATC: L04AC07)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 07
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	      Vorbehaltene Teilnahme:
	      Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	      mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
              pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
           Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	   Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	   jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0008
	   Titel: Tocilizumab IFE - GWQ - (ATC: L04AC07)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
              Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	      Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	      Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
              Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
              geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	      entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 08
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Nicht beteiligte GWQ-Krankenkasse: mobil
	    Krankenkasse Abweichender Rabattstart bei der VIACTIV Krankenkasse: 01.11.2027
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
              Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
              GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
              Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
              Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
              gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
              insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
              Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
              gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
              Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
              Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
              Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
              beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
              Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
              jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
              die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
              Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	      abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
              erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	      /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	       Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
           Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	   Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	   jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
           Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
           seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
           Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
           Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
           sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	   angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
           in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	   Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
           Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	   Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
           Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	   Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
           Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	   Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
           eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
           Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	      Rahmenvereinbarung:
	      Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
              Höchstzahl der Teilnehmer: 3
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0009
	   Titel: Tocilizumab IFE - DAK-G, KKH - (ATC: L04AC07)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 09
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
              Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	      abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
              erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	      /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	       Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
              Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0010
	   Titel: Filgrastim FER - TK, hkk, HEK - (ATC: L03AA02)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 10
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	      Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	      mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
              pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
           Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	   Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	   jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
           Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0011
	   Titel: Filgrastim FER - GWQ - (ATC: L03AA02)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
              Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	      Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	      Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
              Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
              geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	      entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 11
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
              Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
              Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
              gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
              insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
              Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
              gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
              Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
              Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
              Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
              beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
              Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
              jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
              die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
              Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	      abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
              erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	      /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	       Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
           Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	   Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	   jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
           Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
           seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
           Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
           Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
           sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	   angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
           in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	   Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
           Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	   Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
           Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	   Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
           Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	   Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
           eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
           Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
              Höchstzahl der Teilnehmer: 3
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0012
	   Titel: Filgrastim FER - DAK-G, KKH - (ATC: L03AA02)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 12
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	      Datum des Beginns: 01/01/2027
	      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
              Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0013
	   Titel: Filgrastim IIL - TK, hkk, HEK - (ATC: L03AA02)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 13
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	      mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
              pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
           Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	   Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	   jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
           Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
           seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
           Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
           Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
           sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0014
	   Titel: Filgrastim IIL - GWQ - (ATC: L03AA02)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
              geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	      entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 14
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
              Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
              gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
              Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
              Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
              Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
              beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
              Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
              jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
              die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
              Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	      abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
              erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	      /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	       Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	      Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
              Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0015
	   Titel: Filgrastim IIL - DAK-G, KKH - (ATC: L03AA02)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 15
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
              Maximale Verlängerungen: 2
              Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	      Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
              verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
              Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0016
	   Titel: Omalizumab Fertigspritze - TK, hkk, HEK - (ATC: R03DX05)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 16
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
           Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	   Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	   jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
           Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
           seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
           Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
           Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
           sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	   angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
           in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	   Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0017
	   Titel: Omalizumab Fertigspritze - GWQ - (ATC: R03DX05)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 17
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Nicht beteiligte GWQ-Krankenkasse: mobil
	    Krankenkasse Abweichender Rabattstart bei der VIACTIV Krankenkasse: 01.11.2027
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
              gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
              Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
              Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
              Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
              beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
              Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
              jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
              die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
              Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	      abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
              erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	      /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	       Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
              Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
              Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0018
	   Titel: Omalizumab Fertigspritze - DAK-G, KKH - (ATC: R03DX05)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 18
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
              Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	      Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
              verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0019
	      Titel: Omalizumab Fertigpen - TK, hkk, HEK - (ATC: R03DX05)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	      Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
              Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	      Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	      Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
              Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
              geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	      entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 19
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
           Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	   Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	   jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
           Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
           seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
           Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
           Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
           sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	   angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
           in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	   Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
           Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	   Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
           Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0020
	   Titel: Omalizumab Fertigpen - GWQ - (ATC: R03DX05)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 20
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Nicht beteiligte GWQ-Krankenkasse: mobil
	    Krankenkasse Abweichender Rabattstart bei der VIACTIV Krankenkasse: 01.11.2027
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
              Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
              Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
              beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
              Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
              jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
              die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
              Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	      abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
              erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	      /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	       Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
              Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0021
	   Titel: Omalizumab Fertigpen - DAK-G, KKH - (ATC: R03DX05)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 21
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
              Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	      Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
              verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0022
	      Titel: Golimumab IFE - TK, hkk, HEK - (ATC: L04AB06)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	      Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
              Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	      Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	      Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
              Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
              geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	      entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 22
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
           Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	   Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	   jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
           Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
           seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
           Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
           Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
           sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	   angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
           in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	   Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
           Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	   Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
           Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0023
	   Titel: Golimumab IFE - GWQ - (ATC: L04AB06)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 23
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Nicht beteiligte GWQ-Krankenkasse: mobil
	    Krankenkasse Abweichender Rabattstart bei der VIACTIV Krankenkasse: 01.01.2028
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
              Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
              Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
              beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
              Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
              jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
              die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
              Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	      abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
              erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	      /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	       Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
              Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0024
	   Titel: Golimumab IFE - DAK-G, KKH - (ATC: L04AB06)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 24
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
              Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	      Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
              verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0025
	      Titel: Tocilizumab IFK - TK, hkk, HEK - (ATC: L04AC07)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	      Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
              Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	      Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	      Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
              Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
              geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	      entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 25
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
           Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	   Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	   jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
           Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
           seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
           Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
           Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
           sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	   angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
           in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	   Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0026
	   Titel: Tocilizumab IFK - GWQ - (ATC: L04AC07)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 26
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Nicht beteiligte GWQ-
	    Krankenkasse: mobil Krankenkasse Abweichender Rabattstart bei der VIACTIV
	    Krankenkasse: 01.11.2027
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
              Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
              gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
              Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
              Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
              Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
              beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
              Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
              jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
              die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
              Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	      abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
              erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	      /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	       Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	      Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
              Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0027
	   Titel: Tocilizumab IFK - DAK-G, KKH - (ATC: L04AC07)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 27
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
              Maximale Verlängerungen: 2
              Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	      Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
              verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
              Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0028
	   Titel: Ranibizumab Fertigspritze - TK, hkk, HEK - (ATC: S01LA04)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 28
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
           Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	   Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	   jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
           Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
           seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
           Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
           Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0029
	   Titel: Ranibizumab Fertigspritze - GWQ - (ATC: S01LA04)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
              Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
              geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	      entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 29
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Nicht beteiligte GWQ-
	    Krankenkasse: mobil Krankenkasse
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
              Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
              gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
              insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
              Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
              gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
              Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
              Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
              Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
              beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
              Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
              jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
              die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
              Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	      abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
              erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	      /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	       Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
           Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	   Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	   jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
           Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
           seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
           Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
           Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
           sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	   angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
           in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	   Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
           Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	   Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
           Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	   Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
           Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	   Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
           eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
           Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0030
	   Titel: Ranibizumab Fertigspritze - DAK-G, KKH - (ATC: S01LA04)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 30
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
              Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0031
	   Titel: Adalimumab Fertigspritze - TK, hkk, HEK - (ATC: L04AB04)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 31
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
           Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	   Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	   jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
           Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
           seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
           Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
           Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0032
	   Titel: Adalimumab Fertigspritze - GWQ - (ATC: L04AB04)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
              Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
              geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	      entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 32
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Nicht beteiligte GWQ-
	    Krankenkasse: mobil Krankenkasse
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
              Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
              gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
              insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
              Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
              gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
              Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
              Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
              Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
              beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
              Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
              jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
              die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
              Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	      abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
              erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	      /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	       Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
           Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	   Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	   jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
           Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
           seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
           Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
           Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
           sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	   angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
           in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	   Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
           Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	   Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
           Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	   Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
           Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	   Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
           eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
           Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0033
	   Titel: Adalimumab Fertigspritze - DAK-G, KKH - (ATC: L04AB04)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 33
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
              Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0034
	   Titel: Adalimumab Fertigpen - TK, hkk, HEK - (ATC: L04AB04)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 34
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
           Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	   Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	   jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
           Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
           seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
           Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
           Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0035
	   Titel: Adalimumab Fertigpen - GWQ - (ATC: L04AB04)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
              Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
              geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	      entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 35
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Nicht beteiligte GWQ-
	    Krankenkasse: mobil Krankenkasse
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
              Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
              gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
              insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
              Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
              gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
              Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
              Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
              Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
              beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
              Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
              jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
              die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
              Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	      abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
              erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	      /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	       Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
           Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	   Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	   jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
           Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
           seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
           Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
           Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
           sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	   angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
           in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	   Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
           Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	   Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
           Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	   Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
           Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	   Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
           eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
           Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0036
	   Titel: Adalimumab Fertigpen - DAK-G, KKH - (ATC: L04AB04)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 36
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
              Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0037
	   Titel: Ranibizumab Durchstechflasche - TK, hkk, HEK - (ATC: S01LA04)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 37
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
           Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	   Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	   jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
           Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
           seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
           Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
           Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0038
	   Titel: Ranibizumab Durchstechflasche - GWQ - (ATC: S01LA04)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
              Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
              geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	      entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 38
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Nicht beteiligte GWQ-
	    Krankenkasse: mobil Krankenkasse
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
              Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
              gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
              insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
              Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
              gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
              Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
              Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
              Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
              beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
              Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
              jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
              die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
              Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	      abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
              erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	      /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	       Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
           Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
           Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	   Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	   jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
           Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
           seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
           Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
           Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
           sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	   angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
           in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	   Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
           Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	   Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
           Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	   Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
           Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	   Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
           eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
           Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	   Krankenkasse
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
      5.1. Los: LOT-0039
	   Titel: Ranibizumab Durchstechflasche - DAK-G, KKH - (ATC: S01LA04)
           Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
           Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
           abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
           verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
           wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39
	   Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	   Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche
           Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik  Zusätzliche
	   Angaben  dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen
	   Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den
           Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die
           geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu
	   entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	   Interne Kennung: 39
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	      Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
	    Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
            verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
	    Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
            Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
            Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
            GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
            Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
            Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
            gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
            insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
            Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
            Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
            gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
            Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
            Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
            Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
            beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
            Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
            jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
            die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
            Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
	    abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
            erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
	    /2002. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
	     Kriterium	ist vorliegend nicht zu beachten.
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
              Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
	      Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
	      Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
	      sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
              Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
	      der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer(n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
	      bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte	PZN 8-stellig  die jeweilige/n
	      Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
              Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
	      der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
	      Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
	      Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
	      Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
	      Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
              berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
	      Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
	      Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
	      wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
	      Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
              der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
	      Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
              Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
              Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
	      Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
              gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
	      alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
              Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
	      des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
	      Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
              wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
	      verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
              Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in die Bekanntmachungsformular verpflichtend
	      vorgegebene Angabe zum  Kriterium  ist vorliegend nicht zu beachten.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: - KEINE ANGABE -
	   URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	   gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 03/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
              Eröffnungstermin  Beschreibung: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
              Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 3
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
           Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
           den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
	   Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
	   Registrierungsnummer: 992-80116-93
	   Postanschrift: Bramfelder Str. 140
	   Stadt: Hamburg
	   Postleitzahl: 22305
	   Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: DZEM@tk.de
	   Telefon: +49 4069094-040
	   Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
           Federführendes Mitglied
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
      8.1. ORG-0002
	   Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit (DAK-G)
	   Registrierungsnummer: DE811462382
	   Postanschrift: Nagelsweg 27 - 31
	   Stadt: Hamburg
	   Postleitzahl: 20097
	   Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: dzem@tk.de
	   Telefon: +49 4069094-040
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
      8.1. ORG-0003
	   Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
	   Registrierungsnummer: 993-80303-38
           Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86-90
	   Stadt: Hamburg
	   Postleitzahl: 22041
	   Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: dzem@tk.de
	   Telefon: +49 4069094-040
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
      8.1. ORG-0004
	   Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
	      Registrierungsnummer: 992-80260-49
	      Postanschrift: Martinistr. 26
	      Stadt: Bremen
	      Postleitzahl: 28195
	      Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: dzem@tk.de
	      Telefon: +49 4069094-040
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
      8.1. ORG-0005
           Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
	   Registrierungsnummer: 992-80009-26
	   Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
	   Stadt: Hannover
	   Postleitzahl: 30625
	   Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: dzem@tk.de
	   Telefon: +49 4069094-040
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
      8.1. ORG-0006
           Offizielle Bezeichnung: GWQ-Krankenkassen (siehe hierzu Auflistung unter  zusätzliche
	   Angaben )
	   Registrierungsnummer: 123456789
           Stadt: Düsseldorf
	   Postleitzahl: 40549
           Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: dzem@tk.de
	   Telefon: +49 4069094-040
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
      8.1. ORG-0007
	   Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
	   Registrierungsnummer: Keine Angabe
           Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53113
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	   Telefon: +49 228949-90
	   Fax: +49 228949-9163
	   Rollen dieser Organisation:
           Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-0008
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4c01fc7f-f223-468b-9532-0a51b82e3bd5 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/04/2026 15:36:46 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 84/2026
              Datum der Veröffentlichung: 30/04/2026
Referenzen:
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRT2/documents
http://www.tk.de/vergabe
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-295917-2026-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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