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Ausschreibung: Deutschland  Angiografie-Ausstattung  Biplan-Kardio-Angiographie-System - DEU-Homburg
Angiografie-Ausstattung
Dokument Nr...: 295597-2026 (ID: 2026042901112310462)
Veröffentlicht: 29.04.2026
*
  DEU-Homburg: Deutschland  Angiografie-Ausstattung 
Biplan-Kardio-Angiographie-System
   2026/S 83/2026 295597
   Deutschland  Angiografie-Ausstattung  Biplan-Kardio-Angiographie-System
   OJ S 83/2026 29/04/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
           Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
	   E-Mail: vergabestelle@uks.eu
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
	   Titel: Biplan-Kardio-Angiographie-System
	   Beschreibung: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Biplan-Kardio-Angiographie-
           Systems für ein Herzkatheterlabor
	   Kennung des Verfahrens: d585af43-a9bd-4b80-882d-a1091f56ee2f
	   Interne Kennung: III.A.1/VgV/DD005/26
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
           Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) führt das
           gesamte Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform
	   DTVP durch. - Elektronische Angebotsabgabe: die Einreichung von Angeboten erfolgt
           ausschließlich elektronisch über den Projektraum des jeweiligen Verfahrens. Bitte nutzen Sie
           für die Angebotsabgabe ausschließlich das dafür vorgesehene Bietertool im elektronischen
           Vergabeportal. Eine Übermittlung per Nachricht über das Kommunikationstool ist nicht
           zulässig und kann zum unmittelbaren Ausschluss Ihres Angebots führen. Das Risiko der
           fristgerechten Übermittlung trägt der Bieter. - Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Die
           Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de)
           zur Verfügung. Es wird empfohlen, sich für das Verfahren unter folgendem Link zu registrieren
           : https://dtvp.de/bieter/registrierung/?method=step1. Es genügt die kostenfreie  BASIC
	   EDITION -Registrierung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://support.cosinex.de
	   /unternehmen/ - Elektronische Kommunikation: Der Austausch zwischen dem Auftraggeber
           und den Bietern erfolgt ausschließlich über den Projektraum des Verfahrens. WICHTIG: Bitte
           prüfen Sie beim Herunterladen der Vergabeunterlagen auch den Bereich  Kommunikation .
           Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen und Änderungsmitteilungen zur
           Ausschreibung. Um automatisch per E-Mail über zukünftige Änderungen informiert zu werden,
	   ist eine Registrierung erforderlich
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33111710 Angiografie-Ausstattung
     2.1.2. Erfüllungsort
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Kirrberger Straße 100
	    Stadt: Homburg
	    Postleitzahl: 66424
	    Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4LMA3P#
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
            Verpflichtungen: Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer
            Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen
            abzugeben. Anlage A ist auszufüllen.
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende
            Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	    des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
            Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
            verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
            Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129
	    des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
            schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
	    aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
            Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
            worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
            Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
	    129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende
            Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	    des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
            Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
            verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
            Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c
	    des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
	    Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
	    diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
            sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des
            Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
            Betrug: nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
            Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	    Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
            Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
            Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs
              (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
              Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§
	      264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
              der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
	      in ihrem Auftrag verwaltet werden,
              Korruption: nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
              Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs
              (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
              Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des
              Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334
              des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
              335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des
              Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
              Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
              Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
	      dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den
              §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
	      Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
	      Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB :
              Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
	      1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
              Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die
              öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
              nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen
	      seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder
              sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
              Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: nach §
              123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
	      Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
              Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
              durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
              Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
	      anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
              dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
              zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des
              Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
              Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
	      Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
              Zahlungsunfähigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat,
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2
              GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
              des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: nach § 124
              Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat,
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen
              der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
              Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
	      anzuwenden
              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: nach §
              124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
              verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
              Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
              Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: nach § 124 Abs. 1
              Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
              tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
              durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: nach § 124
              Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
	      bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
	      werden kann
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: nach § 124
              Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
              eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
              mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
              einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
              Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: nach § 124 Abs. 1
              Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
              Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
              hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen
              a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
	      Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
              unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder
              vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
              öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
              Informationen zu übermitteln.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
	   Titel: Biplan-Kardio-Angiographie-System
           Beschreibung: Die Klinik für Kardiologie, Angiologie & kardiovaskuläre Intensivmedizin am
           Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) deckt das gesamte Spektrum moderner Herz-
	   Kreislauf-Medizin ab. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Installation und
           Inbetriebnahme eines Biplan-Kardio-Angiographie-Systems für ein Herzkatheterlabor, sowie
	   Serviceleistungen und Entsorgung des Altsystems.
	   Interne Kennung: III.A.1/VgV/DD005/26
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33111710 Angiografie-Ausstattung
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Kirrberger Straße 100
	    Stadt: Homburg
	    Postleitzahl: 66424
	    Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Andere Laufzeit: Unbekannt
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Ortsbesichtigung: Der Bieter hat vor Angebotsabgabe die
            baulichen Gegebenheiten (Raumgröße, Elektro, Klima, Strahlenschutz etc.) vor Ort zu prüfen.
            Interessierte Bieter haben ihr Teilnahmeinteresse über die Bieterkommunikation im Deutschen
	    Vergabeportal (DTVP) anzuzeigen. Der Vor-Ort Termin findet in der KW 21 statt und wird
            jedem Bieter separat über das Deutsche Vergabeportal mitgeteilt. Fragen sind während der
            Besichtigung nicht zugelassen und sind im Nachgang ausschließlich über die
            Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten werden allen Bietern über die Vergabeplattform
            zur Verfügung gestellt.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	      Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Siehe dazu Anlage  Teilnahmebedingungen -
              Eignungskriterien , welche vollständig auszufüllen ist: Der Jahresumsatz aus den letzten drei
              Geschäftsjahren (2025, 2024, 2023) ist anzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft sind die
              jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je
              Geschäftsjahr anzugeben.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Siehe dazu Anlage  Teilnahmebedingungen -
              Eignungskriterien , welche vollständig auszufüllen ist: Mindestanforderung: Nachweis über das
	      Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen
              EUR für Personen-, 1 Million EUR für Sachschaden und 100.000 EUR für
              Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr oder Bescheinigung des
	      Bieters, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils
	      Kopie ausreichend). Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen
              Haftpflichtversicherer abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während
	      der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Siehe dazu Anlage  Teilnahmebedingungen -
              Eignungskriterien , welche vollständig auszufüllen ist: Mindestanforderung: Angabe von
              mindestens 3 Referenzen von erbrachten vergleichbaren Leistungen. Die Referenzen müssen
              sich auf Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich
              entsprechen. Bitte beachten Sie, dass das Universitätsklinikum des Saarlandes nicht als
              Referenzgeber angegeben werden kann. Die angegebenen Referenzen müssen dem
	      Leistungsumfang und -volumen der vorliegenden Ausschreibung entsprechen. Zu jeder
	      benannten Referenz sind Name und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner mit
              Kontaktdaten, Ort der Leistungserbringung und Leistungszeitraum anzugeben. Darüber hinaus
	      hat der Bieter anzugeben, ob er die Leistung als Hauptauftragnehmer, als Mitglied einer
              Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer erbracht hat. Schließlich hat der Bieter die im
	      eigenen Betrieb erbrachten Leistungen mit Angabe des Umfangs zu bezeichnen. Bei
	      Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied
              der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende
	      Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Der
              Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu prüfen. Werden die o.g.
              Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche
	      Belegschaft in den letzten drei Jahr Mitarbeiter gesamt Mitarbeiter in der DACH-Region
              Mitarbeiter im Bereich Kundenbetreuung (Projektleitung, Support, Hotline) für das angebotene
              Produkt in der DACH-Region Mitarbeiter für den Service vor Ort für das angebotene Produkt
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Preis
	   Beschreibung: Preis
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 30
	      Kriterium:
              Art: Qualität
              Bezeichnung: Qualität
              Beschreibung: Qualitätspunkte gem. Leistungsverzeihnis Maximal können 393 Punkte erreicht
	      werden.
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 60
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Lieferzeit
	      Beschreibung: Lieferzeit in KW
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 10
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LMA3P
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
           Name: Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die
           Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend verschlüsselt über
           das Vergabeportal dtvp zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax
           oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht
	   zugelassen.
	   URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LMA3P
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LMA3P
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich
	   vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist
           nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt
	   dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 03/06/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV.
              Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Anlage E - Eigenerklärung Bezug Russland ist
              auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und
	      Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
	      werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl
	      unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
	      Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
	      beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
	   Energie und Verkehr
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1)
           der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
           erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
           gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
           erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
           Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
           Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als
           15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	   wollen, vergangen sind
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
           Universitätsklinikum des Saarlandes
           Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
           Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum des Saarlandes
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
           Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
	   Registrierungsnummer: DE234776341
           Postanschrift: Kirrberger Straße 100
	   Stadt: Homburg
	   Postleitzahl: 66424
	      Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	      Land: Deutschland
	      Kontaktperson: Dezernat III - Wirtschaft
	      E-Mail: vergabestelle@uks.eu
	      Telefon: +49 68411621-161
	      Internetadresse: https://www.uniklinikum-saarland.de/de/
	      Profil des Erwerbers: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-
	      beschaffung-logistik/beschaffung
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
      8.1. ORG-0002
           Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft,
	   Arbeit, Energie und Verkehr
	   Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
           Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
           Stadt: Saarbrücken
	   Postleitzahl: 66119
	   Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
	   Telefon: +49 6815014994
	   Fax: +49 6815013506
	   Rollen dieser Organisation:
           Überprüfungsstelle
           Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
      8.1. ORG-0003
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 338ad0f7-023a-42e6-a091-029a857e8353 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/04/2026 14:37:31 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 83/2026
              Datum der Veröffentlichung: 29/04/2026
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LMA3P
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LMA3P/documents
https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-beschaffung-logistik/beschaffung
https://www.uniklinikum-saarland.de/de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-295597-2026-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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