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Ausschreibung: Regiestelle BIWAQ VI - DEU-Bonn
Dienstleistungen von öffentlichen Behörden
Dokument Nr...: 295495-2026 (ID: 2026042901094410232)
Veröffentlicht: 29.04.2026
*
  DEU-Bonn: Deutschland  Dienstleistungen von öffentlichen Behörden 
ESF-Bundesprogramm Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier -BIWAQ:
Förderrunde BIWAQ VI in der ESF-Förderperiode 2026- 2028 (ESF Plus):
Regiestelle BIWAQ VI
   2026/S 83/2026 295495
   Deutschland  Dienstleistungen von öffentlichen Behörden  ESF-Bundesprogramm Bildung,
   Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ: Förderrunde BIWAQ VI in der ESF-Förderperiode 2026-
   2028 (ESF Plus): Regiestelle BIWAQ VI
   OJ S 83/2026 29/04/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
           Offizielle Bezeichnung: Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im
           Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
	   E-Mail: rueckfragepool@bbr.bund.de
           Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
           Titel: ESF-Bundesprogramm Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ: Förderrunde
           BIWAQ VI in der ESF-Förderperiode 2026-2028 (ESF Plus): Regiestelle BIWAQ VI
           Beschreibung: Mit dem ESF-Bundesprogramm Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier 
           BIWAQ gewährt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
           (BMWSB) Zuwendungen für Projekte, die arbeitsmarktpolitische Aktivitäten und Ansätze zur
           Stärkung der lokalen Ökonomie mit der gebietsbezogenen integrierten Stadtentwicklung
           verknüpfen. Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung einer Regiestelle für die fachliche
           und wissenschaftliche Begleitung von BIWAQ von August 2026 bis einschließlich März 2029
           für 32 Monate. In diesem Zeitraum finden maximal 54 BIWAQ-Projekte statt. Zu den Aufgaben
           der Regiestelle gehören zusammengefasst:  Fachliche Begleitung und Beratung der maximal
           54 BIWAQ VI Projekte  Monitoring und Evaluierung der Projekte und Auswertung der
           Programmumsetzung auf Gesamtprogrammebene  Unterstützung bei der Bearbeitung von
           Ad-hoc-Aufträgen  Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen 
           Begleitendende Öffentlichkeitsarbeit  Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber
	   Kennung des Verfahrens: ed3cf2d6-47c1-49a4-9800-93916de69c96
	   Interne Kennung: 10.08.40.5-26.1
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 75120000 Dienstleistungen von öffentlichen Behörden
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 680 672,27 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlage  Informationen zur Vergabe
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Korruption: Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des
            Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der
            Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen.
            Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein
            Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
            mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in
            Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05.
            Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
            Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu
            unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
            vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link:
            http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
            Betrug: Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des
            Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der
            Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen.
            Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein
            Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
            mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in
            Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05.
            Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
            Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu
            unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
            vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link:
            http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122
            ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung
            gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
            §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV)
            einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu
            erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von
            Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
            Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der
            Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
            Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist
            handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den
            Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.
            xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und
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              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es
              gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des
              Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der
              Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen.
              Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein
              Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
              mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in
              Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05.
              Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
              Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu
              unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
              vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link:
              http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des
              Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem.
              §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42.
              ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV)
              einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu
              erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von
              Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
              Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der
              Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
              Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist
              handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den
              Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.
              xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und
              ausgefüllt werden.
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff.
              des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung
              gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
              §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV)
              einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu
              erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von
              Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
              Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der
              Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
              Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist
              handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den
              Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.
              xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und
              ausgefüllt werden.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten alle
              Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
              (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die
              Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
              mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
              finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels
              anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des
              Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016
              zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L
              3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw.
              rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes
              Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt
              /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten alle
              Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
              (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die
              Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
              mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
              finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels
              anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des
              Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016
              zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L
              3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw.
              rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes
              Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt
              /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten alle
              Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
              (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die
              Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
              mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
              finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels
              anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des
              Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016
              zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L
              3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw.
              rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes
              Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt
              /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten alle Ausschlussgründe
              gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine
              Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in
              Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
	      (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
              und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der
              Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung
              des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom
              06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig
              zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE
              beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter?
              lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten
              alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
              (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die
              Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
              mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
              finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels
              anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des
              Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016
              zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L
              3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw.
              rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes
              Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt
              /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
              Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
	      Verpflichtungen: s. Dokument  Informationen zur Vergabe
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122
              ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung
              gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
              §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV)
              einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu
              erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von
              Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
              Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der
              Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
              Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist
              handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den
              Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.
              xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und
              ausgefüllt werden.
              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
	      Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten alle
              Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
              (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die
              Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
              mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
              finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels
              anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des
              Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016
              zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L
              3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw.
              rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes
              Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt
              /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§
              122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine
              Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in
              Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
	      (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
              und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der
              Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung
              des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom
              06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig
              zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE
              beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter?
              lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§
              122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine
              Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in
              Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
	      (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
              und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der
              Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung
              des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom
              06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig
              zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE
              beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter?
              lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§
              122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine
              Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in
              Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
	      (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
              und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der
              Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung
              des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom
              06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig
              zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE
              beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter?
              lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten
              alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
              (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die
              Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
              mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
              finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels
              anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des
              Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016
              zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L
              3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw.
              rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes
              Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt
              /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten alle
              Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
              (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die
              Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
              mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
              finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels
              anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des
              Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016
              zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L
              3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw.
              rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes
              Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt
              /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es
              gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des
              Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der
              Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen.
              Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein
              Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
              mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in
              Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05.
              Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
              Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu
              unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
              vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link:
              http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten alle
              Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
              (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die
              Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
              mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
              finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels
              anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des
              Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016
              zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L
              3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw.
              rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes
              Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt
              /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
              Zahlungsunfähigkeit: Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des
              Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der
              Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen.
              Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein
              Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
              mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in
              Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05.
              Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
              Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu
              unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
              vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link:
              http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0000
           Titel: ESF-Bundesprogramm Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ: Förderrunde
           BIWAQ VI in der ESF-Förderperiode 2026-2028 (ESF Plus): Regiestelle BIWAQ VI
           Beschreibung: Mit dem ESF-Bundesprogramm Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier 
           BIWAQ gewährt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
           (BMWSB) Zuwendungen für Projekte, die arbeitsmarktpolitische Aktivitäten und Ansätze zur
           Stärkung der lokalen Ökonomie mit der gebietsbezogenen integrierten Stadtentwicklung
           verknüpfen. Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung einer Regiestelle für die fachliche
           und wissenschaftliche Begleitung von BIWAQ von August 2026 bis einschließlich März 2029
           für 32 Monate. In diesem Zeitraum finden maximal 54 BIWAQ-Projekte statt. Zu den Aufgaben
           der Regiestelle gehören zusammengefasst:  Fachliche Begleitung und Beratung der maximal
           54 BIWAQ VI Projekte  Monitoring und Evaluierung der Projekte und Auswertung der
           Programmumsetzung auf Gesamtprogrammebene  Unterstützung bei der Bearbeitung von
           Ad-hoc-Aufträgen  Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen 
           Begleitendende Öffentlichkeitsarbeit  Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber
	   Interne Kennung: 10.08.40.5-26.1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 75120000 Dienstleistungen von öffentlichen Behörden
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: Die optional anzubietenden Leistungen ergeben sich aus Ziffer 2
	    der Leistungsbeschreibung.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/08/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 680 672,27 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: s. Vergabeunterlagen  Eignungskriterien  und
	     Informationen zur Vergabe
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
           ausgedrückt werden kann: s. Vergabeunterlagen  Zuschlagskriterien  und  Informationen zur
	   Vergabe
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
	   html?id=856839
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=856839
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 29/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlage  Informationen zur Vergabe
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 29/05/2026 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlage  Informationen zur
	   Vergabe  und  Leistungsbeschreibung
	   Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
           Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	   Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag
           unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
           Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und
	   Raumordnung (BBR)
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0000
           Offizielle Bezeichnung: Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im
           Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
	   Registrierungsnummer: 991-10648-23
	   Postanschrift: Deichmanns Aue 31 - 37
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53179
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: rueckfragepool@bbr.bund.de
	   Telefon: +49 228-004010
	   Internetadresse: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung /ausschreibungen/_node.htm
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
      8.1. ORG-0001
	   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
	   Registrierungsnummer: 00000
           Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53113
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	   Telefon: 0228 9499-0
	   Rollen dieser Organisation:
           Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-0002
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 454c24bd-e675-45d1-8817-fee9e7b89c75 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/04/2026 13:21:43 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 83/2026
              Datum der Veröffentlichung: 29/04/2026
Referenzen:
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=856839
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=856839
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-295495-2026-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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