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Ausschreibung: Deutschland  Baustelleneinrichtung  Stadt Drolshagen -Bauliche Erweiterung der Gräfin-Sayn- Verbundgrundschule zum Ausbau der Ganztagsbetreuung am Hauptstandort Drolshagen | Baustelleneinrichtung - DEU-Düsseldorf
Bauarbeiten
Baustelleneinrichtung
Dokument Nr...: 295081-2026 (ID: 2026042901050909671)
Veröffentlicht: 29.04.2026
*
  DEU-Düsseldorf: Deutschland  Baustelleneinrichtung  Stadt Drolshagen
-Bauliche Erweiterung der Gräfin-Sayn- Verbundgrundschule zum Ausbau der
Ganztagsbetreuung am Hauptstandort Drolshagen | Baustelleneinrichtung
   2026/S 83/2026 295081
   Deutschland  Baustelleneinrichtung  Stadt Drolshagen - Bauliche Erweiterung der Gräfin-Sayn-
   Verbundgrundschule zum Ausbau der Ganztagsbetreuung am Hauptstandort Drolshagen |
   Baustelleneinrichtung
   OJ S 83/2026 29/04/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Stadt Drolshagen
	   E-Mail: rathaus@drolshagen.de
           Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
           Titel: Stadt Drolshagen - Bauliche Erweiterung der Gräfin-Sayn-Verbundgrundschule zum
	   Ausbau der Ganztagsbetreuung am Hauptstandort Drolshagen | Baustelleneinrichtung
           Beschreibung: Für die Bestandsgebäude der Gräfin-Sayn-Schule in Drolshagen besteht ein
	   baulicher, funktionaler sowie teilweise energetischer Sanierungsbedarf. Zudem ist eine
           Anpassung an aktuelle pädagogische Anforderungen sowie an moderne Nutzungs- und
           Raumkonzepte vorgesehen. Im Zuge der geplanten Maßnahmen werden Umbau-,
           Modernisierungs-, Sanierungs- sowie Teilabbruch- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich.
           Die Liegenschaftsadresse lautet: Gräfin-Sayn-Schule Am Buscheid 2 57489 Drolshagen
           Gebäudebeschreibung: Die bestehende Schulanlage der Gräfin-Sayn-Schule besteht aus
           mehreren miteinander verbundenen bzw. separaten Gebäudeteilen unterschiedlicher
           Baujahre. Die Gebäude umfassen:  Unterrichts- und Klassenräume  Verwaltungs- und
           Nebenräume  Sanitärbereiche  Fachräume sowie ergänzende Nutzflächen Die Gebäude
           sind teilweise mehrgeschossig ausgeführt und über befestigte Schulhofflächen sowie interne
           Wege miteinander verbunden. Die Außenanlagen bestehen überwiegend aus:  asphaltierten
           Schulhofflächen  befestigten Zugangs- und Verkehrsflächen  Grün- und
           Aufenthaltsbereichen Neues Nutzungskonzept: Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme
	   wird die bestehende Schulanlage abschnittsweise weiterentwickelt und modernisiert. Die
           Maßnahmen umfassen insbesondere:  Teilabbruch einzelner Gebäudebereiche, die den
           heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen  Sanierung und Modernisierung von
           Bestandsgebäuden, insbesondere im Hinblick auf:  energetische Verbesserung (Dach,
           Fassade, Fenster)  funktionale Anpassung der Grundrisse  brandschutztechnische
           Ertüchtigung  Umbauarbeiten im Innenbereich zur Anpassung an das aktuelle
           Raumprogramm  Ergänzende Neubau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen Die Bauausführung
	   erfolgt in mehreren Bauabschnitten, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Die
	   auszuschreibende Leistung betrifft die Baustelleneinrichtung
	   Kennung des Verfahrens: f25ef5c2-f502-40c5-9aa2-06e40f0d320b
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 45113000 Baustelleneinrichtung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Am Buscheid 2
	    Stadt: Drolshagen
	    Postleitzahl: 57489
	    Land, Gliederung (NUTS): Olpe (DEA59)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.
	    subreport.de/ unter der zuvor genannten Nummer herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-
            Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -
            dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die
	    Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt,
            rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen
            die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die
            Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine
            Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der
	    Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine
            ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der
	    Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten,
            die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich
            über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den
            Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen
            unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Angebote sind
            ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den
	    Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung
            und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB:
            Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
	    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
	    haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
            über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
            129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
            (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
            terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs
            (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat, 3. § 261 des
            Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
            Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
            der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des
	      Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
              Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
              ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
              Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
              (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs
              (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs
              (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
              (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
              Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes
              zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
              Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1
              bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
	      Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
              Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne
              des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
              vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig
              verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die
              Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
              Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
              leitender Stellung. (4) 1Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
	      1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
              Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die
              öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
              nach Nummer 1 nachweisen können. 2Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen
	      seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder
              sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
              Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) 1Von einem Ausschluss nach
              Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen
	      Interesses geboten ist. 2Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen
              werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein
              Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. 3§ 125 bleibt unberührt.
              Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
              Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB: Fakultative Ausschlussgründe (1)
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist,
              über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
              Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
	      Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
              oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
              nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
              Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der
              öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
	      Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
              aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
              Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
	      wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
	      Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
              werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
              früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
              mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
              einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf
              Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
              Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
              übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
              öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
              Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
              könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
              Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
              versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-
              Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
              vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
	   Titel: Bauarbeiten: Baustelleneinrichtung
           Beschreibung: Für die Bestandsgebäude der Gräfin-Sayn-Schule in Drolshagen besteht ein
	   baulicher, funktionaler sowie teilweise energetischer Sanierungsbedarf. Zudem ist eine
           Anpassung an aktuelle pädagogische Anforderungen sowie an moderne Nutzungs- und
           Raumkonzepte vorgesehen. Im Zuge der geplanten Maßnahmen werden Umbau-,
           Modernisierungs-, Sanierungs- sowie Teilabbruch- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich.
           Die Liegenschaftsadresse lautet: Gräfin-Sayn-Schule Am Buscheid 2 57489 Drolshagen
           Gebäudebeschreibung: Die bestehende Schulanlage der Gräfin-Sayn-Schule besteht aus
           mehreren miteinander verbundenen bzw. separaten Gebäudeteilen unterschiedlicher
           Baujahre. Die Gebäude umfassen:  Unterrichts- und Klassenräume  Verwaltungs- und
           Nebenräume  Sanitärbereiche  Fachräume sowie ergänzende Nutzflächen Die Gebäude
           sind teilweise mehrgeschossig ausgeführt und über befestigte Schulhofflächen sowie interne
           Wege miteinander verbunden. Die Außenanlagen bestehen überwiegend aus:  asphaltierten
           Schulhofflächen  befestigten Zugangs- und Verkehrsflächen  Grün- und
           Aufenthaltsbereichen Neues Nutzungskonzept: Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme
	   wird die bestehende Schulanlage abschnittsweise weiterentwickelt und modernisiert. Die
           Maßnahmen umfassen insbesondere:  Teilabbruch einzelner Gebäudebereiche, die den
           heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen  Sanierung und Modernisierung von
           Bestandsgebäuden, insbesondere im Hinblick auf:  energetische Verbesserung (Dach,
           Fassade, Fenster)  funktionale Anpassung der Grundrisse  brandschutztechnische
           Ertüchtigung  Umbauarbeiten im Innenbereich zur Anpassung an das aktuelle
           Raumprogramm  Ergänzende Neubau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen Die Bauausführung
	   erfolgt in mehreren Bauabschnitten, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Die
	   auszuschreibende Leistung betrifft die Baustelleneinrichtung
	   Interne Kennung: LOT-0001 E74373641
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 45113000 Baustelleneinrichtung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen:  Baustelleneinrichtung 1 BA: 13.07.2026 - 24.07.2026  Umbau
            für 2 BA: 13.12.2027 - 21.01.2028  Umbau für 3 BA: 04.12.2028 - 22.12.2028
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Am Buscheid 2
	    Stadt: Drolshagen
	    Postleitzahl: 57489
	    Land, Gliederung (NUTS): Olpe (DEA59)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 13/07/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 22/12/2028
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
            geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
            für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1) Formular VHB_124 - Eigenerklärung zur Eignung 2)
            Eigenerklärung csx 59 Informationen zum Bieter 3) Freistellungsbescheinigung nach § 48b
            EStG 4) Eigenerklärung Russland entspr. Verordnung (EU) 2022576
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: 5) Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung Die
              Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: - für
              Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden mind. 2.000.000,00  - für Personenschäden mind.
              2.000.000,00 
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: 6) Nachweis der technischen und fachlichen
              Leistungsfähigkeit durch mindestens 2, in Bezug zur zu vergebenden Leistung vergleichbaren
              (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren
              Schwierigkeitsgrad auf), Referenzen. Die aufzuführenden Mindestangaben und vorgegebenen
              Mindestanforderungen sind dem beigefügten Formblatt Referenzformular zu entnehmen.
	      Mindestvoraussetzungen der in diesem Verfahren vorzulegenden Referenzen: - Mindestens
	      zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen. - Ausreichende Erfahrung
              des Bieters in Bezug auf Aufträge, die mit der zu vergebenden Leistung im Bereich
              Baustelleneinrichtung vergleichbar sind. - Die Leistung wurde innerhalb der letzten fünf
              Kalenderjahre, einschließlich des Kalenderjahres zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, sach-
	      und fachgerecht, sowie mangelfrei (keine erhebliche oder fortdauernde Schlechtleistung)
              erbracht. Maßgeblich für das Alter der Referenz ist der Abschluss des jeweiligen Projektes. Es
              dürfen nur bereits abgeschlossene Projekte eingereicht werden. - Der Auftragswert muss
              mindestens 100.000  netto je Referenz betragen. Es werden nur Referenzen anerkannt, die
              alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Preis
           Beschreibung: Kriterium für den Zuschlag ist zu 100 % der Preis. Bewertungsmaßstab für den
           Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der
           höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender
	   Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x
           100 / niedrigster Preis). Dabei ist  P  die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100
           Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das
	   jeweilige Los.  0  Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so
           teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
           Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/05/2026
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E74373641
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E74373641
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 29/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Nach der neueren Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz
           NRW zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018  Verg 39/18) wurden die Vorgaben
           für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber
           Bieter nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte
	   Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende
	   Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall
              mangels Eignung auszuschließen. Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür
              auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind
              diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen
	      Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29- 319
	      /2019.005). Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen
              dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 29/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen
           Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160
           Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
           Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
           Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	   zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
           Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
	   gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
           Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
           Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem
           Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
	   Bitte beachten Sie: Zum 1. Januar 2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der
           Bezirksregierung Münster eingerichtet und übernimmt ab diesem Zeitpunkt landesweit alle
           Nachprüfungsverfahren; anhängige Verfahren der bisherigen Vergabekammern Westfalen und
           Rheinland gehen automatisch zum 01.01.2027 auf sie über. Bereits ab dem 1. Januar 2026
           gilt eine gestufte Übergangsregelung: Für Neueingänge von Nachprüfungsanträgen ist die
           Vergabekammer Westfalen ab diesem Datum für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold,
           Münster und Düsseldorf zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt bis zum 30. Juni
           2026 weiterhin zuständig für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln; diese
           Zuständigkeit endet mit Ablauf dieses Datums (30.06.2026). Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt
           die Vergabekammer Westfalen auch die Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln und ist
           damit ab diesem Zeitpunkt für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein
           Westfalen bis zum 31.12.2026 zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026
              lediglich für die von ihr vor den jeweiligen Stichtagen (30.06.2026) eingeleiteten Verfahren
              zuständig.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
	      Drolshagen
	      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt
	      Drolshagen
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: KoPart eG
	      Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Drolshagen
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
	   Offizielle Bezeichnung: KoPart eG
	   Registrierungsnummer: 00007243
	   Postanschrift: Kaiserswerther Str. 199-201
           Stadt: Düsseldorf
	   Postleitzahl: 40474
           Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: info@kopart.de
	   Telefon: +4921159895755
	   Internetadresse: http://www.kopart.de
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffungsdienstleister
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
      8.1. ORG-0002
	   Offizielle Bezeichnung: Stadt Drolshagen
	   Registrierungsnummer: 059660008008-31001-13
           Postanschrift: Hagener Straße 9
	   Stadt: Drolshagen
	   Postleitzahl: 57489
	   Land, Gliederung (NUTS): Olpe (DEA59)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: rathaus@drolshagen.de
	   Telefon: +49027619700
	   Fax: +492761970200
	   Internetadresse: https://www.drolshagen.de
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
	   Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
	   Organisation, die Angebote bearbeitet
      8.1. ORG-0003
	   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
	   Registrierungsnummer: 05515-03004-07
           Postanschrift: Albrecht-Thaer Straße 9
           Stadt: Münster
	   Postleitzahl: 48147
              Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
	      Telefon: 00492514112165
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-0004
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dfb082d4-7c3f-44d0-9f82-19fc3edd657d - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/04/2026 13:53:09 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 83/2026
              Datum der Veröffentlichung: 29/04/2026
Referenzen:
https://www.drolshagen.de
https://www.subreport.de/E74373641
http://www.kopart.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-295081-2026-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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