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Ausschreibung: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe des Linien Bündels Hage & Großheide 2027+ - DEU-Aurich
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 292356-2026 (ID: 2026042900454907058)
Veröffentlicht: 29.04.2026
*
  DEU-Aurich: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe des
Linien Bündels Hage & Großheide 2027+
   2026/S 83/2026 292356
   Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe des Linien Bündels Hage & Großheide
   2027+
   OJ S 83/2026 29/04/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Aurich
	   E-Mail: info@landkreis-aurich.de
           Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
           Titel: Vergabe des Linien Bündels Hage & Großheide 2027+
	   Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung
           bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf dem
           Linienbündel Hage und Großheide im Landkreis Aurich. Der dem Angebot zu Grunde liegende
           Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen. Das Volumen
           im ausschreibungsgegenständlichen Linienbündel Hage & Großheide umfasst zurzeit
	   insgesamt rd. 603.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Davon entfallen rund 48.000 Fahrplan-km
           p.a. auf zwei Bürgerbusse. Die Betriebsaufnahme ha am 01.02.2027 zu erfolgen. Der Betrieb
	   endet mit Ablauf des 31.01.2037. Die zu erbringenden Busverkehrsleistungen umfassen die
           folgenden Linien  hier mit der Zuordnung zu den Bedienungsebenen auf Basis des NVP  als
           Gesamtleistung: - Linie 414 Hagermarsch  Hage  Lütetsburg- Norden (BE 3) - Linie 441
           Südarle  Großheide  Halbemond  Hage  Norden (BE 3) - Linie 444 Norden  Hage 
           Großheide - Aurich (BE 3) - Linie 445 Norden  Hage  Großheide  Aurich (BE 2, TaktBus) -
           Linie 446 Norden  Hage  Großheide  Westerholt  Dornum  Dornumersiel (BE 2,
           TaktBus) - Linie 447 Großheide  Berumerfehn  Südarle  Großheide (BE 3) - Linie 448
           Lütetsburg  Hage  Hagermarsch  Hilgenriedersiel  Junkersrott (Bürgerbus Hage) - Linie
           449 Lütetsburg  Hage  Halbemond  Berumbur  Blandorf  Hage  Lütetsburg (Bürgerbus
           Hage) In Bezug auf zu zuletzt genannten Bürgerbus ist der Auftragnehmer
           Genehmigungsinhaber. Die Leistungen werden vom Bürgerbusverein Hage erbracht. Näheres
	   enthalten die Vergabeunterlagen.
	   Kennung des Verfahrens: 61d45354-176b-4a78-b9f1-6be0e42e9a25
	   Vorherige Bekanntmachung: 656917-2025
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
	      Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben
            (insbesondere die Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem Niedersächsischen
	    Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen
            Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die jeweilige Ausführung der auf der Grundlage
            dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen
            Personenverkehrs auf Straße und Schiene mindestens das im Spartentarifvertrag
	    Nahverkehrsbetriebe (TV-N Niedersachsen) vom 14.09.2001 i.d.F. des 10.
            Änderungsvertrages vom 03.06.2025 in Verbindung mit der jeweils dazugehörigen
	    Entgelttabelle vorgesehene Entgelt unter den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zu
            zahlen und Änderungen während der Ausführungslaufzeit des jeweiligen
	    Dienstleistungsauftrages nachzuvollziehen. Soweit der Auftragnehmer bei der
            Auftragserfüllung Subunternehmer oder Verleihunternehmen einsetzt, ist er verpflichtet, den
            eingesetzten Subunternehmern oder Verleihunternehmen entsprechende Erklärungen
	    abzuverlangen und dem Auftraggeber vorzulegen.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
            Verpflichtungen: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§
            123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der
            Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
            verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach
            den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
            Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig
            verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30
            des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
            ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
            Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten
            fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts noch durch eine
            bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung
            öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
            beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
            Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
	    Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
            beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
            abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
	    Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation
            befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den
	    letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch
            eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
            Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in
            den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
	    infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
	    Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder
              Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
              Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters
              kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
              letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
	      Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung,
              zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
              wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
              Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
              belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
              Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
              Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
              Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
              von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
              einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter
              keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
              Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
	      seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
	      Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
              Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
              Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
              des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
              Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
              LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der
              Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung
              (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über
              restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
              destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten
              Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder
              Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB
              vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob  und wenn ja, welche 
              Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige
	      Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
           Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel Hage & Großheide im
	   Landkreis Aurich
	   Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung
           bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf dem
           Linienbündel Hage & Großheide im Landkreis Aurich. Der dem Angebot zu Grunde liegende
           Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen. Das Volumen
           im ausschreibungsgegenständlichen Linienbündel Hage & Großheide umfasst zurzeit
	   insgesamt rd. 603.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Davon entfallen rund 48.000 Fahrplan-km
           p.a. auf zwei Bürgerbusse.
	   Interne Kennung: LOT-0001 E14437665
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: Die Vergabeunterlagen enthalten Regelungen zu
            Leistungsänderungen.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 10 Jahre
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#,
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
            als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
            ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für
	    seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
            Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden
            können. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche
            Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
	    Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
            dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der
	    Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
            entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich
	    nachweisen kann. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es
            für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der
	    Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der
            Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig,
              wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt,
              die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und
              wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines
              Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften
              führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren
              bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
              Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in
	      verantwortlicher Position in der Planung und Organisation hinsichtlich der Erbringung
              entsprechender als Referenz(en) anzugebener Nahverkehrsleistungen verfügt. Von Erfahrung
              in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die entweder über eine
              gesetzliche bzw. organschaftliche Vertretungsmacht für das Verkehrsunternehmen, oder über
	      einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Betriebsleiter nach BOKraft und
              /oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Planung und Organisation muss
              mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen,
	      Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge,
	      Betriebsplanung und Disposition, sowie die Abrechnung der Verkehrsleistungen umfassen. Es
              ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne
	      Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen
              Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit
              von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (insbesondere Busfahrer) verfügt, ist
              für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich. Die Bieter
              haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang
              zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte
              Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung zu
              erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Hierzu gehört auch die Angabe derjenigen
              Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen
              eingesetzt werden sollen und die über die vorgenannte erforderliche Erfahrung in
              verantwortlicher Position in der Planung und Organisation verfügen (einschließlich Angaben
              zur jeweiligen Qualifikation und individuellen Erfahrung dieser Fachkräfte in den o.g.
              Tätigkeitsbereichen sowie zum Umfang und zum Tätigkeitsbereich, in dem die jeweilige
	      Person in verantwortlicher Position in der referenzierten Leistung mitgewirkt hat). Als
              Mindestvoraussetzung ist mindestens eine Referenz über das Betreiben von Linienverkehren
              nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber, Betriebsführer oder
	      Subunternehmer mit einem Umfang der referenzierten Leistung von mindestens 60.000 km /
	      Jahr zu benennen. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es
              für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft
              ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt
              werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder
	      der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft
	      allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung
              der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen
              zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende
              Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die
              für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
              Unterlagen mit Ausnahme der gemäß nachzuweisenden Referenzen für jedes Mitglied
              vorgelegt werden. Die nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der
              Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
	      die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend
              den vertraglichen Regelungen des § 3 Abs. 4 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen
	      Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
              einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
              und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
              Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
              Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
              Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
              dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
              zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
              erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
              finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
              Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
              berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
              berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
              beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
              das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
              Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die
              Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden
              können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
	      entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
              Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten
	      des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen
              Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
              Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
              erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
	      Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen
              und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der
              Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der
              Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
              Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
              Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen
              Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
              liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für
              dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
	      Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E14437665
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	      Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E14437665
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 04/06/2026 14:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 75 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen und Angaben
              können nach Maßgabe des § 56 VgV nachgefordert werden.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 04/06/2026 14:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	   Verkehr und Bauen
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
           Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen,
           namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der
           Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
           Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
           Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
           Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
           aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
           Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
           Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
           Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
           oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
           Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	   wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
              des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der
              Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
              begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
	   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Aurich
	   Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008959
	   Postanschrift: Fischteichweg 7-13
	   Stadt: Aurich
	   Postleitzahl: 26603
	   Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: info@landkreis-aurich.de
	   Telefon: 0 49 41 16 0
	   Internetadresse: http://www.landkreis-aurich.de
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
      8.1. ORG-0002
           Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	   Verkehr und Bauen
	   Registrierungsnummer: tel:04131150
	   Postanschrift: Auf der Hude 2
           Stadt: Lüneburg
	   Postleitzahl: 21339
           Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	   Telefon: +49 4131150
	   Rollen dieser Organisation:
           Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-0003
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ca20f38b-5ff0-4aab-9871-b2215fe13818 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/04/2026 19:08:10 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 83/2026
              Datum der Veröffentlichung: 29/04/2026
Referenzen:
https://www.subreport.de/E14437665
http://www.landkreis-aurich.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-292356-2026-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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