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Ausschreibung: D11AH05) - DEU-Magdeburg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 290121-2026 (ID: 2026042800561304665)
Veröffentlicht: 28.04.2026
*
  DEU-Magdeburg: Deutschland  Arzneimittel  Arzneimittel mit dem Wirkstoff
Dupilumab (ATC: D11AH05)
   2026/S 82/2026 290121
   Deutschland  Arzneimittel  Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dupilumab (ATC: D11AH05)
   OJ S 82/2026 28/04/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
	   E-Mail: openhouse@san.aok.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
	   Titel: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dupilumab (ATC: D11AH05)
           Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven
           Rabattverträgen gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V zu
	   Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Dupilumab (ATC: D11AH05) im Rahmen eines
	   sogenannten	open-house-Modells . Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
	   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	   pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
           Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130c Abs. 1 SGB V i.V.m. § 130a Abs.
	   8 SGB V zu den vorgenannten Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte
           pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die
           Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung für den
	   Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
           angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.
	   Kennung des Verfahrens: 7c53d5af-848f-495f-8fe3-2d4c5cbb2455
	   Interne Kennung: AOK SAN 2026 openhouse 34
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
           Zentrale Elemente des Verfahrens: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß
           § 130c Abs. 1 SGB V i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff
           Dupilumab (ATC: D11AH05) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines
	   sogenannten	open-house-Modells . Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die
           Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht
	   gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
           Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der
           früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Davonausgehend beträgt die Vertragslaufzeit
           maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.05.2028 unabhängig von dem Beginn des
           Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der
           einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe
           ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
           entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung
              handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB
              bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
              Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum
              Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
              Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus
	      resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung  offenes
	      Verfahren , sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
              Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine
              Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
	      verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAMNDE#
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
	    Verpflichtungen:
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
	    Betrug:
	    Korruption:
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
            Zahlungsunfähigkeit:
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
	    Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
	    Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
            Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
	    Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
	   Titel: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dupilumab (ATC: D11AH05)
           Beschreibung: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130c Abs. 1 SGB V
           i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Dupilumab (ATC:
           D11AH05) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten  open-
	   house-Modells . Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die
           Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht
	   gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
           Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der
           früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit
           maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.05.2028 unabhängig von dem Beginn des
           Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der
           einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe
           ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
           entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung
           handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB
           bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
           Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum
           Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
           Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus
	   resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung  offenes
	   Verfahren , sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
           Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine
           Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
	   verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
	   Interne Kennung: AOK SAN 2026 openhouse 34
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 2 Jahre
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Es besteht neben dem postalischem Versand auch die Möglichkeit,
	    die Vertragsunterlagen in elektronischer Form als .pdf-Datei mit einer qualifizierten
	    elektronischen Signatur im Sinne des Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-
	      Verordnung) auf elektronischem Wege per E-Mail an das Postfach openhouse@san.aok.de zu
              übermitteln. Bitte beachten Sie bei der Übersendung der Vertragsunterlagen auf
	      elektronischem Wege auf eine gesicherte Email Kommunikation.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht
	    gegeben.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMNDE
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMNDE
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
           Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
           Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Schutz besonders
	   sensibler Informationen
           Beschreibung: Die qualifiziert elektronisch signierten Vertragsunterlagen können über den
	   Kommunikationsbereich der Plattform eingereicht werden.
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2028 00:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 1 Monat
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: s.o.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 31/03/2028 00:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen,
           das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität
	   ist nicht gegeben.
	   Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
           Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	   Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Die hier gegenständlichen Verträge stellen keine
           öffentlichen Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EG des
           Europäischen Parlaments und des Rates dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-
           Vergaberecht (§§ 97 ff GWB) nicht anzuwenden sind. Die folgenden Angaben (GWB) erfolgen
	   daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
           vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden.  § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein
           öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen
           § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
           Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
           aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	   festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
           wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
           betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
           Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
           Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	   gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
           Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
           Union.  § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die
           Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
           Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
           vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
           Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
           keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
           die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	   Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	   geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
           verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	   der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
           und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
	   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit
           gerechtfertigt ist. ... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein
           Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
           Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
           Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
	   Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
           unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
           Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
           Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
           nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
              der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
              Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
              Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
              oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
              Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	      wollen, vergangen sind. [...]
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	      Sachsen - Anhalt
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Sachsen - Anhalt
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
	   Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
	   Registrierungsnummer: DE258393558
           Postanschrift: Lüneburger Str. 4
	   Stadt: Magdeburg
	   Postleitzahl: 39106
	   Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
	   Land: Deutschland
	   Kontaktperson: Nadine Sommermeier
	   E-Mail: openhouse@san.aok.de
	   Telefon: +49 3912878-45117
	   Fax: +49 3912878-845117
	   Internetadresse: https://san.aok.de/
	   Profil des Erwerbers: http://www.dtvp.de/Center
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
      8.1. ORG-0002
	   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
	   Registrierungsnummer: t:022894990
	   Postanschrift: 53123
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53123
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	   Telefon: +4922894990
	   Rollen dieser Organisation:
           Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-0003
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 27b5d1f8-1e49-4e64-b2e0-1e2a9c4c3a88 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/04/2026 12:59:11 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 82/2026
              Datum der Veröffentlichung: 28/04/2026
Referenzen:
https://san.aok.de/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMNDE
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMNDE/documents
http://www.dtvp.de/Center
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-290121-2026-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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