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Ausschreibung: Deutschland  Laserdrucker  Austausch und Erneuerung der Druckerflotte (Outputmanagement) - DEU-Aachen
Fotokopierer
Toner für Laserdrucker/Fax-Geräte
Toner für Fotokopierer
Tonerkassetten
Laserdrucker
Faxgeräte
Reparatur von Fotokopiergeräten
Wartung von Fotokopiergeräten
Dokument Nr...: 288161-2026 (ID: 2026042800415402806)
Veröffentlicht: 28.04.2026
*
  DEU-Aachen: Deutschland  Laserdrucker  Austausch und Erneuerung der
Druckerflotte (Outputmanagement)
   2026/S 82/2026 288161
   Deutschland  Laserdrucker  Austausch und Erneuerung der Druckerflotte
   (Outputmanagement)
   OJ S 82/2026 28/04/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
           Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
	   E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
	   Titel: Austausch und Erneuerung der Druckerflotte (Outputmanagement)
	   Beschreibung: Dieses Verfahren betrifft die Mietbereitstellung sowie Wartung von Druck- und
           Kopiergeräten (Systemen) in der Uniklinik RWTH Aachen und deren Einbindung in die
           vorhandene Infrastruk tur. Der Auftragnehmer stellt die Geräte per Mietvertrag/ Kauf zur
           Verfügung und übernimmt die Wartung aller vorhandenen Bestandsgeräte einschließlich der
	   Etikettendrucker. Die beteiligten Parteien verfolgen mit der Realisierung eines Druck- und
	   Kopierkonzeptes nachfolgende Zielsetzungen: - Austausch / Modernisierung der Druck- und
           Multifunktionssysteme - Bereitstellung des Services für die Bestandsysteme (Kaufsysteme)
	   des Herstellers Lexmark - Einbindung aller Systeme in die vorhandene Netzwerkinfrastruktur -
	   Implementierung der Systeme in das bereitgestellte Printmanagementsystem IQ4Docs bzw.
           KyoControl inkl. Übernahme der definierten Scan-Workflows. - Abrechnung der Dienstleistung
	   auf Basis von Grundmietpreisen zzgl. eines Kartuschen-basierenden Abrechnungsmodelles
           (s. Anhang 2) Der Auftraggeber (AG) erwartet eine hohe Verfügbarkeit der Systeme und eine
           verlässliche, gleichbleibende Servicequalität.
	   Kennung des Verfahrens: 8782262d-c77b-483b-80b9-44dbb80ef44d
	   Vorherige Bekanntmachung: 643696-2025
	   Interne Kennung: 2025-0396-CLx
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 30232110 Laserdrucker
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 30121100 Fotokopierer, 30125110 Toner für Laserdrucker/Fax-
            Geräte, 30125120 Toner für Fotokopierer, 30192113 Tonerkassetten, 32581200 Faxgeräte,
            50313100 Reparatur von Fotokopiergeräten, 50313200 Wartung von Fotokopiergeräten
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	    Stadt: Aachen
	      Postleitzahl: 52074
              Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	      Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Sowie diverser Nebengebäude auf dem RWTH-Campus und der
              Städteregion Aachen (siehe Preis- und Kriterienkatalog)
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYT8G9SMJC# Die in diesen
            Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie
	    nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie
	    Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und
            nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber
	    hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte
	    gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt
            von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben,
            sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem
            Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz
            empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die
	    Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann
            erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der
	    Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem
            Vergabemarktplatz des Landes NRW. x Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor
            vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
            Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des
            Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) x Jegliche Kommunikation
            zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
	    Verpflichtungen:
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des
            Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
            terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
	    Vereinigungen im Ausland)
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu
	    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
	    haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
            über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
            129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs
            (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
	    terroristische Vereinigungen im Ausland).
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	    Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	    Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
              Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
              Betrug: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	      Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
              den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
              Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des
	      Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
              Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
	      ihrem Auftrag verwaltet werden,
              Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des
              Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
	      299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
	      sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5,
	      den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
	      Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
	      Freiheitsberaubung).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB
              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem.
              §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
              fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	      hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
              zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
              fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	      hat.
              Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund
              wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr.
              2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §124
	      GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein
              fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
              nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
              Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem.
              §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche
              Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
	      anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
              abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
	      bezwecken oder bewirken.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB
	      Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
              einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
              Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
	      GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung
	      daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
	      GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
	      hat,
              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
              Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Gem. § 124 GWB
	      Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in
              Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
              begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
              Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des
              öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche
              Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
              könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
              Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
              versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
	   Titel: Austausch und Erneuerung der Druckerflotte (Outputmanagement)
           Beschreibung: Zwischen AG und AN wird ein Vertrag über eine gesamte Vertragslaufzeit von
           60 Monaten ab geschlossen. Eine Verlängerungsoption um weitere 12 Monate (Insgesamt 72
	   Monate) ist ebenfalls Vertrags bestanteil. Nach Abschluss des initialen Rollouts der in Anlage
           2 Preis- und Kriterienkatalog definierten Systeme, werden für diese jeweils Mietverträge über
	   eine Refinanzierungslaufzeit von 30 Mo naten abgeschlossen. Nach Ablauf dieser 30 Monate
	   sind diese Systeme bis zum Ablauf des 60. Monates + der gegeben falls beauftragten
           Verlängerungsoption von 12 Monaten, dem AG mietfrei zur Verfügung zu stellen. Analog
           verhält sich dies für alle bis einschließlich dem 30. Monat nachbestellten Sys teme. Ab dem
	   31. Vertragsmonat werden alle nachzubestellenden Systeme vom AG gekauft. Die Systeme
           für den Bereich Lehre und Forschung werden immer vom AG gekauft. Die hierfür definierten
           Festpreise gem. Preis- und Kriterienkatalog gelten für 60 Monate zzgl. der
           Verlängerungsoption von 12 Monaten.
	   Interne Kennung: 2025-0396-CLx
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 30232110 Laserdrucker
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 30121100 Fotokopierer, 30125110 Toner für Laserdrucker/Fax-
            Geräte, 30125120 Toner für Fotokopierer, 30192113 Tonerkassetten, 32581200 Faxgeräte,
            50313100 Reparatur von Fotokopiergeräten, 50313200 Wartung von Fotokopiergeräten
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: s. Leistungsbeschreibung und Preis- und Kriterienkatalog
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Sowie diverser Nebengebäude auf dem RWTH-Campus und der
            Städteregion Aachen (siehe Preis- und Kriterienkatalog)
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	      Laufzeit: 60 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragslaufzeit von 60 Monaten mit der Option der
            12-monatigen Verlängerung
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Informationen über frühere Bekanntmachungen:
	    Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 643696-2025
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Der Angebotspreis wird mit
            50 %, die Qualität gemäß Kriterienkatalog mit 30 % gewertet und die Teststellung mit 20 %
	    gewertet.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
            Beschreibung: Nachweis Energieeinsparung durch entsprechende Zertifikate gemäß
	    Kriterienkatalog.
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der
	    Umweltverschmutzung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot;
            Mittels Dritterklärung): Gültiger Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
	    soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des
	    Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels
              Dritterklärung): Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (getrennt nach Personen-, Sach-
              und Vermögensschäden). Die Deckungssummen müssen je Schadensart mindestens
	      1.000.000,00 EUR je Versicherungsfall und mindestens 2.500.000 EUR je Versicherungsjahr
              betragen. Sofern Sie Ihre Angaben als gesonderte Anlage beifügen, nennen Sie an dieser
	      Stelle bitte die Bezeichnung der Anlage.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: VgV - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung): Der Bieter hat mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte aus den
              letzten drei Geschäftsjahren nachzuweisen. Eine Referenz im vorstehenden Sinne ist
              geeignet, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Umfang, Komplexität und
              Anforderungen so ähnlich ist, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die
              Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung zulässt. Die Referenzen sind
              in einem gesonderten Anhang mit folgenden Mindestangaben aufzuführen: Name und
	      Anschrift, Mindestumsatz pro Jahr, Anzahl der betreffenden Systeme, Vertragslaufzeit und
	      Zeitraum; Beschreibung der Leistung Mindestanforderung: Es muss sich bei den
              referenzgegenständlichen Leistungen um die Umset-zung eines Paper-Output-Management
              als Full-Service-Lösung mit mindestens 1.000 Systemen bei öffentlichen Auftraggebern
              handeln. Darüber hinaus müssen die Leistungen zum Zeitpunkt des Datums der
	      Auftragsbekanntmachung seit mindestens 6 Monaten im Produktivbetrieb erbracht werden
	      und eine Laufzeit von mindestens 4 Jahren haben.
              Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zertifizierte technische Fachkräfte (Mit dem Angebot;
              Mittels Dritterklärung): Nachweise über die Anzahl beim Bieter Vollzeit angestellte,
              entsprechend geschulte und zertifizierten technischen Fachkräfte im Bereich des POM-
              Services, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden können.
	      Mindestanforderung: - Mindestens zwei auf die angebotenen Systeme vom Hardwareersteller
	      geschulte Servicetechniker. - Mindestens zwei auf die sich beim Auftraggeber im Einsatz
              befindende aktuelle Version der Printmanagementlösung (IQ4docs oder alternativ KyoControl)
              geschulte Supporter. Diese Nachweise, nicht älter als zwei Jahre, sind mit Angebotsabgabe
	      einzureichen.
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Mit dem Angebot;
              Mittels Eigenerklärung): Eigenklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei
              Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich der Leistung. Soweit der Bieter seine
              Geschäftstätigkeit noch keine drei Geschäftsjahre ausübt, genügt die Angabe der
              Umsatzzahlen der (Rumpf-)Geschäftsjahre ab Beginn der Geschäftstätigkeit. Für
              Rumpfgeschäftsjahre wird der Umsatz auf volle Geschäftsjahre hochgerechnet;
              Mindestanforderung: Der Bieter hat in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils einen
              Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 1.000.000,00 Euro erzielt. Sofern Sie Ihre Angaben
              als gesonderte Anlage beifügen, nennen Sie an dieser Stelle bitte die Bezeichnung der
              Anlage. Wir behalten uns vor, Nachweise hierfür anzufordern.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	   /CXS0YYJYT8G9SMJC/documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT8G9SMJC
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	   /CXS0YYJYT8G9SMJC
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 28/05/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch
              den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen
              und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der
              von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die
              Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 28/05/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: x Mit dem Angebot
              xx Mittels Eigenerklärung: - 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe: Erklärung, dass
              keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3
	      Mindestlohngesetz (MiLoG) - 523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU:
              Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU)
              2022_576 nicht vorliegen - Eigenerklärung Eignung (124): Eigenerklärung zur Eignung für
              nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124 - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
              (LkSG): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über
	      die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen
              Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
              ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach §
	      24 Absatz 1 Lieferkettensorgfalt
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
	      Finanzielle Vereinbarung: Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus
              den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen
              ergeben. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die
              Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren
              Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit
              ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
              Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
              Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
              jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
              und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
	      Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
	      behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
              droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
              Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
              gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
              der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
              Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Universitätsklinikum Aachen AöR
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	      Vergabekammer Rheinland
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: ES SIND NUR ELEKTRONISCHE
	      ANGEBOTE ZUGELASSEN
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
           Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
	   Registrierungsnummer: Keine Angabe
           Postanschrift: Pauwelsstraße 30
	   Stadt: Aachen
	   Postleitzahl: 52074
           Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	   Land: Deutschland
	   Kontaktperson: Vergabestelle
	   E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
	   Telefon: +49 2418080007
	   Internetadresse: https://www.ukaachen.de
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
      8.1. ORG-0002
	   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
	   Registrierungsnummer: 05315-03002-81
	   Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
           Stadt: Köln
	   Postleitzahl: 50667
              Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	      Land: Deutschland
              Kontaktperson: Geschäftszimmer
	      E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
	      Telefon: +49 2211473045
	      Fax: +49 2211472889
	      Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
      8.1. ORG-0003
	   Offizielle Bezeichnung: ES SIND NUR ELEKTRONISCHE ANGEBOTE ZUGELASSEN
	   Registrierungsnummer: k.A.
	   Postanschrift: ELEKTRONISCHE ANGEBOTE
	   Stadt: Aachen
	   Postleitzahl: 52074
           Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
	   Telefon: +492418080007
	   Rollen dieser Organisation:
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
      8.1. ORG-0004
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 232ea882-9fca-490d-a309-cef637b1269d - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/04/2026 11:33:14 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 82/2026
              Datum der Veröffentlichung: 28/04/2026
Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT8G9SMJC
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT8G9SMJC/documents
https://www.ukaachen.de
http://www.bezreg-koeln.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-288161-2026-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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