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Ausschreibung: Deutschland  Bauarbeiten  SG Zeven -KuBiZ Zeven - Tischlerarbeiten, Innentüren - DEU-Zeven
Bauarbeiten
Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
Zimmer- und Tischlerarbeiten
Dokument Nr...: 287921-2026 (ID: 2026042701104502634)
Veröffentlicht: 27.04.2026
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  DEU-Zeven: Deutschland  Bauarbeiten  SG Zeven -KuBiZ Zeven -
Tischlerarbeiten, Innentüren
   2026/S 81/2026 287921
   Deutschland  Bauarbeiten  SG Zeven - KuBiZ Zeven - Tischlerarbeiten, Innentüren
   OJ S 81/2026 27/04/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Bauleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Samtgemeinde Zeven
	   E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
           Titel: SG Zeven - KuBiZ Zeven - Tischlerarbeiten, Innentüren
	   Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung sind Tischlerarbeiten. Material und Mengen
           (ca.-Angaben): Innentüren Bibliothek 30 Stück Innentüren VHS 65 Stück Holztreppe 1 Stück
           Holzhandlauf 30 m Ausführung gem. Bauzeitenplan.
	   Kennung des Verfahrens: 5d249997-a739-4d57-85c3-22669638ecef
	   Interne Kennung: 1038-25
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
	   Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt
           im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des Abschnitts 1
	   und 2, Unterabschnitts 2 der Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. Teil A Abschnitt 2 der Vergabe-
           und Vertragsordnung für Bauleistungen - Ausgabe 2019 (VOB/A - EU). Das offene Verfahren
           ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von
           Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Der Zuschlag wird auf das
	   wirtschaftlichste Angebot erteilt.
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten, 45421100 Einbau von
            Türen und Fenstern sowie Zubehör
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Klostergang 4
	    Stadt: Zeven
	    Postleitzahl: 27404
            Land, Gliederung (NUTS): Rotenburg (Wümme) (DE937)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JM9RT#
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe
            wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller
            Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB
	    (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
            6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 129 des
            Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
            terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen
	    im Ausland).
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A: Ausschlussgründe
            wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme
	    an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
	    Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden
            oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. §
            6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 261 StGB
            (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
            Betrug: § 6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 263
            StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
            gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
            werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 264
            StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
            Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
	    verwaltet werden.
            Korruption: § 6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 299
            StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB
            (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A:
            Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
            von Mandatsträgern). § 6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat
            nach: den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
            Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete). § 6e EU Abs. 1
            Nr. 9 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
            Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
            Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
            Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A:
            Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b
	    bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
	    Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A:
            1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem
	    Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
            Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
            durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
            festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
	    Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine
	      Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
              dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
              zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 6e EU
              Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme
	      an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
              Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
              und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
	      Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine
	      Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
              dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
              zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche
              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche
              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche
              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat.
              Zahlungsunfähigkeit: § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB
              /A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche
              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 6e EU
              Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A: Der öffentliche
              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
              nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
              Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 6e
              EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der
              öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
	      Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
              aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
	      Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 6e EU Abs. 6 Nr. 5
              VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
              einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
              Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 6e EU Abs. 6
              Nr. 6 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
	      daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 6e EU Abs.
              6 Nr. 7 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich
              oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
              Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: § 6e EU Abs. 6 Nr.
              8 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug
              auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen,
              Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
              übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
              öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
              Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
              könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
              Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder
              versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
           Titel: SG Zeven - KuBiZ Zeven - Tischlerarbeiten, Innentüren
	   Beschreibung: Die ehemalige Grundschule Klostergang wird zu einem Kultur- und
	   Bildungszentrum (KuBiZ) mit Bibliothek, Volkshochschule, Archiv, Aula und zentralem Foyer
           umgebaut. Ein neuer gemeinsamer Haupteingang führt in das mittig angeordnete Foyer, das
           beide Gebäude verbindet. Durch große Verglasungen öffnet sich dieser Bereich zum Platz hin
           und bildet einen hellen, kommunikativen Mittelpunkt des Ensembles. Der Holländertrakt wird
	   zu einer zweigeschossigen Bibliothek umfunktioniert. Die vorhandene Struktur bleibt
           weitgehend erhalten, die Dachkonstruktion wird erneuert und die Fassade gedämmt und mit
	   einer neuen Klinkerriemchen-WDVS-Fassade versehen. Bodentiefe Fenster schaffen einen
           direkten Bezug zum Außenraum. Entlang der Fassaden entstehen Lese- und
           Aufenthaltsbereiche, die den Blick auf die umliegende Umgebung ermöglichen. Eine zentrale
           Innentreppe mit Luftraum verbindet Erdgeschoss und Souterrain und optimiert die räumliche
           Nutzung. Im Gebäude der ehemaligen Schule Klostergang entstehen die Räume für die
	   Volkshochschule und das Museumsarchiv. Das bestehende Ziegelmauerwerk wird gereinigt
	   und instandgesetzt. Die alten Fenster werden durch thermisch getrennte Stahlfenster mit
	   schmalen Profilen und einer vertikalen Teilung ersetzt, die die historische Gliederung
           aufgreifen und zugleich ein zeitgemäßes Erscheinungsbild ermöglichen. Das Treppenhaus
           wird erweitert, um die brandschutztechnischen Anforderungen zu erfüllen. Ein verglaster
	   Verbindungsgang im Erdgeschoss stellt die direkte Anbindung an das neue Foyer her. Der
           Außenbereich wird neu gestaltet und zu einem nutzungsorientierten Garten entwickelt, der
           unmittelbar an Foyer, Aula und Bibliothek anschließt. Ein Lesegarten, ein Schachbereich,
           Spielflächen und Grünzonen schaffen vielfältige Aufenthaltsmöglichkeiten. Der zentrale Platz
           zwischen Klosterkirche, Museum, Kindergarten und KuBiZ erhält durch eine neue
           Baumgruppe eine klar definierte Mitte und stärkt die räumliche Verbindung innerhalb des
	   historischen Umfelds. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Tischlerarbeiten.
	   Interne Kennung: 1038-25
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten, 45421100 Einbau von
            Türen und Fenstern sowie Zubehör
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Klostergang 4
	    Stadt: Zeven
	    Postleitzahl: 27404
            Land, Gliederung (NUTS): Rotenburg (Wümme) (DE937)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Andere Laufzeit: Unbegrenzt
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der Befähigung und
            Erlaubnis zur Berufsausübung folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU
            Nr. 1 VOB/A beizufügen: - die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der
	    Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu
            erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
            allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
            (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
            Ausschreibungsunterlagen beiliegende  Eigenerklärung zur Eignung  (Formblatt 124) oder
            eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
            Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
	    Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
            zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: - Aktuelle Gewerbeanmeldung,
            Handelsregisterauszug (Auszug nicht älter als 13 Monate zum Submissionszeitpunkt) und
	    Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
	    Handelskammer.
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen
              und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a EU
              Nr. 2 VOB/A abzugeben: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf
              die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), soweit es Bauleistungen
	      und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
              Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mit
              dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen
              Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
              die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig
              entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende  Eigenerklärung zur Eignung
              (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus
              anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise
	      des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers
              sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: Bestätigung eines vereidigten
              Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
	      entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Beruft sich das Unternehmen zur
              Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
              Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für
	      diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die
              Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
              Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bieter und
              diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Bescheinigungen, die nicht
              in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
              beizufügen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen
              und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a EU
              Nr. 2 VOB/A abzugeben: 1. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
              gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
              Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
              Liquidation befindet. 2. Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig
              bestätigt wurde. 3. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von
              Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der
              Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. 4. Erklärung, dass das
	      Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu
              erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
              allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
              Ausschreibungsunterlagen beiliegende  Eigenerklärung zur Eignung  (Formblatt 124) oder
              eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
              Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
	      Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
              zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: 1. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter
              Insolvenzplan. 2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - nicht älter als
	      13 Monate zum Submissionszeitpunkt - (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist),
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen -
              nicht älter als 13 Monate zum Submissionszeitpunkt (soweit das Finanzamt derartige
              Bescheinigungen ausstellt) sowie eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. 3.
              Aktuell gültige, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
              für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, 4.
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger nach § 8 Abs. 2
              NTVergG (nicht älter als ein Jahr zum Submissionszeitpunkt). Beruft sich das Unternehmen
              zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer
              im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch
              für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf
              die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
              Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bieter und
              diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Bescheinigungen, die nicht
              in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
              beizufügen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU
              Nr. 3 VOB/A beizufügen: Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5
              abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden
	      Leistung vergleichbar sind. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch
              die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
              Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
              Ausschreibungsunterlagen beiliegende  Eigenerklärung zur Eignung  (Formblatt 124) oder
              eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
              Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
	      Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
              zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: Mindestens 3 Referenzen über die
              Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit
              der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen
              Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
              Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer
              Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g.
              Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
	      vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
              Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU
              Nr. 3 VOB/A beizufügen: Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der
              Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Mit dem Angebot sind die
              Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
              Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
              Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
              Ausschreibungsunterlagen beiliegende  Eigenerklärung zur Eignung  (Formblatt 124) oder
              eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
              Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
	      Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
              zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: Angaben über die Zahl der in den letzten 3
              abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
	      nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Beruft sich
              das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
              jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und
              Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
              Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
              deutsche Sprache beizufügen.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Beschreibung: Preis
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
              Zuschlagskriterium  Zahl: 0
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JM9RT
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JM9RT
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JM9RT
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die
           Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen
           zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
           Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Es gilt die Regelung des § 16a EU VOB/A: (1) Der öffentliche
           Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der
           Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
           oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben
           oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
           unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und
           sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung),
	   es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur
	   Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. (2) Fehlende
           Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13
           EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote,
	   bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl
           durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge
           nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten
           Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger
           Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von
           Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. Die Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn
           der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von Preisangaben gemäß Absatz 3
           ausgeschlossen hat. (3) Der öffentliche Auftraggeber kann in der Auftragsbekanntmachung
	   oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine Unterlagen oder Preisangaben
	   nachfordern wird. (4) Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder
           Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen,
	      nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht
              überschreiten. (5) Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt,
              ist das Angebot auszuschließen. (6) Die Absätze 1, 3, 4 und 5 gelten für den
	      Teilnahmewettbewerb entsprechend.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 13/05/2026 11:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2
              Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
              Eröffnungstermin  Beschreibung: Die elektronische Öffnung der Angebote findet ohne die
              Beteiligung von Bietern statt (§ 14 EU VOB/A).
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Unterbeauftragungen sind zugelassen. Die
              Regelungen zur Tariftreue werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche
              Unterbeauftragungen. Mit dem Angebot ist von dem Auftragnehmer die Erklärung nach § 4
	      Abs. 1 NTVergG vorzulegen. Bei Auftragserteilung besteht die Verpflichtung, die in seinem
              Unternehmen mit der Ausführung des Auftragsgegenstands beschäftigten Personen
              mindestens ein Entgelt nach Maßgabe des MiLoG zu zahlen. Sofern der Auftragnehmer
              beabsichtigt, Unteraufträge zu erteilen, sind diese dem Auftraggeber spätestens vor
	      Auftragserteilung namentlich zu benennen. Von den benannten Unterauftragnehmern ist vor
              Auftragserteilung die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG sowie den Nachweis nach § 8 Abs.
              2 NTVergG (Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen
              Sozialversicherung, der nicht älter als ein Jahr sein darf) abzuverlangen und dem
	      Auftraggeber vorzulegen.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
	   Wirtschaft, Verkehr und Bauen
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen
           Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein
           Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
           geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
           Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
           zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
           Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
           spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
           zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird,
              ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer
              Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf
              der Hude 2, 21339 Lüneburg zulässig. Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der
              Kammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren
	      enthalten.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: bbt
	      Rechts- und Steuerkanzlei GmbH
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Samtgemeinde Zeven
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
	   Offizielle Bezeichnung: Samtgemeinde Zeven
	   Registrierungsnummer: 033575408-0-20
	   Postanschrift: Am Markt 4
	   Stadt: Zeven
	   Postleitzahl: 27404
           Land, Gliederung (NUTS): Rotenburg (Wümme) (DE937)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
	   Telefon: +49 511-220074-66
	   Internetadresse: https://www.zeven.de/
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
      8.1. ORG-0002
	   Offizielle Bezeichnung: bbt Rechts- und Steuerkanzlei GmbH
	   Registrierungsnummer: DE259528735
           Postanschrift: Theaterstraße 16
	   Stadt: Hannover
	   Postleitzahl: 30159
	   Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	   Land: Deutschland
	   Kontaktperson: Vergabestelle
	   E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
	   Telefon: +49 511220074-66
	   Fax: +49 511220074-99
	   Internetadresse: http://www.bbt-kanzlei.de
	   Rollen dieser Organisation:
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
      8.1. ORG-0004
           Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium
           für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
	   Registrierungsnummer: t:04131153308
	   Postanschrift: Auf der Hude 2
              Stadt: Lüneburg
	      Postleitzahl: 21339
              Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	      Telefon: +49 4131-153306
	      Fax: +49 4131-152943
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-0005
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung
	      :
	      b3c1ba2c-e49d-4e9e-9d3c-06b63ffb1ff5-01
              Hauptgrund für die Änderung
	      :
	      Aktualisierte Informationen
	      Beschreibung
	      :
              Aufgrund noch offener Bieterfragen zur Stoffpreisgleitklausel wird die Angebotsfrist verlängert.
     10.1. Änderung
	   Abschnittskennung: PROCEDURE
           Beschreibung der Änderungen: Verlängerung der Angebotsfrist Austausch FB 211 (Änderung
	   der Angebotsfrist)
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d2085f7c-cfe9-43f3-9746-d62e4e94edaf - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/04/2026 09:21:06 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 81/2026
              Datum der Veröffentlichung: 27/04/2026
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JM9RT
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JM9RT/documents
https://www.zeven.de/
http://www.bbt-kanzlei.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-287921-2026-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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