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Ausschreibung: Deutschland  Bauarbeiten  Netzwerkleitungen und Sicherheitstechnik- Infrastrukturmaßnahmen in Neubauprojekten - DEU-Aachen
Glasfasermaterial
Kommunikationsanlage
Bauarbeiten
Dokument Nr...: 286514-2026 (ID: 2026042700574900941)
Veröffentlicht: 27.04.2026
*
  DEU-Aachen: Deutschland  Bauarbeiten  Netzwerkleitungen und
Sicherheitstechnik- Infrastrukturmaßnahmen in Neubauprojekten
   2026/S 81/2026 286514
   Deutschland  Bauarbeiten  Netzwerkleitungen und Sicherheitstechnik-
   Infrastrukturmaßnahmen in Neubauprojekten
   OJ S 81/2026 27/04/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Bauleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
           Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
	   E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
           Titel: Netzwerkleitungen und Sicherheitstechnik- Infrastrukturmaßnahmen in Neubauprojekten
           Beschreibung: Netzwerkleitungen und Sicherheitstechnik- Infrastrukturmaßnahmen in
	   Neubauprojekten
	   Kennung des Verfahrens: 5dc187f6-f612-4681-a5e6-e6d2b0353edf
	   Interne Kennung: 2026-0103-JB
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 32560000 Glasfasermaterial, 32570000 Kommunikationsanlage
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTQ9EEM9U# Präqualifizierte
            Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
            die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
	    Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen
            Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
            Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
            ausgefüllte Formblatt 124  Eigenerklärung zur Eignung  vorzulegen. Bei Einsatz von
            Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen
            abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die
              Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die
              Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt
              das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)
              durch Vorlage der in der  Eigenerklärung zur Eignung  genannten Bescheinigungen
              zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist
              beigefügt. Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit
              schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der
	      Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im
	      Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen
              anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und
	      insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind
              nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über
              den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder
	      beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW
              und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können
              geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges
              Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen
	      verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren
              finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. x Für den Fall, dass
              der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz
              ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in
              der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m.
              § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB) x Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die
	      vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
	    Verpflichtungen:
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des
            Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
            terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
	    Vereinigungen im Ausland)
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu
	    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
	    haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
            über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
            129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs
            (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
	    terroristische Vereinigungen im Ausland).
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	    Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	    Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
            zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
            30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
              Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
              Betrug: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	      Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
              den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
              Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des
	      Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
              Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
	      ihrem Auftrag verwaltet werden,
              Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des
              Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
	      299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
	      sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5,
	      den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
	      Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
	      Freiheitsberaubung).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB
              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem.
              §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
              fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	      hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
              zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
              fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	      hat.
              Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund
              wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr.
              2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §124
	      GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein
              fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
              nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
              Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem.
              §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche
              Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
	      anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
              abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
	      bezwecken oder bewirken.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB
	      Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
              einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
              Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
	      GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung
	      daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
	      GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
	      hat,
              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
              Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Gem. § 124 GWB
	      Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in
              Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
              begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
              Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des
              öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche
              Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
              könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
              Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
              versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
           Titel: Netzwerkleitungen und Sicherheitstechnik- Infrastrukturmaßnahmen in Neubauprojekten
	   Beschreibung: Vom UBFT werden mehrere Glasfaserleitungen (Singlemode, teils Multimode)
           sowie Kupferleitungen zu den EDV-Räumen des OIP-PNZ in den Etagen -4 und -1 verlegt.
	   Aus zwei Rechenzentren werden jeweils zwei Singlemode-Glasfasern angeschlossen.
           Zusätzlich wird aus Etage -3 UBFT eine Glasfaser- und eine Kupferleitung in den EDV-Raum
           -4 OIP geführt. Die Leitungen verlaufen größtenteils über bestehende Kabeltrassen, teilweise
           sind neue Kabelwege erforderlich, insbesondere unter beengten Platzverhältnissen in Etage
           -4. Für den Ringschluss werden Glasfaserleitungen vom OIP-PNZ weiter ins
           Versorgungsgebäude (Feuerwehr) geführt. Bei der Anbindung der BOS-Zentrale sind ggf.
           LWL-Steckverbinder mit Schrägschliff zu berücksichtigen. Innerhalb des OIP-PNZ werden
           zwischen den EDV-Räumen -4 und -1 - zwei Singlemode-LWL-Verbindungen mit je 48 Fasern
	   - sowie eine Kupferstrecke (100 DA, 0,8 mm2) installiert.
	   Interne Kennung: 2026-0103-JB
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 32560000 Glasfasermaterial, 32570000 Kommunikationsanlage
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	    Stadt: Aachen
	    Postleitzahl: 52074
            Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/06/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 23/10/2026
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
              Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
              für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: VOB/A EU - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels
            Eigenerklärung): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende
            Angaben gemäß § 6a Abs. 3 a EU VOB/A zu machen: Angaben über die Ausführung von
            Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
            vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen
            Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
            Folgende Angaben sind im Referenzblatt aufzuführen: - Bezeichnung und Ort des
	    Bauvorhabens, - Auftraggeber, - Datum der Fertigstellung, - abgewickeltes Auftragsvolumen in
	    Millionen EURO netto
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	   /CXS0YYJYTQ9EEM9U/documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTQ9EEM9U
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	   /CXS0YYJYTQ9EEM9U
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Es wird Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe
           von 10% und Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3% des Auftragswertes gefordert.
	   Weitere Informationen sind dem Vordruck 214 zu entnehmen, der den Vergabeunterlagen
           beigefügt ist.
           Frist für den Eingang der Angebote: 04/05/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 28 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: .
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 04/05/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: x Mit dem Angebot
              xx Mittels Eigenerklärung: - 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe: Erklärung, dass
              keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - Eigenerklärung Eignung (124):
              Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124 - 522
              EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) -
	      Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der
              Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder
              Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes
              gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines
              rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
              (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind. - 523
              EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU: Erklärung, dass
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
	      Finanzielle Vereinbarung: Es finden die Regelungen der VOB/B Anwendung, soweit sich aus
              den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen
              ergeben. Der Anspruch auf Schlusszahlung wird spätestens innerhalb von 30 Tagen nach
              Zugang der Schlussrechnung fällig
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
           Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
           Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
           jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
           und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
	   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
	   behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
           droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
           Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
           gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
           der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	   zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
           Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
              Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Universitätsklinikum Aachen AöR
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	      Vergabekammer Rheinland
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Angebotssammelstelle - elektronisch-
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
           Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
	   Registrierungsnummer: Keine Angabe
	   Postanschrift: Pauwelsstr. 30
	   Stadt: Aachen
	   Postleitzahl: 52074
           Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	   Land: Deutschland
	   Kontaktperson: Vergabestelle
	   E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
	   Telefon: +49 2418080782
	   Fax: +49 2418082504
	   Internetadresse: https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities/
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
      8.1. ORG-0002
	   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
	   Registrierungsnummer: 05315-03002-81
	   Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
           Stadt: Köln
	   Postleitzahl: 50667
           Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	   Land: Deutschland
	   Kontaktperson: K. Angabe
	   E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
	   Telefon: +49 2211473045
	   Fax: +49 2211472889
	   Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
	   Rollen dieser Organisation:
           Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
      8.1. ORG-0003
	   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
	   Registrierungsnummer: 05315-03002-81
	   Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
           Stadt: Köln
	      Postleitzahl: 50667
              Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
	      Telefon: +49 2211473045
	      Fax: +49 2211472889
	      Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-0004
	   Offizielle Bezeichnung: Angebotssammelstelle - elektronisch-
	   Registrierungsnummer: Keine E.
           Postanschrift: Die schriftliche Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist in
	   diesem Vergabeverfahren nicht zugelassen
	   Stadt: Aachen
	   Postleitzahl: 52074
           Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
	   Land: Deutschland
	   Kontaktperson: Frau J. Bubic
	   E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
	   Telefon: +49 2418080782
	   Internetadresse: https://www.vergabe.nrw.de/
	   Rollen dieser Organisation:
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
      8.1. ORG-0005
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung
	      :
	      1e5c5cb6-9624-4e13-a553-aee15929e757-01
              Hauptgrund für die Änderung
	      :
	      Aktualisierte Informationen
	      Beschreibung
	      :
              Fristen mussten wegen dem Austausch von aktuellen Planungspläne verlängert werden
     10.1. Änderung
	   Abschnittskennung: PROCEDURE
           Beschreibung der Änderungen: Aus gegebenen Anlass verändern sich die Fristen im
           Vergabeverfahren, wie folgt: Angebotsfrist: 04.05.2026 09:00 Uhr Auskunft über
           Vergabeunterlagen bis: 27.04.2026 Zuschlags/Bindefrist: 01.06.2026 Austausch von Plänen
           Änderung der Auftragsunterlagen am: 24/04/2026
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8ebdbfac-210f-4552-b5cb-2ed1a8777ecf - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/04/2026 10:45:25 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 81/2026
              Datum der Veröffentlichung: 27/04/2026
Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTQ9EEM9U
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTQ9EEM9U/documents
https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities/
https://www.vergabe.nrw.de/
http://www.bezreg-koeln.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-286514-2026-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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