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Ausschreibung: Deutschland  Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste  Entsorgung Haufwerke Straßenkehricht und Kanalspülreste - DEU-Bruchsal
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Dokument Nr...: 284606-2026 (ID: 2026042700453199233)
Veröffentlicht: 27.04.2026
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  DEU-Bruchsal: Deutschland  Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs-
und Umweltschutzdienste  Entsorgung Haufwerke Straßenkehricht und
Kanalspülreste
   2026/S 81/2026 284606
   Deutschland  Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 
   Entsorgung Haufwerke Straßenkehricht und Kanalspülreste
   OJ S 81/2026 27/04/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Stadt Bruchsal
	   E-Mail: vergabestelle@bruchsal.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
           Titel: Entsorgung Haufwerke Straßenkehricht und Kanalspülreste
           Beschreibung: Entsorgung von 2.200 t Abfälle mit AVV-Nr. 170504/200303, BM-F3/DKIII
           (Straßenkehricht) und 480 t Abfälle mit AVV-Nr. 170504/200306, BM-F1/DKIII (Kanalspülreste)
	   Kennung des Verfahrens: 980eaee4-6b44-455e-9448-c9e4b403a70c
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
	    Umweltschutzdienste
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte
            fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich elektronisch über die
	    Vergabeplattform subreport. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende,
            wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird
            dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig informieren, um die
	    Bieterinformationen zu erhalten. Eine Registrierung wird daher dringend empfohlen. Es
            werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber
            gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter
            können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben.
            Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform subreport.
            Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden, nur
            hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Auf anderen Übertragungswegen
            - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich  Kommunikation  des Vergabeportals -
              eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie,
              dem Angebot alle geforderten Unterlagen beizufügen. Beteiligt sich eine Gruppe von
	      Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf
              Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder
              zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die
              Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden
              Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der
              Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen
              Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17 Abs. 11 VgV).
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 124 GWB
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 124 GWB
            Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
            Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
            Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 124 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
            fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
	    Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
            Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
	    Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw.
            fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	    123 bis 124 GWB
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
              Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
	      Verpflichtungen: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine
	      wurde am 8. April 2022 durch das 5. EUSanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-
	      Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes
              Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der
              EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach
              ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der
              Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3,
	      Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und
	      14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis
	      j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel
	      29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h
	      und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder
              Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder
              Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland
              niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, -
              juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %
	      unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen
              gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
	      Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b
	      genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
              entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der
              Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden
              (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit
              Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten)
              zu erklären. Auszuschließen sind Angebote und Teilnahmeanträge gemäß § 57 VgV. 1.
              Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei
              denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die
              geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote und Teilnahmeanträge,
              in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote
              und Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen
              vorgenommen worden sind, 5. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die erforderlichen
	      Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen,
              deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
              Wettbewerb nicht beeinträchtigen und 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Sowie Angebote
              und Teilnahmeanträge bei denen die Eignung des Bieters nicht vorliegt.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
	   Titel: Entsorgung von Haufwerken
           Beschreibung: Entsorgung von 2.200 t Abfälle mit AVV-Nr. 170504/200303, BM-F3/DKIII
           (Straßenkehricht) und 480 t Abfälle mit AVV-Nr. 170504/200306, BM-F1/DKIII (Kanalspülreste)
	   Interne Kennung: LOT-0001 AWB26-A701.32
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
	    Umweltschutzdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Andere Laufzeit: Unbekannt
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
            Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
            (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
            Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
            Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung
            mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE
            Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE))
	    vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
            Eigenerklärungen auch für diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters
            (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU
            (D) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den
            Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Eignung Berufsausübung sind folgende Angaben
            erforderlich: - Angabe Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE -
            Buchstabe d - Eintragung in das Berufsregister und Buchstabe h - Bestätigung Mitgliedschaft
            in einer Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende
            Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen,
            die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
            beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage
            des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter
	    haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
              Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
              (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
              Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
              Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung
              mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE
              Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE))
	      vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
              Eigenerklärungen auch für diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters
              (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU
              (D) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den
	      Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Eignung wirtschaftliche und finanzielle
              Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich: - Angabe des Gesamtumsatzes der
	      letzten drei Jahre (die Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung
              vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
              Leistungen einschließen) gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE  Buchstabe a - Erklärung
              Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE - Buchstabe e. Die
              Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung
              der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
              abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber
              wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6
              Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige
	      Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
              Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
              Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
              (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
              Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
              Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung
              mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE
              Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE))
	      vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
              Eigenerklärungen auch für diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters
              (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. Komm EU
              (D) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den
              Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Eignungsprüfung technische und berufliche
              Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung Angaben von drei
	      Referenzen in den letzten 3 Jahren (die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind)
              gemäß Formblatt KEV Komm EU (D) EigE - Buchstabe b - Erklärung, dass die für die
              Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen gemäß
              Formblatt KEV Komm EU (D) EigE Buchstabe c - Sonstige Eigenerklärungen: Bestätigung,
              dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
              Bewerber oder Bieter in Frage stellt gemäß Formblatt KEV Komm EU (D) EigE - Buchstabe f -
              Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen
              Sozialversicherung gemäß Formblatt KEV Komm EU (D) EigE- Buchstabe g. Die
              Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung
              der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
              abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber
              wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6
              Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige
	      Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
              Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Einhaltung der
              Sanktionsvorschriften der EU Die Eigenerklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten
              und ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
              Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Entsorgungskonzept und Auszüge aus den
              Genehmigungen als Nachweis, dass die Abfälle angenommen werden dürfen Nachweis der
	      Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb vom Bieter undbder Nachunternehmer
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Beschreibung: 100 % Preis
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E23261189
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E23261189
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende
           Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 56
	   VgV nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: Es sind keine Bieter gemäß VgV zum Submissionstermin
           zugelassen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die
           Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene
	   oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
           Eröffnungstermin  Beschreibung: Elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform
           Subreport. Schriftliche Angebote oder Angebote per Mail sind unzulässig und führen zum
	   Ausschluss aus dem Verfahren. Die Bindefrist wurden auf den 24.07.2026 festgelegt.
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	   Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
           Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	   Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	   Karlsruhe
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
           von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein
           Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
           Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
           Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
	   macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
           unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
           Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
           Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
           nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
           aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
           Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
           Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
           Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
           oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
           Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	   wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
           des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
           Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
           sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
	   schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf
	   elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information
           geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
	   Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
           betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
	   Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Bruchsal,
           Stadtbauamt, Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
	   Offizielle Bezeichnung: Stadt Bruchsal
	   Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00004586
	   Postanschrift: Kaiserstr. 66
	   Stadt: Bruchsal
	   Postleitzahl: 76646
	   Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	   Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabestelle@bruchsal.de
	      Telefon: 07251 79428
	      Internetadresse: https://www.bruchsal.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
      8.1. ORG-0002
           Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	   Karlsruhe
	   Registrierungsnummer: 08A986640
	   Abteilung: Referat 15
           Postanschrift: Kapellenstraße 17
	   Stadt: Karlsruhe
	   Postleitzahl: 76137
	   Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
	   Telefon: 07219268730
	   Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
	   Rollen dieser Organisation:
           Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-0003
           Offizielle Bezeichnung: Stadt Bruchsal, Stadtbauamt, Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
	   Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00004586
	   Postanschrift: Otto-Oppenheimer-Platz 5
	   Stadt: Bruchsal
	   Postleitzahl: 76646
	   Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabestelle@bruchsal.de
	   Telefon: 07251 79428
	   Internetadresse: https://www.bruchsal.de
	   Rollen dieser Organisation:
	   Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
      8.1. ORG-0004
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e705be12-e8a0-4be3-803f-7eeb3c212e53 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/04/2026 07:52:25 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 81/2026
              Datum der Veröffentlichung: 27/04/2026
Referenzen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
https://www.bruchsal.de
https://www.subreport.de/E23261189
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-284606-2026-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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