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Titel :
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DEU-Verden - Deutschland Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse Studie Makrophyten -Otterstedter See
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025120401012742725 / 807045-2025
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Veröffentlicht :
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04.12.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2027
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Angebotsabgabe bis :
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16.01.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71241000 - Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
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DEU-Verden: Deutschland Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Studie Makrophyten -Otterstedter See
2025/S 234/2025 807045
Deutschland Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse Studie Makrophyten - Otterstedter
See
OJ S 234/2025 04/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Flecken Ottersberg c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@landkreis-verden.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Studie Makrophyten - Otterstedter See
Beschreibung: Es soll eine Machbarkeitsstudie zur Neuansiedlung von Makrophyten am
Otterstedter See vergeben werden. Auftraggeber ist der Flecken Ottersberg. Berechtigter und
Verpflichteter aus dem Vergabeverfahren ist ausschließlich der Flecken Ottersberg.
Kennung des Verfahrens: 6daeb24d-24c3-4dca-8279-b97fe0418d2d
Interne Kennung: 107597-2025-013
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Otterstedter See
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YR2YTKXG3WW0# Es gelten die
jeweils aktuellen Mehrwertsteuersätze zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Etwaige
eigene Vertragsbedingungen, wie eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, haben keine
Gültigkeit. Sofern Sie ein bereits eingereichtes Angebot überarbeiten möchten, ziehen Sie
dieses bitte zunächst über das Vergabeportal zurück und laden Sie anschließend ein neues,
überarbeitetes Angebot über das Bietertool hoch. Auf diese Weise wird eine Doppelabgabe
vermieden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein
Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person,
deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach §
129b StGB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis
davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB ist ein
Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person,
deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach §
89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Betrug: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen
Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen,
wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des §
123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen
Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen,
wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des §
123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333
und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB ist
ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer
Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2
GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete
Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem. §
123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das
Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachgewiesen werden kann.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein
Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein
Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein
Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen
(zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind
entsprechend anzuwenden.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §
124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens)
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein
Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind
entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens)
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch
den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat
oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Studie Makrophyten - Otterstedter See
Beschreibung: Machbarkeitsstudie zur Neuansiedlung Makrophyten am Otterstedter See
Interne Kennung: 107597-2025-013
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Otterstedter See
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:
other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Drei
vergleichbare Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren mit mindestens folgenden
Angaben: Ansprechpartner:in, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme,
Ausführungszeitraum
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der
Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0YR2YTKXG3WW0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YR2YTKXG3WW0
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0YR2YTKXG3WW0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es
sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht
verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: Verden
Zusätzliche Informationen: Keine, da elektronische Angebote.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Besondere Bedingungen für die Ausführung
des Auftrags sind nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf
Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nur dann zulässig, soweit der Antragsteller
den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber gerügt hat.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Flecken
Ottersberg c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Flecken Ottersberg c/o Landkreis Verden
- Zentrale Vergabestelle
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Flecken Ottersberg c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 03361051
Postanschrift: Lindhooper Straße 67
Stadt: Verden
Postleitzahl: 27283
Land, Gliederung (NUTS): Verden (DE93B)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@landkreis-verden.de
Telefon: +49 000
Internetadresse: https://www.landkreis-verden.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f0238282-291a-4596-8229-89208c373a4b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/12/2025 15:15:56 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 234/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/12/2025
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YR2YTKXG3WW0
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YR2YTKXG3WW0/documents
https://www.landkreis-verden.de
https://www.mw.niedersachsen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202512/ausschreibung-807045-2025-DEU.txt
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