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Titel :
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DEU-Bonn - Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Los 3 Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die Weiterentwicklung des Verfahrens MoeVe
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025120102221031914 / 796537-2025
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Veröffentlicht :
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01.12.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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16.01.2026
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Angebotsabgabe bis :
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19.01.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
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DEU-Bonn: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet
und Hilfestellung Los 3 Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die
Weiterentwicklung des Verfahrens MoeVe
2025/S 231/2025 796537
Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Los 3
Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die Weiterentwicklung des Verfahrens MoeVe
OJ S 231/2025 01/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
E-Mail: vergaben@itzbund.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Los 3 Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die Weiterentwicklung des Verfahrens
MoeVe
Beschreibung: Das ITZBund benötigt externe Unterstützung bei der Weiterentwicklung,
Pflege, Wartung von Fachverfahren sowie der Testung und der Qualitätssicherung. Diese
erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem ITZBund, der Fachseite und externen
Schnittstellenmit
Kennung des Verfahrens: 78c76000-6720-42d0-a814-5673cb75612c
Interne Kennung: Z42-2025-0065 Los 3
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
2.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8
GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
(§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), - § 261 des Strafgesetzbuchs
(Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 263
des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt
oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen a) versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§
124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§
123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Los 3 Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die Weiterentwicklung des Verfahrens
MoeVe
Beschreibung: Das geschätzte Abrufvolumen für die o.g. Unterstützungsleistungen beträgt
bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags von vier Jahren rund
35.000 Personentage. Es erfolgt eine losbezogene Angebotslimitierung. In dem hiesigen
Verfahren kann ein Bieter auf maximal ein Los anbieten und den Zuschlag erhalten. Sofern ein
Bieter auf mehr als ein Los anbietet, wird das Angebot gewertet, welches vom Zeitstempel als
erstes eingegangen ist. Entsprechend der Losaufteilung ist vorgesehen, je Los einen
Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer abzuschließen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: EA7 Referenz 1 Reichen Sie bitte mittels der Anlage
Unternehmensreferenzbogen eine geeignete Referenz mit den nachfolgend aufgeführten
Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Nutzen Sie die Anlage
Unternehmensreferenzbogen , soweit erforderlich, bitte mehrfach. Im Falle von
Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
einbinden ist im Dokument Unternehmensreferenzbogen im Feld Einreichendes
Unternehmen der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der
Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu der
Referenz sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum Zeitraum der
Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden
der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden
Mindestanforderungen an die erste Referenz: a) Die Referenz muss einen Auftrag eines
öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB bzw. im Sinne von Artikel 1, Nr. 1 und Nr.
4 der RICHTLINIE 2014/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
2004/18/EG umfassen. b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und
Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens also ein Verfahren
zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in
Deutschland. c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte:
Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung, technische Beratung, Last- und
Performancetests. d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das
Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der
Auftragsbekanntmachung); e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige
Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die
bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit); f) Der innerhalb der
Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr
oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR
/Jahr (netto). Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde,
ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände
können nicht berücksichtigt werden. Es ist hier eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen
unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften
Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht
möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht,
empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß
betrachteten Referenzen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene
Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum
Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten
Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe
der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann
nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie
diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor
Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines
anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass
Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können
(bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur Referenzen zu
bestimmten Lieferungen für die Kriterien der Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
mitgenutzt: EA8 Referenz 2 Reichen Sie bitte mittels der Anlage
Unternehmensreferenzbogen eine zweite geeignete Referenz mit den nachfolgend
aufgeführten Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Nutzen Sie die Anlage
Unternehmensreferenzbogen , soweit erforderlich, bitte mehrfach. Im Falle von
Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
einbinden ist im Dokument Unternehmensreferenzbogen im Feld Einreichendes
Unternehmen der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der
Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu der
Referenz sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum Zeitraum der
Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden
der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden
Mindestanforderungen an diese zweite Referenz: Entweder a) oder b) als Muss-Anforderung:
a) Die Referenz muss einen Auftrag eines deutschen öffentlichen Auftraggebers im Sinne von
§ 99 GWB umfassen oder b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und
Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens also ein Verfahren
zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in
Deutschland. Muss-Anforderungen (c bis f): c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende
technische Schwerpunkte: Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung,
technische Beratung, Last- und Performancetests. d) Die Referenz darf nicht älter als drei
Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum
Datum der Auftragsbekanntmachung); e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12
Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit
(maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils
mindestens 1.150 PT/Jahr oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht
mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto). Sofern es sich um eine Referenz handelt, die
noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch
nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es ist hier eine Referenz
gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen
einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße
Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach
sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als
bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor,
die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten
Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe
der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann
nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie
diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor
Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines
anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass
Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können
(bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur Referenzen zu
bestimmten Arbeiten für die Kriterien der Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
mitgenutzt: EA9 Referenz 3 Reichen Sie bitte mittels der Anlage
Unternehmensreferenzbogen eine dritte geeignete Referenz mit den nachfolgend
aufgeführten Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Nutzen Sie die Anlage
Unternehmensreferenzbogen , soweit erforderlich, bitte mehrfach. Im Falle von
Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
einbinden ist im Dokument Unternehmensreferenzbogen im Feld Einreichendes
Unternehmen der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der
Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu der
Referenz sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum Zeitraum der
Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden
der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden
Mindestanforderungen an diese dritte Referenz: Entweder a) oder b) als Muss-Anforderung: a)
Die Referenz muss einen Auftrag eines deutschen öffentlichen Auftraggebers im Sinne von §
99 GWB umfassen oder b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und
Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens also ein Verfahren
zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in
Deutschland. Muss-Anforderungen (c bis f): c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende
technische Schwerpunkte: Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung,
technische Beratung, Last- und Performancetests. d) Die Referenz darf nicht älter als drei
Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum
Datum der Auftragsbekanntmachung); e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12
Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit
(maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils
mindestens 1.150 PT/Jahr oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht
mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto). Sofern es sich um eine Referenz handelt, die
noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch
nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es ist hier eine Referenz
gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen
einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße
Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach
sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als
bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor,
die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten
Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe
der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann
nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie
diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor
Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines
anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass
Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können
(bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Übergreifende Vorgabe für EA [10] bis EA [15]: Die Senioritätenstufen für die
jeweiligen Rollen sind wie folgt definiert: Senioritätenstufe Junior mit Grundkenntnissen:
Grundkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen
aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare
Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten verfügen und zugleich den
Umfang von mindestens 100 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer
Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen
Anforderungen aufweisen. Senioritätenstufe Senior mit vertieften Kenntnissen: Vertiefte
Kenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen
aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare
Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 3 Jahren verfügen und zugleich den Umfang
von mindestens 200 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer
Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen
Anforderungen aufweisen. Senioritätenstufe Experte mit Expertenkenntnissen:
Expertenkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen
aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare
Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 5 Jahren verfügen und zugleich den Umfang
von mindestens 500 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer
Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen
Anforderungen aufweisen. Für alle gemäß EA10 bis EA15 geforderten/anzugebenden
Fachkräfte gelten jeweils folgende übergreifenden Anforderungen: Reichen Sie dazu bitte
einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte ein. Im
Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen
Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der
Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte
Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des
jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die jeweilige Fachkraft muss die folgenden
Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: -
Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C1 nach
CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das
Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur
Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
__________________________________________________________________________
EA10 Rolle 1 der technischen Fachkräfte: Teamleiterxin SW-Entwicklung Testautomatisierung
(Senioritätenstufe Experte) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte
in der Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die
im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der
Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr
gefordert: - Teamleiterxin SW-Entwicklung Testautomatisierung - Experte: 2 technische
Fachkräfte (VZÄ). Der/die Teamleiterxin SW-Entwicklung Testautomatisierung - Experte muss
die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe Allgemeine Anforderungen an das externe
Unterstützungspersonal gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche
Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten
fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische
Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe Experte mit vertieften
Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis 15 zu den Senioritätenstufen.
Expertenkenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten
Expertenkenntnisse zur Steuerung und Überwachung von Entwicklerteams in der Testauto-
matisierung sowie in der Personalführung eines Teams (Teamgröße mindestens 5 Mitarbei-
terxinnen) Expertenkenntnisse zum Umgang mit Testmanagementtools z.B. HP Alm Client
sowie agi-len Tools z.B. JIRA/Confluence Expertenkenntnisse und Projekterfahrung in
Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalku-lation und Präsentation. Insbesondere in der
Ausarbeitung von Dokumenten zur Dokumen-tation. Expertenkenntnisse zum
Schnittstellentest z.B. mit SOAP-UI Expertenkenntnisse mit Technologien wie z.B.:
Cucumber, Gherkin, Java Expertenkenntnisse zu relationalen Datenbanken
Expertenkenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git
Expertenkenntnisse zum Umgang mit Automic Business Automation (früher: UC4)
Expertenkenntnisse zum Umgang mit automatisieren Test und dazugehöriger Skript-
Erstellung mit Erzeugung von dafür vorgesehen Testdaten Expertenkenntnisse In der
Umsetzung von Massen Datenerzeugung für Testzwecke und Entwicklung Simulationstools
für Schnittstellen zur Ermöglichung Teilprüfungen der An-wendungen
Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur Techniker oder
technische Stellen für die Qualitätskontrolle für die Kriterien der Relevante Bildungs- und
Berufsqualifikationen mitgenutzt: EA11 Rolle 2 der technischen Fachkräfte: Teamleiterxin
Test (Senioritätenstufe Experte) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie
bitte in der Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte
an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich
der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr
gefordert: - Teamleiterxin Test - Experte: 2 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Teamleiterxin
Test - Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe Allgemeine Anforderungen
an das externe Unterstützungspersonal gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche
Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten
fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische
Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe Experte mit vertieften
Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis 15 zu den Senioritätenstufen.
Expertenkenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten
Expertenkenntnisse zur Steuerung und Überwachung von Testteams sowie in der Personal-
führung eines Teams (Teamgröße mindestens 5 Mitarbeitenden) Expertenkenntnisse zum
Umgang mit Testmanagementtools z.B. HP Alm Client sowie agi-len Tools z.B. JIRA
/Confluence Expertenkenntnisse und Projekterfahrung in Textverarbeitungsprogrammen,
Tabellenkalku-lation und Präsentation. Insbesondere in der Ausarbeitung von Dokumenten zur
Dokumen-tation. Expertenkenntnisse zum Schnittstellentest z.B. mit SOAP-UI
Expertenkenntnisse im Testen von graphischen Oberflächen z.B. mit Selenium
Expertenkenntnisse in der Durchführung von manuellen Tests zur Prüfung der Anwendung mit
Schnittstellen EA12 Rolle 3 der technischen Fachkräfte: SW-Entwicklerxin
Testautomatisierung (Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen
Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte die Anzahl
der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt
werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende
Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - SW-Entwicklerxin Testautomatisierung) - Senior: 2
technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die SW-Entwicklerxin Testautomatisierung - Senior muss die
folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe Allgemeine Anforderungen an das externe
Unterstützungspersonal gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche
Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten
fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische
Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe Senior mit vertieften
Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis 15 zu den Senioritätenstufen.
Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von Entwicklungsergebnissen von automati-
sierten Testfällen und des Testvorgehens Vertiefte Kenntnisse zum Test in einem Enterprise
Umfeld mit verteilten Komponenten Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit
Testmanagementtools wie z.B. HP Alm Client sowie agilen Tools z.B. JIRA/Confluence
Vertiefte Kenntnisse zum Schnittstellentest z.B. mit SOAP-UI Vertiefte Kenntnisse im
Umgang mit relationalen Datenbanken z.B. SQL Developer, Putty Vertiefte Kenntnisse zum
Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git Vertiefte Kenntnisse in der
Automatisierung von Testfällen mittels Selenium, Jenkins, Cucumber Gherkin oder
vergleichbares Vertiefte Kenntnisse in den Programmiersprachen JAVA, Python Vertiefte
Kenntnisse zur Umsetzung von automatisieren Test und dazugehöriger Skript-Erstellung mit
Erzeugung von dafür vorgesehen Testdaten Vertiefte Kenntnisse zur Umsetzung von
Berichten über die Ergebnisse des automatisierten Tests Vertiefte Kenntnisse In der
Umsetzung von Massen Datenerzeugung für Testzwecke und Entwicklung Simulationstools
für Schnittstellen zur Ermöglichung Teilprüfungen der An-wendungen
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur Techniker oder
technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten für die Kriterien der Relevante Bildungs-
und Berufsqualifikationen mitgenutzt: EA13 Rolle 4 der technischen Fachkräfte: Testerxin
(Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in
der Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die
im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der
Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr
gefordert: Testerxin - Senior: 3 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Testerxin - Senior muss
die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe Allgemeine Anforderungen an das externe
Unterstützungspersonal gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche
Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten
fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische
Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe Senior mit vertieften
Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis 15 zu den Senioritätenstufen.
Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von Testfällen und des Testvorgehens
Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Testmanagementtools z.B. HP Alm Client sowie agi-len
Tools z.B. JIRA/Confluence Vertiefte Kenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit
verteilten Komponenten Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken z.B. SQL
Developer, Putty Vertiefte Kenntnisse in Erstellen von Vorlagen von Testschritten zur
Automatisierung Vertiefte Kenntnisse bei Erstellung von Test Szenarien mit Massendaten als
Unterstützung bei der Durchführung von Lasttests Zertifizierung ISTQB oder vergleichbare
(Grundlagen-) Zertifizierungen und Projekterfahrung in dem Bereich Test mit der
entsprechenden Methodik Vertiefte Kenntnisse in der Durchführung von manuellen Tests zur
Prüfung der Anwendung mit Schnittstellen EA14 Rolle 5 der technischen Fachkräfte:
Technischexr Autorxin für Testdokumentation (Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der
personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte
die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird
folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Technischexr Autorxin für
Testdokumentation - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Technischexr Autorxin für
Testdokumentation - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe Allgemeine
Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß den übergreifenden
Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der
nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und
projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe
Senior mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis 15 zu den
Senioritätenstufen. Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen,
Tabellenkalkulationen und Erstellung von Präsentationen. Vertiefte Kenntnissein der
Unterstützung des Projektmanagement nach agiler Arbeitsweise oder nach V-Modell XT
Vertiefte Kenntnisse in der Erstellung barrierefreier Dokumente (Beispiele Word, Power-Point,
PDF, etc.) Vertiefte Kenntnisse in Jira und Confluence EA15 Rolle 6 der technischen
Fachkräfte: Ergonomieverantwortlichexr für Test (Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der
personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte
die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird
folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Ergonomieverantwortlichexr für Test -
Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Ergonomieverantwortlichexr für Test - Senior
muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe Allgemeine Anforderungen an das externe
Unterstützungspersonal gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche
Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten
fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische
Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe Senior mit vertieften
Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis 15 zu den Senioritätenstufen.
Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalkulationen und Erstellung
von Präsentationen. Vertiefte Kenntnisse in Jira und Confluence Vertiefte Kenntnisse über
Werkzeuge für Usability Engineering Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in
Arbeitsplatzergonomie für Bildschirmarbeitsplätze, Software-Ergonomie und
Gebrauchstauglichkeit (= Usability) Vertiefte Kenntnisse in der Prüfung auf barrierefreie
Dokumente (Word, PowerPoint, PDF, etc.) Vertiefte Kenntnisse in der Prüfung auf
barrierefreie Anwendungen in der Softwareentwick-lung
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: EA6 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist
der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.
Der geforderte bereichsspezifische Netto-Mindestumsatz für jedes Geschäftsjahr beträgt
5.000.000,00 EUR (netto). Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich
auf die dargestellten Leistungsinhalte der Anlage Leistungsbeschreibung bezieht.
Übersenden Sie bitte die ausgefüllte Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte , welche die
jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation
addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage Umsätze und Anzahl
Fachkräfte von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen
Mitglieder der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen
im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, ist der o.g. Mindestumsatz für die letzten drei
Geschäftsjahre vom eignungsverleihenden Unternehmen anzugeben. Übersenden Sie bitte für
jedes eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage Umsätze und Anzahl
Fachkräfte . Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können,
teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die
Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des
Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die
Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-
/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist
nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß dem in dem
Leistungsverzeichnis vorgegebenen Wertungsschema. Diesem Wertungsschema liegt die
einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de)
zugrunde. Es fließen die aus dem Angebot erzielten Leistungspunkte und der
Gesamtangebotspreis ein.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=820899
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=820899
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 100 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise
soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist
hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder
zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Informationstechnikzentrum Bund
(ITZBund)
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Registrierungsnummer: 991-18202-59
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-Mail: vergaben@itzbund.de
Telefon: +49 228-99680-0
Fax: +49 228-99680-186200
Internetadresse: https://www.itzbund.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: T:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ac5aed5c-d112-4ad9-bb32-d2afe12fbcb6 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/11/2025 12:56:56 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 231/2025
Datum der Veröffentlichung: 01/12/2025
Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=820899
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=820899
https://www.itzbund.de
http://www.bundeskartellamt.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202512/ausschreibung-796537-2025-DEU.txt
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