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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bonn - Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Los 2 Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die Weiterentwicklung des Verfahrens MoeVe
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025120102182631423 / 795947-2025
Veröffentlicht :
01.12.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
16.01.2026
Angebotsabgabe bis :
19.01.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
DEU-Bonn: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet
und Hilfestellung Los 2 Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die
Weiterentwicklung des Verfahrens MoeVe

2025/S 231/2025 795947

Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Los 2
Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die Weiterentwicklung des Verfahrens MoeVe
OJ S 231/2025 01/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
E-Mail: vergaben@itzbund.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Los 2 Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die Weiterentwicklung des Verfahrens
MoeVe
Beschreibung: Das ITZBund benötigt externe Unterstützung bei der Weiterentwicklung,
Pflege, Wartung von Fachverfahren sowie der Testung und der Qualitätssicherung. Diese
erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem ITZBund, der Fachseite und externen
Schnittstellenmit
Kennung des Verfahrens: aa8c12c7-24b8-4e6c-b747-4955a9d22e8c
Interne Kennung: Z42-2025-0065 Los 2
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung

2.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
Insolvenz vergleichbares Verfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über

das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB)
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8
GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
(§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu

verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), - § 261 des Strafgesetzbuchs
(Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 263
des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt
oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen a) versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers

erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§
124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§
123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5
GWB).

Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Los 2 Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die Weiterentwicklung des Verfahrens
MoeVe
Beschreibung: Das geschätzte Abrufvolumen für die o.g. Unterstützungsleistungen beträgt
bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags von vier Jahren rund
73.000 Personentage. Es erfolgt eine losbezogene Angebotslimitierung. In dem hiesigen
Verfahren kann ein Bieter auf maximal ein Los anbieten und den Zuschlag erhalten. Sofern ein
Bieter auf mehr als ein Los anbietet, wird das Angebot gewertet, welches vom Zeitstempel als
erstes eingegangen ist. Entsprechend der Losaufteilung ist vorgesehen, je Los einen
Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer abzuschließen.
Interne Kennung: LOT-0000

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: EA7 Referenz 1 Reichen Sie bitte mittels der Anlage
Unternehmensreferenzbogen eine geeignete Referenz mit den nachfolgend aufgeführten
Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Nutzen Sie die Anlage
Unternehmensreferenzbogen , soweit erforderlich, bitte mehrfach. Im Falle von
Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
einbinden ist im Dokument Unternehmensreferenzbogen im Feld Einreichendes
Unternehmen der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der
Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu der
Referenz sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum Zeitraum der
Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden
der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden
Mindestanforderungen an die erste Referenz: a)Die Referenz muss einen Auftrag eines
öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB bzw. im Sinne von Artikel 1, Nr. 1 und Nr.
4 der RICHTLINIE 2014/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
2004/18/EG umfassen. b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und
Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens also ein Verfahren
zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in
Deutschland. c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte:
Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung, technische Beratung, Last- und
Performancetests. d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das
Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der
Auftragsbekanntmachung); e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige
Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die
bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit); f) Der innerhalb der
Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr
oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR
/Jahr (netto). Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde,
ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände
können nicht berücksichtigt werden. Es ist hier eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen
unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften
Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht
möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht,
empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß
betrachteten Referenzen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene
Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum
Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten
Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe
der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann
nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie
diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor
Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines
anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass
Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können
(bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur Referenzen zu
bestimmten Lieferungen für die Kriterien der Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
mitgenutzt: EA8 Referenz 2 Reichen Sie bitte mittels der Anlage
Unternehmensreferenzbogen eine zweite geeignete Referenz mit den nachfolgend
aufgeführten Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Nutzen Sie die Anlage
Unternehmensreferenzbogen , soweit erforderlich, bitte mehrfach. Im Falle von
Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
einbinden ist im Dokument Unternehmensreferenzbogen im Feld Einreichendes
Unternehmen der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der
Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu der
Referenz sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum Zeitraum der
Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden
der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden
Mindestanforderungen an diese zweite Referenz: Entweder a) oder b) als Muss-Anforderung:
a) Die Referenz muss einen Auftrag eines deutschen öffentlichen Auftraggebers im Sinne von
§ 99 GWB umfassen oder b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und
Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens also ein Verfahren
zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in
Deutschland. Muss-Anforderungen (c bis f): c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende
technische Schwerpunkte: Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung,
technische Beratung, Last- und Performancetests. d) Die Referenz darf nicht älter als drei
Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum
Datum der Auftragsbekanntmachung); e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12
Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit
(maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils
mindestens 1.150 PT/Jahr oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht
mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto). Sofern es sich um eine Referenz handelt, die
noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch
nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es ist hier eine Referenz
gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen
einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße
Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach
sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als
bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor,
die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten
Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe
der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann
nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie
diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor
Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines
anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass
Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können
(bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur Referenzen zu
bestimmten Arbeiten für die Kriterien der Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
mitgenutzt: EA9 Referenz 3 Reichen Sie bitte mittels der Anlage
Unternehmensreferenzbogen eine dritte geeignete Referenz mit den nachfolgend
aufgeführten Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Nutzen Sie die Anlage
Unternehmensreferenzbogen , soweit erforderlich, bitte mehrfach. Im Falle von
Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
einbinden ist im Dokument Unternehmensreferenzbogen im Feld Einreichendes
Unternehmen der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der
Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu der
Referenz sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum Zeitraum der
Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden
der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden
Mindestanforderungen an diese dritte Referenz: Entweder a) oder b) als Muss-Anforderung: a)
Die Referenz muss einen Auftrag eines deutschen öffentlichen Auftraggebers im Sinne von §
99 GWB umfassen oder b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und
Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens also ein Verfahren
zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in
Deutschland. Muss-Anforderungen (c bis f): c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende
technische Schwerpunkte: Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung,
technische Beratung, Last- und Performancetests. d) Die Referenz darf nicht älter als drei
Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum
Datum der Auftragsbekanntmachung); e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12
Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit
(maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils
mindestens 1.150 PT/Jahr oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht
mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto). Sofern es sich um eine Referenz handelt, die
noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch
nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es ist hier eine Referenz
gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen
einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße
Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach
sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als
bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor,
die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten
Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe
der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann
nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie
diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor
Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines
anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass
Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können
(bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Übergreifende Vorgabe für EA [10] bis EA [24]: Die Senioritätenstufen für die
jeweiligen Rollen sind wie folgt definiert: Senioritätenstufe Junior mit Grundkenntnissen:
Grundkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen
aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare
Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten verfügen und zugleich den
Umfang von mindestens 100 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer
Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen
Anforderungen aufweisen. Senioritätenstufe Senior mit vertieften Kenntnissen: Vertiefte
Kenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen
aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare
Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 3 Jahren verfügen und zugleich den Umfang
von mindestens 200 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer
Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen
Anforderungen aufweisen. Senioritätenstufe Experte mit Expertenkenntnissen:
Expertenkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen
aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare
Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 5 Jahren verfügen und zugleich den Umfang
von mindestens 500 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer
Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen
Anforderungen aufweisen. Für alle gemäß EA10 bis EA24 geforderten/anzugebenden
Fachkräfte gelten jeweils folgende übergreifenden Anforderungen: Reichen Sie dazu bitte
einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte ein. Im
Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen
Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der
Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte
Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des
jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die jeweilige Fachkraft muss die folgenden
Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: -
Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C1 nach
CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das
Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur
Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
__________________________________________________________________________
EA10 Rolle 1 der technischen Fachkräfte: Projektleiterxin (Senioritätenstufe Experte) Zum
Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Umsätze und
Anzahl Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für
die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Projektleiterxin: 1
technische Fachkraft (VZÄ). Der/die Projektleiterxin muss die folgenden Anforderungen
erfüllen: Siehe Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß
den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt
sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige
Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten
Senioritätenstufe Experte mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA
10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. Expertenkenntnisse in der Projektleitung aus
vorangegangenen Projekten Expertenkenntnisse zu agilen Projekten und agilen
Vorgehensweisen Expertenkenntnisse zur Skalierung in agilen Projekten
Expertenkenntnisse in Personalführung

Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur Techniker oder
technische Stellen für die Qualitätskontrolle für die Kriterien der Relevante Bildungs- und
Berufsqualifikationen mitgenutzt: EA11 Rolle 2 der technischen Fachkräfte: System- und SW-
Architektxin (Senioritätenstufe Experte) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit
geben Sie bitte in der Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte die Anzahl der technischen
Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro
Vertragsjahr gefordert: - System- und SW-Architektxin - Experte: 2 technische Fachkräfte
(VZÄ). Der/die System- und SW-Architektxin - Experte muss die folgenden Anforderungen
erfüllen: Siehe Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß
den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt
sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige
Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten
Senioritätenstufe Experte mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA
10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. Expertenkenntnisse in der Rolle als Architekt in
Enterprise - Projekten Expertenkenntnisse v.a. zu Java, Spring Framework
Expertenkenntnisse zu Microservice-Architekturen Expertenkenntnisse zu relationalen
Datenbanken, u. a. Oracle Expertenkenntnisse zu Cloudtechnologien wie Kubernetes und
OpenShift, o-der gleichwertige Cloudtechnologien Expertenkenntnisse im Bereich
Containervirtualisierung wie Docker oder gleichwertige Technologien Expertenkenntnisse mit
komplexen Projekten mit vielen einzelnen Komponenten und der Konfiguration
Expertenkenntnisse im Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwerti-ge
Technologien Expertenkenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git
Expertenkenntnisse zu Red Hat JBoss EAP im Enterprise Umfeld Expertenkenntnisse zu
Kubernetes, OpenShift, Azure Cloud Service Expertenkenntnisse in Containervirtualisierung
z.B. Docker oder Spring Boot Expertenkenntnisse zu verteilten Infrastruktur-Komponenten
Expertenkenntnisse in der Verwendung der Tools Jira und Confluence EA12 Rolle 3 der
technischen Fachkräfte: Teamleiterxin Anforderungsanalyse (Senioritätenstufe Experte) Zum
Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Umsätze und
Anzahl Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für
die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Teamleiterxin
Anforderungsanalyse - Experte: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Teamleiterxin
Anforderungsanalyse - Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe Allgemeine
Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß den übergreifenden
Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der
nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und
projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe
Experte mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu
den Senioritätenstufen. Expertenkenntnisse in der Teamleitung in agilen Projekten (Planung
und Steuerung) Expertenkenntnisse in der Statusvorstellung des Teams in den
entsprechenden Gremien Expertenkenntnisse in der Kommunikation und Abstimmung mit
anderen Teams und Stakeholdern Expertenkenntnisse im Ablauf- und Prozessmanagement
in agilen Teams Expertenkenntnisse in der Moderation von Workshops Expertenkenntnisse
im Coaching von Junior-Anforderungsanalytikerxinnen Erfahrung in der Qualitätssicherung
von erstellten funktionalen Beschreibungen so-wie erstellten Fachspezifikationen
Expertenkenntnisse in der Analyse von fachlichen und nicht fachlichen Anforderungen im
Enterprise Umfeld Expertenkenntnisse zu agilen Methoden, z.B. als Business Analyst oder

als Product Owner Expertenkenntnisse zum Umgang mit Tools wie Doors Next, Jira,
Confluence und Planungstools wie Advanced Roadmaps, Structure oder Ähnliches

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur Techniker oder
technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten für die Kriterien der Relevante Bildungs-
und Berufsqualifikationen mitgenutzt: EA13 Rolle 4 der technischen Fachkräfte: Teamleiterxin
SW-Entwicklung (Senioritätenstufe Experte) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit
geben Sie bitte in der Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte die Anzahl der technischen
Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro
Vertragsjahr gefordert: - Teamleiterxin SW-Entwicklung - Experte: 1 technische Fachkräfte
(VZÄ). Der/die Teamleiterxin SW-Entwicklung - Experte muss die folgenden Anforderungen
erfüllen: Siehe Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß
den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt
sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige
Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten
Senioritätenstufe Experte mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA
10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. Expertenkenntnisse zu Java, Spring Framework im
Enterprise Umfeld Expertenkenntnisse zur Steuerung und Überwachung von SW-
Entwicklungsteams Expertenkenntnisse zum Umgang mit JavaTypeScript, React, Node.js im
Zusammenhang mit UI-Entwicklung nach SPA (Single Page Application) Expertenkenntnisse
zu relationalen Datenbanken Expertenkenntnisse zum Umgang mit Cloudtechnologien (z.B.
Spring Cloud, Kubernetes, OpenShift) und Containervirtualisierungen (z.B. Docker)
Expertenkenntnisse im Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwertige
Technologien Expertenkenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git
Expertenkenntnisse zum Umgang mit Automic Business Automation (früher: UC4)
Expertenkenntnisse zum Umgang mit Jasper Reports Expertenkenntnisse zum Umgang mit
technischer Anbindung von Software zur Validierung von Daten (z.B. Bankdatenüberprüfung
von Uniserv) Expertenkenntnisse zur Entwicklung von Java-Anwendungen und
Webanwendungen Expertenkenntnisse zur Entwicklung der Digitale Barrierefreiheit und
deren Umsetzung in der jeweiligen Technologie (zum Beispiel Anbindung der Accessibility-API
oder Verwen-dung der Komponentenbibliothek KoliBri ) Expertenkenntnisse zum Umgang
mit automatisieren Test und dazugehöriger Skript-Erstellung mit Erzeugung von dafür
vorgesehen Testdaten Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von u.a. User Stories,
Epics Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung der Entwicklungsergebnisse für die
koordinierten Entwicklungspakete Vertiefte Kenntnisse zu anderen Technologien, z.B. App-
Entwicklung auf Android oder iOS EA14 Rolle 5 der technischen Fachkräfte: Teamleiterxin
Test für Entwicklung (Senioritätenstufe Experte) Zum Nachweis der personellen
Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte die Anzahl
der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt
werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende
Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Teamleiterxin Test für Entwicklung - Experte: 1
technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Teamleiterxin Test für Entwicklung- Experte muss die
folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe Allgemeine Anforderungen an das externe
Unterstützungspersonal gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche
Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten
fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische
Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe Experte mit vertieften
Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.

Expertenkenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten
Expertenkenntnisse zur Steuerung und Überwachung von Testteams Expertenkenntnisse
zum Schnittstellentest z.B. mit SOAP-UI Expertenkenntnisse im Testen von graphischen
Oberflächen z.B. mit Selenium Expertenkenntnisse zu Testmanagementtools z.B. HP Alm
Quality Center sowie agilen Tools z.B. JIRA/Confluence EA15 Rolle 6 der technischen
Fachkräfte: Teamleiterxin Anwendungsbetreuung und Support (Senioritätenstufe Expert) Zum
Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Umsätze und
Anzahl Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für
die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Teamleiterxin
Anwendungsbetreuung und Support - Experte: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die
Teamleiterxin Anwendungsbetreuung und Support - Experte muss die folgenden
Anforderungen erfüllen: Siehe Allgemeine Anforderungen an das externe
Unterstützungspersonal gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche
Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten
fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische
Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe Experte mit vertieften
Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
Expertenkenntnisse in Analyse, Abstimmung und Behebung von 3rd-Level-Tickets
Expertenkenntnisse zur Steuerung und Überwachung von Supportteams Expertenkenntnisse
in der Vorbereitung, Abstimmung und Durchführung von Datenbereinigungen

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur Durchschnittlicher
jährliche Belegschaft für die Kriterien der Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
mitgenutzt: EA16 Rolle 7 der technischen Fachkräfte: Anforderungsanalytikerxin
(Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in
der Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die
im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der
Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr
gefordert: - Anforderungsanalytikerxin - Senior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die
Anforderungsanalytikerxin - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe
Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß den
übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich
hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige
Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten
Senioritätenstufe Senior mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA
10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. Vertiefte Kenntnisse in der Moderation von
Workshops Vertiefte Kenntnisse im Coaching von Junior-Anforderungsanalytikerxinnen
Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von erstellten funktionalen Beschreibungen
sowie erstellten Fachspezifikationen Vertiefte Kenntnisse in der Analyse von fachlichen und
nicht fachlichen Anforderungen im Enterprise Umfeld Vertiefte Kenntnisse zu agilen
Methoden, z.B. als Product Owner Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Tools wie Doors
Next, Jira, Confluence und Planungstools wie Advanced Roadmaps, Structure oder Ähnliches
EA17 Rolle 8 der technischen Fachkräfte: SW-Entwicklerxin (Senioritätenstufe Senior) Zum
Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Umsätze und
Anzahl Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für
die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - SW-Entwicklerxin - Senior:
3 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die SW-Entwicklerxin - Senior muss die folgenden

Anforderungen erfüllen: Siehe Allgemeine Anforderungen an das externe
Unterstützungspersonal gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche
Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten
fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische
Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe Senior mit vertieften
Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von u.a. User Stories, Epics Vertiefte
Kenntnisse in der Qualitätssicherung der Entwicklungsergebnisse für die koordinierten
Entwicklungspakete Vertiefte Kenntnisse zu anderen Technologien, z.B. App-Entwicklung
auf Android oder iOS Vertiefte Kenntnisse zu Java, Spring Framework im Enterprise Umfeld
Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit JavaTypeScript, React, Node.js im Zusammenhang
mit UI-Entwicklung nach SPA (Single Page Application) Vertiefte Kenntnisse zu relationalen
Datenbanken Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Cloudtechnologien (z.B. Spring Cloud,
Kubernetes, OpenShift) und Containervirtualisierungen (z.B. Docker) Vertiefte Kenntnisse im
Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwertige Technologien Vertiefte
Kenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git Vertiefte Kenntnisse zur
Entwicklung von Java-Anwendungen und Webanwendungen Vertiefte Kenntnisse zur
Entwicklung der Digitale Barrierefreiheit und deren Umsetzung in der jeweiligen Technologie
(zum Beispiel Anbindung der Accessibility-API oder Verwendung der Komponentenbibliothek
KoliBri ) Vertiefte Kenntnisse zur Umsetzung von automatisieren Tests mit entsprechenden
Techno-logien/ Tools (z.B. Jenkins, Playwright etc.), Programmiersprachen (z.B. Java, Python
etc.) und dazugehöriger Skript-Erstellung mit Erzeugung von dafür vorgesehen Testdaten
EA18 Rolle 9 der technischen Fachkräfte: Testerxin für Entwicklung (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Umsätze und
Anzahl Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für
die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Testerxin für Entwicklung -
Senior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Testerxin für Entwicklung - Senior muss die
folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe Allgemeine Anforderungen an das externe
Unterstützungspersonal gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche
Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten
fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische
Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe Senior mit vertieften
Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von Testfällen und des Testvorgehens
Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Testmanagementtools z.B. HP Alm Client sowie agi-len
Tools z.B. JIRA/Confluence Vertiefte Kenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit
verteilten Komponenten Vertiefte Kenntnisse zum Schnittstellentest z.B. mit SOAP-UI

Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur Anzahl der
Führungskräfte für die Kriterien der Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
mitgenutzt: EA19 Rolle 10 der technischen Fachkräfte: Spezialistxin Deployment und
Anwendungsbetrieb (Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen
Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte die Anzahl
der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt
werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende
Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Spezialistxin Deployment und Anwendungsbetrieb -
Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Spezialistxin Deployment und
Anwendungsbetrieb - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe Allgemeine

Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß den übergreifenden
Anforderungen. Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten
fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische
Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe Senior mit vertieften
Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
Vertiefte Kenntnisse zu verteilten Systemen mit einer Vielzahl an Komponenten Vertiefte
Kenntnisse zu Versionsverwaltungssystemen und im Dependency - Management, mit Maven
und NPM oder gleichwertigen Technologien Vertiefte Kenntnisse zum Aufsetzen von CI/CD-
Pipelines für Java- und JavaTypeScript - Komponenten Vertiefte Kenntnisse zu
Cloudtechnologien, insbesondere im Konfigurationsmanagement, mit Software - Containern
und deren Orchestrierung sowie auch dem Aufsetzen von CI/CD - Pipelines unter der
Verwendung von Containern Vertiefte Kenntnisse im Bereich von DevSecOps Vertiefte
Kenntnisse zum Umgang mit JBoss EAP Servern und mit Cloud-Umgebungen auf Basis von
Kubernetes, Openshift Vertiefte Kenntnisse zum Aufbau und zum Umgang mit verteilten
Systemen Vertiefte Kenntnisse zum Konfigurieren und überwachen von verteilten Systemen
sowohl auf Applicationservern als auch in cloudbasierten Umgebungen Im Übrigen ergeben
sich die zu erfüllenden fachliche Anforderungen aus den zur Rolle vorstehend aufgeführten
Aufgaben EA20 Rolle 11 der technischen Fachkräfte: Spezialistxin Defect Management
(Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in
der Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die
im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der
Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr
gefordert: Spezialistxin Defect Management - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die
Spezialistxin Defect Management - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe
Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß den
übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich
hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige
Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten
Senioritätenstufe Senior mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA
10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. Vertiefte Kenntnisse oder Projekterfahrung im
Bereich des Projektmanagements mit V-Modell und ITIL oder vergleichbare Erfahrungen
Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalkulationen und Erstellung
von Präsentationen. Vertiefte Kenntnisse in der Ausarbeitung von Dokumentationen
Vertiefte Kenntnisse in den Technologien von relationalen Datenbanken (SQL) Vertiefte
Kenntnisse in Umgang mit System und Massendatenverarbeitung Vertiefte Kenntnisse in
JIRA Vertiefte Kenntnisse in der Verwaltung und Steuerung im Rahmen des
Fehlerbehebungsmanagement

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur Anteil der
Unterauftragsvergabe für die Kriterien der Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
mitgenutzt: EA21 Rolle 12 der technischen Fachkräfte: 2nd-Level Support (Senioritätenstufe
Senior) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage
Umsätze und Anzahl Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk-
und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: -
2nd-Level Support - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die 2nd-Level Support -
Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe Allgemeine Anforderungen an das
externe Unterstützungspersonal gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche
Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten

fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische
Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe Senior mit vertieften
Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
Vertiefte Kenntnisse zur Bearbeitung von Echt-Betriebs-Tickets in verschiedenen Systemen
Vertiefte Kenntnisse zur Ticketbearbeitung in einem Multi-Stakeholder-Projekt mit mehreren
fachlichen als auch technischen Partnern und Auftraggebern Vertiefte Kenntnisse in
relationalen Datenbanken und in Verwendung von SQL Vertiefte Kenntnisse in JIRA
Vertiefte Kenntnisse in Erstellung von Skripten zur Bereinigung auf Datenbankebene von
Datenfehler Vertiefte Kenntnisse in Erstellung von Auswertungen mit hoher Komplexität auf
Daten-bankebene EA22 Rolle 13 der technischen Fachkräfte: Technischexr Autorxin für
Entwicklung (Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit
geben Sie bitte in der Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte die Anzahl der technischen
Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro
Vertragsjahr gefordert: - Technischexr Autorxin für Entwicklung - Senior: 1 technische
Fachkräfte (VZÄ). Der/die Technischexr Autorxin für Entwicklung - Senior muss die folgenden
Anforderungen erfüllen: Siehe Allgemeine Anforderungen an das externe
Unterstützungspersonal gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche
Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten
fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische
Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe Senior mit vertieften
Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalkulationen und Erstellung
von Präsentationen. Vertiefte Kenntnissein der Unterstützung des Projektmanagement nach
agiler Arbeitsweise oder nach V-Modell XT Vertiefte Kenntnisse in der Erstellung
barrierefreier Dokumente (Beispiele Word, Power-Point, PDF, etc.) Vertiefte Kenntnisse in
Jira und Confluence EA23 Rolle 14 der technischen Fachkräfte: Scrum Masterxin
(Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in
der Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die
im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der
Werk- und Dienstleistungen für [ die MoeVe ] wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr
gefordert: -Scrum Masterxin - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Scrum Masterxin
- Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe Allgemeine Anforderungen an das
externe Unterstützungspersonal gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche
Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten
fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische
Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe Senior mit vertieften
Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalkulationen und Erstellung
von Präsentationen. Vertiefte Kenntnisse in Theorie, Praktiken und Regeln des Scrum-
Prozesses Vertiefte Kenntnissein der Unterstützung des Projektmanagement nach agiler
Arbeitsweise Vertiefte Kenntnisse in Jira und Confluence

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
standards
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur Zertifikate von
unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards für die Kriterien der
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen mitgenutzt: EA24 Rolle 15 der technischen
Fachkräfte: Ergonomieverantwortlichexr für Entwicklung (Senioritätenstufe Senior) Zum
Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Umsätze und

Anzahl Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für
[ die MoeVe ] wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: -
Ergonomieverantwortlichexr für Entwicklung - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die
Ergonomieverantwortlichexr für Entwicklung - Senior muss die folgenden Anforderungen
erfüllen: Siehe Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß
den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt
sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige
Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten
Senioritätenstufe Senior mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA
10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. Vertiefte Kenntnisse in
Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalkulationen und Erstellung von Präsentationen.
Vertiefte Kenntnisse in Jira und Confluence Vertiefte Kenntnisse über Werkzeuge für
Usability Engineering Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in Arbeitsplatzergonomie für
Bildschirmarbeitsplätze, Software-Ergonomie und Gebrauchstauglichkeit (= Usability)
Vertiefte Kenntnisse in der Prüfung auf barrierefreie Dokumente (Word, PowerPoint, PDF,
etc.) Vertiefte Kenntnisse in der Prüfung auf barrierefreie Anwendungen in der
Softwareentwicklung

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: EA6 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist
der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.
Der geforderte bereichsspezifische Netto-Mindestumsatz für jedes Geschäftsjahr beträgt
10.000.000,00 EUR (netto). Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich
auf die dargestellten Leistungsinhalte der Anlage Leistungsbeschreibung bezieht.
Übersenden Sie bitte die ausgefüllte Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte , welche die
jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation
addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage Umsätze und Anzahl
Fachkräfte von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen
Mitglieder der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen
im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, ist der o.g. Mindestumsatz für die letzten drei
Geschäftsjahre vom eignungsverleihenden Unternehmen anzugeben. Übersenden Sie bitte für
jedes eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage Umsätze und Anzahl
Fachkräfte . Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können,
teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die
Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des
Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die
Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-
/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist
nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß dem in dem
Leistungsverzeichnis vorgegebenen Wertungsschema. Diesem Wertungsschema liegt die
einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de)
zugrunde. Es fließen die aus dem Angebot erzielten Leistungspunkte und der
Gesamtangebotspreis ein.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=820894

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=820894
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 100 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise
soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist
hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder
zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Informationstechnikzentrum Bund
(ITZBund)

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Registrierungsnummer: 991-18202-59
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-Mail: vergaben@itzbund.de
Telefon: +49 228-99680-0
Fax: +49 228-99680-186200
Internetadresse: https://www.itzbund.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: T:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113

Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 373d44f3-ce72-4bfa-b220-462a9a62d8b8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/11/2025 12:53:56 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 231/2025
Datum der Veröffentlichung: 01/12/2025

Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=820894
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=820894
https://www.itzbund.de
http://www.bundeskartellamt.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202512/ausschreibung-795947-2025-DEU.txt

 
 
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