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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Osnabrück - Deutschland Sirenen Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025071800363297155 / 469783-2025
Veröffentlicht :
18.07.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.10.2027
Angebotsabgabe bis :
29.08.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
35240000 - Sirenen
DEU-Osnabrück: Deutschland Sirenen Ausbau der Sireneninfrastruktur im
Landkreis Osnabrück

2025/S 136/2025 469783

Deutschland Sirenen Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück
OJ S 136/2025 18/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück
Beschreibung: Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück
Kennung des Verfahrens: 9699de79-3cf5-4231-9db9-48680304e905
Interne Kennung: LKOS 2025 - 196
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35240000 Sirenen

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 217 Standorte im gesamten Kreisgebiet

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYT95BG18D Enthalten die
Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler,
so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in
Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über
elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht
gestattet. Bieterfragen sind bis spätestens 15.08.2025 ausschließlich an die Zentrale
Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform vergabe.
Niedersachsen zu richten. Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht
an die Vergabestelle im Bereich Kommunikation der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im
Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen
ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung
personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie
in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen
oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiterxinnen angeben, werden diese durch die Zentrale

Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die
Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung
des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der
Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens
hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von
10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit
erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.
de/information-dsgvo .
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender
Ausschlussgrund)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender
Ausschlussgrund)
Betrug: § 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Korruption: § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
(zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 Abs. 4 GWB (zwingender
Ausschlussgrund)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123
Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer
Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer
Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer
Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund,
Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
(fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 Abs.
1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer
Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124
Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5
GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1
Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1
Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des
Auftraggebers)

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück
Beschreibung: Im Rahmen des Zivilschutzes wurde vom für den Zivilschutz zuständigen Bund
in den 1950er Jahren die (noch) bestehende Sirenenstruktur geschaffen. Nach der
Wiedervereinigung übertrugen die für die Sirenen zuständigen Warnämter des Bundes, die
aufgelöst wurden, die Sirenen auf die Gemeinden, die diese in erster Linie für die
Feuerwehralarmierung genutzt haben. Durch die Umstellung der Alarmierung auf
Meldeempfänger, ist dieser Grund zur Erhaltung der Sirenenstruktur bei den überwiegenden
Kommunen entfallen. Bund, Landkreise und Kommunen sind weiterhin gemeinsam für die
Sireneninfrastruktur zuständig. Der Bund übernimmt die Verantwortung im Rahmen des
Zivilschutzes, um die Bevölkerung im Verteidigungsfall und bei überregionalen Katastrophen
zu warnen. Die Landkreise sind für den Einsatz von Sirenen im Katastrophenfall zuständig,
während die Kommunen für die Nutzung der Sirenen bei Lagen unterhalb des
Katastrophenschutzes, wie bei der Alarmierung der Feuerwehr oder lokalen Gefahren,
verantwortlich sind. Dieses abgestufte System stellt sicher, dass die Bevölkerung auf allen
Ebenen effektiv gewarnt werden kann. Neben der Warnung durch Sirenen hat der Bund die
Warnung über Cell Broadcast und die Warnapp NINA installiert. Der Landkreis Osnabrück
betreibt die Warnung der Bevölkerung über die App KatWarn. Über den Warnmittelmix aus
Cell Broadcast, Warnapps und Sirenenwarnungen sollten nahezu alle Bevölkerungsteile
gewarnt werden können. Zum Ausbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Osnabrück wurde
unter Einbindung der kreisangehörigen Kommunen ein Beschallungsplan für das Kreisgebiet
erarbeitet, der eine großflächige Ausleuchtung des Landkreisgebietes mit Sirenensignalen
zum Ziel hat. Auf dieser Grundlage sind die alten Sirenenstandorte zum Teil durch neue
Sirenenanlagen auf Gebäuden oder freistehende Masten zu ersetzen sowie hauptsächlich um
neue Sirenenstandorte - ebenfalls auf Gebäuden oder freistehenden Masten - zu erweitern.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist somit die Lieferung und Montage bzw. Errichtung
und Inbetriebnahme von elektronischen Hochleistungssirenen (Dach- oder Mastanlage) in den
kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Osnabrück und umfasst derzeit insgesamt 217
Standorte im gesamten Kreisgebiet. Mit der Ausführung der Leistung ist schnellstmöglich nach
Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistung ist bis spätestens zum 31.10.2027 zu vollenden.
Interne Kennung: LKOS 2025 - 196

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35240000 Sirenen

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: 217 Standorte im gesamten Kreisgebiet

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 31/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
sind vom Bieter mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren zur Ausführung
eines kreisweiten Sirenennetzwerks nachzuweisen. - Referenzen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/08/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDYT95BG18D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYT95BG18D

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDYT95BG18D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Da es sich um ein Bevölkerungswarnsystem
handelt, ist ein besonderes Augenmerk auf dessen Zuverlässigkeit und Ausfallsicherheit zu
legen. Für die Lautsprechersysteme muss eine Garantiezeit von mindestens 4 Jahren
gewährleistet werden. Auch die Verstärker der Sirenenanlage müssen eine hohe
Ausfallsicherheit aufweisen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information

darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49082
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Telefon: +49 541501-1100
Fax: +49 541501-61100
Internetadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119

Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8d091399-91e2-4b1f-824f-6562b9c605dc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/07/2025 11:12:09 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 136/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/07/2025

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYT95BG18D
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYT95BG18D/documents
https://www.landkreis-osnabrueck.de
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-469783-2025-DEU.txt

 
 
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