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Ausschreibung: Deutschland  Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen  Coburg -Amt 65 - Erweiterung Kindertagesstätte Kuckucksnest - Brandschutzfachplanung nach AHO Heft Nr. 17 - DEU-Coburg
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 271237-2025 (ID: 2025042800453689780)
Veröffentlicht: 28.04.2025
*
  DEU-Coburg: Deutschland  Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions-
und Ingenieurbüros und Prüfstellen  Coburg -Amt 65 - Erweiterung
Kindertagesstätte Kuckucksnest - Brandschutzfachplanung nach AHO Heft Nr. 17
   2025/S 82/2025 271237
   Deutschland  Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und
   Prüfstellen  Coburg - Amt 65 - Erweiterung Kindertagesstätte Kuckucksnest -
   Brandschutzfachplanung nach AHO Heft Nr. 17
   OJ S 82/2025 28/04/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg
	    E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Coburg - Amt 65 - Erweiterung Kindertagesstätte Kuckucksnest -
	    Brandschutzfachplanung nach AHO Heft Nr. 17
	    Beschreibung: Brandschutzfachplanung
	    Kennung des Verfahrens: 7cc733b8-7c48-432d-bb5c-14952aee76fe
	    Interne Kennung: 1200-0452-2025/000563
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: ja
            Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Leistungen der Brandschutzplanung werden
            kurzfristig als Zuarbeit für den Objektplaner benötigt, um den Projektfortschritt nicht zu
            gefährden.
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
            Ingenieurbüros und Prüfstellen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Coburg
	    Postleitzahl: 96450
	    Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
	    Korruption:
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
              Betrugsbekämpfung:
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
              Zahlungsunfähigkeit:
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
	      Entrichtung von Steuern:
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0000
            Titel: Coburg - Amt 65 - Erweiterung Kindertagesstätte Kuckucksnest -
	    Brandschutzfachplanung nach AHO Heft Nr. 17
	    Beschreibung: Brandschutzfachplanung Leistungsbild Brandschutz nach AHO Heft Nr. 17 LPH
            5 Ausführungsplanung (Stufe 1) LPH 8 Objektüberwachung (Stufe 2) Ausführungszeitraum
	    der Planungsleistungen: 05/2025 - 05/2027 Geplanter Baubeginn: 10/2025 Geplante
            Fertigstellung der Maßnahme: 04/2027
	    Interne Kennung: LOT-0000
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71000000
            Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Coburg
	    Postleitzahl: 96450
	    Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 24 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: Stufenweise Beauftragung Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer
            im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 5 (Stufe 1) Der Auftraggeber beabsichtigt
	    bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu
            übertragen: LPH 8 (Stufe 2)
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV
            Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis
            zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus
            dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem
	    vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine
	    Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist,
	    vorgesehen ist. Der Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister hat den aktuellen Stand
            wiederzugeben und soll zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate
	    sein. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der
	    Bietergemeinschaft vorzulegen. Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen
            Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw.
            Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden. Der
            Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die
            Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche
	    Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich
            nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder
            sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU
            und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
            Mindestanforderung: - Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen
             Ingenieur  oder  Architekt  (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums
            einer einschlägigen Fachrichtung an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss
	    Bachelor, Diplom oder Master) und - Nachweis zur Berechtigung der Erstellung des
            Brandschutznachweises gemäß Art. 62b Abs. 2 BayBO
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) Nachweis über eine
	      bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer
	      Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates
              des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
	      Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen als nachstehend
              genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat
              des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
	      Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der
	      hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst
              werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss
              sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen,
              welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den
              Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Haben sich für die Versicherung mehrere
              Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bieter zusätzlich die Vereinbarung einer
              Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer
              gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als
	      Gesamtschuldner vertreten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender
              Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der
              Bietergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen in Höhe von
              1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie in Höhe von 1,0 Mio. EUR für Sach-, Vermögens-
              und sonstige Schäden (jeweils pauschal je Schadensfall). Die Deckungssumme muss pro
              Versicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen. Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs.
              1 Nr. 1 VgV) Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei
              abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Ist der Bieter oder ein
              Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein
              Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
              Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der
              Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind
              die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe
              ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz
              gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der
	      Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Mindestanforderung: 40.000 EUR (netto) als
	      gemittelten Gesamtjahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
              Geschäftsjahren
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
              Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge mit Angabe des
              Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Um einen
              ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige
              Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf
              Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2020). Es erfolgt eine Beschränkung auf Projekte, deren
	      Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die
	      geforderten Leistungsphasen (mindestens die letzte beauftragte Leistungsphase) im
	      vorgegebenen Zeitraum (01.01.2020 - Ablauf Angebotsfrist) abgeschlossen wurden. Es muss
	      sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln. Eine laufende
              Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden,
              kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden
              Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die
              Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich.
	      Mindestanforderung: Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzen mit
	      mindestens den LPH 1-8 AHO Nr. 17 im zu vergebenden Leistungsbild. Hierbei muss es sich
	      um Referenzen mit Planungsleistungen mit vergleichbaren Planungs- und/oder
	      Beratungsanforderungen handeln. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der
	      gleichen Nutzungsart handeln. Die Vergleichbarkeit wird durch Referenzleistungen erreicht,
              die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie
              für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge
              über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und
              Fachkunde. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr.
              2 VgV) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an
              technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden
              sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.  Technische
              Fachkräfte  im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch
	      Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste
              und Sekretariatstätigkeiten fallen nicht darunter. Angaben zur Struktur und Organisationsform
              in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung,
              Projektleitungen, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt
	      werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) und / oder Mitglieder der
              Bietergemeinschaft kennzeichnen. Mindestanforderung: Zwei technische Fachkräfte oder
              technische Stellen (Vollzeitäquivalente) im zu vergebenden Leistungsbild
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Projektteam
	    Beschreibung: Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung,
	    Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 30,00
	    Kriterium:
	    Art: Kosten
	    Bezeichnung: Honorarangebot
            Beschreibung: Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 60,00
	    Kriterium:
	    Art: Kosten
	    Bezeichnung: Honorarangebot
            Beschreibung: Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 10,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.tender24.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1966bc167e2-
	    3fa5ef039e14b74b
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://www.tender24.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 12/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
	      Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
              ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
              Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
              Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Eine Nachforderung materiell
              bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die
              Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich
              einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren
              Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 12/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	      Summer Time
              Ort: Elektronische Angebotsöffnung.
              Zusätzliche Informationen: Es sind weder Bieter noch bevollmächtigte Dritte zur
              Angebotsöffnung zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
            Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der
            Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von
            10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
            Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs.
            1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
            Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein
            Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche
            Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über
            den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
              der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
              des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber,
              denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
              bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
              Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per
              Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs.
	      1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
	      durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt
              es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
              GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
              Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen
              Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
	      Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
              Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
              Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
	      Coburg
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
	      von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Coburg
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-7001
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg
	    Registrierungsnummer: 09463000-0001SC1200-50
	    Postanschrift: Steingasse 18
	    Stadt: Coburg
	    Postleitzahl: 96450
	    Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de
	    Telefon: +49 9561893155
	    Fax: +49 95618963155
	    Internetadresse: https://www.coburg.de/Vergabeseite
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-7004
	    Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
	    Registrierungsnummer: 09-0358002-61
	    Postanschrift: Promenade 27
	    Stadt: Ansbach
	    Postleitzahl: 91522
	    Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
	      Telefon: +49 981531277
	      Fax: +49 981531837
	      Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-7005
	    Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
	    Registrierungsnummer: 09-0358002- 61
	    Postanschrift: Promenade 27
	    Stadt: Ansbach
	    Postleitzahl: 91522
	    Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
	    Telefon: +49 981531277
	    Fax: +49 981531837
	    Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-7006
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0db2a177-6fbb-42dc-bfd6-61e8943f6200 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/04/2025 10:27:28 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 82/2025
              Datum der Veröffentlichung: 28/04/2025
Referenzen:
https://www.coburg.de/Vergabeseite
https://www.tender24.de
https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1966bc167e2-3fa5ef039e14b74
b
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-271237-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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