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Ausschreibung: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und Pkw im Linienbündel Nordwest - DEU-Pfaffenhofen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Bedarfspersonenbeförderung
Dokument Nr...: 186716-2025 (ID: 2025032401312201065)
Veröffentlicht: 24.03.2025
*
  DEU-Pfaffenhofen: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe
eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen
gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und Pkw im Linienbündel Nordwest
   2025/S 58/2025 186716
   Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe eines Öffentlichen
   Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit
   Bussen und Pkw im Linienbündel Nordwest
   OJ S 58/2025 24/03/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
	    E-Mail: oepnv@landratsamt-paf.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem.
            Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und Pkw im Linienbündel Nordwest
            Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Aufträge/Lose ist die Erbringung von
	    Verkehrsleistungen ab dem 01.08.2025 mit Bussen und PKW im Landkreis Pfaffenhofen a. d.
	    Ilm.
	    Kennung des Verfahrens: 0ef2ac5d-7f70-4e47-83e6-2a843fed5336
	    Vorherige Bekanntmachung: 131771-2024
	    Interne Kennung: 01/2024
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Hauptplatz 22
	    Stadt: Pfaffenhofen a.d. Ilm
	    Postleitzahl: 85276
	    Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
	      Auftragsbedingungen:
              Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
            Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der §§ 56, 57 Vergabeverordnung
            (VgV). Daneben können Angebote in den im Rahmen der Vergabeunterlagen benannten
            Fällen sowie in sonstigen rechtlich zulässigen Fällen von der Wertung ausgeschlossen werden.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem.
            Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und Pkw im Linienbündel Nordwest - Los 1
	    Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von
            Verkehrsleistungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen im Linienbündel Nordwest auf den
            Linien 533 Pichl  Oberstimm  Manching  Gymnasium Wolnzach; 540 Langenbruck 
            Reichertshofen  Baar-Ebenhausen  Karlskron  Ingolstadt; 541 Langenbruck 
            Reichertshofen  Baar-Ebenhausen  Ingolstadt (Schulverkehr); 542 Reichertshofen 
            Pörnbach - Langenbruck. Die Leistungsmenge beläuft sich auf ca. 324.000 Fahrplan-km pro
            Jahr. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	    Interne Kennung: 01/2024 - 1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat eine dreimalige Verlängerungsoption von
            jeweils zwölf Monaten.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Hauptplatz 22
	    Stadt: Pfaffenhofen a.d. Ilm
	    Postleitzahl: 85276
	    Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/08/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
	    Laufzeit: 60 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 3
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
            Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe
            der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das
	    Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem
            elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den
            Handelsregistern abrufbar sind. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch
            die Vorlage einer Gewerbeanmeldung oder -ummeldung (für ausländische Bieter: oder
	    vergleichbar). Der Nachweis soll bei juristischen Personen mindestens die
            vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Auftraggeber behält sich, neben der
	    Nachforderung von Unterlagen, eigene Ermittlungen vor, wenn die Vertretungsberechtigung
            nicht aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ersichtlich ist. Der Nachweis darf zum
            Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Gewerbeanmeldungen
            oder -ummeldungen dürfen älter sein, hier ist der jeweils aktuellste Stand einzureichen.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet
              anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter
	      seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
              Auftrag erfüllen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzend zu der Eigenerklärung
              gemäß Angebots-Vordruck 5, Ziffer 13 in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote
	      einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen
              und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend
              unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere auf die
              zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach
              § 124 GWB) wird hingewiesen. Alternativ akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe
              als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die
              Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE).
              Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich
              der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens
              zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn
              dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird
	      in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der
              Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der
	      Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei
	      Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
              dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
              der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
              werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
              Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
              Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
              einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter erbringt den Nachweis seiner
              technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wahlweise durch  Bescheinigung der
              zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6,
              7 PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung, § 4 Fachkundeprüfung, § 6 Gleichwertige
              Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender Tätigkeit). Die IHK stellt die Bescheinigung
	      nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus
              (Art. 21 VO Nr. 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in
              deutscher Übersetzung vor; oder  Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den
              Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG oder  Vorlage einer gültigen
              Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen. Alternativ zu den
	      vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
              vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
              einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
              Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
              Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
              Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
              zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in
	      jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
              für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
	      vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
	      Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Angabe von Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte
	      Nahverkehrsleistungen
	      Beschreibung: Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren,
              gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten
              Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen. Die Referenz(en) muss/müssen
	      zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten: Angabe, ob die
              Verkehrsleistung im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als
              Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht
	      wurde. Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Bezeichnung
              des jeweiligen Gebiets der Leistungserbringung. 2 Leistungsmenge: jährlich erbrachte Nutzkm-
              Leistung 3. Zeitraum der Referenzleistung. Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage 7
	      Vordruck 4 zu verwenden.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis laut
	    Preisblatt (Anlage 7 zur Leistungsbeschreibung, Vordruck 2).
    5.1.11. Auftragsunterlagen
              Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E37855399
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E37855399
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 24/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann den Bieter nach § 56 Abs. 2 VgV
            auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
            insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise
            nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige
            leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird der
            Auftraggeber nach § 56 Abs. 3 bis Abs. 5 VgV verfahren.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 24/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
            vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters
            nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist der Auftraggeber auf
            die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf
            Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
            nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet
            wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
	    nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
            öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
	    Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
	    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
            Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
              Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
              Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
              Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
              Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
              im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
	      Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
              Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
              darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
              sonstigen Beteiligten benennen.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	      Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
              Vergabekammer Südbayern
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0002
            Titel: Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem.
            Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und Pkw im Linienbündel Nordwest - Los 2
	    Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von
            Verkehrsleistungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen im Linienbündel Nordwest auf den
            Linien 531 Münchsmünster  Vohburg  Ernsgaden  Manching; 532 Pichl  Oberstimm 
            Manching- Forstwiesen/Westenhausen; 543 Geisenfeld  Langenbruck  Reichertshofen; 545
            Rohrbach  Baar-Ebenhausen  Pörnbach; 545 Rohrbach  Baar-Ebenhausen; 546
            Pfaffenhofen  Langenbruck  Reichertshofen  Baar-Ebenhausen  Manching; 550
            Pfaffenhofen  Pörnbach  Baar-Ebenhausen; Rufbus Pörnbach (Bedarfsverkehr
            fahrplangebunden). Die Leistungsmenge beläuft sich abhängig von der jeweiligen
            Fahrplanperiode auf ca. 405.000  492.000 Fahrplan-km pro Jahr. Näheres regeln die
	    Vergabeunterlagen.
	    Interne Kennung: 01/2024 - 2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat eine dreimalige Verlängerungsoption von
            jeweils zwölf Monaten.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Hauptplatz 22
	    Stadt: Pfaffenhofen a. d. Ilm
	    Postleitzahl: 85276
	    Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
	    Laufzeit: 60 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 3
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
            Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe
            der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das
	    Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem
            elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den
            Handelsregistern abrufbar sind. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch
            die Vorlage einer Gewerbeanmeldung oder -ummeldung (für ausländische Bieter: oder
	    vergleichbar). Der Nachweis soll bei juristischen Personen mindestens die
            vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Auftraggeber behält sich, neben der
	    Nachforderung von Unterlagen, eigene Ermittlungen vor, wenn die Vertretungsberechtigung
            nicht aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ersichtlich ist. Der Nachweis darf zum
            Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Gewerbeanmeldungen
            oder -ummeldungen dürfen älter sein, hier ist der jeweils aktuellste Stand einzureichen.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet
              anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter
	      seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
              Auftrag erfüllen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzend zu der Eigenerklärung
              gemäß Angebots-Vordruck 5, Ziffer 13 in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote
	      einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen
              und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend
              unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere auf die
              zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach
              § 124 GWB) wird hingewiesen. Alternativ akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe
              als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die
              Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE).
              Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich
              der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens
              zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn
              dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird
	      in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der
              Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der
	      Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei
	      Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
              dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
              der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
              werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
              Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
              Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
              einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter erbringt den Nachweis seiner
              technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wahlweise durch  Bescheinigung der
              zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6,
              7 PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung, § 4 Fachkundeprüfung, § 6 Gleichwertige
              Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender Tätigkeit). Die IHK stellt die Bescheinigung
	      nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus
              (Art. 21 VO Nr. 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in
              deutscher Übersetzung vor; oder  Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den
              Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG oder  Vorlage einer gültigen
              Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen. Alternativ zu den
	      vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
              vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
              einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
              Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
              Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
              Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
              zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in
	      jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
              für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
	      vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
	      Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Angabe von Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte
	      Nahverkehrsleistungen
	      Beschreibung: Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren,
              gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten
              Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen. Die Referenz(en) muss/müssen
	      zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten: Angabe, ob die
              Verkehrsleistung im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als
              Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht
	      wurde. Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Bezeichnung
              des jeweiligen Gebiets der Leistungserbringung. 2 Leistungsmenge: jährlich erbrachte Nutzkm-
              Leistung 3. Zeitraum der Referenzleistung. Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage 7
	      Vordruck 4 zu verwenden.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis laut
	    Preisblatt (Anlage 7 zur Leistungsbeschreibung, Vordruck 2).
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E37855399
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E37855399
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 24/04/2025 12:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann den Bieter nach § 56 Abs. 2 VgV
            auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
            insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise
            nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige
            leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird der
            Auftraggeber nach § 56 Abs. 3 bis Abs. 5 VgV verfahren.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 24/04/2025 12:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
            vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters
            nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist der Auftraggeber auf
            die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf
            Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
            nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet
            wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
	    nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
            öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
	    Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
	    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
            Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
            Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
            Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
            Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
            Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
            Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
            Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
            im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
	    Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
            Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
            darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
            sonstigen Beteiligten benennen.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Südbayern
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0003
            Titel: Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem.
            Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und Pkw im Linienbündel Nordwest - Los 3
	      Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Auftrags/Loses ist die Erbringung von
              Verkehrsleistungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen im Linienbündel Nordwest auf den
              Bedarfsverkehrslinien Ortsverkehr Reichertshofen; Ortsverkehr Pörnbach; Ortsverkehr
              Reichertshofen/Pörnbach Nord; Ortsverkehr Reichertshofen/Pörnbach Süd; Tangentialachse
              Baar-Ebenhausen  Reichertshofen  Pörnbach  Pfaffenhofen; Tangentialachse Rohrbach 
              Pörnbach  Hohenwart / Ortsverkehr Hohenwart; Tangentialachse Baar-Ebenhausen 
              Manching  Ernsgaden. Die Leistungsmenge beläuft sich abhängig von der jeweiligen
              Fahrplanperiode auf ca. 452.000  471.000 Fahrplan-km pro Jahr. Näheres regeln die
	      Vergabeunterlagen.
	      Interne Kennung: 01/2024 - 3
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat eine dreimalige Verlängerungsoption von
            jeweils zwölf Monaten.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Hauptplatz 22
	    Stadt: Pfaffenhofen an der Ilm
	    Postleitzahl: 85276
	    Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/08/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
	    Laufzeit: 60 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 3
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
              Beschreibung: Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der
	      Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus
              dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den
              Handelsregistern abrufbar sind. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch
              die Vorlage einer Gewerbeanmeldung oder -ummeldung (für ausländische Bieter: oder
	      vergleichbar). Der Nachweis soll bei juristischen Personen mindestens die
              vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Auftraggeber behält sich, neben der
	      Nachforderung von Unterlagen, eigene Ermittlungen vor, wenn die Vertretungsberechtigung
              nicht aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ersichtlich ist. Der Nachweis darf zum
              Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Gewerbeanmeldungen
              oder -ummeldungen dürfen älter sein, hier ist der jeweils aktuellste Stand einzureichen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet
              anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter
	      seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
              Auftrag erfüllen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzend zu der Eigenerklärung
              gemäß Angebots-Vordruck 5, Ziffer 13 in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote
	      einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen
              und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend
              unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere auf die
              zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach
              § 124 GWB) wird hingewiesen. Alternativ akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe
              als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die
              Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE).
              Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich
              der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens
              zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn
              dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird
	      in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der
              Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der
	      Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei
	      Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
              dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
              der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
              werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
              Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
              Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
              einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter erbringt den Nachweis seiner
              technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wahlweise durch  Bescheinigung der
              zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6,
              7 PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung, § 4 Fachkundeprüfung, § 6 Gleichwertige
              Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender Tätigkeit). Die IHK stellt die Bescheinigung
	      nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus
              (Art. 21 VO Nr. 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in
              deutscher Übersetzung vor; oder  Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den
              Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG oder  Vorlage einer gültigen
              Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen. Alternativ zu den
	      vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als
              vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage
              einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
              Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der
              Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur
              Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies
              zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in
	      jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung
              für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die
	      vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine
	      Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Angabe von Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte
	      Nahverkehrsleistungen
	      Beschreibung: Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren,
              gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten
              Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen oder PKW. Die Referenz(en) muss
              /müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
	      Angabe, ob die Verkehrsleistung im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder
              Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem.
              § 42 PBefG) erbracht wurde. Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu
	      enthalten: 1. Bezeichnung des jeweiligen Gebiets der Leistungserbringung. 2
              Leistungsmenge: jährlich erbrachte Nutzkm-Leistung 3. Zeitraum der Referenzleistung. Für die
	      Darstellung der Referenzen ist Anlage 7 Vordruck 4 zu verwenden.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis laut
	    Preisblatt (Anlage 7 zur Leistungsbeschreibung, Vordruck 2).
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E37855399
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E37855399
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 24/04/2025 12:00:00 (UTC+1)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann den Bieter nach § 56 Abs. 2 VgV
              auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
              insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise
              nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige
              leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird der
              Auftraggeber nach § 56 Abs. 3 bis Abs. 5 VgV verfahren.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 24/04/2025 12:00:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
            vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters
            nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist der Auftraggeber auf
            die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf
            Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
            nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet
            wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
	    nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
            öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
	    Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
	    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
            Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
            Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
              Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
              Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
              Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
              im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
	      Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
              Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
              darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
              sonstigen Beteiligten benennen.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	      Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
              Vergabekammer Südbayern
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
	    Registrierungsnummer: 09-9011867-31
	    Postanschrift: Hauptplatz 22
	    Stadt: Pfaffenhofen
	    Postleitzahl: 85276
	    Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: oepnv@landratsamt-paf.de
	    Telefon: +49 8441275803
	    Fax: +49 8441275986
	    Internetadresse: https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
	    Registrierungsnummer: -
            Postanschrift: Maximilianstraße 39
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80538
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
	    Telefon: +49 89 2176-2411
	    Fax: +49 89 2176-2847
	    Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
	    /zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
	    Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2a21e05a-c2ae-4600-9762-14bea5b7f5b9 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/03/2025 19:20:47 (UTC+1)
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 58/2025
              Datum der Veröffentlichung: 24/03/2025
Referenzen:
https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
https://www.subreport.de/E37855399
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-186716-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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