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Ausschreibung: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Busverkehrsleistungen -Linienbündel 6 - Verkehrsraum Rankbach - DEU-Böblingen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 274392-2024 (ID: 2024051001203762824)
Veröffentlicht: 10.05.2024
*
  DEU-Böblingen: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße) 
Busverkehrsleistungen -Linienbündel 6 - Verkehrsraum Rankbach
   2024/S 91/2024 274392
   Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Busverkehrsleistungen - Linienbündel 6 -
   Verkehrsraum Rankbach
   OJ S 91/2024 10/05/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Böblingen
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Busverkehrsleistungen - Linienbündel 6 - Verkehrsraum Rankbach
	    Beschreibung: Die Busverkehrsleistungen sind im Verkehrsraum Rankbach zu erbringen und
	    werden in zwei Lose aufgeteilt, die wie folgt zu beschreiben sind: Los 1: Linie 745 Magstadt -
            Maichingen (-Sindelfingen) Linie 745A Schülerverkehr Magstadt - Maichingen - Sindelfingen
            Los 2: Linie 748 Universität - Sindelfingen - Maichingen - Grafenau - Ostelsheim Linie 748A
            Schülerverkehr Ostelsheim - Schafhausen - Grafenau - Maichingen - Sindelfingen
	    Kennung des Verfahrens: 36ef361f-886b-4d41-a5cc-a6b31c2ff960
	    Interne Kennung: VA2024 - 005
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     2.1.2. Erfüllungsort
            Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YM6Y134J8009 Zuschlagskriterien
            Los 1 und Los 2 (losspezifische Details siehe AzA): Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste
            Angebot. Dabei ist der Angebotspreis nicht allein ausschlaggebend. Maßgeblich für die
	    Wertung sind die im Folgenden genannten Zuschlagskriterien, die jeweils in der genannten
            Größenordnung in die Bewertung einfließen: - Zuschlagskriterium 1: der Angebotspreis (inkl.
	    Zubestellszenario) zu 70%, - Zuschlagskriterium 2: vom Bieter angebotene Mehrleistungen zu
	    5%, - Zuschlagskriterium 3: die vom Bieter angebotene Mindesteigenerbringungsquote zu
	    10%, - Zuschlagskriterium 4: die vom Bieter angebotene bessere
            Fahrzeugumwelteigenschaften zu 15%. Für jeden Prozentpunkt wird 1 Punkt vergeben. Die
	    Bewertung der einzelnen Zuschlagskriterien wird im Folgenden beschrieben. Der Zuschlag
              erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet der
	      niedrigere Angebotspreis.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
     2.1.6. Ausschlussgründe:
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
            fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
            §§ 123 bis 126 GWB
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	      123 bis 126 GWB
              Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	      GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0002
            Titel: Linie 745 Magstadt - Maichingen (-Sindelfingen) Linie 745A Schülerverkehr Magstadt -
	    Maichingen - Sindelfingen
            Beschreibung: Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben Linie 745 Magstadt - Maichingen
            (-Sindelfingen) Linie 745A Schülerverkehr Magstadt - Maichingen - Sindelfingen In diesem
            Bündel gibt es drei Fahrplanzustände: Zustand 1: 01.01.2025 - 14.09.2025 Zustand 2:
            15.09.2025 - 30.06.2029 Zustand 3: ab 01.07.2029 Der Fahrplanzustand 2 berücksichtigt,
	    dass die S-Bahn-Linie S60 ab der Inbetriebnahme der S-Bahn-Station Stuttgart
            Mittnachtstraße (vsl. am 15.09.2025) bzw. des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes  Stuttgart 21
            (vsl. im Dezember 2025) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Maichingen, Magstadt und
            Sindelfingen bekommen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist vorläufig und wird
            während der Vertragslaufzeit erneut durch den Auftraggeber ge-prüft und ggf. im Rahmen von
	    Zu-, Ab- und Umbestellungen angepasst. Leistungsbeschreibung Zif. 2.2.7 Umweltstandards
            Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über
            die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die
            vergebe-ne Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Anstatt von sauberen Fahrzeugen können zur
            Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. In den
            Fahrplanzuständen 1 und 2 gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 3
	    Fahrzeugen folgende Mindestvorgabe: > Einsatz von mindestens 2  emissionsfreien
            Fahrzeug  gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen muss das
	    Fahrzeug mindestens 75.000 Fahrplankilome-ter pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Im
	    Fahrplanzustand 3 (Option) gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 4
	    Fahrzeugen folgende Mindestvorgabe: > Einsatz von mindestens 2  emissionsfreien
            Fahrzeug  gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen muss das
	    Fahrzeug mindestens 75.000 Fahrplankilome-ter pro Kalenderjahr eingesetzt werden. 2.2.8
            Besonderheiten bei Tarif und Vertrieb Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den jeweils gültigen
            Tarif anzuwenden und die vertriebli-chen Vorgaben zu beachten: Für Fahrten innerhalb des
	    VVS-Verbundgebietes gilt der VVS-Tarif
	    Interne Kennung: 1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: Der Fahrplanzustand 3 ab 01.07.2029 bildet die Option ab die
            Linie 745 mit der Linie 715 (Stadtverkehr Böblingen / Sindelfingen) zu verknüpfen. Über die
	    Umsetzung der Option ent-scheidet der Auftraggeber im Jahr 2027. In der Wertung wird die
            Option der Hinzunahme der Linie 715 pauschal mit 50 % berücksichtigt.
     5.1.2. Erfüllungsort
            Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
	      Land: Deutschland
	      Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: 2033
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen:
	    Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Der Auftragnehmer hat für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr
	    eingesetzte Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung und einer
            dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und
            Personenschäden von mindestens 100 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer
            Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person abzuschließen. Die
            Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug ist dem Auftraggeber vor Betriebsaufnahme bzw.
	    vor dem Einsatz des jeweiligen Fahrzeugs sowie zu Beginn jedes Kalenderjahres in Kopie
	    nachzuweisen.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
              Beschreibung: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§
              123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der
              Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
              verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach
              den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
              Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig
              verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30
              des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
              ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
              Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten
              fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung
              öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
              beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
              Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
	      Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
              beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
              abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
	      Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation
              befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den
	      letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch
              eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
              Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in
              den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
	      infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
	      Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder
              Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
              Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters
              kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
              letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
	      Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung,
              zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
              wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
              Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
              belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
              Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
              Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
              Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
              von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
              einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter
              keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
              Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
	      seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
	      Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
              Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
              Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
              des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
              Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
              LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Die
              Eigenerklärung RUS-Sanktionen gem. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung Verordnung (EU)
	      Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 der Verordnung (EU) 2024/745 des Rates vom 23.
              Februar 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
	      Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug
	      zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, ist mit dem Angebot einzureichen. Mit dem
	      Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 14.03.2024 datiert)
              beizufügen. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
              Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Bei
	      Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat ist eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des
              Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche vorzulegen. Falls
              keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung vorzulegen,
              weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten
              Personen sind. Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für
              öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 (Tariftreueerklärung)
              bzw.§ 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) LTMG sind abzugeben.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Es ist mindestens eine Referenz über in den letzten 3 Jahren erbrachte
	      Nahverkehrsleistungen nachzuweisen. Umweltstandards Mit der Inbetriebnahme des
              Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer
              Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung
              vollumfänglich zu erfüllen. Anstatt von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der
	      Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Rechtzeitiges Bereitstellen
              der Fahrzeugflotte Die Fahrzeugflotte steht spätestens einen Monat vor der Betriebsaufnahme
              beim Auftragnehmer bereit und ist spätestens zwei Wochen vor Betriebsaufnahme dem
              Auftraggeber bzw. dem VVS zur endgültigen Freigabe vorzuführen. Zu diesem Zeitpunkt
              müssen in den Fahrzeugen alle erforderlichen Ausstattungsgegenstände und Beistellteile
              funktionsfähig vorhanden sein. Wenn die Zuschlagserteilung später als sechs Monate vor der
              Inbetriebnahme erfolgt, muss die Fahrzeugflotte spätestens fünf Monate nach
              Zuschlagserteilung zur endgültigen Freigabe vorgeführt werden. (Leistungsbeschreibung Ziff.
	      2.3.7) Schulungen des Fahrpersonals Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die
              Teilnahme des Fahrpersonals an den Schulungen durch Vorlage von Teilnahmebestätigungen
              bei Bedarf nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, jederzeit die
	      Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/59/EG und der vorgegebenen Tagesschulungen durch
              Einsichtnahme in die Schulungsnachweise zu überprüfen. (Ziff. 2.3.8 Leistungsbeschreibung)
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice
	    /CXS0YM6Y134J8009/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0YM6Y134J8009
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0YM6Y134J8009
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 14/06/2024 09:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 77 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: keine
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 14/06/2024 09:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe losweise Angaben
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Landratsamt Böblingen
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Böblingen
       5.1. Los: LOT-0003
            Titel: Linie 748 Universität - Sindelfingen - Maichingen - Grafenau - Ostelsheim Linie 748A
            Schülerverkehr Ostelsheim - Schafhausen - Grafenau - Maichingen - Sindelfingen
	    Beschreibung: Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linie S60 ab der Inbetriebnahme der S-
            Bahn-Station Stutt-gart Mittnachtstraße (vsl. am 15.09.2025) bzw. des Eisenbahn-Infrastruktur-
            Projektes  Stuttgart 21  (vsl. im Dezember 2025) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in
            Maichingen und Univer-sität bekommen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab
            diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden
            Anforderungen an die geän-derten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut zu prüfen
            und ggf. anzupassen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser
            ist in Anhang LB.1 bei-gefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen
	    Planungshilfen. Leistungsbeschreibung Ziff. 2.2.4 Besondere Fahrzeugausstattung Linie 748
            Alle betroffenen Fahrten Überlandbestuhlung (Erläuterung in der Leistungsbeschreibung).
	    2.2.7 Umweltstandards Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach
            § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG)
            bezogen auf die vergebe-ne Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Anstatt von sauberen
            Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt
	    werden. Es gelten bei einer ange-nommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 5 Fahrzeugen
            folgende Mindestvorgabe: > Einsatz von mindestens 2  sauberen Fahrzeugen  gemäß § 2
	    Satz 1 Nummer 5 des Saub-FahrzeugBeschG, zusammen muss das Fahrzeug mindestens
	    100.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. 2.2.8 Tarif und Vertrieb Der
            Auftragnehmer verpflichtet sich, den jeweils gültigen Tarif anzuwenden und die vertrieblichen
            Vorgaben zu beachten: ? für Fahrten innerhalb des LK Calw gilt der VGC-Tarif ? für Fahrten
            innerhalb des VVS-Verbundgebietes gilt der VVS-Tarif ? für Verbundgrenzen überschreitende
              Fahrten bis zur Haltestelle Calwer Str. in Ostelsheim gilt der VVS-Tarif. Für
              darüberhinausgehende Fahrten gilt der bwtarif. Zwischen den Zonen 74, 75, 751, 752 und 753
              gilt im Binnenverkehr der VVS-Tarif. 2.2.9 Besonderheiten im verbundüberschreitenden
              Verkehr Da es sich bei dem Bündel BB6 Los 2 um ein verbundüberschreitendes Bündel
	      handelt, ist die Anlage St15 der Standards (Fahrzeugdesign und Ausstattung im VVS) in
	      adaptierter Form um-zusetzen: ? Statt der alleinigen Verwendung des VVS-Logos sind die
	      beiden Verbund-Logos von VVS und VGC nebeneinander zu verwenden. Das VGC-Logo ist
              ebenso wie das VVS-Logo in inverser Form zu verwenden (z.B. weiß auf schwarzem Grund).
              ? Statt der Verwendung der fünf Landkreis-Logos der VVS-Verbundlandkreise (Böblingen,
              Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr) sind die Landkreis-Logos der Landkreise
              Böblingen und Calw zu verwenden. Die Landkreis-Logos sind entsprechend der Anlage St15
              invers zu verwenden (z.B. weiß auf schwarzem Grund) Es werden vom Auftragnehmer in
              räumlich und zeitlich klar definierten Bereichen Bereitstellungszeiten gefordert. Die
	      Bereitstellungszeit definiert, wie viele Minuten das Fahrpersonal und das Fahrzeug am
              Abfahrtssteig vor der im Fahrplan dargestellten Abfahrtszeit bereitstehen muss, Fahrgäste
	      einsteigen lassen muss und bereits Tickets verkaufen muss. Bereitstellungszeiten sind gem.
              Ziff. 1.2 nicht als Fahrplanstunden aufgeführt. Fordert der Auftraggeber allerdings während der
	      Genehmigungsdauer eine Ausweitung der Bereitstellungszeiten, so erfordert dies eine
              Zubestellung und die zusätzlichen Bereitstellungsminuten sind als zusätzliche
              Fahrplanminuten zu vergüten. Bereitstellungszeiten sind dem Fahrpersonal klar zu
	      kommunizieren, z.B. durch eine deutlich sichtbare Darstellung auf der Fahrerkarte. Linie 748,
              Haltestelle Vahingen Universität, Bereitstellungszeit Jeweils 1 Minute vor der fahrplanmäßigen
	      Abfahrtszeit, Zeitraum Mo-Fr 7 Uhr bis 21 Uhr
	      Interne Kennung: 2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: Leistungsbeschreibung: Begrenzung der Zu-/Abbestellrechte Die
	    Fahrplanfortschreibung darf nur in dem Umfang erfolgen, wie sich der Auftragswert ohne
            Berücksichtigung der Preisdynamisierung nach § 14 Vertrag um maximal 25% erhöhen oder
            ermäßigen würde. Bedarfs-/Eventualposition: Die Linie 745 wird mit der Linie 715 verknüpft:
            Linie 745 Magstadt - Maichingen - Sindelfingen ZOB Aus verkehrlichen Gründen ist es sinnvoll
            die ausgeschriebene Linie 745 mit der Linie 715 (derzeit Teil des Stadtverkehrs Böblingen /
            Sindelfingen) zu verknüpfen. Da die Genehmigung des Stadtverkehrs noch bis 30.06.2029
            läuft, kann die Verknüpfung erst zum 01.07.2029 hergestellt werden. Weiterhin muss mit der
            Gemeinde Magstadt und der Stadt Sindelfingen über die Verknüpfung verhandelt werden.
     5.1.2. Erfüllungsort
            Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: 2033
              Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	      Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
              Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen:
	    Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Der Auftragnehmer hat für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr
	    eingesetzte Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung und einer
            dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und
            Personenschäden von mindestens 100 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer
            Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person abzuschließen. Die
            Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug ist dem Auftraggeber vor Betriebsaufnahme bzw.
	    vor dem Einsatz des jeweiligen Fahrzeugs sowie zu Beginn jedes Kalenderjahres in Kopie
	    nachzuweisen.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
              Beschreibung: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§
              123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der
              Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
              verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach
              den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
              Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig
              verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30
              des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
              ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
              Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten
              fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung
              öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
              beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
              Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
	      Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
              beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
              abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
	      Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation
              befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den
	      letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch
              eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
              Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in
              den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
	      infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
	      Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder
              Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
              Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters
              kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
              letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
	      Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung,
              zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
              wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
              Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
              belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
              Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
              Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
              Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
              von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
              einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter
              keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
              Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
	      seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
	      Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
              Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
              Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
              des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
              Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
              LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Die
              Eigenerklärung RUS-Sanktionen gem. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung Verordnung (EU)
	      Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 der Verordnung (EU) 2024/745 des Rates vom 23.
              Februar 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
	      Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug
	      zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, ist mit dem Angebot einzureichen. Mit dem
	      Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 14.03.2024 datiert)
              beizufügen. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
              Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Bei
	      Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat ist eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des
              Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche vorzulegen. Falls
              keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung vorzulegen,
              weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten
              Personen sind. Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für
              öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 (Tariftreueerklärung)
              bzw.§ 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) LTMG sind abzugeben.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Es ist mindestens eine Referenz über in den letzten 3 Jahren erbrachte
	      Nahverkehrsleistungen nachzuweisen. Umweltstandards Mit der Inbetriebnahme des
              Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer
              Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung
              vollumfänglich zu erfüllen. Anstatt von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der
	      Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Rechtzeitiges Bereitstellen
              der Fahrzeugflotte Die Fahrzeugflotte steht spätestens einen Monat vor der Betriebsaufnahme
              beim Auftragnehmer bereit und ist spätestens zwei Wochen vor Betriebsaufnahme dem
              Auftraggeber bzw. dem VVS zur endgültigen Freigabe vorzuführen. Zu diesem Zeitpunkt
              müssen in den Fahrzeugen alle erforderlichen Ausstattungsgegenstände und Beistellteile
              funktionsfähig vorhanden sein. Wenn die Zuschlagserteilung später als sechs Monate vor der
              Inbetriebnahme erfolgt, muss die Fahrzeugflotte spätestens fünf Monate nach
              Zuschlagserteilung zur endgültigen Freigabe vorgeführt werden. (Leistungsbeschreibung Ziff.
	      2.3.7) Schulungen des Fahrpersonals Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die
              Teilnahme des Fahrpersonals an den Schulungen durch Vorlage von Teilnahmebestätigungen
              bei Bedarf nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, jederzeit die
	      Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/59/EG und der vorgegebenen Tagesschulungen durch
              Einsichtnahme in die Schulungsnachweise zu überprüfen. (Ziff. 2.3.8 Leistungsbeschreibung)
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice
	    /CXS0YM6Y134J8009/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0YM6Y134J8009
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0YM6Y134J8009
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 14/06/2024 09:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 77 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: keine
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 14/06/2024 09:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe losweise Angaben
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Landratsamt Böblingen
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Böblingen
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Böblingen
	    Registrierungsnummer: DE 145 047 086
            Postanschrift: Parkstraße 16
            Stadt: Böblingen
	    Postleitzahl: 71034
            Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Amt 11 - Finanzen
	    E-Mail: i.stobbe@lrabb.de
	    Telefon: +49 70316632213
	    Fax: +49 703166392213
	    Internetadresse: https://www.lrabb.de/site/LRA-BB-2018/node/3302942?
	    QUERYSTRING=Ausschreibungen
	    Profil des Erwerbers: https://www.lrabb.de/site/LRA-BB-2018/node/3302942?
	    QUERYSTRING=Ausschreibungen
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Böblingen
	    Registrierungsnummer: DE 145 047 086
            Postanschrift: Parkstraße 16
            Stadt: Böblingen
	    Postleitzahl: 71034
            Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Amt 11 - Finanzen
	    E-Mail: i.stobbe@lrabb.de
	      Telefon: +49 70316632213
	      Fax: +49 703166392213
	      Rollen dieser Organisation:
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
	    Registrierungsnummer: 08-A9866-40
	    Postanschrift: Durlacher Allee 100
	    Stadt: Karlsruhe
	    Postleitzahl: 76137
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Referat 15 - Vergabekammer
	    E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
	    Telefon: +49 7219268730
	    Fax: +49 7219263985
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
	    Registrierungsnummer: 08-A9866-40
	    Postanschrift: Durlacher Allee 100
	    Stadt: Karlsruhe
	    Postleitzahl: 76137
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Referat 15 - Vergabekammer
	    E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
	    Telefon: +49 7219268730
	    Fax: +49 7219263985
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0005
            Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Böblingen
	    Registrierungsnummer: DE 145 047 086
            Postanschrift: Parkstraße 16
            Stadt: Böblingen
	    Postleitzahl: 71034
            Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Amt 11 - Finanzen
	    E-Mail: i.stobbe@lrabb.de
	    Telefon: +49 70316632213
	    Fax: +49 703166392213
	    Rollen dieser Organisation:
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0006
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a2637654-40c9-4804-9acc-093930f25752 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/05/2024 16:44:11 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 91/2024
            Datum der Veröffentlichung: 10/05/2024
Referenzen:
https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0YM6Y134J8009
https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0YM6Y134J8009/documents
https://www.lrabb.de/site/LRA-BB-2018/node/3302942?QUERYSTRING=Ausschreibungen
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202405/ausschreibung-274392-2024-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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