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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Planung, Errichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots für das Land Hessen (HessenWLAN) - DEU-Wiesbaden
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 70423-2024 (ID: 2024020202392545639)
Veröffentlicht: 02.02.2024
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DEU-Wiesbaden: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Planung, Errichtung
und Betrieb von WLAN-Hotspots für das Land Hessen (HessenWLAN)
2024/S 24/2024 70423
Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Planung,
Errichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots für das Land Hessen (HessenWLAN)
OJ S 24/2024 02/02/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für
Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Planung, Errichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots für das Land Hessen
(HessenWLAN)
Beschreibung: HessenWLAN
Kennung des Verfahrens: 8826556b-df4d-4335-a3b0-3fd3f7738fd3
Interne Kennung: VG-3000-2023-0138
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und
Fernmeldeanlagen und Zubehör
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 300 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 9 960 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der
Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss
dort heruntergeladen werden. Zusätzliche Informationen: Eine Beschreibung der zu
vergebenden Leistungsteht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.
hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladenwerden. Die Vergabestelle weist an
dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den fürden Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter,
Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten
Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei
der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Obernanzdirektion Frankfurt am Main,
vorgenommen wird. Ebenso wird vondem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter
gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus
dem Wettbewerbsregister angefordert. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen
nach § 123 GWB Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden
Ausschlussgründennach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. (Datei HZD
H-WLAN VG Anl. 3 ANG Eigenerklaerung_Par_123_GWB ) Eigenerklärung zu fakultativen
Ausschlussgründen nach § 124 GWB Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen
Ausschlussgründennach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. (Datei HZD
H-WLAN VG Anl. 4 ANG Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB ) Bei
Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft diejeweilige Erklärung in der
entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatzvon Unterauftragnehmern hat jeder
Unterauftragnehmer die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter bzw. jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft hat zusätzlich die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833
/2014 ausgefüllt mitdem Angebot einzureichen. (Datei HZD H-WLAN VG Anl. 6 ANG
Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014 ) Gemäß § 5 Abs. 2 des Hessischen
Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021 - HVTG -(GVBl. S. 338) weist die
Vergabestelle in der Bekanntmachung darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie
deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 6 HVTG) die
erforderliche Verpichtungserklärung nach § 4 HVTG zu Tariftreue und Mindestlohn mit ihrem
digitalen Angebot abzugeben haben (Datei Verpichtungserklaerung_oeff_AG ). Die
Erklärung ist mit dem Namen des Erklärenden nach § 126b BGB zu versehen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6. Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: §§ 123, 124 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Planung, Errichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots für das Land Hessen
(HessenWLAN)
Beschreibung: Planung, Errichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots für das Land Hessen
( HessenWLAN ). Bestandteile von WLAN-Hotspots Internetanschluss Der Internetanschluss
beschreibt die Anbindung des Hotspots an das Internet. Er be- inhaltet den uneingeschränkten
Zugang zum Internet, dessen Nutzung nach definier- ten Parametern und alle
nutzungsabhängigen Entgelte. Der Internetanschluss kann, je nach Verfügbarkeit, in einer der
geforderten Technolo- gien ausgeführt sein: - xDSL - Ein bedarfsweiser Technologiewechsel
zwischen ADSL und VDSL muss möglich sein. - Breitband Kabelnetz Technologien (z.B. Koax-
Netze) -Glasfaser (z.B. FTTB) -Mobilfunk (LTE / LTE-Advanced / 5G) - Diese Option wird als
Ausweichlösung be- trachtet, wenn alle anderen technologischen Ausführungen nicht
umgesetzt werden können. Es sind verschiedene Internetanschlussklassen definiert. Sie
beschreiben jeweils mögliche Anschlusstechnologien und minimal verfügbare Datenraten im
Up- und Downlink. Der Auftragnehmer empfiehlt dem Einzelabrufberechtigten, unter
Berücksichtigung der Verfügbarkeit im Ausbaugebiet, für jeden Hotspot eine geeignete
Internetan- schlussklasse. Die Internetanschlussklasse orientiert sich dabei in der Regel an
den Anforderungen an Up- und Downlink-Datenraten. Der Einzelabrufberechtigte kann bei
Verfügbarkeit im Ausbaugebiet, die Erschließung einer höheren Internetanschlussklasse
verlangen. Bei den Datenraten werden nur die laut Produktinformationsblatt oder sonstigen
Ver- tragsunterlagen minimal zur Verfügung stehenden Datenraten berücksichtigt, da nur
diese garantiert werden können. Datenraten, die als Maximal- oder Normalwerte an- gegeben
werden, können nicht berücksichtigt werden. Der Auftragnehmer kann auch
Internetanschlüsse Dritter anbieten. Dies beinhaltet auch die Option, bestehende
Internetanschlüsse des Einzelabrufberechtigten zu über- nehmen, sofern die oben
beschriebenen Anforderungen an den Internetanschluss durch den Auftragnehmer
sichergestellt werden können. Für die Bereitstellung gelten die gleichen Bedingungen wie für
die Bereitstellung eigener Anschlüsse des Auftrag- nehmers. Das Netzabschlussgerät muss
für die verwendete Anschlusstechnologie und die An- forderungen an die Übertragungsraten
der jeweils gewählten Internetanschlussklasse geeignet sein. Der Internetanschluss enthält
auch stets eine routende Instanz (Layer- 3-Instanz / Router). Der Internetanschluss ist vom
Auftragnehmer gegen protokollbasierte Angriffe (DoS, Flooding etc.) zu schützen. Strukturierte
Verkabelung Die strukturierte Verkabelung eines WLAN-Hotspots erfolgt gemäß den
Installations- Richtlinien für Kommunikations-Verkabelungen des Landes Hessen (IRKoV -
Anlage 2 IRKoV-2019_Stand_Mai_2021) in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung. Zentrale
Netzwerkkomponenten Die Notwendigkeit und der Umfang der zentralen
Netzwerkkomponenten in der lokalen Netzwerkumgebung eines jeden WLAN-Hotspots sind
vom Umsetzungskonzept des Auftragnehmers abhängig. Zur den zentralen
Netzwerkkomponenten zählen sowohl Hard- als auch Softwarekomponenten (Switche, WLAN-
Controller, Software).Etwaige notwendige Adapter (SFPs etc.) zur Integration der zentralen
Netzwerkkomponenten in die strukturierte Verkabelung einer Lokation sind vom
Auftragnehmer bereitzustellen. Accesspoints Ein WLAN-Hotspot besteht aus mindestens
einem versorgenden Accesspoint. Ein Ac- cesspoint stellt die Funkschnittstelle zur
Kommunikation zwischen Endgeräten und dem Hotspot zur Verfügung. Der Auftragnehmer
schlägt für verschiedene Montageorte geeignete Accesspoints und Zubehör (siehe Preisblatt
Accesspoints Ziffer 05.01.09 ff.) vor. Nachfolgend werden verschiedene Accesspoint-Typen
definiert, die aufgrund ihrer Merkmale verschiedene Einsatzszenarien abdecken sollen. Für
alle Typen gelten die oben aufgelisteten Mindestanforderungen. Accesspoint Indoor Typ 1:
Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Innenbereich.
Accesspoint Indoor Typ 2: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur
im Innenbereich mit vielen Nutzern innerhalb des Ausleuchtungsradius ( High-Density
Accesspoint ). Accesspoint Indoor Typ 3: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer
Hotspot-Infrastruktur im Innenbereich durch einen Ausleuchtungsbereich mit definierter
Richtcharakteristik ( Beamforming Accesspoint ). Alternativ durch Verwendung externer
Antennen mit Richtwirkung. Accesspoint Indoor Typ 4: Dient zum Aufbau und/oder
Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Innenbereich durch farblich angepasste
Accesspoints (Alternatives Design). Accesspoint Outdoor Typ 1: Dient zum Aufbau und/oder
Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Außenbereich. Accesspoint Outdoor Typ 2: Dient
zum Aufbau und/oder Erweiterung einer Hotspot-Infrastruktur im Außenbereich mit vielen
Nutzern innerhalb des Ausleuchtungsradius ( High-Density Accesspoint ). Accesspoint
Outdoor Typ 3: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer WLAN-Hotspot-Infrastruktur im
Außenbereich durch einen Ausleuchtungsbereich mit definierter Richtcharakteristik ( Beam-
forming Accesspoint ). Alternativ durch Verwendung externer Antennen mit Richtwirkung.
Accesspoint Outdoor Typ 4: Dient zum Aufbau und/oder Erweiterung einer WLAN-Hotspot-
Infrastruktur im Außenbereich durch farblich angepasste Accesspoints (Alternatives Design).
Externe (Remote) Antenne für Indoor Accesspoints: Externe, omnidirektionale Antenne,
passend zu den Accesspoint Indoor Typen 1, 2 und 4. Die Vorgabe zur Produktauswahl ist
eine Montage in optisch und architekto- nisch anspruchsvollen Umgebungen, die eine
sichtbare Accesspoint-Montage nicht zulässt. Externe (Remote) Antenne für Outdoor
Accesspoints: Externe, omnidirektionale Antenne, passend zu den Accesspoint Outdoor
Typen 1, 2 und 4. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und
Fernmeldeanlagen und Zubehör
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 27/04/2026
5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 300 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: In wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis
ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Nachweis Mindestjahresumsatz und
Mindestanforderung Mitarbeiteranzahl Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Voraussetzungen im Rahmen der Angebotsabgabe
zu erfüllen: Der Mindestjahresumsatz des Bieters gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV beträgt
jeweils mind. 7 Mio. EUR in den letzten drei Geschäftsjahren; Vorlage einer Eigenerklärung
zum Mindestjahresumsatz auf einem vorgegebenen Formblatt. Bei Bietergemeinschaften ist
nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. In dieser
Eigenerklärung ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Zusage
bzw. Nachweis bzgl. (IT-)Haftpflichtversicherung Der Bieter legt eine schriftliche Zusage in
Form einer Eigenerklärung vor (Datei Zusage_HPV auf der Vergabeplattform), dass er für
den Fall des Zuschlags eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit
abschließen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht. Die Deckungssummen
müssen pro Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden 2.000.000 EUR für
Sachschäden 2.000.000 EUR für Vermögensschäden 2.500.000 EUR Insgesamt sind jedoch
6.000.000 EUR pro Schadensart für die Laufzeit des Vertrages ausreichend. Bei
Bietergemeinschaften ist nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds
zwingend erforderlich. In dieser Eigenerklärung ist abschließend die Person des Erklärenden
namentlich anzugeben.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis
ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Referenzen Darstellung von geeigneten Referenz
(en) aus den letzten drei Jahren (Stichtag Ablauf der Angebotsfrist ), die nach Art und
Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. Mindestens zwei
Referenzen über die Errichtung von Hotspots in mindestens 150 Lokationen pro Jahr gemäß §
46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Über alle Referenzen hinweg müssen die Leistungen in Summe in 150
Lokationen innerhalb eines Jahres erbracht worden sein. (Datei Datei HZD H-WLAN VG Anl.
5 ANG Referenzen auf der Vergabe-plattform). Mindestens drei Referenzen über die
Errichtung von jeweils mind. 20 Access-Points in einer Lokation inkl. Verkabelung gemäß § 46
Abs. 3 Nr. 1 VgV (Datei HZD H-WLAN VG Anl. 5 ANG Referenzen auf der
Vergabeplattform). Erklärung Beschäftigtenzahl Erklärung über die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Vorlage einer
Eigenerklärung zur Mitarbeiteranzahl in den letzten drei Jahren auf einem vorgegebenen
Formblatt. (Datei HZD H-WLAN VG Anl. 10 ANG Erklaerung Mindestmitarbeiteranzahl auf
der Vergabeplattform). In den Referenzvorlagen sowie in der Eigenerklärung ist abschließend
die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.hessen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c6d0aef13-
9b93d34e8c207
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches
Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für
Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
Telefon: +49 611340-0
Fax: +49 611340-1150
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151 126603
Fax: +49 611-327648534
Internetadresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d9a24e62-a777-4fef-8446-
b3f7913aa2dd-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Verlängerung der Angebotsfrist.
10.1. Änderung
Abschnittskennung: LOT-0000
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 32f50a20-91cd-4915-baf7-59a9163b7948 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/02/2024 14:38:04 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 24/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/02/2024
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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