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Ausschreibung: Betreibung eines Camping-/Caravaning-Areals am Geierswalder See - DE-Elsterheide
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 808798-2022 (ID: 2022080411594283074)
Veröffentlicht: 04.08.2022
*
  Betreibung eines Camping-/Caravaning-Areals am Geierswalder See
Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen
Friedrichsstraße 12
02977 Hoyerswerda
E-Mail: zvsachsen@zweckverband-lss.de
1
Unverbindliches Interessensbekundungsverfahren
mit nachgeschalteter beschränkter Ausschreibung
zur Betreibung eines Campingplatzes
am Wasserwanderrastplatz Geierswalder See
Leistungsbeschreibung
Der Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen (ZV LSS) führt ein zweistufiges Auswahlverfahren für
die Qualifizierung und den Betrieb der Flächen und Gebäudeteile eines attraktiven Camping-/Caravaning-Areals an der
Südböschung des Geierswalder Sees am Wasserwanderrastplatz am Rande der Ortslage Geierswalde in der Gemeinde Elsterheide
durch.
Das im Jahr 2022 neu errichtete Areal trägt aktuell den Namen "Marina-Camping Geierswalder See",
ist direkt am Ufer des Geierswalder Sees gelegen und weitgehend barrierefrei gestaltet. Der Platz bietet auf ca. 4.800
Quadratmetern Grundstücksfläche in der aktuellen baulichen Ausprägung parzellierte
Stellflächen (je ca. 60 m) für bis zu 18 Wohnmobile. Daneben sind auch ca. 8 Standplätze für Zelte
vorhanden, einige davon in unmittelbarer Lage am Seeufer.
Die Parzellen für die Wohnmobile sind mit Schotterrasen ausgeführt, die Zeltplätze sind mit Gebrauchsrasen auf Oberboden
gestaltet. Alle Parzellen für Wohnmobile und die Zeltplätze sind mit
Elektroversorgungssäulen ausgestattet. Die Überwachung des Verbrauchs und die Schaltung jeder
Steckdose kann vom Betreiber über eine Software erfolgen. Der gesamte Platz ist beleuchtet und ein
Ablauf für Grauwasser sowie ein fester Grillplatz mit Sitzgelegenheiten stehen zur Verfügung.
Im Untergeschoss eines Multifunktionsgebäudes sind Räumlichkeiten zur Mitnutzung durch die Gäste
des Campingplatzes eingerichtet. Auf ca. 100 m stehen somit Sanitärräume inkl. eines Familien- und
Behindertenbades und einem Raum für die Entleerung von Chemie-WCs zur Nutzung zur Verfügung.
Zudem kann durch die Gäste ein Wirtschaftsraum mit zwei Ceran-Kochfeldern, zwei Spültischen sowie
einer Waschmaschine und einem Wäschetrockner genutzt werden. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten
wird für die Gäste mittels Transponderkarten eines elektronischen Schließsystems gewährleistet. Die
Transponderkarten berechtigen darüber hinaus zur Bedienung der Zufahrtsschranke und zur Nutzung
der Waschmaschine und des Wäschetrockners mit elektronischem Bezahlsystem.
2
Im Obergeschoss des Gebäudes befindet sich die gemeinsame Dienststelle der Wasserschutzpolizei
der Länder Brandenburg und Sachsen.
Der Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen betreibt in gleicher Lage die an das Ufer angebundene
Schwimmsteganlage und die Bootseinlassstelle. Hierfür hat er in dem vor Ort vorhandenen Multifunktionsgebäude ein
Hafenmeisterbüro eingerichtet. Dieses Büro mit angeschlossenem Abstellraum und
separatem WC kann durch den Betreiber des Campingareals mitgenutzt werden. Hier stehen optional
ein Kühlschrank und eine Kühltruhe für den Außer-Haus-Verkauf zur Verfügung. Entsprechende Abstimmungen zur Raumaufteilung
sind zwischen dem ZV LSS und dem Campingplatzbetreiber zu führen.
Der ZV LSS übernimmt als Hafenmeister u.a. auch die Betreuung von Wasserwanderern, die auf der
schiffbaren Seenkette unterwegs sind und an der Steganlage des ZV LSS festmachen können. Wasserwanderer können auch Gäste
des Campingplatzes werden, sofern Sie an Land übernachten möchten.
Es sind zudem Kombinationsangebote denkbar. So könnte der Betreiber des Camping-Areals einen gewerblichen Liegeplatz an der
Steganlage des ZVLSS anmieten und an diesem Platz einen Bootsverleih
für die Campinggäste einrichten. Auch könnten Gäste des Campingplatzes ihr eigenes Boot mitbringen
und für die Zeit ihres Aufenthaltes auf dem Camping-Areal einen der vorgehaltenen Wasserwandererplätze des ZV LSS anmieten
und nutzen.
Der ZV LSS ist Eigentümer des Grundstücks und beabsichtigt die Bewirtschaftung des Camping-Areals
ab der Saison 2023 durch einen externen Betreiber durchführen zu lassen. Diesbezüglich wird zur
Markterkundung zunächst ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens werden aussagefähige
Konzepte seitens der Bewerber erwartet. Diese sollten sich an den bereits vorhandenen baulichen Gegebenheiten orientieren und
grundsätzlich den Betrieb eines Wohnmobil- und Zeltstellplatzes umfassen. Der ZV LSS ist jedoch auch für hiervon abweichende
Konzepte
grundsätzlich offen, sofern diese mit den Vorgaben der sich im Verfahren befindlichen 3. Änderung
zum Bebauungsplan "Geierswalder See  Südböschung" (Entwurfsfassung siehe Anlage 5) vereinbar
sind. Das Einholen der hierfür erforderlichen Genehmigungen liegt in der Verantwortung des künftigen
Betreibers.
Außerdem sind die folgenden Bedingungen zu erfüllen:
 Es sind auf dem Campingareal weiterhin mindestens 6 Wohnmobilstellplätze und 8 Standplätze für
Zelte vorzuhalten.
 Auf den übrigen Flächen können weitere Angebote zur Steigerung der Übernachtungskapazitäten
im Lausitzer Seenland realisiert werden.
 Eine Dauervermietung (mehr als 3 Wochen p.a.) an einen eingeschränkten Nutzerkreis ist ausgeschlossen. Das
Übernachtungsangebot soll grundsätzlich jedem zu offenen und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung stehen.
 Übernachtungsangebote mit einer Wetterschutzfunktion u.a. für Wasserwanderer und Radfahrer
(Möglichkeit der Anmietung für lediglich eine Übernachtung) sind bei Konzepten mit vom künftigen
Betreiber vorgehaltenen Übernachtungsmöglichkeiten erwünscht.
 Neue bauliche Anlagen sind so zu konzipieren, dass diese im Wesentlichen ohne Abriss unkompliziert entfernt werden können (z.
B. Verwendung von Schraubfundamenten).
Neben einer fachlichen und persönlichen Eignung ist ein innovatives sowie wirtschaftliches Betreiberkonzept, welches auf die
Anforderungen der Gäste des Lausitzer Seenlandes, die Zielgruppen und die
angedachte thematisch-qualitative Ausrichtung eingeht, in der Bewerbung darzulegen.
3
Der ZV LSS beabsichtigt zum 01.01.2023 bzw. spätestens zum Beginn der kommenden touristischen
Saison, dem 01.04.2023, den Abschluss eines Pachtvertrags bzw. im Falle umfangreicher baulicher Investitionen durch den
Interessenten den Abschluss eines Konzessionsvertrages (maximale Laufzeit
entsprechend der AfA-Abschreibungsdauer der vom Konzessionsnehmer errichteten baulichen Anlagen). Mit dem Vertragsabschluss ist
die Verpflichtung des Betreibers bzw. Pächters verbunden, auf
dem Areal eine Nutzung entsprechend dem eingereichten Konzeptzu etablieren und über die gesamte
Vertragslaufdauer aufrecht zu erhalten.
Der ZV LSS erhebt vom künftigen Betreiber ein jährliches Betreiberentgelt von mind. 36 TEUR netto.
Die Besichtigung des Areals und des Untergeschosses des Multifunktionsgebäudes ist an folgenden
Terminen und ggf. nach individueller Absprache möglich:
03.08.2022 von 13:00  17:00 Uhr
09.08.2022 von 13:00  17:00 Uhr
Voraussetzung ist eine vorherige Terminvereinbarung mit Herrn Kade unter Tel. 03571-60 73 078 bzw.
E-Mail an c.kade@zweckverband-lss.de.
Gliederung des Verfahrens
Stufe 1  Interessenbekundungsverfahren
Gewerbliche Anbieter aus den Bereichen Tourismus/Beherbergung, Projektentwicklung und Immobilienbetrieb sowie qualifizierte
Privatpersonen mit einschlägigen Erfahrungen in diesen Bereichen
werden gebeten, ihr Interesse zu bekunden.
Hierzu reichen Sie bitte bis spätestens 19.08.2022 an den
Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen
Friedrichsstraße 12
02977 Hoyerswerda
E-Mail: zvsachsen@zweckverband-lss.de
die folgenden Unterlagen in Papierform oder vorzugsweise digital (PDF) ein:
 Erläuterung eines Nutzungs-/Betriebskonzeptes auf max. zwei DIN A4-Seiten mit Beschreibung der
Besonderheiten und der Betreiberstruktur, Fotos zur Veranschaulichung des Konzeptes sind willkommen
 Persönliche Angaben des Bewerbers
 Angaben zum Tätigkeitsfeld des Unternehmens bzw. zur beruflichen Qualifikation bei privaten Bewerbern
 Nachweis der fachlichen Kompetenz und der unternehmerischen Erfahrung (z. B. Zeugnisse, Referenzen)
 Erklärung des Interessenten, das jährliche Mindestpachtentgelt zu tragen und die Bedingungen der
Ausschreibung zu erfüllen
4
Bewertung im Interessenbekundungsverfahren
Voraussetzung für die Berücksichtigung eines eingereichten Konzeptes ist das Vorliegen aller geforderten Unterlagen.
Konzepte, die den Vorgaben der Bauleitplanung entgegenstehen und/oder Konzepte, die nicht die in
der Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen erfüllen, werden von der Bewertung ausgeschlossen.
Konzepte von Bewerbern, die keine einschlägige berufliche Ausbildung vorweisen können oder die
bislang über keinerlei praktische Erfahrungen im touristischen Sektor und/oder in der Führung eines
Gewerbes verfügen, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Sofern die eingereichten Unterlagen ein potenziell wirtschaftlich tragfähiges und qualitativ ansprechendes Konzept abbilden
können und vom Interessenten die übrigen o. g. Kriterien erfüllt sind, erfolgt die Aufforderung zur Bewerbung im Rahmen der
beschränkten Ausschreibung (Stufe 2).
Stufe 2  Beschränkte Ausschreibung
Geeignete Interessenten werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Hierfür sind zusätzlich
einzureichen:
 Businessplan (in kompakter Form inkl. Deckblatt max. 10 Seiten)
 zusätzlich Investitionsplan bei baulichen Investitionen
 Angebot für das Betreiberentgelt (Es werden nur Bewerbungen gewertet, die über einem jährlichen
Betreiberentgelt von 36 TEUR netto liegen.)
 Polizeiliches Führungszeugnis
 Schufa-Bonitätsauskunft bei Privatpersonen oder Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei
Unternehmen
Bewertung in der beschränkten Ausschreibung
In die Bewertung fließen die Kriterien fachliche Kompetenz, Schlüssigkeit des Konzeptes und die
Höhe des Pachtangebotes ein. Weitere Informationen werden im Rahmen der beschränkten Ausschreibung (Stufe 2) veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dem Interessenbekundungsverfahren (Stufe 1) nicht um
ein förmliches Vergabeverfahren handelt. Der ZV LSS behält sich ausdrücklich den Abschluss des
Betreibervertrages vor und es besteht kein Anspruch auf Beauftragung oder Eröffnung des
Vergabeverfahrens (Stufe 2).
5
Informationen zum Campingareal am Wasserwanderrastplatz an der Südböschung des Geierswalder
Sees sind auf der Homepage des ZV LSS unter der Rubrik "Marina" zu finden.
Hoyerswerda, 27.07.2022
Michael Harig
Der Verbandsvorsitzende
Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen
Hinweis
Bei dem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des auf öffentliche
Aufträge anwendbaren Vergaberechts, sondern um eine für den Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen unverbindliche
Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung
für die Betreibung/Anpachtung der angebotenen Flächen und Gebäudeteile in Verbindung mit dem
Nutzungskonzept für den Campingbereich.
Der ZV LSS behält sich das Recht vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen (Verzicht auf Stufe 2) und
ggf. durch ein neues Verfahren zu ersetzen bzw. auf unbestimmte Zeit einzustellen. Ebenso liegt es in
der Entscheidung der im Interessenbekundungsverfahren vom ZV LSS ausgewählten Bewerber, ob eine
Teilnahme an der beschränkten Ausschreibung (Stufe 2) erfolgt.
Die eingereichten Unterlagen verbleiben beim ZV LSS. Die Erstattung von Kosten aus Anlass der Bewerbung ist ausgeschlossen.
Ansprechpartner auf Seiten des ZV LSS ist:
Christian Kade, Projektmanager, Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen, Friedrichsstraße 12,
02977 Hoyerswerda, Telefon (d): +49 (0) 3571/60 73 078, c.kade@zweckverband-lss.de
Anlagen
 Anlage 1: Lage des Camping-Areals am Wasserwanderrastplatzes am Geierswalder See
 Anlage 2: Lageplan des Camping-Areals
 Anlage 3: EG-Grundriss des Multifunktionsgebäudes
 Anlage 4: Bilder der Anlage
 Anlage 5: 3. Änderung zum Bebauungsplan "Geierswalder See  Südböschung" (Entwurf i.d.F. vom
08.04.2022)
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Zweckverband-Lausitzer-Seenland-Sachsen/2022/07/4548339.html
Data Acquisition via: p8000000
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