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Ausschreibung: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr - DE-Frankfurt am Main
Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
Dokument Nr...: 606951-2021 (ID: 2021112609385262896)
Veröffentlicht: 26.11.2021
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DE-Frankfurt am Main: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
2021/S 230/2021 606951
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG
Postanschrift: Hahnstraße 49
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffung Infrastruktur, Digitale Leit- und
Sicherungstechnik, FE.EI 22
E-Mail: [6]lennart.herud@deutschebahn.com
Telefon: +49 6926515460
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils:
[8]https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Praequa
lifikation/Praequalifikation-Infrastruktur-4261510?contentId=4186218
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://smart.noncd.db.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Präqualifizierung zur Errichtung von digitalen Stellwerken (DSTW) auf
dem Anlagennetz der DB Netz AG
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit und auf den Strecken der Deutschen Bahn AG im Ausland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Präqualifizierung für digitale Stellwerke des Anlagenbestandes der DB
Netz AG:
Mit dieser Präqualifizierung verfolgt die DB das Ziel, potentielle
Lieferanten für die neue Stellwerksgeneration zu
identifizieren und die entsprechende Eignung festzustellen bzw. bei der
Erreichung zu unterstützen. Geeignete
Lieferanten sind qualifiziert für Einzel- und Rahmenverträge, zur
Steuerung der Produktion sowie als
strategischer Partner.
Aktuell sind folgende Module geplant:
Modul 1 Zentraleinheit DSTW;
Modul 2 Gleisfeldvernetzung mit den Untermodulen 2a
Gleisfeldkonzentrator (GFK) und Untermodul 2b
Feldelement Anschlusskasten (FeAk);
Modul 3 Feldelemente mit den Untermodul 3a Teilsystem
Lichtsignal, Untermodul 3b Teilsystem Weiche und Untermodul
3c Teilsystem Achszähler;
Modul 9 MDM (Maintenance and Data-Management);
Modul X Blockanpassungen zu Nachbarstellwerken;
Modul SI Systemintegration.
Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik
Deutschland und auf Strecken der DB im
Ausland in einem noch nicht bestimmten Wertumfang zu erbringen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen:
Für bereits präqualifizierte Unternehmen besteht die Präqualifikation,
gemäß Präqualifikationsurkunde,
weiterhin. Das Modul 8 "IT-Security" wurde aus der Präqualifikation
Digitale Stellwerke ausgegliedert und ist somit ab dem Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht mehr Bestandteil dieses
Qualifizierungssystems.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Projektspezifisch Einzelne Projekte können mit Mitteln der EU
finanziert sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
Lieferant/Entwickler von digitalen Stellwerken oder ähnlichen
Produkten, siehe hierzu Fragebogen Stufe 2.
Die Bereitstellung der Präqualifizierungsunterlagen erfolgt über das
Supplier Management and
Rating Tool (SMaRT) der DB AG unter der URL
[11]https://smart.noncd.db.de .
Nachweis der Eignung von Unternehmen zur Ausführung der Leistungen
(Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und
des nicht Vorliegens von Ausschlussgründen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Eignungsfeststellung durch ein auf der Basis §48 der Sektorenverordnung
(SektVO) eingerichteten
Qualifizierungssystems. Die Prüfung der Eignung findet in einem
2-stufigen Verfahren statt. Für das Verfahren
gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum
Qualifizierungssystem. Bei positivem Prüfergebnis werden
Unternehmen in einer Liste der qualifizierten Unternehmen geführt. Das
Verfahren ist nicht kostenpflichtig. Die
Bereitstellung der Präqualifizierungsunterlagen erfolgt über SMaRT.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für die Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum
Präqualifikationssystem. Weitere
Bedingungen werden im Auftrag genannt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [12]2020/S 167-405650
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die vorherigen Bekanntmachungen zum Qualifikationssystem nach SektVO
sind nicht mehr gültig.
Qualifizierungen (Präqualifikationen) aus diesem Prüfsystem behalten
grundsätzlich ihre Gültigkeit (in Verbindung mit II.2.8).
Aus dem aktuell bekanntgemachten Prüfungssystem ergeben sich ggf. im
Verfahren zusätzliche Nachweise und Anforderungen.
Für gültige Präqualifikationen können diese Nachweise nachgefordert und
bewertet werden. Die Ergebnisse
können Auswirkungen auf den weiteren Fortbestand der Präqualifikation
haben. Die Einreichung der Unterlagen
und der Schriftverkehr hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Bitte
beachten Sie, dass Ihnen durch eine
erfolgreiche Präqualifizierung keine Beteiligung an einem Wettbewerb
zugesagt wird. Die Präqualifizierung
erfolgt vergabeunabhängig.
Das Modul 8 "IT-Security" wurde aus der Präqualifikation Digitale
Stellwerke ausgegliedert. Die Präqualifikation betroffener Unternehmen
wurde aktualisiert und besteht für die fortgeführten Module weiterhin.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [14]https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB)
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
nach Zuschlagserteilung zugestellt
wird (vgl. §168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich,
10 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail, bzw. 15 Tage
nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit
eines Nachprüfantrages setzt ferner
voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße aus der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist
gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-3
GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [15]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [16]https://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2021
References
6. mailto:lennart.herud@deutschebahn.com?subject=TED
7. http://www.deutschebahn.com/
8. https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
9. https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Praequalifikation/Praequalifikation-Infrastruktur-4261510?content
Id=4186218
10. https://smart.noncd.db.de/
11. https://smart.noncd.db.de/
12. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:405650-2020:TEXT:DE:HTML
13. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
14. https://www.bundeskartellamt.de/
15. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
16. https://www.bundeskartellamt.de/
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