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Ausschreibung: Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen - DE-Bonn
Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen
Dokument Nr...: 606565-2021 (ID: 2021112609360062474)
Veröffentlicht: 26.11.2021
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DE-Bonn: Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen
2021/S 230/2021 606565
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [7]servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
Telefon: +49 228-300-3774
Fax: +49 228-300-807-3779
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
2168/DG11 Auftragsänderung - Betrieb und Pflege der
Antragstellerdatenbank (ADB) zum Programm Breitbandförderung in weißen
Flecken
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 073-162611
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72421000 Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Betrieb und Pflege der Antragstellerdatenbank (ADB) zum Programm
Breitbandförderung in weißen Flecken
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72421000 Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Die Datenbank [9]www.breitbandausschreibungen.de bildet die aufgrund
der europarechtlichen
Transparenzvorschriften notwendigen Prozesse z. B. Monitoring,
Durchführung der Markterkundungen usw.)
ab und beinhaltet die Antragstellung und den Datenaustausch im Rahmen
des Bundesförderprogramms
Breitbandausbau.
Der AN betreibt die bestehende Datenbank in technischer Hinsicht,
pflegt und entwickelt sie bedarfsgerecht
entsprechend der Zweckbestimmungen nach den Vorgaben des AG weiter.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/12/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2018/S 073-162611
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1766/DG11
Bezeichnung des Auftrags:
Betrieb und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Datenbank
[11]www.breitbandausschreibungen.de Referenznummer der
Bekanntmachung: 1766/DG11
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
20/03/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: atene KOM GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1 645 464.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499561
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf
Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen
durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten
verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der
Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter kommt es nicht an. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/11/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72421000 Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Datenbank [12]www.breitbandausschreibungen.de bildet die aufgrund
der europarechtlichen
Transparenzvorschriften notwendigen Prozesse z. B. Monitoring,
Durchführung der Markterkundungen usw.)
ab und beinhaltet die Antragstellung und den Datenaustausch im Rahmen
des Bundesförderprogramms
Breitbandausbau.
Der AN betreibt die bestehende Datenbank in technischer Hinsicht,
pflegt und entwickelt sie bedarfsgerecht
entsprechend der Zweckbestimmungen nach den Vorgaben des AG weiter.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2022
Ende: 30/06/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 271 857.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: atene KOM GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Änderung vom 17.12.2020 Gesamtwert der Beschaffung: 565 000.00 EUR und
Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2021;
Gesamtauftragswert nach 1. Änderung Wert ohne MwSt.: 2 210 464.00 EUR
Änderung vom 19.10.2021 Gesamtwert der Beschaffung: 271.857 EUR
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Betrieb und Pflege der Antragstellerdatenbank (ADB) sind erforderlich
für die Administration des Förderprogramms durch den bisherigen
Projektträger (atene KOM GmbH). Die atene KOM ist für laufende
Förderprojekte zuständig und zugleich auch Vertragspartner des BMVI für
die ADB bis zum 31.12.2021. Förderprojekte, in denen ein Prüfvorgang
begonnen wurde und zum Vertragsende 31.12.2021 nicht abgeschlossen ist,
werden vom Auftragnehmer bis zum Ende begleitet. Dies dient dem
geordneten Projektträgerübergang zugunsten der Zuwendungsempfänger. Zur
Weiterbearbeitung der laufenden Vorgänge muss die ADB nahtlos
weiterbetrieben werden, bis alle Projekte überführt sind. Da die
Fortführung der Projekte bis zum 30.04.2022 erfolgen kann, ist die
Verlängerung der Laufzeit bis zum 30.06.2022 notwendig. Es ist nicht
möglich, den Auftrag einen anderen Unternehmen zu erteilen, da es sich
um eine individuell erstellte Datenbank (Gesamtsystem) handelt.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 2 210 464.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 2 482 321.00 EUR
References
7. mailto:servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de?subject=TED
8. http://www.bmvi.de/
9. http://www.breitbandausschreibungen.de/
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:162611-2018:TEXT:DE:HTML
11. http://www.breitbandausschreibungen.de/
12. http://www.breitbandausschreibungen.de/
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