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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Schwäbisch Hall
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 606510-2021 (ID: 2021112609353762424)
Veröffentlicht: 26.11.2021
*
  DE-Schwäbisch Hall: Personensonderbeförderung (Straße)
   2021/S 230/2021 606510
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Schwäbisch Hall
   Postanschrift: Münzstraße 1
   Ort: Schwäbisch Hall
   NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
   Postleitzahl: 74523
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]info@lrasha.de
   Telefon: +49 7917550
   Fax: +49 7917557362
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.lrasha.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausbau des Rufbus-Angebots im Bereich Crailsheim Süd
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von
   Rufbusverkehrsleistungen auf den Linien R58, R59, R60, R62
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung von
   Personenbeförderungsleistungen im Rufbusverkehr auf den Linien R58,
   R59, R60, R62. Es sind auf den Linien R58, R59, R60, R62 insgesamt bis
   zu 126 Rufbusfahrten je Verkehrstag (Montag bis Freitag), bis zu 63 je
   Verkehrstag (Samstag sowie 24.12. und 31.12.), bis zu 63 je Verkehrstag
   (Sonn- und Feiertag) und bis zu 4 je Verkehrstag (Freitag Nacht und
   Samstag Nacht) je nach Abruf zu erbringen. Eine Abrufquote für die
   Fahrten von ca. 30 % wird prognostiziert.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege einer Direktvergabe nach Art. 5
   Abs. 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Gegenstand der Vergabe ist ein
   Vertrag über die Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
   (RufBus-Leistungen), der die Form einer Dienstleistungskonzession
   annimmt, insbesondere weil das Verkehrsunternehmen das Betriebsrisiko
   für die Verwertung der Dienstleistungen trägt. Der Umfang der
   jährlichen öffentlichen Personenverkehrsleistung beträgt 272.369
   Kilometer  bei einer prognostizierten Abrufquote der Fahrten von ca.
   30 % - und liegt damit unter dem Schwellenwert des Art. 5 Abs. 4 Satz 1
   lit. b) der VO (EG) Nr. 1370/2007 von 300.000 km.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   06/11/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH
   Postanschrift: Schmollerstraße 13
   Ort: Schwäbisch Hall
   NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
   Postleitzahl: 74523
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 79193009-0
   Internet-Adresse: [8]www.fmobus.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 1.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Regierungspräsidium
   Karlsruhe
   Postanschrift: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § I60 Abs. 3 GWB:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorsch riften vor Ei n re ichen des Nachprüfu ngsantrags e
   rkannt u nd
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von l0
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § I 34 Absatz 2
   bleibt
   unberü hrt,
   2, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenü ber d em Auftraggeber 9erü gt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als l5 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz I gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des
   vertrags nach § I 35 Absatz 1 Nummer 2. § I34 Absatz I Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § I35 GWB:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentl iche Auftraggeber
   1. gegen § I 34 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Cesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz I kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   lnformation der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe
   ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach satz I Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründun9 der Entscheidung des
   Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und
   den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
   erhalten soll, umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]poststelle@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219268739
   Fax: +49 7219263985
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/11/2021
References
   6. mailto:info@lrasha.de?subject=TED
   7. http://www.lrasha.de/
   8. http://www.fmobus.de/
   9. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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