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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Dresden
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 606499-2021 (ID: 2021112609353762422)
Veröffentlicht: 26.11.2021
*
DE-Dresden: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2021/S 230/2021 606499
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE)
Postanschrift: Leipziger Straße 120
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: D-01127
Land: Deutschland
E-Mail: [6]info@vvo-online.de
Telefon: +49 351852650
Fax: +49 3518526513
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.vvo-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Organisation und Ausgestaltung des
öffentlichen Personennahverkehrs
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erbringung von zusätzlichen SPNV-Leistungen Strecke Dresden Leipzig
(Saxonia-Linie RE 50)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erbringung von zusätzlichen fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen im Umfang
von ca. 1 500 000 Zugkm wegen Verlängerung des bestehenden
Verkehrsvertrages für die angegebene Strecke um ein Jahr bis Dezember
2026
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
Hauptort der Ausführung:
Dresden - Leipzig
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Erbringung von zusätzlichen fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen im Umfang
von ca. 1 500 000 Zugkm wegen Verlängerung des bestehenden
Verkehrsvertrages für die angegebene Strecke um ein Jahr bis Dezember
2026
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Beauftragung der zusätzlichen SPNV-Leistungen erfolgt im Wege der
Verlängerung des ursprünglichen Verkehrsvertrages um ein Jahr bis
Dezember 2026. Die Verlängerung erfolgt zum Zwecke der Harmonisierung
der Laufzeit des ursprünglichen Verkehrsvertrages mit der Laufzeit des
Verkehrsvertrages für das SPNV-Netz Elbe Elster und zum Zwecke eines
einheitlichen Betriebsstartes nach vorheriger wettbewerblicher Vergabe
der Leistungen des ursprünglichen Verkehrsvertrages und des
Verkehrsvertrages für das SPNV-Netz Elbe Elster. Dem ursprünglichen
Verkehrsvertrag mit DB Regio AG vom 17.6.2009 war ein wettbewerbliches
Verfahren (Auftragsbekanntmachung vom 13.6.2008, ID: 2008-061913)
vorausgegangen. Die damalige Auftragsvergabe an DB Regio AG wurde am
7.8.2009 bekannt gemacht (ID: 2009-092589). Die Auftragsvergabe für das
SPNV-Netz Elbe Elster wurde am 14.3.2011 bekannt gemacht (ID:
2011-037400). Bei der Beauftragung der zusätzlichen SPNV-Leistungen
handelt es sich um eine Auftragsänderung, die gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2
GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig ist. Ein
Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen oder technischen
Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder
beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
18/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: DB Regio AG
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Diese Bekanntmachung erfolgt zugleich für den Zweckverband für den
nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL), Emilienstraße 15, 04107 Leipzig.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages an die
Vergabekammer gemäß § 160 Abs.3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB
hat folgenden Wortlaut:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2021
References
6. mailto:info@vvo-online.de?subject=TED
7. http://www.vvo-online.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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