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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Schönefeld
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 606270-2021 (ID: 2021112609344362186)
Veröffentlicht: 26.11.2021
*
DE-Schönefeld: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2021/S 230/2021 606270
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Schönefeld
Postanschrift: Hans-Grade-Allee 11
Ort: Schönefeld
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [6]bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.gemeinde-schoenefeld.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YDX
RZBG/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YDX
RZBG
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb
Schönefeld-Nord mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0500
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die brandenburgische Gemeinde Schönefeld im Landkreis Dahme-Spreewald
grenzt unmittelbar im Südosten an die Bundeshauptstadt Berlin an und
ist als Standort des gleichnamigen Flughafens bekannt, nun abgelöst
durch den Flughafen BER. Aufgrund der besonderen Lage der Gemeinde in
der südöstlichen Entwicklungsachse, die sich vom Stadtzentrum Berlins
über Adlershof und den BER bis in die Lausitzregion erstreckt, erfährt
die Gemeinde seit Jahren einen enormen Entwicklungsdruck, der sowohl
den Wohnungsbau als auch die gewerbliche Entwicklung erfasst.
Mit dem zweiphasigen Wettbewerbsverfahren strebt die Gemeinde
Schönefeld nun eine Neuorientierung in der baulich-räumlichen
Entwicklung des Ortsteils Schönefeld bei Schaffung eines attraktiven
Wohnstandorts mit neuem Zentrum für etwa 8.000 bis 10.000 Bewohnerinnen
und Bewohner an.
Das Wettbewerbsgebiet von rd. 150 ha umfasst daher umfangreiche Flächen
zwischen dem S- und Regionalbahnhof Schönefeld/ Flughafen BER Terminal
5 im Süden, der Gemeinde- und Landesgrenze im Norden, der BAB A 113 im
Osten sowie der Rudower Straße im Westen. Gesucht wird ein zeitgemäßes,
nachhaltiges städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept für die
künftige Entwicklung des Ortsteils Schönefeld, das den heutigen und
zukünftigen Anforderungen an Nachhaltigkeit, Klimaschutz/
Klimaanpassung, emissionsarmen Mobilitätskonzepten und
zukunftsweisendem Städtebau des 21. Jahrhunderts entsprechen kann.
Ziel des Wettbewerbs ist es, ein innovatives Konzept für die künftige
Siedlungsentwicklung im Ortsteil Schönefeld zu ermitteln, das sich
durch hohe städtebauliche und freiraumplanerische Qualität auszeichnet.
Es soll ein lebendiger und vielfältiger Ortsteil entstehen, der
verschiedene Quartiere mit ihrer jeweiligen Lagegunst und spezifischer
baulich-räumlicher Ausprägung in sich eint. Mit dem Schwerpunkt
Wohnungsbau sind ein breites Wohnungsangebot und eine bautypologische
Vielfalt anzustreben. Außerdem sind ergänzende Nutzungen im Sinne eines
lebendigen und tragfähigen Ortsteils im Sinne der Zentrumsfunktion zu
planen. Dies betrifft zum einen die erforderlichen Einrichtungen der
sozialen Infrastruktur aber auch gewerbliche Nutzungen, die der
Nahversorgung dienen und wohnortnahe Arbeitsplätze anbieten. Insgesamt
soll der Ortsteil, der sich durch die Entwicklung der
Wettbewerbsflächen enorm vergrößert, nicht nur selbst tragfähig werden,
sondern auch für die anderen Ortsteile übergeordnete Aufgaben
übernehmen. Einige Faktoren sind wettbewerbsseitig besonders zu
berücksichtigen, wie z. B. Freiraumstrukturen im Bereich der ehemaligen
innerdeutschen Grenze, die perspektivische Verlängerung der U-Bahnlinie
U7 Richtung BER sowie eine Planstraße, die zur Erschließung des
zukünftigen Gymnasiums und der Umverlegung einer Hochspannungsleitung
dient, die das Gebiet derzeit noch durchzieht.
Der Wettbewerb wird als nicht-offener,
städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb mit vorgeschaltetem,
EU-weitem Bewerbungsverfahren im zweiphasigen Verfahren gemäß § 3 der
Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) i.V.m. der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) 2016 durchgeführt.
Es wird angestrebt, im vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren 30
interdisziplinäre Teams für die 1. Phase per Los auszuwählen. In der 1.
Phase des Verfahrens werden die teilnehmenden Teams nach Beurteilung
ihrer Entwürfe durch ein unabhängiges Preisgericht für die 2. Phase
ausgewählt. Für die 2. Phase des Wettbewerbs wird eine Zahl von 10
Teams angestrebt. Das Preisgericht wird die Arbeiten der zweiten Phase
anhand fachlicher Kriterien mit dem Ziel beurteilen, eine engere Wahl
zu bilden und einen Entwurf zu prämieren.
Die Brandenburgische Architektenkammer wirkt entsprechend den
Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) vor, während und
gegebenenfalls nach dem Wettbewerb beratend mit. Die Registrierung des
Wettbewerbsverfahrens gemäß der RPW 2013 durch die Brandenburgischen
Architektenkammer wird bis zur Auslobung vorliegen
Das gesamte Verfahren ist bis zum Abschluss anonym.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Der Wettbewerb richtet sich an interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften
oder Büros, in denen die Fachdisziplinen Stadtplanung, Architektur und
Landschaftsarchitektur vertreten sind und gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV
zugelassen sind. Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind
Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplaner*innen oder Architekt*innen in
Arbeitsgemeinschaft mit Stadtplaner*innen jeweils in Zusammenarbeit mit
Landschaftsarchitekt*innen und in Zusammenarbeit mit
Verkehrsplaner*innen in beratender Funktion. Die Bildung von
Arbeitsgemeinschaften aus den genannten Berufsgruppen ist
verpflichtend, es sei denn, dass die geforderten Berufsgruppen in einem
gemeinsamen Büro vertreten sind.
Teilnahmeberechtigt sind gemäß § 4 (1) RPW 2013 Bewerber*innen und
Arbeitsgemeinschaften bestehend aus:
- natürlichen Personen, die am Tage der Auslobung gemäß
Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der
Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Architekt*in /
Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen
Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt
die fachliche Voraussetzung als Stadtplaner*in / Architekt*in /
Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder
sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der
Richtlinie 2013/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die
Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU)
gewährleistet ist.
- juristischen Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck
Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und
einer der Gesellschafter*innen oder einer der bevollmächtigten
Vertreter*innen und der Verfasser*innen der Wettbewerbsarbeit, die an
natürliche Personen gestellten fachlichen Anforderungen erfüllt.
Es wird den Teilnehmenden empfohlen, eine Verkehrsplaner*in beratend
hinzuzuziehen.
Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen und / oder juristischen Personen
sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
die fachlichen Anforderungen und die Arbeitsgemeinschaften die
sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Ausdrücklich ausgeschlossen von der Teilnahme sind jene Personen, die
unter die Teilnahmehindernisse in Anlehnung an § 4 (2) RPW 2013 fallen,
wie Personen, die unmittelbar an der Ausarbeitung der Aufgabe und der
Auslobung des Wettbewerbs beteiligt waren oder auf die Entscheidung der
Wettbewerbsjury Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die
sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen
einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
Neben der o.g. Teilnahmeberechtigung haben die Arbeitsgemeinschaften /
Teams folgende Nachweise gemäß § 56 VgV i.V.m. ihrer Bewerbung um die
Teilnahme am Wettbewerb zu erbringen:
- Nachweis der fachlichen Eignung jedes Mitglieds der
Arbeitsgemeinschaft (Stadtplaner*innen, Architekt*innen,
Landschaftsarchitekt*innen, Verkehrsplaner*innen; Mitgliedschaft in der
Architektenkammer / Baukammer / Ingenieurkammer o. Ä. anhand der
Kammerurkunde oder eines entsprechenden, nach der Richtlinie 2013/55/EU
des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur
Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) anerkannten
Befähigungsnachweises)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründen gemäß §§ 123
und 124 GWB
- Nachweis der Erarbeitung von städtebaulich-freiraumplanerischen
Konzepten/Entwürfen mit dem Schwerpunkt Wohnungsbau, Stadterweiterung
o. Ä. für Flächen größer oder gleich 30 ha
anhand von Wettbewerbserfolgen (Preise, Anerkennungen) oder
vergleichbaren bearbeiteten Projekten aus den letzten sieben Jahren
(Stichtag 01.12.2014);
Es soll sich um komplexe Planungsaufgaben mit Mischnutzung, sozialer
Infrastruktur, differenzierten Grün- und Freiflächen, technischen und
verkehrlichen Infrastrukturen usw. handeln
zwei Projekte jeweils pro Fachdisziplin Städtebau/Stadtplanung und
Landschaftsarchitektur/-planung;
mit mindestens folgenden Angaben: Aufgabe und Umfang der Leistung,
Erbringungszeitraum, Auftraggeber*in bzw. Auslober*in, Flächengröße des
bearbeiteten Projekt- bzw. Wettbewerbsgebietes, Darstellung anhand
Abbildungen, Pläne o. Ä. (max. DIN A3-Format).
Bei einer gemeinsamen Bearbeitung eines Projektes durch beide
Teammitglieder aus den Bereichen Städtebau/ Stadtplanung und
Landschaftsarchitektur/ -planung wird das Projekt als Referenz für
beide Bereiche anerkannt.
Die Teilnahmeanträge sind zwingend anhand des Bewerbungsformulars
(siehe Anlage) vorzubereiten und einzureichen. Dieser ist vollständig
auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen und
ergänzenden Unterlagen fristgerecht über die bekanntgegebene
Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2)
genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per
E-Mail, Fax oder Post sind nicht zulässig. Ergänzende Unterlagen, z.B.
Kammerurkunden, Projektdarstellungen der Referenzprojekte o.Ä. können
dem Formular als PDF-Dateien angehängt werden. Die einzureichende Datei
des Bewerbungsformulars inklusive Anhänge darf eine maximale Größe von
20 MB nicht überschreiten.
Grundvoraussetzung für die Bewertung der Bewerbung ist der
fristgerechte Eingang der Bewerbungsunterlagen und die Vollständigkeit
der Bewerbungsunterlagen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Stadtplaner*innen
Architekt*innen
Landschaftsarchitekt*innen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 30
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
keine
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Der Katalog der Beurteilungskriterien dient der Strukturierung der
Vorprüfung und der Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge durch das
Preisgericht. Es werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
- Formelle Kriterien (Vollständigkeit, Fristgerechtigkeit, usw.)
- Städtebaulich-freiraumplanerisches Grundkonzept
- Funktionale Qualität (Nutzungsverteilung, usw.)
- Gestalterische Qualität (Attraktivität des öffentlichen Raumes,
identitätsstiftende Orte und Bauten, usw.)
- Umweltqualität (Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Klimaanpassung,
Mobilität, usw.)
- Flexibilität und Realisierbarkeit (Plausibilität der Phasierung,
usw.)
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/01/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
Tag: 22/11/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch, Englisch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
1. Preis 55.000,00 EUR
2. Preis 35.000,00 EUR
3. Preis 20.000,00 EUR
2 Anerkennungen à 12.500,00 EUR
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Aufwandsentschädigung, insgesamt 135.000,00 EUR
Die Summe der Aufwandsentschädigung wird unter allen Teilnehmer*innen,
die in der 2. Phase eine prüffähige Arbeit einreichen, zu gleichen
Teilen aufgeteilt. Die Preise werden nach Entscheidung des
Preisgerichtes unter Ausschluss des Rechtswegs zugeteilt. Das
Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung der Preise und
Anerkennungen beschließen oder Preisgruppen bilden. Die gesetzliche
Mehrwertsteuer von derzeit 19% ist in den genannten Beträgen nicht
enthalten und wird den inländischen Teilnehmer*innen zusätzlich
ausgezahlt.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Preisgericht: Es ist beabsichtigt, ein Preisgericht mit insgesamt 9
Preisrichter*innen, bestehend aus 5 Fachpreisrichter*innen und 4
Sachpreisrichter*innen zu bilden. Die Fachpreisrichter*innen werden
qualifizierte Personen aus den Disziplinen Stadtplanung / Städtebau,
Architektur und Landschaftsarchitektur sein. Die Besetzung des
Preisgerichts wird mit dem Versenden der Wettbewerbsunterlagen bekannt
gegeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Weitere Bearbeitung
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere
Bearbeitung der Wettbewerbsaufgaben ab. Die Ausloberin beabsichtigt,
die Verfasser*innen des prämierten Entwurfs (1. Preis) mit der weiteren
Ausarbeitung des städtebaulich-freiraumplanerischen Konzeptes zu einem
strategischen Masterplan inklusive Maßnahmenkonzept unter
Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts zu beauftragen.
Im Falle eines Nichtzustandekommens einer Beauftragung der
Verfasser*innen des 1. Preises wird mit den anderen Preisträger*innen
verhandelt.
Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen bis zu Höhe der des zuerkannten Preises nicht
erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen
Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (§ 8
Abs. 2 RPW 2013).
Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist
die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen
Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder
mehrere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit der dem Verfahren
zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.
b) Eigentum und Urherberrecht
Alle prämierten Arbeiten werden gemäß § 8 (3) RPW 2013 Eigentum der
Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen
Nachahmung und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder
Teilnehmer*in erhalten.
c) Bekanntgabe der Ergebnisse, Ausstellung
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der 1. und der 2.
Phase des Wettbewerbs werden mit den Namen der Verfasser*innen,
Mitarbeiter*innen und Sonderfachleute öffentlich ausgestellt.
Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung werden den
Wettbewerbsteilnehmer*innen und der Presse mitgeteilt und bekannt
gegeben.
d) Zusammenfassung der Termine (voraussichtlich)
EU-weite Bekanntmachung: 22.11.2021
Bewerbungsfrist: 07.01.2022
- Erste Phase
Preisrichter*innenvorbesprechung: 3. KW 2022
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen und Beginn der Bearbeitung, 1. Phase:
4. KW 2022
Schriftliche Rückfragen: bis 7. KW 2022
Rückfragenkolloquium und Ortsbesichtigung: 8. KW 2022
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten, 1. Phase: 12. KW 2022
Preisgerichtssitzung, 1. Phase: 17. KW 2022
- Zweite Phase
Beginn der Bearbeitung, 2. Phase: 19. KW 2022
Schriftliche Rückfragen: bis 20. KW 2022
Beantwortung der Rückfragenkolloquium: 21. KW 2022
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten, 2. Phase: 28. KW 2022
Preisgerichtssitzung, 2. Phase: 34. KW 2022
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDXRZBG
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331-8661719
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2021
References
6. mailto:bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de?subject=TED
7. http://www.gemeinde-schoenefeld.de/
8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YDXRZBG/documents
9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YDXRZBG
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