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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Schönefeld
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 606270-2021 (ID: 2021112609344362186)
Veröffentlicht: 26.11.2021
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  DE-Schönefeld: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2021/S 230/2021 606270
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Schönefeld
   Postanschrift: Hans-Grade-Allee 11
   Ort: Schönefeld
   NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
   Postleitzahl: 12529
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.gemeinde-schoenefeld.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YDX
   RZBG/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YDX
   RZBG
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Nichtoffener städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb
   Schönefeld-Nord mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0500
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die brandenburgische Gemeinde Schönefeld im Landkreis Dahme-Spreewald
   grenzt unmittelbar im Südosten an die Bundeshauptstadt Berlin an und
   ist als Standort des gleichnamigen Flughafens bekannt, nun abgelöst
   durch den Flughafen BER. Aufgrund der besonderen Lage der Gemeinde in
   der südöstlichen Entwicklungsachse, die sich vom Stadtzentrum Berlins
   über Adlershof und den BER bis in die Lausitzregion erstreckt, erfährt
   die Gemeinde seit Jahren einen enormen Entwicklungsdruck, der sowohl
   den Wohnungsbau als auch die gewerbliche Entwicklung erfasst.
   Mit dem zweiphasigen Wettbewerbsverfahren strebt die Gemeinde
   Schönefeld nun eine Neuorientierung in der baulich-räumlichen
   Entwicklung des Ortsteils Schönefeld bei Schaffung eines attraktiven
   Wohnstandorts mit neuem Zentrum für etwa 8.000 bis 10.000 Bewohnerinnen
   und Bewohner an.
   Das Wettbewerbsgebiet von rd. 150 ha umfasst daher umfangreiche Flächen
   zwischen dem S- und Regionalbahnhof Schönefeld/ Flughafen BER Terminal
   5 im Süden, der Gemeinde- und Landesgrenze im Norden, der BAB A 113 im
   Osten sowie der Rudower Straße im Westen. Gesucht wird ein zeitgemäßes,
   nachhaltiges städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept für die
   künftige Entwicklung des Ortsteils Schönefeld, das den heutigen und
   zukünftigen Anforderungen an Nachhaltigkeit, Klimaschutz/
   Klimaanpassung, emissionsarmen Mobilitätskonzepten und
   zukunftsweisendem Städtebau des 21. Jahrhunderts entsprechen kann.
   Ziel des Wettbewerbs ist es, ein innovatives Konzept für die künftige
   Siedlungsentwicklung im Ortsteil Schönefeld zu ermitteln, das sich
   durch hohe städtebauliche und freiraumplanerische Qualität auszeichnet.
   Es soll ein lebendiger und vielfältiger Ortsteil entstehen, der
   verschiedene Quartiere mit ihrer jeweiligen Lagegunst und spezifischer
   baulich-räumlicher Ausprägung in sich eint. Mit dem Schwerpunkt
   Wohnungsbau sind ein breites Wohnungsangebot und eine bautypologische
   Vielfalt anzustreben. Außerdem sind ergänzende Nutzungen im Sinne eines
   lebendigen und tragfähigen Ortsteils im Sinne der Zentrumsfunktion zu
   planen. Dies betrifft zum einen die erforderlichen Einrichtungen der
   sozialen Infrastruktur aber auch gewerbliche Nutzungen, die der
   Nahversorgung dienen und wohnortnahe Arbeitsplätze anbieten. Insgesamt
   soll der Ortsteil, der sich durch die Entwicklung der
   Wettbewerbsflächen enorm vergrößert, nicht nur selbst tragfähig werden,
   sondern auch für die anderen Ortsteile übergeordnete Aufgaben
   übernehmen. Einige Faktoren sind wettbewerbsseitig besonders zu
   berücksichtigen, wie z. B. Freiraumstrukturen im Bereich der ehemaligen
   innerdeutschen Grenze, die perspektivische Verlängerung der U-Bahnlinie
   U7 Richtung BER sowie eine Planstraße, die zur Erschließung des
   zukünftigen Gymnasiums und der Umverlegung einer Hochspannungsleitung
   dient, die das Gebiet derzeit noch durchzieht.
   Der Wettbewerb wird als nicht-offener,
   städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb mit vorgeschaltetem,
   EU-weitem Bewerbungsverfahren im zweiphasigen Verfahren gemäß § 3 der
   Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) i.V.m. der Verordnung
   über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) 2016 durchgeführt.
   Es wird angestrebt, im vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren 30
   interdisziplinäre Teams für die 1. Phase per Los auszuwählen. In der 1.
   Phase des Verfahrens werden die teilnehmenden Teams nach Beurteilung
   ihrer Entwürfe durch ein unabhängiges Preisgericht für die 2. Phase
   ausgewählt. Für die 2. Phase des Wettbewerbs wird eine Zahl von 10
   Teams angestrebt. Das Preisgericht wird die Arbeiten der zweiten Phase
   anhand fachlicher Kriterien mit dem Ziel beurteilen, eine engere Wahl
   zu bilden und einen Entwurf zu prämieren.
   Die Brandenburgische Architektenkammer wirkt entsprechend den
   Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) vor, während und
   gegebenenfalls nach dem Wettbewerb beratend mit. Die Registrierung des
   Wettbewerbsverfahrens gemäß der RPW 2013 durch die Brandenburgischen
   Architektenkammer wird bis zur Auslobung vorliegen
   Das gesamte Verfahren ist bis zum Abschluss anonym.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   Der Wettbewerb richtet sich an interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften
   oder Büros, in denen die Fachdisziplinen Stadtplanung, Architektur und
   Landschaftsarchitektur vertreten sind und gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV
   zugelassen sind. Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind
   Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplaner*innen oder Architekt*innen in
   Arbeitsgemeinschaft mit Stadtplaner*innen jeweils in Zusammenarbeit mit
   Landschaftsarchitekt*innen und in Zusammenarbeit mit
   Verkehrsplaner*innen in beratender Funktion. Die Bildung von
   Arbeitsgemeinschaften aus den genannten Berufsgruppen ist
   verpflichtend, es sei denn, dass die geforderten Berufsgruppen in einem
   gemeinsamen Büro vertreten sind.
   Teilnahmeberechtigt sind gemäß § 4 (1) RPW 2013 Bewerber*innen und
   Arbeitsgemeinschaften bestehend aus:
   - natürlichen Personen, die am Tage der Auslobung gemäß
   Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der
   Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Architekt*in /
   Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen
   Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt
   die fachliche Voraussetzung als Stadtplaner*in / Architekt*in /
   Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder
   sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der
   Richtlinie 2013/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
   November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die
   Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU)
   gewährleistet ist.
   - juristischen Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck
   Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und
   einer der Gesellschafter*innen oder einer der bevollmächtigten
   Vertreter*innen und der Verfasser*innen der Wettbewerbsarbeit, die an
   natürliche Personen gestellten fachlichen Anforderungen erfüllt.
   Es wird den Teilnehmenden empfohlen, eine Verkehrsplaner*in beratend
   hinzuzuziehen.
   Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen und / oder juristischen Personen
   sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
   die fachlichen Anforderungen und die Arbeitsgemeinschaften die
   sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
   Ausdrücklich ausgeschlossen von der Teilnahme sind jene Personen, die
   unter die Teilnahmehindernisse in Anlehnung an § 4 (2) RPW 2013 fallen,
   wie Personen, die unmittelbar an der Ausarbeitung der Aufgabe und der
   Auslobung des Wettbewerbs beteiligt waren oder auf die Entscheidung der
   Wettbewerbsjury Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die
   sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen
   einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
   Neben der o.g. Teilnahmeberechtigung haben die Arbeitsgemeinschaften /
   Teams folgende Nachweise gemäß § 56 VgV i.V.m. ihrer Bewerbung um die
   Teilnahme am Wettbewerb zu erbringen:
   - Nachweis der fachlichen Eignung jedes Mitglieds der
   Arbeitsgemeinschaft (Stadtplaner*innen, Architekt*innen,
   Landschaftsarchitekt*innen, Verkehrsplaner*innen; Mitgliedschaft in der
   Architektenkammer / Baukammer / Ingenieurkammer o. Ä. anhand der
   Kammerurkunde oder eines entsprechenden, nach der Richtlinie 2013/55/EU
   des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur
   Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von
   Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) anerkannten
   Befähigungsnachweises)
   - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründen gemäß §§ 123
   und 124 GWB
   - Nachweis der Erarbeitung von städtebaulich-freiraumplanerischen
   Konzepten/Entwürfen mit dem Schwerpunkt Wohnungsbau, Stadterweiterung
   o. Ä. für Flächen größer oder gleich 30 ha
   anhand von Wettbewerbserfolgen (Preise, Anerkennungen) oder
   vergleichbaren bearbeiteten Projekten aus den letzten sieben Jahren
   (Stichtag 01.12.2014);
   Es soll sich um komplexe Planungsaufgaben mit Mischnutzung, sozialer
   Infrastruktur, differenzierten Grün- und Freiflächen, technischen und
   verkehrlichen Infrastrukturen usw. handeln
   zwei Projekte jeweils pro Fachdisziplin Städtebau/Stadtplanung und
   Landschaftsarchitektur/-planung;
   mit mindestens folgenden Angaben: Aufgabe und Umfang der Leistung,
   Erbringungszeitraum, Auftraggeber*in bzw. Auslober*in, Flächengröße des
   bearbeiteten Projekt- bzw. Wettbewerbsgebietes, Darstellung anhand
   Abbildungen, Pläne o. Ä. (max. DIN A3-Format).
   Bei einer gemeinsamen Bearbeitung eines Projektes durch beide
   Teammitglieder aus den Bereichen Städtebau/ Stadtplanung und
   Landschaftsarchitektur/ -planung wird das Projekt als Referenz für
   beide Bereiche anerkannt.
   Die Teilnahmeanträge sind zwingend anhand des Bewerbungsformulars
   (siehe Anlage) vorzubereiten und einzureichen. Dieser ist vollständig
   auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen und
   ergänzenden Unterlagen fristgerecht über die bekanntgegebene
   Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2)
   genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per
   E-Mail, Fax oder Post sind nicht zulässig. Ergänzende Unterlagen, z.B.
   Kammerurkunden, Projektdarstellungen der Referenzprojekte o.Ä. können
   dem Formular als PDF-Dateien angehängt werden. Die einzureichende Datei
   des Bewerbungsformulars inklusive Anhänge darf eine maximale Größe von
   20 MB nicht überschreiten.
   Grundvoraussetzung für die Bewertung der Bewerbung ist der
   fristgerechte Eingang der Bewerbungsunterlagen und die Vollständigkeit
   der Bewerbungsunterlagen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Beruf angeben:
   Stadtplaner*innen
   Architekt*innen
   Landschaftsarchitekt*innen
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 30
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   keine
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   Der Katalog der Beurteilungskriterien dient der Strukturierung der
   Vorprüfung und der Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge durch das
   Preisgericht. Es werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
   - Formelle Kriterien (Vollständigkeit, Fristgerechtigkeit, usw.)
   - Städtebaulich-freiraumplanerisches Grundkonzept
   - Funktionale Qualität (Nutzungsverteilung, usw.)
   - Gestalterische Qualität (Attraktivität des öffentlichen Raumes,
   identitätsstiftende Orte und Bauten, usw.)
   - Umweltqualität (Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Klimaanpassung,
   Mobilität, usw.)
   - Flexibilität und Realisierbarkeit (Plausibilität der Phasierung,
   usw.)
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 07/01/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   Tag: 22/11/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch, Englisch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
   1. Preis 55.000,00 EUR
   2. Preis 35.000,00 EUR
   3. Preis 20.000,00 EUR
   2 Anerkennungen à 12.500,00 EUR
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   Aufwandsentschädigung, insgesamt 135.000,00 EUR
   Die Summe der Aufwandsentschädigung wird unter allen Teilnehmer*innen,
   die in der 2. Phase eine prüffähige Arbeit einreichen, zu gleichen
   Teilen aufgeteilt. Die Preise werden nach Entscheidung des
   Preisgerichtes unter Ausschluss des Rechtswegs zugeteilt. Das
   Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung der Preise und
   Anerkennungen beschließen oder Preisgruppen bilden. Die gesetzliche
   Mehrwertsteuer von derzeit 19% ist in den genannten Beträgen nicht
   enthalten und wird den inländischen Teilnehmer*innen zusätzlich
   ausgezahlt.
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   Preisgericht: Es ist beabsichtigt, ein Preisgericht mit insgesamt 9
   Preisrichter*innen, bestehend aus 5 Fachpreisrichter*innen und 4
   Sachpreisrichter*innen zu bilden. Die Fachpreisrichter*innen werden
   qualifizierte Personen aus den Disziplinen Stadtplanung / Städtebau,
   Architektur und Landschaftsarchitektur sein. Die Besetzung des
   Preisgerichts wird mit dem Versenden der Wettbewerbsunterlagen bekannt
   gegeben.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Weitere Bearbeitung
   Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere
   Bearbeitung der Wettbewerbsaufgaben ab. Die Ausloberin beabsichtigt,
   die Verfasser*innen des prämierten Entwurfs (1. Preis) mit der weiteren
   Ausarbeitung des städtebaulich-freiraumplanerischen Konzeptes zu einem
   strategischen Masterplan inklusive Maßnahmenkonzept unter
   Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts zu beauftragen.
   Im Falle eines Nichtzustandekommens einer Beauftragung der
   Verfasser*innen des 1. Preises wird mit den anderen Preisträger*innen
   verhandelt.
   Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
   erbrachte Leistungen bis zu Höhe der des zuerkannten Preises nicht
   erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen
   Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (§ 8
   Abs. 2 RPW 2013).
   Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist
   die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen
   Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder
   mehrere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit der dem Verfahren
   zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.
   b) Eigentum und Urherberrecht
   Alle prämierten Arbeiten werden gemäß § 8 (3) RPW 2013 Eigentum der
   Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen
   Nachahmung und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder
   Teilnehmer*in erhalten.
   c) Bekanntgabe der Ergebnisse, Ausstellung
   Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der 1. und der 2.
   Phase des Wettbewerbs werden mit den Namen der Verfasser*innen,
   Mitarbeiter*innen und Sonderfachleute öffentlich ausgestellt.
   Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung werden den
   Wettbewerbsteilnehmer*innen und der Presse mitgeteilt und bekannt
   gegeben.
   d) Zusammenfassung der Termine (voraussichtlich)
   EU-weite Bekanntmachung: 22.11.2021
   Bewerbungsfrist: 07.01.2022
   - Erste Phase
   Preisrichter*innenvorbesprechung: 3. KW 2022
   Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen und Beginn der Bearbeitung, 1. Phase:
   4. KW 2022
   Schriftliche Rückfragen: bis 7. KW 2022
   Rückfragenkolloquium und Ortsbesichtigung: 8. KW 2022
   Abgabe der Wettbewerbsarbeiten, 1. Phase: 12. KW 2022
   Preisgerichtssitzung, 1. Phase: 17. KW 2022
   - Zweite Phase
   Beginn der Bearbeitung, 2. Phase: 19. KW 2022
   Schriftliche Rückfragen: bis 20. KW 2022
   Beantwortung der Rückfragenkolloquium: 21. KW 2022
   Abgabe der Wettbewerbsarbeiten, 2. Phase: 28. KW 2022
   Preisgerichtssitzung, 2. Phase: 34. KW 2022
   Bekanntmachungs-ID: CXP9YDXRZBG
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 331-8661719
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/11/2021
References
   6. mailto:bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de?subject=TED
   7. http://www.gemeinde-schoenefeld.de/
   8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YDXRZBG/documents
   9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YDXRZBG
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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