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Ausschreibung: Event-Organisation - DE-Magdeburg
Event-Organisation
Dokument Nr...: 605130-2021 (ID: 2021112609293461063)
Veröffentlicht: 26.11.2021
*
  DE-Magdeburg: Event-Organisation
   2021/S 230/2021 605130
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
   Postanschrift: Lüneburger Str. 4
   Ort: Magdeburg
   NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 39106
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Justiziariat/Vergabestelle
   E-Mail: [6]katja.wartenberg@san.aok.de
   Telefon: +49 3912878-45327
   Fax: +49 3912878-845327
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://san.aok.de/
   Adresse des Beschafferprofils: [8]http://www.dtvp.de/Center
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRARFGQ/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRARFGQ
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Gesetzliche Krankenkasse
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Eventleistungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2021-0005
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79952000 Event-Organisation
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags
   zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und einer Eventagentur über die
   Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der
   Umsetzungsplanung, Vorbereitung, Organisation, Koordination, Betreuung
   und Durchführung von verschiedenen Events.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die
   Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der
   Umsetzungsplanung, Vorbereitung, Organisation, Koordination, Betreuung
   und Durchführung von Events mit einer entsprechenden Eventagentur für
   den Zeitraum vom 1.4.2022 bis 31.3.2024 abzuschließen.
   Die Eventleistungen der AOK Sachsen-Anhalt umfassen sowohl
   Veranstaltungen, die auf den öffentlichen Unternehmensauftritt
   einzahlen und die AOK-Markenwerte gegenüber Versicherten und
   potenziellen Neukunden transportieren, als auch zielgruppenspezifische
   Veranstaltungen, u. a. für Mitarbeiter, Leistungserbringer und
   politische Vertreter. Es existieren unterschiedliche Event-Typen. Je
   nach Veranstaltungsformat und -zielen kann die Inszenierung des
   Event-Erlebnisses einen stärker informierenden bzw. aufklärenden oder
   unterhaltenden Charakter aufweisen.
   Die Konzeption der Events, die Bereitstellung der Eventmodule und des
   Equipments sind grds. nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50 Prozent
   Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 50 Prozent
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2022
   Ende: 31/03/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um 2 weitere Jahre bis
   längstens 31.03.2026 zu verlängern. Ein Anspruch auf Verlängerung
   seitens des Auftragnehmers besteht nicht.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Auftraggeberin überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale
   Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche
   Ausschlussgründe.
   Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem
   zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.1.2) und III.1.3)
   Teilnahmebedingungen erfüllen.
   Sofern mehr als die geplante Höchstzahl an Bewerbern zur Verfügung
   steht, erfolgt unter den dann noch verbleibenden Bewerbern die
   Ermittlung der erreichten Punktzahl aus der Anlage TN1. Die
   Auftraggeberin wird dazu jeweils die erzielte Gesamtpunktzahl
   ermitteln. Diese ergibt sich aus der Addition der erreichten Punkte der
   lfd. Nummern 1 bis 6 der Anlage TN1, Fragenkatalog zum Teilnahmeantrag.
   Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl führt die Rangfolge an.
   Zur Angebotsabgabe werden, eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber
   vorausgesetzt, maximal die 5 Bewerber aufgefordert, die die höchsten
   Punktzahlen haben.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Ausgefüllter und unterzeichneter Vordruck "Bewerbererklärung" (aufgrund
   Runderlasses des MW des LandesSAN vom 21.11.2008 - 41-32570/3).
   Einfacher Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister
   (Ausstellungsdatum nicht vor dem 01.09.2021).
   Hinsichtlich weitergehender Anforderungen wird auf die
   Vergabeunterlagen verwiesen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis einer bestehenden, marktüblichen
   Betriebshaftpflichtversicherung aus der hervorgeht, dass
   Versicherungsschutz im Fall von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
   besteht. Die Höhe darf für Personenschäden eine Mindestdeckungssumme
   von 3,5 Mio. EUR je Schadensfall nicht unterschreiten. Dieser Nachweis
   darf bei Ende der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
   Hinsichtlich weitergehender Anforderungen wird auf die
   Vergabeunterlagen verwiesen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Höhe darf für Personenschäden eine Mindestdeckungssumme von 3,5
   Mio. EUR je Schadensfall nicht unterschreiten. Dieser Nachweis darf bei
   Ende der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Referenzkunden
   Die Auftraggeberin fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung), dass
   der Bewerber über mindestens 2 unterschiedliche Referenzkunden in den
   vergangenen 3 Jahren (2018-2020) verfügt bzw. verfügt hat, für die er
   bereits Aufträge ausgeführt hat, die nach Art, Umfang und
   Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Die
   Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Referenzkunden muss im
   Referenzzeitraum 2018-2020 mindestens 1 Jahr bestanden haben.
   Die Angaben sind in der Anlage TN1_Fragenkatalog zum Teilnahmeantrag
   und in der Eigenerklärung zu Referenzen (Anlage TNE1) zu tätigen.
   2) Referenzprojekte
   Es sind 3 verschiedene Referenzprojekte darzustellen, welche innerhalb
   der vergangenen 3 Jahre (2018-2020) stattfanden.
   Bei dem Referenzprojekt 1 muss es sich um eine Marketingaktion im
   mitteldeutschen Raum (Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen)
   handeln/gehandelt haben, welche als Serie (mind. 5-fache Durchführung)
   veranstaltet wurde (Mindestbedingung).
   Für die Darstellung ist die Eigenerklärung zu Referenzen (Anlage TNE1)
   zu verwenden.
   3) Vorliegen des Hauptsitzes des Auftragnehmers in Mitteldeutschland
   (insbesondere Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen), so dass die
   Teilnahme an Abstimmungen am Sitz der Auftraggeberin in Magdeburg
   innerhalb von max. 3h nach Aufforderung taggleich möglich ist.
   4) Hinsichtlich weitergehender Anforderungen wird auf die
   Vergabeunterlagen verwiesen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Benennung von mindestens 2 unterschiedliche Referenzkunden in den
   vergangenen 3 Jahren (2018 - 2020), für die der Bewerber bereits
   operativ Aufträge ausgeführt hat und die nach Art, Umfang und
   Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind.
   Darstellung von 3 verschiedene Referenzprojekte, welche innerhalb der
   vergangenen 3 Jahre (2018-2020) stattfanden.
   Bei dem Referenzprojekt 1 muss es sich um eine Marketingaktion
   handeln/gehandelt haben, welche als Serie (mind. 5-fache Durchführung)
   im mitteldeutschem Raum (Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen)
   veranstaltet wurde.
   Vorliegen des Hauptsitzes des Auftragnehmers in Mitteldeutschland
   (insbesondere Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen), so dass die
   Teilnahme an Abstimmungen am Sitz der Auftraggeberin in Magdeburg
   innerhalb von max. 3h nach Aufforderung taggleich möglich ist.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von:
   - Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Paragraph 10 LVG
   LSA);
   - Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG;
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Nichtoffenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/12/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 11/01/2022
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2022
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse,
   vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg,
   Deutschland;
   2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal
   [11]www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID
   CXP4YRARFGQ zum Download zur Verfügung.
   Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des
   Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen
   sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das
   Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu
   richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
   Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf
   [12]www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch
   im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung
   gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung
   heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere
   Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im
   Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung
   Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne
   Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen
   muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist,
   sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen
   abzurufen.
   3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben
   mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten
   Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen.
   Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der
   vertraglichen Pflichten;
   4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von
   Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die
   Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen
   schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2.
   VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den
   Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an
   den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine
   entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin
   nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur
   Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur
   Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall
   gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es
   wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene
   Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in
   die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen
   sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YRARFGQ
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
   Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134
   Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz
   1 Satz 2 bleibt unberührt.
   Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer
   Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/11/2021
References
   6. mailto:katja.wartenberg@san.aok.de?subject=TED
   7. https://san.aok.de/
   8. http://www.dtvp.de/Center
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRARFGQ/documents
  10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRARFGQ
  11. http://www.dtvp.de/center
  12. http://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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