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Ausschreibung: Event-Organisation - DE-Magdeburg
Event-Organisation
Dokument Nr...: 605130-2021 (ID: 2021112609293461063)
Veröffentlicht: 26.11.2021
*
DE-Magdeburg: Event-Organisation
2021/S 230/2021 605130
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Justiziariat/Vergabestelle
E-Mail: [6]katja.wartenberg@san.aok.de
Telefon: +49 3912878-45327
Fax: +49 3912878-845327
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://san.aok.de/
Adresse des Beschafferprofils: [8]http://www.dtvp.de/Center
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRARFGQ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRARFGQ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesetzliche Krankenkasse
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Eventleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2021-0005
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79952000 Event-Organisation
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags
zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und einer Eventagentur über die
Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der
Umsetzungsplanung, Vorbereitung, Organisation, Koordination, Betreuung
und Durchführung von verschiedenen Events.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die
Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der
Umsetzungsplanung, Vorbereitung, Organisation, Koordination, Betreuung
und Durchführung von Events mit einer entsprechenden Eventagentur für
den Zeitraum vom 1.4.2022 bis 31.3.2024 abzuschließen.
Die Eventleistungen der AOK Sachsen-Anhalt umfassen sowohl
Veranstaltungen, die auf den öffentlichen Unternehmensauftritt
einzahlen und die AOK-Markenwerte gegenüber Versicherten und
potenziellen Neukunden transportieren, als auch zielgruppenspezifische
Veranstaltungen, u. a. für Mitarbeiter, Leistungserbringer und
politische Vertreter. Es existieren unterschiedliche Event-Typen. Je
nach Veranstaltungsformat und -zielen kann die Inszenierung des
Event-Erlebnisses einen stärker informierenden bzw. aufklärenden oder
unterhaltenden Charakter aufweisen.
Die Konzeption der Events, die Bereitstellung der Eventmodule und des
Equipments sind grds. nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50 Prozent
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 50 Prozent
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2022
Ende: 31/03/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um 2 weitere Jahre bis
längstens 31.03.2026 zu verlängern. Ein Anspruch auf Verlängerung
seitens des Auftragnehmers besteht nicht.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auftraggeberin überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale
Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche
Ausschlussgründe.
Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem
zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.1.2) und III.1.3)
Teilnahmebedingungen erfüllen.
Sofern mehr als die geplante Höchstzahl an Bewerbern zur Verfügung
steht, erfolgt unter den dann noch verbleibenden Bewerbern die
Ermittlung der erreichten Punktzahl aus der Anlage TN1. Die
Auftraggeberin wird dazu jeweils die erzielte Gesamtpunktzahl
ermitteln. Diese ergibt sich aus der Addition der erreichten Punkte der
lfd. Nummern 1 bis 6 der Anlage TN1, Fragenkatalog zum Teilnahmeantrag.
Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl führt die Rangfolge an.
Zur Angebotsabgabe werden, eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber
vorausgesetzt, maximal die 5 Bewerber aufgefordert, die die höchsten
Punktzahlen haben.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ausgefüllter und unterzeichneter Vordruck "Bewerbererklärung" (aufgrund
Runderlasses des MW des LandesSAN vom 21.11.2008 - 41-32570/3).
Einfacher Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister
(Ausstellungsdatum nicht vor dem 01.09.2021).
Hinsichtlich weitergehender Anforderungen wird auf die
Vergabeunterlagen verwiesen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis einer bestehenden, marktüblichen
Betriebshaftpflichtversicherung aus der hervorgeht, dass
Versicherungsschutz im Fall von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
besteht. Die Höhe darf für Personenschäden eine Mindestdeckungssumme
von 3,5 Mio. EUR je Schadensfall nicht unterschreiten. Dieser Nachweis
darf bei Ende der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
Hinsichtlich weitergehender Anforderungen wird auf die
Vergabeunterlagen verwiesen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Höhe darf für Personenschäden eine Mindestdeckungssumme von 3,5
Mio. EUR je Schadensfall nicht unterschreiten. Dieser Nachweis darf bei
Ende der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Referenzkunden
Die Auftraggeberin fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung), dass
der Bewerber über mindestens 2 unterschiedliche Referenzkunden in den
vergangenen 3 Jahren (2018-2020) verfügt bzw. verfügt hat, für die er
bereits Aufträge ausgeführt hat, die nach Art, Umfang und
Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Die
Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Referenzkunden muss im
Referenzzeitraum 2018-2020 mindestens 1 Jahr bestanden haben.
Die Angaben sind in der Anlage TN1_Fragenkatalog zum Teilnahmeantrag
und in der Eigenerklärung zu Referenzen (Anlage TNE1) zu tätigen.
2) Referenzprojekte
Es sind 3 verschiedene Referenzprojekte darzustellen, welche innerhalb
der vergangenen 3 Jahre (2018-2020) stattfanden.
Bei dem Referenzprojekt 1 muss es sich um eine Marketingaktion im
mitteldeutschen Raum (Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen)
handeln/gehandelt haben, welche als Serie (mind. 5-fache Durchführung)
veranstaltet wurde (Mindestbedingung).
Für die Darstellung ist die Eigenerklärung zu Referenzen (Anlage TNE1)
zu verwenden.
3) Vorliegen des Hauptsitzes des Auftragnehmers in Mitteldeutschland
(insbesondere Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen), so dass die
Teilnahme an Abstimmungen am Sitz der Auftraggeberin in Magdeburg
innerhalb von max. 3h nach Aufforderung taggleich möglich ist.
4) Hinsichtlich weitergehender Anforderungen wird auf die
Vergabeunterlagen verwiesen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Benennung von mindestens 2 unterschiedliche Referenzkunden in den
vergangenen 3 Jahren (2018 - 2020), für die der Bewerber bereits
operativ Aufträge ausgeführt hat und die nach Art, Umfang und
Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind.
Darstellung von 3 verschiedene Referenzprojekte, welche innerhalb der
vergangenen 3 Jahre (2018-2020) stattfanden.
Bei dem Referenzprojekt 1 muss es sich um eine Marketingaktion
handeln/gehandelt haben, welche als Serie (mind. 5-fache Durchführung)
im mitteldeutschem Raum (Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen)
veranstaltet wurde.
Vorliegen des Hauptsitzes des Auftragnehmers in Mitteldeutschland
(insbesondere Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen), so dass die
Teilnahme an Abstimmungen am Sitz der Auftraggeberin in Magdeburg
innerhalb von max. 3h nach Aufforderung taggleich möglich ist.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur
wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von:
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Paragraph 10 LVG
LSA);
- Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG;
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/12/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 11/01/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse,
vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg,
Deutschland;
2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal
[11]www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID
CXP4YRARFGQ zum Download zur Verfügung.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des
Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen
sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das
Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu
richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf
[12]www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch
im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung
gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung
heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere
Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im
Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung
Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne
Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen
muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist,
sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen
abzurufen.
3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben
mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten
Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der
vertraglichen Pflichten;
4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von
Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die
Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2.
VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den
Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an
den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine
entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin
nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur
Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende
Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur
Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall
gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es
wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene
Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in
die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen
sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRARFGQ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134
Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz
1 Satz 2 bleibt unberührt.
Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/11/2021
References
6. mailto:katja.wartenberg@san.aok.de?subject=TED
7. https://san.aok.de/
8. http://www.dtvp.de/Center
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRARFGQ/documents
10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRARFGQ
11. http://www.dtvp.de/center
12. http://www.dtvp.de/
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