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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Leverkusen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Abfallanalyse
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Beseitigung von verseuchtem Boden
Behandlung oder Sanierung von verschmutztem Boden
Abfallumschlagstelle
Dokument Nr...: 605148-2021 (ID: 2021112609292361019)
Veröffentlicht: 26.11.2021
*
DE-Leverkusen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2021/S 230/2021 605148
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [6]evl@evl-gmbh.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.evl-gmbh.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRMDH6J/documen
ts
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRMDH6J
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Energie- und Wasserversorgungsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Energie und Wasser
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bodenmanagement für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die fachgerechte und
gesetzeskonforme Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung und
Beseitigung von jährlich 30.000 Tonnen Bodenaushubmaterial und 5.000
Tonnen bituminösem Straßenaufbruch (unverbindlich geschätzte
Abnahmemengen) für die Energieversorgung Leverkusen GmbH und & Co. KG
mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren. Die Annahmestelle für das
Bodenaushubmaterial muss im Gebiet der Stadt Leverkusen liegen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79723000 Abfallanalyse
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste
90522200 Beseitigung von verseuchtem Boden
90732300 Behandlung oder Sanierung von verschmutztem Boden
45232470 Abfallumschlagstelle
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Leverkusen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit einem
Unternehmen über die fachgerechte und gesetzeskonforme Annahme,
Lagerung, Beprobung, Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial
(Verwertung/Beseitigung Boden Z 0, Z 1.1, Z 1.2, Z 2, DK 0, DK 1, DK 2,
DK 3) und bituminösem Straßenaufbruch (jeweils einschließlich Annahme,
Ein- und Auswiegen mittels geeichter Waage, Dokumentation der
Wiegeergebnisse, Separation von Z 0 Boden, Ab- und Verladen mittels
Ladegeräte, Gestellung Container für Nassanlieferung, Lagerung auf
flüssigkeitsdichtem Boden gegen Witterungseinflüsse geschützt, Entnahme
von Bodenproben nach PN 98, Bodenanalyse durch akkreditiertes Labor)
für die Energieversorgung Leverkusen GmbH und & Co. KG mit einer
Laufzeit von bis zu vier Jahren.
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Annahme,
Lagerung, Beprobung, Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial
und bituminösem Straßenaufbruch müssen ab dem 29. Juni 2022
sichergestellt sein.
Die Annahmestelle für das Bodenaushubmaterial muss im Gebiet der Stadt
Leverkusen liegen. Dies begründet sich erstens damit, dass die das
Material anliefernden Tiefbauunternehmer auch bisher ausschließlich
Anlieferstellen im Gebiet der Stadt Leverkusen anfahren und nicht oder
jedenfalls nicht ohne Weiteres (insbesondere erhebliche Zusatzkosten)
dazu verpflichtet werden können, weiter entfernte Annahmestellen
anzufahren. Zweitens ist Beschränkung der Annahmestellen auf das Gebiet
der Stadt Leverkusen im Hinblick auf die damit verbundene Möglichkeit
der Reduktion von Transportemissionen unter ökologischen
Gesichtspunkten geboten.
Die Auftraggeberin sagt die folgenden Mindestabnahmemengen pro Jahr aus
der Rahmenvereinbarung verbindlich zu:
- 10.000 Tonnen Bodenaushubmaterial
- 2.000 Tonnen bituminöser Straßenaufbruch
Im Weiteren begründet die Rahmenvereinbarung keinen Anspruch der
Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge.
Für die Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung gelten die folgenden,
unverbindlich geschätzten Abnahmemengen pro Jahr:
- 30.000 Tonnen Bodenaushubmaterial
- 5.000 Tonnen bituminöser Straßenaufbruch
Für die Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung gelten die folgenden,
verbindlich angegebenen Höchstabnahmegrenzen für die maximale
Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 48 Monaten:
- 200.000 Tonnen Bodenaushubmaterial
- 40.000 Tonnen bituminöser Straßenaufbruch
Es ist mit Schadstoffbelastungen und Bandbreiten zu rechnen, wie diese
in innerstädtischen Böden und Auffüllungsböden üblicherweise vorkommen.
Hinweise auf aktuelle, konkrete Schadenereignisse der betroffenen Böden
liegen derzeit nicht vor, können sich aber jeder Zeit während der
Laufzeit der Rahmenvereinbarung ergeben. Es wird darauf hingewiesen,
dass sich im Versorgungsgebiet ausgewiesene Altlastengebiete befinden.
Die Beförderung von Bodenaushubmaterial und bituminösem Straßenaufbruch
zur Anlieferstelle ist nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: - Organisationskonzept / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat ab dem 29. Juni 2022 eine Laufzeit von zwei
Jahren. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr,
soweit sie nicht drei Monate vor Ablauf von der Energieversorgung
Leverkusen GmbH und & Co. KG schriftlich gekündigt wird, höchstens aber
auf vier Jahre. Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet die
Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Gleiches gilt, soweit vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit die
vorgesehenen verbindlichen Höchstabnahmegrenzen erreicht werden. § 625
BGB findet keine Anwendung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Rahmenvereinbarung ist nicht in Lose aufgeteilt. Eine Losaufteilung
der Gesamtmenge würde keine Grundlage für eine wirtschaftliche
Kalkulation zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlieferstelle im
Gebiet der Stadt Leverkusen bilden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder
die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder
auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei
Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Die Nachweise
können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum
vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab
Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß
VgV bleiben unberührt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung über den Umsatz in dem nachfolgend spezifizierten
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Annahme, Lagerung, Beprobung,
Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial bzw. bituminösem
Straßenaufbruch) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt
der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Vordrucks 03:
Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Weitergehende
Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in
den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung
der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 1,2
Mio. EUR betragen haben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1.) Nachweis von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte
Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum). Jede Referenz
ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem
Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie
ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind
insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die
Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger /
Referenzkunden zu überprüfen.
Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck 03 und bei weitergehendem
Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein
Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder
vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden.
Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
(2.) Soweit der Bieter selbst Leistungen im Bereich der Annahme,
Lagerung, Beprobung, Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial
bzw. bituminösem Straßenaufbruch erbringt, muss er eine auf ihn
lautende, gültige Bestätigung über die Zertifizierung als
Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrW/AbfG in Verbindung mit §§ 24 f.
EfbV oder nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie
niedergelassen sind, vergleichbar, vorzulegen. Der Nachweis der
Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. (vgl. OLG München, Beschluss vom
21.04.2017 - Verg 2/17). Der Nachweis kann per Scan der Originalurkunde
erfolgen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu (1.) Es ist mindestens eine geeignete Referenz nachzuweisen. Eine
Referenz ist geeignet, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen
erfüllt, die jeweils anhand aussagekräftiger Referenzerläuterung
nachgewiesen sein müssen:
- Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung und Beseitigung von
Bodenaushubmaterial bzw. bituminösem Straßenaufbruch
- mit einer Mindestmenge von 20.000 Tonnen
- im angegebenen Referenzzeitraum
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
(1.) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,
124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3
Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei
Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Weitergehende
Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je
nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer
niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte
Berufsausübung nachzuweisen. Die Nachweise können als Scan der
Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter
Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab
Auftragsbekanntmachung sein.
(3.) Für jeden Nachunternehmer, der in Ausführung des ausgeschriebenen
Auftrages Leistungen im Bereich der Annahme, Lagerung, Beprobung,
Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial bzw. bituminösem
Straßenaufbruch erbringt, ist (ebenfalls) eine gültige Bestätigung über
die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrW/AbfG in
Verbindung mit §§ 24 f. EfbV oder nach den Rechtsvorschriften des
Staats, in dem sie niedergelassen sind, vergleichbar, vorzulegen. Der
Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Der Nachweis kann per
Scan der Originalurkunde erfolgen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten
gemäß VgV bleiben unberührt.
(4.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung zum
Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum
Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04
und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß
Vordruck 04a von Ausschlussgründen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten
gemäß VgV bleiben unberührt.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 1
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/12/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/12/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen
Vordruck 01 Angebotsvordruck
Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung*
Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen*
Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG*
Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner*
Vordruck 07 Preisblatt
Nachweis der erlaubten Berufsausübung*/***
Handelsregisterauszug*
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrW/AbfG in
Verbindung mit §§ 24 f. EfbV oder vergleichbar****
Konzepte
2. Nur vorzulegen, soweit für das Angebot relevant
Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
Vordruck 05a Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer/Eignungsleiher**
Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für
Nachunternehmer**
Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers**
Nachweis der erlaubten Berufsausübung des Nachunternehmers **/***
Handelsregisterauszug des Nachunternehmers**
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrW/AbfG in
Verbindung mit §§ 24 f. EfbV oder vergleichbar****
* Bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied.
** Bei mehreren Nachunternehmern vorzulegen für jeden Nachunternehmer.
*** Nur, soweit in dem Mitgliedstaat des Bieters für die
ausgeschriebenen Leistungen vorgesehen.
**** Nur, soweit der Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / ein
Nachunternehmer Leistungen im Bereich der Annahme, Lagerung, Beprobung,
Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial bzw. bituminösem
Straßenaufbruch erbringt.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYRMDH6J
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung
Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/11/2021
References
6. mailto:evl@evl-gmbh.de?subject=TED
7. http://www.evl-gmbh.de/
8. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRMDH6J/documents
9. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRMDH6J
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