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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Leverkusen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Abfallanalyse
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Beseitigung von verseuchtem Boden
Behandlung oder Sanierung von verschmutztem Boden
Abfallumschlagstelle
Dokument Nr...: 605148-2021 (ID: 2021112609292361019)
Veröffentlicht: 26.11.2021
*
  DE-Leverkusen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2021/S 230/2021 605148
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
   Ort: Leverkusen
   NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]evl@evl-gmbh.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.evl-gmbh.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRMDH6J/documen
   ts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRMDH6J
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Energie- und Wasserversorgungsunternehmen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Energie und Wasser
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bodenmanagement für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
   Abfällen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die fachgerechte und
   gesetzeskonforme Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung und
   Beseitigung von jährlich 30.000 Tonnen Bodenaushubmaterial und 5.000
   Tonnen bituminösem Straßenaufbruch (unverbindlich geschätzte
   Abnahmemengen) für die Energieversorgung Leverkusen GmbH und & Co. KG
   mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren. Die Annahmestelle für das
   Bodenaushubmaterial muss im Gebiet der Stadt Leverkusen liegen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79723000 Abfallanalyse
   90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
   Umweltschutzdienste
   90522200 Beseitigung von verseuchtem Boden
   90732300 Behandlung oder Sanierung von verschmutztem Boden
   45232470 Abfallumschlagstelle
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Leverkusen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Beschaffungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit einem
   Unternehmen über die fachgerechte und gesetzeskonforme Annahme,
   Lagerung, Beprobung, Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial
   (Verwertung/Beseitigung Boden Z 0, Z 1.1, Z 1.2, Z 2, DK 0, DK 1, DK 2,
   DK 3) und bituminösem Straßenaufbruch (jeweils einschließlich Annahme,
   Ein- und Auswiegen mittels geeichter Waage, Dokumentation der
   Wiegeergebnisse, Separation von Z 0 Boden, Ab- und Verladen mittels
   Ladegeräte, Gestellung Container für Nassanlieferung, Lagerung auf
   flüssigkeitsdichtem Boden gegen Witterungseinflüsse geschützt, Entnahme
   von Bodenproben nach PN 98, Bodenanalyse durch akkreditiertes Labor)
   für die Energieversorgung Leverkusen GmbH und & Co. KG mit einer
   Laufzeit von bis zu vier Jahren.
   Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Annahme,
   Lagerung, Beprobung, Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial
   und bituminösem Straßenaufbruch müssen ab dem 29. Juni 2022
   sichergestellt sein.
   Die Annahmestelle für das Bodenaushubmaterial muss im Gebiet der Stadt
   Leverkusen liegen. Dies begründet sich erstens damit, dass die das
   Material anliefernden Tiefbauunternehmer auch bisher ausschließlich
   Anlieferstellen im Gebiet der Stadt Leverkusen anfahren und nicht oder
   jedenfalls nicht ohne Weiteres (insbesondere erhebliche Zusatzkosten)
   dazu verpflichtet werden können, weiter entfernte Annahmestellen
   anzufahren. Zweitens ist Beschränkung der Annahmestellen auf das Gebiet
   der Stadt Leverkusen im Hinblick auf die damit verbundene Möglichkeit
   der Reduktion von Transportemissionen unter ökologischen
   Gesichtspunkten geboten.
   Die Auftraggeberin sagt die folgenden Mindestabnahmemengen pro Jahr aus
   der Rahmenvereinbarung verbindlich zu:
   - 10.000 Tonnen Bodenaushubmaterial
   - 2.000 Tonnen bituminöser Straßenaufbruch
   Im Weiteren begründet die Rahmenvereinbarung keinen Anspruch der
   Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge.
   Für die Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung gelten die folgenden,
   unverbindlich geschätzten Abnahmemengen pro Jahr:
   - 30.000 Tonnen Bodenaushubmaterial
   - 5.000 Tonnen bituminöser Straßenaufbruch
   Für die Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung gelten die folgenden,
   verbindlich angegebenen Höchstabnahmegrenzen für die maximale
   Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 48 Monaten:
   - 200.000 Tonnen Bodenaushubmaterial
   - 40.000 Tonnen bituminöser Straßenaufbruch
   Es ist mit Schadstoffbelastungen und Bandbreiten zu rechnen, wie diese
   in innerstädtischen Böden und Auffüllungsböden üblicherweise vorkommen.
   Hinweise auf aktuelle, konkrete Schadenereignisse der betroffenen Böden
   liegen derzeit nicht vor, können sich aber jeder Zeit während der
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung ergeben. Es wird darauf hingewiesen,
   dass sich im Versorgungsgebiet ausgewiesene Altlastengebiete befinden.
   Die Beförderung von Bodenaushubmaterial und bituminösem Straßenaufbruch
   zur Anlieferstelle ist nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 20
   Qualitätskriterium - Name: - Organisationskonzept / Gewichtung: 20
   Preis - Gewichtung: 60
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat ab dem 29. Juni 2022 eine Laufzeit von zwei
   Jahren. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr,
   soweit sie nicht drei Monate vor Ablauf von der Energieversorgung
   Leverkusen GmbH und & Co. KG schriftlich gekündigt wird, höchstens aber
   auf vier Jahre. Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet die
   Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
   Gleiches gilt, soweit vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit die
   vorgesehenen verbindlichen Höchstabnahmegrenzen erreicht werden. § 625
   BGB findet keine Anwendung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Rahmenvereinbarung ist nicht in Lose aufgeteilt. Eine Losaufteilung
   der Gesamtmenge würde keine Grundlage für eine wirtschaftliche
   Kalkulation zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlieferstelle im
   Gebiet der Stadt Leverkusen bilden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den
   Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder
   die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder
   auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei
   Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Die Nachweise
   können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum
   vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab
   Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß
   VgV bleiben unberührt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erklärung über den Umsatz in dem nachfolgend spezifizierten
   Tätigkeitsbereich des Auftrags (Annahme, Lagerung, Beprobung,
   Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial bzw. bituminösem
   Straßenaufbruch) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt
   der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende
   Angaben verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Vordrucks 03:
   Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Weitergehende
   Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in
   den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung
   der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 1,2
   Mio. EUR betragen haben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1.) Nachweis von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte
   Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum). Jede Referenz
   ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem
   Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie
   ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind
   insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die
   Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger /
   Referenzkunden zu überprüfen.
   Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied
   einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck 03 und bei weitergehendem
   Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein
   Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder
   vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden.
   Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
   (2.) Soweit der Bieter selbst Leistungen im Bereich der Annahme,
   Lagerung, Beprobung, Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial
   bzw. bituminösem Straßenaufbruch erbringt, muss er eine auf ihn
   lautende, gültige Bestätigung über die Zertifizierung als
   Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrW/AbfG in Verbindung mit §§ 24 f.
   EfbV oder nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie
   niedergelassen sind, vergleichbar, vorzulegen. Der Nachweis der
   Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. (vgl. OLG München, Beschluss vom
   21.04.2017 - Verg 2/17). Der Nachweis kann per Scan der Originalurkunde
   erfolgen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu (1.) Es ist mindestens eine geeignete Referenz nachzuweisen. Eine
   Referenz ist geeignet, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen
   erfüllt, die jeweils anhand aussagekräftiger Referenzerläuterung
   nachgewiesen sein müssen:
   - Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung und Beseitigung von
   Bodenaushubmaterial bzw. bituminösem Straßenaufbruch
   - mit einer Mindestmenge von 20.000 Tonnen
   - im angegebenen Referenzzeitraum
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   (1.) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die
   Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,
   124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3
   Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei
   Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Weitergehende
   Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
   (2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je
   nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer
   niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder
   Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte
   Berufsausübung nachzuweisen. Die Nachweise können als Scan der
   Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter
   Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab
   Auftragsbekanntmachung sein.
   (3.) Für jeden Nachunternehmer, der in Ausführung des ausgeschriebenen
   Auftrages Leistungen im Bereich der Annahme, Lagerung, Beprobung,
   Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial bzw. bituminösem
   Straßenaufbruch erbringt, ist (ebenfalls) eine gültige Bestätigung über
   die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrW/AbfG in
   Verbindung mit §§ 24 f. EfbV oder nach den Rechtsvorschriften des
   Staats, in dem sie niedergelassen sind, vergleichbar, vorzulegen. Der
   Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Der Nachweis kann per
   Scan der Originalurkunde erfolgen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten
   gemäß VgV bleiben unberührt.
   (4.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung zum
   Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum
   Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04
   und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß
   Vordruck 04a von Ausschlussgründen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten
   gemäß VgV bleiben unberührt.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 1
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/12/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 27/12/2021
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen
   Vordruck 01 Angebotsvordruck
   Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung*
   Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen*
   Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG*
   Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner*
   Vordruck 07 Preisblatt
   Nachweis der erlaubten Berufsausübung*/***
   Handelsregisterauszug*
   Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrW/AbfG in
   Verbindung mit §§ 24 f. EfbV oder vergleichbar****
   Konzepte
   2. Nur vorzulegen, soweit für das Angebot relevant
   Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
   Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
   Vordruck 05a Verpflichtungserklärung
   Unterauftragnehmer/Eignungsleiher**
   Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für
   Nachunternehmer**
   Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers**
   Nachweis der erlaubten Berufsausübung des Nachunternehmers **/***
   Handelsregisterauszug des Nachunternehmers**
   Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrW/AbfG in
   Verbindung mit §§ 24 f. EfbV oder vergleichbar****
   * Bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied.
   ** Bei mehreren Nachunternehmern vorzulegen für jeden Nachunternehmer.
   *** Nur, soweit in dem Mitgliedstaat des Bieters für die
   ausgeschriebenen Leistungen vorgesehen.
   **** Nur, soweit der Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / ein
   Nachunternehmer Leistungen im Bereich der Annahme, Lagerung, Beprobung,
   Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial bzw. bituminösem
   Straßenaufbruch erbringt.
   Bekanntmachungs-ID: CXPTYRMDH6J
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung
   Köln
   Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
   § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/11/2021
References
   6. mailto:evl@evl-gmbh.de?subject=TED
   7. http://www.evl-gmbh.de/
   8. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRMDH6J/documents
   9. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRMDH6J
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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