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Ausschreibung: Stadtplanung - DE-Berlin
Stadtplanung
Dokument Nr...: 604933-2021 (ID: 2021112609290660941)
Veröffentlicht: 26.11.2021
*
DE-Berlin: Stadtplanung
2021/S 230/2021 604933
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Postanschrift: PF 910240
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, SE FM
Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]zentraler-einkauf@ba-tk.berlin.de
Telefon: +49 30902974206
Fax: +49 30902974322
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/2/tenderId/149241
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://my.vergabeplattform.berlin.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [11]https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungen des - der Gebietsbeauftragten 2022-2024 für das Fördergebiet
Baumschulenstr.- Köpenicker Landstraße
Referenznummer der Bekanntmachung: TK 22122021-0900
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Gebiet "Baumschulenstraße - Köpenicker Landstraße" soll mit Mitteln
des Städtebauförderprogramms "Lebendige Zentren und Quartiere" (ehem.:
Aktive Zentren) wieder attraktiver, lebendiger und lebenswerter
werden. Zur Unterstützung der Verwaltung sind die Leistungen des/r
Gebietsbeauftragten notwendig. Er/sie soll das Land Berlin während der
Programmlaufzeit (2022-2024) bei der Projektabwicklung und Durchführung
des Programms unterstützen, die Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung
organisieren, sowie die Projektsteuerung für
die Einzelmaßnahmen durchführen.
Die Gebietskulisse umfasst das Ortsteilzentrum Baumschulenweg mit den
umgebenden Wohnquartieren sowie die Siedlungsbereiche östlich und
westlich der Köpenicker Landstraße im Ortsteil Plänterwald.
Grundlage des Fördermitteleinsatzes sowie zentrales Planungs- und
Steuerungsinstrument für die Verwaltung bildet das Integrierte
städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das Fördergebiet.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 378 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das vom Senat Berlin in Abstimmung mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick
beschlossene Fördergebiet "Baumschulenstraße - Köpenicker Landstraße"
im Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren und Quartiere"
(Senatsbeschluss vom 25.6.2019) soll in seinen Funktionen insgesamt
gestärkt und weiterentwickelt werden.
Handlungsbedarfe bestehen in der Stabilisierung und Stärkung des
Ortsteilzentrums Baumschulenweg als auch der Siedlungsbereiche in
Plänterwald. Neben der Geschäftsstraße Baumschulenstraße stehen im
gesamten Fördergebiet die Versorgung mit Gemeinbedarfseinrichtungen,
der Verkehr und ergänzender Wohnungsneubau, Plätze und Grünflächen und
deren sinnvolle Vernetzung, Grünverbindungen sowie Klimaschutz und
Klimaanpassung im Fokus.
Grundlage des Fördermitteleinsatzes sowie zentrales Planungs- und
Steuerungsinstrument für die Verwaltung bildet das "Integrierte
städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das Fördergebiet
Baumschulenstraße - Köpenicker Landstraße im Bezirk Treptow-Köpenick",
das in der 2. Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt werden kann.
Folgende Aufgabenfelder sind zu bearbeiten (im Einzelnen s.a. Anlage 1
zum Programmleitfaden):
1. Allgemeine Aufgaben zur Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
(Weiterentwicklung/Konkretisierung des integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzepts; Kosten- und Finanzierungsübersicht; Abwicklung
des Förderverfahrens);
2. Projektentwicklung und -umsetzung (Mitwirkung bei der Vorbereitung
und Durchführung von Projekten, Unterstützung der Fachämter und
sonstiger Fördernehmer);
3. Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation, Vernetzung (Gebiets- und
maßnahmenbezogene Öffentlichkeitsarbeit; Programmbezogene
Öffentlichkeitsarbeit; Beteiligungsstruktur; Aufbau von
Vernetzungsstrukturen und strategischer Partnerschaften);
4. Koordination/Prozesssteuerung (Jährlicher Arbeitsplan, Abstimmungs-
und Steuerungsrunden,
Berichterstattung gegenüber Dritten);
5. Monitoring und Evaluation;
6. Besondere Leistungen (Rechtsvorgänge und Genehmigungsverfahren;
Unterstützung bei der Information und Beratung von Eigentümern).
Der/die Gebietsbeauftragte soll eine Geschäftsstelle vor Ort betreiben,
in der dann auch das
Geschäftsstraßenmanagement ansässig ist. Das Geschäftsstraßenmanagement
wird separat vergeben; es wird aber eine enge Abstimmung zwischen
dem/der Gebietsbeauftragten und dem Geschäftsstraßenmanagement
erforderlich.
Das Auftragsvolumen für den/die Gebietsbeauftragte/n beträgt
entsprechend Finanzierungszusage der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen 450.000 EUR brutto für die Laufzeit
2022-2024, d.h. rd. 150.000 EUR brutto/Jahr (inkl. Sachkosten). Die
Laufzeit kann verlängert werden.
Die Finanzierung des/r Gebietsbeauftragten erfolgt über das
Förderprogramm aus Mitteln des Landes Berlin und des Bundes gemäß der
jeweils geltenden Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von
Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art. 104b des Grundgesetzes
zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung). Die
Verwaltungsvereinbarungen werden jährlich abgeschlossen. Es liegt eine
Finanzierungszusage bis einschließlich 2024 vor.
Die Projektbearbeiter/innen sollen für den gesamten Leistungszeitraum
zur Verfügung stehen, damit in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
und den anderen Beteiligten eine kontinuierliche Entwicklung
gewährleistet ist.
Folgende Unterlagen sind im Internet abrufbar (s. Ziff. I.3):
Programmleitfaden Lebendige Zentren und Quartiere Stand 02/2021;
Vertragsentwurf inkl. Anlage Gebietskarte.
Grundlagen und Arbeitshilfen, u.a. der Programmleitfaden, stehen auf
der Webseite der zuständigen Senatsverwaltung zum Download zur
Verfügung
([12]https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme
/lebendige_zentren/de/service/index.shtml)
Eine Kenntnis ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 02/2022; 2. Bearbeitung:
2022-2024 mit Option auf Verlängerung (s.a. Ziff. II.2.7 und II.2.11).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzkonzept (nach näherer Maßgabe
der Vergabeunterlagen [Hyperlink siehe I.3], hier: Dokument
Zuschlagskriterien / Gewichtung: 33,96
Qualitätskriterium - Name: Strukturelle Herangehensweise (siehe oben) /
Gewichtung: 15,09
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise / Konzept für konkrete
Projektabwicklung (siehe oben) / Gewichtung: 30,19
Preis - Gewichtung: 20,75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 378 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann verlängert werden (s.a. Ziff. II.2.4 und II.2.11),
wenn zwischen Bund und Land Berlin jährlich eine
Verwaltungsvereinbarung zum Programm geschlossen wird und wenn das Land
Berlin in den einzelnen Haushaltsjahren die Landesmittel als
Kofinanzierung des Förderprogramms bereitstellt.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und
der vollständig ausgefüllte
Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(2) Die Beschränkung der Zahl der Bewerber/innen, die zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt auf Grundlage der zum
Nachweis der Eignung gemachten Angaben, vorgelegten Erklärungen und
Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximal
erreichbare Punktzahl beträgt 405 Punkte (Finanzielle und
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 24,69 %; Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit: 75,31 %).
Wertung im Einzelnen (max. Punktzahl bei): 1.1 Nettogesamtumsatz im
Mittel der letzten drei
Geschäftsjahre: größer/gleich 0,5 Mio. netto; 1.2 Nettojahresumsatz
für vgl. Dienstleistungen:
größer/gleich 0,4 Mio. netto; 2.1.1 Anzahl Mitarbeiter mit
Studienabschluss in der Fachrichtungen Stadtplanung und/oder
Geografie/Architektur/ Sozialwissenschaften oder vergleichbar insgesamt
im Mittel der letzten 3 Jahre (2020, 2019, 2018): größer/gleich 5;
2.1.2 Anzahl Mitarbeiter mit Studienabschluss in der Fachrichtungen
Stadtplanung und/oder Geografie/Architektur/ Sozialwissenschaften oder
vergleichbar mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Mittel der
letzten 3 Jahre (2020, 2019, 2018): größer/gleich 3; 2.2.1-2.2.2
Referenzprojekte übergeordnet: 2.2.1 Beauftragte
Aufgabenbereiche/Leistungen: 6
Bereiche; 2.2.2 Handlungsbedarfe /Unterziele für Gebietsentwicklung: 8
Bereiche; 2.2.3-2.2.10
Zusätzliche Angaben - je Leistung/Projektmerkmal geht max. ein
Referenzprojekt positiv in die
Wertung ein: 2.2.3 Umsetzung von Fördermitteln (Fördermittelmanagement,
Fördermittelverwaltung, Förderprogrammcontrolling und ähnliches); 2.2.4
Gründung nachhaltiger Kooperationsstrukturen; 2.2.5 Leitung und Betrieb
eines Stadtteilbüros mit Vor-Ort-Präsenz; 2.2.6 Aktivierung der
Öffentlichkeit zur Mitwirkung am Stadterneuerungsprozess; 2.2.7
Mitwirkung an Kampagnen und Wettbewerben zur Imagebildung und -pflege;
2.2.8 Durchführung von Beratungsangeboten zu Förderprogrammen; 2.2.9
Durchführung von Beratungsangeboten zu Verfügungsfonds; 2.2.10
aufsuchende Ansprache von Eigentümer/innen zur Mitwirkung bei der
Gebietsentwicklung.
Die detaillierten Angaben zur Bewertungsmatrix Stufe 1 können dem
Anhang zum Teilnahmeantrag entnommen werden (s. Vergabeunterlagen,
Dokument Teilnahmeantrag).
(3) Eine Beschränkung der Zahl der Bewerber/innen, die zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt nur, wenn mehr als fünf
Bewerber/innen die Mindestanforderungen erfüllen. In diesem Fall ist
die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
(1) Die Beauftragung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Fördermittel
zur Verfügung gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung
besteht nicht. Vorbehaltlich Zurverfügungstellung der in Jahresscheiben
zur Verfügung stehenden Mittel/Abschluss der jährlichen
Verwaltungsvereinbarungen erfolgt eine Beauftragung für die Jahre 2022
bis 2024.
(2) Optional kann eine Vertragsverlängerung erfolgen (s.a. Ziff.
II.2.7).
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Grundlagen der Beauftragung /Auftragsbearbeitung: Programmleitfaden,
ISEK, Zuwendungsbescheid.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen
Vertragsbedingungen AVB.
In der 2. Stufe des Verfahrens werden den zur Teilnahme an Stufe 2
ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt,
insb. Formblatt für Honorarangebote und ISEK für das
Bearbeitungsgebiet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin
bei Bewerbergemeinschaften von
allen Mitgliedern sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe
oder unvollständiger Abgabe mit der
Bewerbung auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der
Bewerbende ausgeschlossen:
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
a) Soweit zutreffend: Vorlage eines Auszugs aus dem Berufsregister,
gegebenenfalls Handelsregister oder
einem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers/der
Bewerberin sowie Eigenerklärung
(Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers/der Bewerberin, dass der Auszug
den aktuellen Eintragungsstand
wiedergibt.
b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2), dass er im Auftragsfall die
Versicherung gemäß Ziff. III.1.2 für
die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§123 und §124 vorliegen (Eigenerklärung zur Eignung - Formular Wirt-124
EU).
d) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 3) zu wirtschaftlichen
Verknüpfungen.
e) Beruft sich der Bewerber/die Bewerberin beziehungsweise die
Bewerbergemeinschaft zur Begründung
seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, sind die
betreffenden Eignungsverleiher
zu benennen (Teilnahmeantrag Punkt 1), die Verpflichtungserklärungen
der betreffenden
Eignungsverleiher nach §47 (1) VgV (Formular Wirt-236) sowie
Erklärungen gemäß §§123 und 124 GWB
über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe (Formular Wirt-124
EU) für die betreffenden
Eignungsverleiher vorzulegen. Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer
geforderten Erklärungen und
Nachweise für Eignungsverleiher erst auf Verlangen des Auftraggebers
vorzulegen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine
bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
(Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für
die Abgabe einer Bewerbung
abzurufenden Formblattes (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft
Formular Wirt-238) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der/die für die
Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter/in bezeichnet ist,
- mit einer Erklärung, dass der/die bevollmächtigte Vertreter/in die
Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner/innen
haften.
Mehrfachbeteiligungen, dass heißt parallele Beteiligung als
Einzelbieter/in und gleichzeitig als Gesellschafter
einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter/in und gleichzeitig als
Unterauftragnehmer/in eines Bieters / einer
Bieterin beziehungsweise einer Bietergemeinschaft, führen - wegen der
damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs - zum
Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen,
dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
(3) Weder der/die Bieter/in noch eventuelle Eignungsverleiher dürfen
einen Eintrag im Korruptionsregister haben.
Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die
entsprechende Erklärung ist vom Bieter/ der
Bieterin im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 in
Verbindung mit § 6 (3) bis (6) des Berliner
Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der
verantwortlich handelnden Personen
(Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter/in) zu benennen sowie die
Zustimmung dieser Personen zur
Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber
einzuholen. Ohne Einwilligung und
Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Umsatz: Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz in den letzten
drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) sowie zum Netto-Jahresumsatz für
Leistungen im Bereich
Prozessbegleitung im Zusammenhang mit Städtebauförderprogrammen
(soziale Stadt, Stadtumbau, "Lebendige
Zentren und Quartiere" und vergleichbares) und/oder im Zusammenhang mit
Sanierungsgebieten,
städtebaulichen Entwicklungsgebieten und vergleichbares (2018, 2019,
2020).
Im Falle der Eignungsleihe für die Umsatzanforderungen darf der Umsatz
des Eignungsverleihers nur
entsprechend seines/ihres Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden,
wenn der Eignungsverleiher diesen
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat [Ziff. III.1.1,
Unterpunkt (1), (e), sind zu beachten].
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten: Der/die Auftragnehmer/in hat im
Auftragsfall eine
Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen und für die gesamte Dauer
des
Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im
Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich
(Teilnahmeantrag Pkt. 2).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu
oben genannten Bedingungen nachzuweisen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 2. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind.
1,0 Mio. EUR je Schadensfall für
Personenschäden sowie 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Abschnitt 3.2) der Anzahl
(Vollzeitäquivalent) der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018)
jahresdurchschnittlich beschäftigten
festangestellten Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss in der
Fachrichtungen Stadtplanung und/oder
Geografie/Architektur/Sozialwissenschaften oder vergleichbar insgesamt
sowie mit Berufserfahrung
größer/gleich 5 Jahre.
Im Falle der Eignungsleihe für die Kapazitätsanforderungen können nur
die Mitarbeiter/innen des
Eignungsverleihers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden
Leistungsanteil eingesetzt
wurden.
(2) Darstellung (Teilnahmeantrag Punkt 1), welche Leistungen mit dem
eigenen Büro und welche
gegebenenfalls durch einen Eignungsverleiher erbracht werden sowie
deren Benennung.
(3) Für das in Ziffer II.1.4 und II.2.4 aufgeführte Leistungsbild sind
aus einer Referenzliste (Teilnahmeantrag
Pkt. 5.1) genau 2 mit der Aufgabe vergleichbare Referenzprojekte
(Leistungen im Bereich
Prozessbegleitung im Zusammenhang mit Städtebauförderprogrammen
[Soziale Stadt, Stadtumbau,
Lebendige Zentren und Quartiere und vergleichbar] und/oder im
Zusammenhang mit Sanierungsgebieten,
städtebaulichen Entwicklungsgebieten und vergleichbar) detailliert
vorzustellen (Teilnahmeantrag
Abschnitt 5.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden. Nicht
wertungsfähig sind Projekte der
Dorferneuerung bzw. der Begleitung von Maßnahmen im ländlichen Raum
oder die reine Erstellung von
Konzepten (z. B. ISEK).
Für die Wertungsfähigkeit müssen jeweils folgende Unterangaben
vollständig getätigt werden:
- Bezeichnung und Ort/Land der Maßnahme;
- Auftraggeber/in (Name/Kontaktdaten; der Bauherr behält sich vor,
Erkundigungen einzuholen);
- Auftragnehmer/in;
- Leistungen im Bereich Prozessbegleitung im Zusammenhang mit
Städtebauförderprogrammen und/oder
Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsgebieten und
vergleichbar erbracht;
- Laufzeit des Vertrages mind. 2 Jahre;
- Datum Abschluss der Leistungen;
- bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Beauftragte Leistungen
werden seit mind. 2 Jahren erbracht
(Bearbeitung seit mind. 11/2019);
- Beauftragte Aufgabenbereiche/Leistungen (Allgemeine Aufgaben zur
Umsetzung der städtebaulichen
Gesamtmaßnahme; Projektentwicklung und -umsetzung;
Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation, Vernetzung;
Koordination / Prozesssteuerung; Monitoring und/oder Evaluation;
Besondere Leistungen);
- Handlungsbedarfe / Unterziele für die Gebietsentwicklung (Entwicklung
und Aufwertung
Wohnraumversorgung; Entwicklung und Aufwertung soziale und kulturelle
Infrastruktur; Entwicklung und
Aufwertung lokale Wirtschaft; Entwicklung Verkehr/ Mobilität;
Entwicklung und Aufwertung Grün- und
Freiflächen; Entwicklung und Aufwertung des öffentlichen Raums;
Verbesserung der CO2-Bilanz und der
bioklimatischen Situation; Umsetzung einer partizipativen,
partnerschaftlich getragenen und
sozialorientierten Gebietsentwicklung).
Für die Bewertung der fachlichen Eignung können, sofern zutreffend,
außerdem zusätzliche Angaben zu
ausgewählten Leistungen/Projektmerkmalen in den genau 2
Referenzprojekten (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2)
erfolgen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit des
Teilnahmeantrags/der Referenzprojekte).
Es geht je Leistung/Projektmerkmal maximal ein Projekt in die Wertung
ein.
Die Referenzen müssen auf je maximal 2 DIN-A4-Seiten in Form von
Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen
weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage wird/werden die
Referenz/en nicht gewertet.
Die Angaben zu den Referenzprojekten (Teilnahmeantrag Pkt. 5) sind von
der Bewerbergemeinschaft
(inklusive Eignungsverleiher, sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese
Mindestanforderungen nicht erfüllen,
werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
1) Referenzprojekte: Mindestanforderungen, damit die Eignung zuerkannt
werden kann: Gewertet werden nur
Referenzprojekte (genau 2), welche die folgenden Bedingungen erfüllen:
1. Es wurden Leistungen im Bereich Prozessbegleitung im Zusammenhang
mit
Städtebauförderprogrammen (soziale Stadt, Stadtumbau, "Lebendige
Zentren und Quartiere" und
vergleichbar) und/oder im Zusammenhang mit Sanierungsgebieten,
städtebaulichen
Entwicklungsgebieten und vergleichbar erbracht;
2. Laufzeit des Vertrages mind. 2 Jahre und Abschluss der Leistungen im
Zeitraum 11/2015 bis 10/2021;
3. Alternativ bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: die Leistungen
müssen seit mind. 2 Jahren
erbracht werden (Bearbeitung ab 11/2019).
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
(1) Erfüllung der im Vertrag/in den Anlagen zum Vertrag beschriebenen
Vorgaben.
(2) Finanzierungszusage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen, AV Stadterneuerung 05/2014,
Programmleitfaden Lebendige Zentren und Quartiere (02/2021).
(3) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(4) Gesetze/Verordnungen/Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin
sowie ergänzende Vorschriften und
Regeln; Rundschreiben (einsehbar unter
[13]www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben);
Anforderungen
nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
(5) Im Falle der Einladung zur Verhandlung vorzulegende Erklärungen:
siehe Ziff. II.2.11.
(6) Der/die Bewerber/in darf bei Vertragsausführung nur Personen
einsetzen, die eine Erklärung gem. §1
Verpflichtungsgesetz abgeben.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/12/2021
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
(1) Die insb. in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und
Angaben werden i. R. der zu verwendenden
Formblätter (Teilnahmeantrag [interaktive PDF-Datei] sowie
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Formular Wirt-124 EU), sowie - sofern zutreffend
Bewerbergemeinschaftserklärung
(Wirt-238), Erklärungen für Eignungsverleiher [Wirt-236) präzisiert und
abgefordert und sind nicht separat zu
erklären/abzugeben.
Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen. Eine
Unterschrift ist bei elektronischer
Bewerbung nicht erforderlich, der Name des/r Erklärenden/der
bevollmächtigten Person sowie der Name des
Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer
Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das
sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein
Teilnahmeantrag zugelassen.
Der/die bevollmächtigte Vertreter/in füllt den Teilnahmeantrag aus.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch auf der Vergabeplattform
Berlin bis zur
in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der/die
Bewerber/in bzw. die Bewerbergemeinschaft
zwingend ausgeschlossen.
Die Nichtvorlage bzw. Vorlage nicht vollständiger Unterlagen,
Erklärungen und Nachweise auch auf
Nachforderung gem. VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom
weiteren Verfahren zur Folge. Eine
Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang
der Liste in Pkt. 5.1 des
Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf
Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Sofern der/die Bewerber/in eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung einreichen möchte, muss er/sie
sicherstellen, dass die EEE sämtl. zuvor genannten
Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss
nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen
vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(3) Bewerber/innen sind verpflichtet, sich eigenständig die
Informationen dort zu verschaffen.
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so
rechtzeitig eingehen, dass der
Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzl.
Auskünfte erteilen kann (VgV § 20 [3],
Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Vergabeplattform
(s. Ziff. I.3). Deshalb wird gemäß § 9 Abs. 3 VgV von jedem Unternehmen
die Angabe einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer
elektronischen Adresse verlangt (Registrierung)
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5: Angebotsinhalte zu nichtpreislichen
bewertungsrelevanten Angebotsbestandteilen
werden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung
relevanten Angebotsbestandteile sind einmalig mit
dem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage unter
Berücksichtigung einer vorgesehenen
Präsentation bewertet (s.a. Hinweise Bewertungsmatrix).
Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3
oder 5 Punkte vergeben (s.
Vergabeunterlagen). Es können insg. max. 265 Pkt. erreicht werden.
Bewertung Honorarangebote: s. Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe
2.
(6) Der Auftraggeber beabsichtigt, i.R. der Verhandlung
(Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der
finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage
festzulegen.
(7) Mit Teilnahme am Vergabeverfahren erklärt sich der/die Bewerber/in
einverstanden, dass sämtliche, auch
personenbezogene, vom Bewerber/der Bewerberin zur Verfügung gestellte
Daten i.R. des Vergabeverfahrens
gespeichert und verarbeitet werden. Er/sie erklärt ferner, dass die
Zustimmung hierzu von den betreffenden
Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließl. für dieses
Vergabeverfahren verwendet (weitere Informationen
s. Kontaktstelle (Ziff. I.1)).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[15]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ve
rgabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz
1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht
missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Postanschrift: PF 910204
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
Telefon: +49 30902974206
Fax: +49 30902974322
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2021
References
6. mailto:zentraler-einkauf@ba-tk.berlin.de?subject=TED
7. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
8. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/149241
10. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
11. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
12. https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/lebendige_zentren/de/service/index.shtml
13. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben
14. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
15. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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