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Ausschreibung: Stadtplanung - DE-Berlin
Stadtplanung
Dokument Nr...: 604933-2021 (ID: 2021112609290660941)
Veröffentlicht: 26.11.2021
*
  DE-Berlin: Stadtplanung
   2021/S 230/2021 604933
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
   Postanschrift: PF 910240
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 12414
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, SE FM
   Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]zentraler-einkauf@ba-tk.berlin.de
   Telefon: +49 30902974206
   Fax: +49 30902974322
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
   /platformId/2/tenderId/149241
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [11]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungen des - der Gebietsbeauftragten 2022-2024 für das Fördergebiet
   Baumschulenstr.- Köpenicker Landstraße
   Referenznummer der Bekanntmachung: TK 22122021-0900
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71410000 Stadtplanung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Gebiet "Baumschulenstraße - Köpenicker Landstraße" soll mit Mitteln
   des Städtebauförderprogramms "Lebendige Zentren und Quartiere" (ehem.:
   Aktive Zentren) wieder attraktiver, lebendiger und lebenswerter
   werden. Zur Unterstützung der Verwaltung sind die Leistungen des/r
   Gebietsbeauftragten notwendig. Er/sie soll das Land Berlin während der
   Programmlaufzeit (2022-2024) bei der Projektabwicklung und Durchführung
   des Programms unterstützen, die Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung
   organisieren, sowie die Projektsteuerung für
   die Einzelmaßnahmen durchführen.
   Die Gebietskulisse umfasst das Ortsteilzentrum Baumschulenweg mit den
   umgebenden Wohnquartieren sowie die Siedlungsbereiche östlich und
   westlich der Köpenicker Landstraße im Ortsteil Plänterwald.
   Grundlage des Fördermitteleinsatzes sowie zentrales Planungs- und
   Steuerungsinstrument für die Verwaltung bildet das Integrierte
   städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das Fördergebiet.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 378 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das vom Senat Berlin in Abstimmung mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick
   beschlossene Fördergebiet "Baumschulenstraße - Köpenicker Landstraße"
   im Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren und Quartiere"
   (Senatsbeschluss vom 25.6.2019) soll in seinen Funktionen insgesamt
   gestärkt und weiterentwickelt werden.
   Handlungsbedarfe bestehen in der Stabilisierung und Stärkung des
   Ortsteilzentrums Baumschulenweg als auch der Siedlungsbereiche in
   Plänterwald. Neben der Geschäftsstraße Baumschulenstraße stehen im
   gesamten Fördergebiet die Versorgung mit Gemeinbedarfseinrichtungen,
   der Verkehr und ergänzender Wohnungsneubau, Plätze und Grünflächen und
   deren sinnvolle Vernetzung, Grünverbindungen sowie Klimaschutz und
   Klimaanpassung im Fokus.
   Grundlage des Fördermitteleinsatzes sowie zentrales Planungs- und
   Steuerungsinstrument für die Verwaltung bildet das "Integrierte
   städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das Fördergebiet
   Baumschulenstraße - Köpenicker Landstraße im Bezirk Treptow-Köpenick",
   das in der 2. Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt werden kann.
   Folgende Aufgabenfelder sind zu bearbeiten (im Einzelnen s.a. Anlage 1
   zum Programmleitfaden):
   1. Allgemeine Aufgaben zur Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
   (Weiterentwicklung/Konkretisierung des integrierten städtebaulichen
   Entwicklungskonzepts; Kosten- und Finanzierungsübersicht; Abwicklung
   des Förderverfahrens);
   2. Projektentwicklung und -umsetzung (Mitwirkung bei der Vorbereitung
   und Durchführung von Projekten, Unterstützung der Fachämter und
   sonstiger Fördernehmer);
   3. Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation, Vernetzung (Gebiets- und
   maßnahmenbezogene Öffentlichkeitsarbeit; Programmbezogene
   Öffentlichkeitsarbeit; Beteiligungsstruktur; Aufbau von
   Vernetzungsstrukturen und strategischer Partnerschaften);
   4. Koordination/Prozesssteuerung (Jährlicher Arbeitsplan, Abstimmungs-
   und Steuerungsrunden,
   Berichterstattung gegenüber Dritten);
   5. Monitoring und Evaluation;
   6. Besondere Leistungen (Rechtsvorgänge und Genehmigungsverfahren;
   Unterstützung bei der Information und Beratung von Eigentümern).
   Der/die Gebietsbeauftragte soll eine Geschäftsstelle vor Ort betreiben,
   in der dann auch das
   Geschäftsstraßenmanagement ansässig ist. Das Geschäftsstraßenmanagement
   wird separat vergeben; es wird aber eine enge Abstimmung zwischen
   dem/der Gebietsbeauftragten und dem Geschäftsstraßenmanagement
   erforderlich.
   Das Auftragsvolumen für den/die Gebietsbeauftragte/n beträgt
   entsprechend Finanzierungszusage der Senatsverwaltung für
   Stadtentwicklung und Wohnen 450.000 EUR brutto für die Laufzeit
   2022-2024, d.h. rd. 150.000 EUR brutto/Jahr (inkl. Sachkosten). Die
   Laufzeit kann verlängert werden.
   Die Finanzierung des/r Gebietsbeauftragten erfolgt über das
   Förderprogramm aus Mitteln des Landes Berlin und des Bundes gemäß der
   jeweils geltenden Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von
   Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art. 104b des Grundgesetzes
   zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung). Die
   Verwaltungsvereinbarungen werden jährlich abgeschlossen. Es liegt eine
   Finanzierungszusage bis einschließlich 2024 vor.
   Die Projektbearbeiter/innen sollen für den gesamten Leistungszeitraum
   zur Verfügung stehen, damit in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
   und den anderen Beteiligten eine kontinuierliche Entwicklung
   gewährleistet ist.
   Folgende Unterlagen sind im Internet abrufbar (s. Ziff. I.3):
   Programmleitfaden Lebendige Zentren und Quartiere Stand 02/2021;
   Vertragsentwurf inkl. Anlage Gebietskarte.
   Grundlagen und Arbeitshilfen, u.a. der Programmleitfaden, stehen auf
   der Webseite der zuständigen Senatsverwaltung zum Download zur
   Verfügung
   ([12]https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme
   /lebendige_zentren/de/service/index.shtml)
   Eine Kenntnis ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
   Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 02/2022; 2. Bearbeitung:
   2022-2024 mit Option auf Verlängerung (s.a. Ziff. II.2.7 und II.2.11).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzkonzept (nach näherer Maßgabe
   der Vergabeunterlagen [Hyperlink siehe I.3], hier: Dokument
   Zuschlagskriterien / Gewichtung: 33,96
   Qualitätskriterium - Name: Strukturelle Herangehensweise (siehe oben) /
   Gewichtung: 15,09
   Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise / Konzept für konkrete
   Projektabwicklung (siehe oben) / Gewichtung: 30,19
   Preis - Gewichtung: 20,75
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 378 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag kann verlängert werden (s.a. Ziff. II.2.4 und II.2.11),
   wenn zwischen Bund und Land Berlin jährlich eine
   Verwaltungsvereinbarung zum Programm geschlossen wird und wenn das Land
   Berlin in den einzelnen Haushaltsjahren die Landesmittel als
   Kofinanzierung des Förderprogramms bereitstellt.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und
   der vollständig ausgefüllte
   Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
   (2) Die Beschränkung der Zahl der Bewerber/innen, die zur
   Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt auf Grundlage der zum
   Nachweis der Eignung gemachten Angaben, vorgelegten Erklärungen und
   Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximal
   erreichbare Punktzahl beträgt 405 Punkte (Finanzielle und
   wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 24,69 %; Technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit: 75,31 %).
   Wertung im Einzelnen (max. Punktzahl bei): 1.1 Nettogesamtumsatz im
   Mittel der letzten drei
   Geschäftsjahre: größer/gleich 0,5 Mio.  netto; 1.2 Nettojahresumsatz
   für vgl. Dienstleistungen:
   größer/gleich 0,4 Mio.  netto; 2.1.1 Anzahl Mitarbeiter mit
   Studienabschluss in der Fachrichtungen Stadtplanung und/oder
   Geografie/Architektur/ Sozialwissenschaften oder vergleichbar insgesamt
   im Mittel der letzten 3 Jahre (2020, 2019, 2018): größer/gleich 5;
   2.1.2 Anzahl Mitarbeiter mit Studienabschluss in der Fachrichtungen
   Stadtplanung und/oder Geografie/Architektur/ Sozialwissenschaften oder
   vergleichbar mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Mittel der
   letzten 3 Jahre (2020, 2019, 2018): größer/gleich 3; 2.2.1-2.2.2
   Referenzprojekte übergeordnet: 2.2.1 Beauftragte
   Aufgabenbereiche/Leistungen: 6
   Bereiche; 2.2.2 Handlungsbedarfe /Unterziele für Gebietsentwicklung: 8
   Bereiche; 2.2.3-2.2.10
   Zusätzliche Angaben - je Leistung/Projektmerkmal geht max. ein
   Referenzprojekt positiv in die
   Wertung ein: 2.2.3 Umsetzung von Fördermitteln (Fördermittelmanagement,
   Fördermittelverwaltung, Förderprogrammcontrolling und ähnliches); 2.2.4
   Gründung nachhaltiger Kooperationsstrukturen; 2.2.5 Leitung und Betrieb
   eines Stadtteilbüros mit Vor-Ort-Präsenz; 2.2.6 Aktivierung der
   Öffentlichkeit zur Mitwirkung am Stadterneuerungsprozess; 2.2.7
   Mitwirkung an Kampagnen und Wettbewerben zur Imagebildung und -pflege;
   2.2.8 Durchführung von Beratungsangeboten zu Förderprogrammen; 2.2.9
   Durchführung von Beratungsangeboten zu Verfügungsfonds; 2.2.10
   aufsuchende Ansprache von Eigentümer/innen zur Mitwirkung bei der
   Gebietsentwicklung.
   Die detaillierten Angaben zur Bewertungsmatrix Stufe 1 können dem
   Anhang zum Teilnahmeantrag entnommen werden (s. Vergabeunterlagen,
   Dokument Teilnahmeantrag).
   (3) Eine Beschränkung der Zahl der Bewerber/innen, die zur
   Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt nur, wenn mehr als fünf
   Bewerber/innen die Mindestanforderungen erfüllen. In diesem Fall ist
   die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   (1) Die Beauftragung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Fördermittel
   zur Verfügung gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung
   besteht nicht. Vorbehaltlich Zurverfügungstellung der in Jahresscheiben
   zur Verfügung stehenden Mittel/Abschluss der jährlichen
   Verwaltungsvereinbarungen erfolgt eine Beauftragung für die Jahre 2022
   bis 2024.
   (2) Optional kann eine Vertragsverlängerung erfolgen (s.a. Ziff.
   II.2.7).
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Grundlagen der Beauftragung /Auftragsbearbeitung: Programmleitfaden,
   ISEK, Zuwendungsbescheid.
   Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen
   Vertragsbedingungen AVB.
   In der 2. Stufe des Verfahrens werden den zur Teilnahme an Stufe 2
   ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt,
   insb. Formblatt für Honorarangebote und ISEK für das
   Bearbeitungsgebiet.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin 
   bei Bewerbergemeinschaften von
   allen Mitgliedern  sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe
   oder unvollständiger Abgabe mit der
   Bewerbung  auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der
   Bewerbende ausgeschlossen:
   (1) Eigenerklärungen/Auflagen:
   a) Soweit zutreffend: Vorlage eines Auszugs aus dem Berufsregister,
   gegebenenfalls Handelsregister oder
   einem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers/der
   Bewerberin sowie Eigenerklärung
   (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers/der Bewerberin, dass der Auszug
   den aktuellen Eintragungsstand
   wiedergibt.
   b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2), dass er im Auftragsfall die
   Versicherung gemäß Ziff. III.1.2 für
   die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
   c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   §123 und §124 vorliegen (Eigenerklärung zur Eignung - Formular Wirt-124
   EU).
   d) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 3) zu wirtschaftlichen
   Verknüpfungen.
   e) Beruft sich der Bewerber/die Bewerberin beziehungsweise die
   Bewerbergemeinschaft zur Begründung
   seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, sind die
   betreffenden Eignungsverleiher
   zu benennen (Teilnahmeantrag Punkt 1), die Verpflichtungserklärungen
   der betreffenden
   Eignungsverleiher nach §47 (1) VgV (Formular Wirt-236) sowie
   Erklärungen gemäß §§123 und 124 GWB
   über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe (Formular Wirt-124
   EU) für die betreffenden
   Eignungsverleiher vorzulegen. Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer
   geforderten Erklärungen und
   Nachweise für Eignungsverleiher erst auf Verlangen des Auftraggebers
   vorzulegen.
   (2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine
   bestimmte Rechtsform anzunehmen.
   Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen
   Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für
   die Abgabe einer Bewerbung
   abzurufenden Formblattes (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft
   Formular Wirt-238) abzugeben,
   - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
   ist,
   - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der/die für die
   Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
   Vertreter/in bezeichnet ist,
   - mit einer Erklärung, dass der/die bevollmächtigte Vertreter/in die
   Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
   rechtsverbindlich vertritt,
   - in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner/innen
   haften.
   Mehrfachbeteiligungen, dass heißt parallele Beteiligung als
   Einzelbieter/in und gleichzeitig als Gesellschafter
   einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter/in und gleichzeitig als
   Unterauftragnehmer/in eines Bieters / einer
   Bieterin beziehungsweise einer Bietergemeinschaft, führen - wegen der
   damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs - zum
   Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen,
   dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
   (3) Weder der/die Bieter/in noch eventuelle Eignungsverleiher dürfen
   einen Eintrag im Korruptionsregister haben.
   Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die
   entsprechende Erklärung ist vom Bieter/ der
   Bieterin im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
   Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 in
   Verbindung mit § 6 (3) bis (6) des Berliner
   Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der
   verantwortlich handelnden Personen
   (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter/in) zu benennen sowie die
   Zustimmung dieser Personen zur
   Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber
   einzuholen. Ohne Einwilligung und
   Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Umsatz: Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz in den letzten
   drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) sowie zum Netto-Jahresumsatz für
   Leistungen im Bereich
   Prozessbegleitung im Zusammenhang mit Städtebauförderprogrammen
   (soziale Stadt, Stadtumbau, "Lebendige
   Zentren und Quartiere" und vergleichbares) und/oder im Zusammenhang mit
   Sanierungsgebieten,
   städtebaulichen Entwicklungsgebieten und vergleichbares (2018, 2019,
   2020).
   Im Falle der Eignungsleihe für die Umsatzanforderungen darf der Umsatz
   des Eignungsverleihers nur
   entsprechend seines/ihres Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden,
   wenn der Eignungsverleiher diesen
   Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat [Ziff. III.1.1,
   Unterpunkt (1), (e), sind zu beachten].
   (2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten: Der/die Auftragnehmer/in hat im
   Auftragsfall eine
   Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen und für die gesamte Dauer
   des
   Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im
   Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich
   (Teilnahmeantrag Pkt. 2).
   Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu
   oben genannten Bedingungen nachzuweisen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   zu 2. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind.
   1,0 Mio. EUR je Schadensfall für
   Personenschäden sowie 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Darstellung (Teilnahmeantrag Abschnitt 3.2) der Anzahl
   (Vollzeitäquivalent) der in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018)
   jahresdurchschnittlich beschäftigten
   festangestellten Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss in der
   Fachrichtungen Stadtplanung und/oder
   Geografie/Architektur/Sozialwissenschaften oder vergleichbar insgesamt
   sowie mit Berufserfahrung
   größer/gleich 5 Jahre.
   Im Falle der Eignungsleihe für die Kapazitätsanforderungen können nur
   die Mitarbeiter/innen des
   Eignungsverleihers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden
   Leistungsanteil eingesetzt
   wurden.
   (2) Darstellung (Teilnahmeantrag Punkt 1), welche Leistungen mit dem
   eigenen Büro und welche
   gegebenenfalls durch einen Eignungsverleiher erbracht werden sowie
   deren Benennung.
   (3) Für das in Ziffer II.1.4 und II.2.4 aufgeführte Leistungsbild sind
   aus einer Referenzliste (Teilnahmeantrag
   Pkt. 5.1) genau 2 mit der Aufgabe vergleichbare Referenzprojekte
   (Leistungen im Bereich
   Prozessbegleitung im Zusammenhang mit Städtebauförderprogrammen
   [Soziale Stadt, Stadtumbau,
   Lebendige Zentren und Quartiere und vergleichbar] und/oder im
   Zusammenhang mit Sanierungsgebieten,
   städtebaulichen Entwicklungsgebieten und vergleichbar) detailliert
   vorzustellen (Teilnahmeantrag
   Abschnitt 5.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden. Nicht
   wertungsfähig sind Projekte der
   Dorferneuerung bzw. der Begleitung von Maßnahmen im ländlichen Raum
   oder die reine Erstellung von
   Konzepten (z. B. ISEK).
   Für die Wertungsfähigkeit müssen jeweils folgende Unterangaben
   vollständig getätigt werden:
   - Bezeichnung und Ort/Land der Maßnahme;
   - Auftraggeber/in (Name/Kontaktdaten; der Bauherr behält sich vor,
   Erkundigungen einzuholen);
   - Auftragnehmer/in;
   - Leistungen im Bereich Prozessbegleitung im Zusammenhang mit
   Städtebauförderprogrammen und/oder
   Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsgebieten und
   vergleichbar erbracht;
   - Laufzeit des Vertrages mind. 2 Jahre;
   - Datum Abschluss der Leistungen;
   - bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Beauftragte Leistungen
   werden seit mind. 2 Jahren erbracht
   (Bearbeitung seit mind. 11/2019);
   - Beauftragte Aufgabenbereiche/Leistungen (Allgemeine Aufgaben zur
   Umsetzung der städtebaulichen
   Gesamtmaßnahme; Projektentwicklung und -umsetzung;
   Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation, Vernetzung;
   Koordination / Prozesssteuerung; Monitoring und/oder Evaluation;
   Besondere Leistungen);
   - Handlungsbedarfe / Unterziele für die Gebietsentwicklung (Entwicklung
   und Aufwertung
   Wohnraumversorgung; Entwicklung und Aufwertung soziale und kulturelle
   Infrastruktur; Entwicklung und
   Aufwertung lokale Wirtschaft; Entwicklung Verkehr/ Mobilität;
   Entwicklung und Aufwertung Grün- und
   Freiflächen; Entwicklung und Aufwertung des öffentlichen Raums;
   Verbesserung der CO2-Bilanz und der
   bioklimatischen Situation; Umsetzung einer partizipativen,
   partnerschaftlich getragenen und
   sozialorientierten Gebietsentwicklung).
   Für die Bewertung der fachlichen Eignung können, sofern zutreffend,
   außerdem zusätzliche Angaben zu
   ausgewählten Leistungen/Projektmerkmalen in den genau 2
   Referenzprojekten (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2)
   erfolgen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit des
   Teilnahmeantrags/der Referenzprojekte).
   Es geht je Leistung/Projektmerkmal maximal ein Projekt in die Wertung
   ein.
   Die Referenzen müssen auf je maximal 2 DIN-A4-Seiten in Form von
   Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen
   weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage wird/werden die
   Referenz/en nicht gewertet.
   Die Angaben zu den Referenzprojekten (Teilnahmeantrag Pkt. 5) sind von
   der Bewerbergemeinschaft
   (inklusive Eignungsverleiher, sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese
   Mindestanforderungen nicht erfüllen,
   werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
   1) Referenzprojekte: Mindestanforderungen, damit die Eignung zuerkannt
   werden kann: Gewertet werden nur
   Referenzprojekte (genau 2), welche die folgenden Bedingungen erfüllen:
   1. Es wurden Leistungen im Bereich Prozessbegleitung im Zusammenhang
   mit
   Städtebauförderprogrammen (soziale Stadt, Stadtumbau, "Lebendige
   Zentren und Quartiere" und
   vergleichbar) und/oder im Zusammenhang mit Sanierungsgebieten,
   städtebaulichen
   Entwicklungsgebieten und vergleichbar erbracht;
   2. Laufzeit des Vertrages mind. 2 Jahre und Abschluss der Leistungen im
   Zeitraum 11/2015 bis 10/2021;
   3. Alternativ bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: die Leistungen
   müssen seit mind. 2 Jahren
   erbracht werden (Bearbeitung ab 11/2019).
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   (1) Erfüllung der im Vertrag/in den Anlagen zum Vertrag beschriebenen
   Vorgaben.
   (2) Finanzierungszusage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
   Wohnen, AV Stadterneuerung 05/2014,
   Programmleitfaden Lebendige Zentren und Quartiere (02/2021).
   (3) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
   (4) Gesetze/Verordnungen/Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin
   sowie ergänzende Vorschriften und
   Regeln; Rundschreiben (einsehbar unter
   [13]www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben);
   Anforderungen
   nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
   (5) Im Falle der Einladung zur Verhandlung vorzulegende Erklärungen:
   siehe Ziff. II.2.11.
   (6) Der/die Bewerber/in darf bei Vertragsausführung nur Personen
   einsetzen, die eine Erklärung gem. §1
   Verpflichtungsgesetz abgeben.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/12/2021
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   (1) Die insb. in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und
   Angaben werden i. R. der zu verwendenden
   Formblätter (Teilnahmeantrag [interaktive PDF-Datei] sowie
   Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen (Formular Wirt-124 EU), sowie - sofern zutreffend 
   Bewerbergemeinschaftserklärung
   (Wirt-238), Erklärungen für Eignungsverleiher [Wirt-236) präzisiert und
   abgefordert und sind nicht separat zu
   erklären/abzugeben.
   Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen. Eine
   Unterschrift ist bei elektronischer
   Bewerbung nicht erforderlich, der Name des/r Erklärenden/der
   bevollmächtigten Person sowie der Name des
   Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer
   Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das
   sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein
   Teilnahmeantrag zugelassen.
   Der/die bevollmächtigte Vertreter/in füllt den Teilnahmeantrag aus.
   Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch auf der Vergabeplattform
   Berlin bis zur
   in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der/die
   Bewerber/in bzw. die Bewerbergemeinschaft
   zwingend ausgeschlossen.
   Die Nichtvorlage bzw. Vorlage nicht vollständiger Unterlagen,
   Erklärungen und Nachweise  auch auf
   Nachforderung gem. VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom
   weiteren Verfahren zur Folge. Eine
   Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang
   der Liste in Pkt. 5.1 des
   Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
   Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf
   Kostenerstattung besteht nicht.
   (2) Sofern der/die Bewerber/in eine Einheitliche Europäische
   Eigenerklärung einreichen möchte, muss er/sie
   sicherstellen, dass die EEE sämtl. zuvor genannten
   Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss
   nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen
   vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
   (3) Bewerber/innen sind verpflichtet, sich eigenständig die
   Informationen dort zu verschaffen.
   (4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so
   rechtzeitig eingehen, dass der
   Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzl.
   Auskünfte erteilen kann (VgV § 20 [3],
   Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Vergabeplattform
   (s. Ziff. I.3). Deshalb wird gemäß § 9 Abs. 3 VgV von jedem Unternehmen
   die Angabe einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer
   elektronischen Adresse verlangt (Registrierung)
   (5) Hinweis zu Ziff. II.2.5: Angebotsinhalte zu nichtpreislichen
   bewertungsrelevanten Angebotsbestandteilen
   werden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung
   relevanten Angebotsbestandteile sind einmalig mit
   dem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage unter
   Berücksichtigung einer vorgesehenen
   Präsentation bewertet (s.a. Hinweise Bewertungsmatrix).
   Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3
   oder 5 Punkte vergeben (s.
   Vergabeunterlagen). Es können insg. max. 265 Pkt. erreicht werden.
   Bewertung Honorarangebote: s. Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe
   2.
   (6) Der Auftraggeber beabsichtigt, i.R. der Verhandlung
   (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der
   finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage
   festzulegen.
   (7) Mit Teilnahme am Vergabeverfahren erklärt sich der/die Bewerber/in
   einverstanden, dass sämtliche, auch
   personenbezogene, vom Bewerber/der Bewerberin zur Verfügung gestellte
   Daten i.R. des Vergabeverfahrens
   gespeichert und verarbeitet werden. Er/sie erklärt ferner, dass die
   Zustimmung hierzu von den betreffenden
   Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließl. für dieses
   Vergabeverfahren verwendet (weitere Informationen
   s. Kontaktstelle (Ziff. I.1)).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [15]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ve
   rgabekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
   Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
   Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz
   1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
   Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
   Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht
   missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
   gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
   Postanschrift: PF 910204
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 12414
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 30902974206
   Fax: +49 30902974322
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/11/2021
References
   6. mailto:zentraler-einkauf@ba-tk.berlin.de?subject=TED
   7. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
   8. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
   9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/149241
  10. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
  11. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
  12. https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/lebendige_zentren/de/service/index.shtml
  13. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben
  14. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
  15. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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