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Ausschreibung: Zählerablesung - DE-Mainz
Zählerablesung
Dokument Nr...: 604844-2021 (ID: 2021112609281760751)
Veröffentlicht: 26.11.2021
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DE-Mainz: Zählerablesung
2021/S 230/2021 604844
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wohnbau Mainz GmbH
Postanschrift: Dr.-Martin-Luther-King-Weg 20
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Wohnbau Mainz GmbH
E-Mail: [6]vergabe@wohnbau-mainz.de
Telefon: +49 6131/807-0
Fax: +49 6131/807-7313
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.wohnbau-mainz.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E42963365
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E42963365
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Wohnungsbauunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wohnungsbau, Wohnungsverwaltung und
Wohnungsvermietung für kommunale Wohnungen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
V-31-2016-BM WOHA Messdienstleistungen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65500000 Zählerablesung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Wohnbau Mainz GmbH errichtet auf dem Gelände der ehemaligen
Peter-Jordan-Schule vier mehrgeschoßiges Wohngebäude mit Tiefgarage.
Das Wohngebäude verfügt über 4 Hauseingänge. Alle verfügen über vier
überirdische Geschosse. Die Gebäude sind über die Tiefgarage und das
Kellergeschoß miteinander verbunden .
Mit diesem Leistungsverzeichnis wird um Angebot für das Gewerk
Messdienstleistungen gebeten.
Es handelt sich hierbei um einen 10-Jahres Vertrag Beginn der
Einbauarbeiten von Zählern: 15.05.2022 Einde der Einbauarbeiten von
Zählern: 30.05.2022
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Wohnen am Hartenberg (Judensand 76) in 55122 Mainz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Bauherr beabsichtigt, die komplette Messdienstleistung zu vergeben.
Es ist geplant, diese Dienstleistung längerfristig zu vergeben.
Anzubieten sind die Leistungen für eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren.
Anzubieten ist der Kostenaufwand für ein Jahr.
Alle für den ordnungsgemäßen Mess- und Berechnungsdienst erforderlichen
notwendigen Daten und Abrechnungen der Versorgungsunternehmen werden
durch den Bauherren dem AN zur Verfügung gestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Ausschreibung die
Novellierung der Heizkostenverordnung zum Stillstand gekommen ist.
Daher muss damit gerechnet werden, dass die Verordnung ab dem
01.01.2022 in Kraft treten kann. Dies ist bei der Kalkulation zu
berücksichtigen.
In den Angebotspreis sind alle erforderlichen Leistungen
einzukalkulieren.
Insbesondere sind dies:
- Lieferung, Montage, Programmierung, Wartung und Eichung der Mess- und
Erfassungsgeräte
- sowie die Anzeigepflicht beim zuständigen Eichamt nach dem Mess- und
Eichgesetz (MessEG)
- Miete alternativ Mietkauf aller notwendigen Mess- und
Erfassungsgeräte einschließlich dergegebenenfalls erforderlichen
Zwischen- und Distanzringe bei der Meßkapselmontage in die vorhandenen
Montageblöcke 2" koaxial Universalgewinde -
Technische Dokumentation - Qualitätssicherung (Überprüfung der
Messausstattung- Aufnahme der Objektdaten und allgemeinen
Liegenschaftsdaten
- Aufnahme der Heizungs- und Sanitäranlage mit den technisch
erforderlichen Daten und Messgruppen - der jährlichen
Disposition der Hauptablesung (Terminplanung, Ableseeinsatzplanung,
etc.) - monatliche Verbrauchsinformation gemäß neuer
Heizkostenverordnung ab dem 01.01.2022
- Rückübertragung der Ablesewerte in die Abrechnungssysteme
- Zwischen- und Endablesung
- technischer Kundendienst zur Bearbeitung von Zählertausch,
Reparaturaufträge oder Erfassung von geänderten oder neuen
Heizkörpern bzw. Sanitärverbrauchern - Plausibilitätsprüfung von
Kundendaten
- Erstellung von Heizungs- und Trinkwasserabrechnungen
- separate Ausgabe der Abrechnung für Wärme und Wasser an den
Hauseigentümer bzw. Verwalter gegliedert in
Gesamtabrechnung und Einzelabrechnung - Aufbau und Form der
Einzelabrechnungen geeignet zur Weiterleitung an den Wohnungsnutzer
bzw. -eigentümer - Die Abrechnung muss in der sog. integrierten
Abrechnung erfolgen.
Unser ERPS-System ist WODIS sigma 11 von Aareon.
- Dem Angebot ist ein Musterblatt zur Ausgabe der Abrechnungswerte und
ein Mustervertrag beizulegen.
- Das z. Zt. gültige Mess- und Eichgesetz (MessEG), sowie die Mess- und
Eichverordnung (MessEV) sind einzuhalten
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das LTTG ist einzuhalten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Eigenerklärung des Bieters, dass für die Ausführung der Leistungen
erforderliche Beschäftigte zur Verfügung stehen.
2) Eigenerklärungen des Bieters, dass das Unternehmen nicht wegen einer
der in § 123 Abs. 1-10 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist und
dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die vorstehend genannten Anforderungen sind Mindeststandards
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern,
Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben 2) Bestätigung des
Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung besteht.
Sollte beim Bewerber noch keine Haftpflichtversicherung mit
ausreichender Deckung bestehen, ist eine verbindliche Erklärung eines
Versicherers vorzulegen, in der sich dieser verpflichtet, mit dem
Bewerber im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Geforderte Eignungsnachweise (§§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in
Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen
ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die vorstehend genannten Anforderungen sind Mindeststandards.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar
sind.
Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: werden für
wesentliche Hauptleistungen Nachunternehmer eingesetzt, ist die Eignung
auch für diese nachzuweisen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die vorstehend genannten Anforderungen sind Mindeststandards.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/12/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/02/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/12/2021
Ortszeit: 10:00
Ort:
Wohnbau Mainz GmbH, Hauptverwaltung
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Mitarbeiter der Vergabestelle der Wohnbau Mainz GmbH
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Sollten während des Verfahrens Fragen von Bietern entstehen, können Sie
diese bis zum 17.12.2021 um 10:00 Uhr stellen.
Die Kommunikation hierzu läuft nur über die Vergabeplattform von
Subreport.
Die für Sie notwendigen Unterlagen haben wir ins Internet eingestellt.
Unter der Adresse [10]https://www.subreport.de/E42963365 stehen Ihnen
die Unterlagen zum Download bereit.
Um die Unterlagen herunterladen und an der Bieterkommunikation
teilnehmen zu können, müssen Sie bei subreport ELViS registriert sein.
Die Registrierung auf der Vergabeplattform genau wie die Nutzung der
Plattform ist kostenlos und wird auf einer gesicherten Internetseite
(ersichtlich im Adressenfeld als "https") abgefragt.
Hilfe beim Download und/oder bei der elektronischen Angebotsabgabe
erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Felix Hinske (subreport) unter der
Telefonnummer 0221/98 578-38.
Rügefristen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind. nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt GWB.
Bei Vertragsabschluss gelten die Datenschutzbestimmungen der Wohnbau
Mainz GmbH. Diese finden Sie unter folgendem Link:
[11]https://www.wohnbau-mainz.de/datenschutz/.
Sollten Sie Fragen haben können Sie sich gerne an unseren
Datenschutzbeauftragten wenden, diesen erreichen Sie unter
[12]datenschutz@wohnbau-mainz.de .
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [13]Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: [14]https://mwvlw.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls
unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird
auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird das für den Auftraggeber
zuständige Gericht vereinbart.
Aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen erkennbare
Vergabeverstöße müssen unverzüglich gerügt werden. Ein
Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach ablehnender Antwort
auf eine Rüge zu stellen (§ 107 Abs. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [15]Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: [16]https://mwvlw.rlp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2021
References
6. mailto:vergabe@wohnbau-mainz.de?subject=TED
7. http://www.wohnbau-mainz.de/
8. https://www.subreport.de/E42963365
9. https://www.subreport.de/E42963365
10. https://www.subreport.de/E42963365
11. https://www.wohnbau-mainz.de/datenschutz/
12. mailto:datenschutz@wohnbau-mainz.de?subject=TED
13. mailto:Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
14. https://mwvlw.rlp.de/
15. mailto:Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
16. https://mwvlw.rlp.de/
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