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Ausschreibung: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse - DE-Hamburg
Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Stadtplanung
Dokument Nr...: 604750-2021 (ID: 2021112609280160685)
Veröffentlicht: 26.11.2021
*
DE-Hamburg: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
2021/S 230/2021 604750
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wisotzky, Cornelia
E-Mail: [6]ausschreibungen@fb.hamburg.de
Telefon: +49 40428231386
Fax: +49 40427310686
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://hamburg.de/fb/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/de
eplink/subproject/17283c89-858b-49ca-88d4-4520ac81e886
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/de
eplink/subproject/17283c89-858b-49ca-88d4-4520ac81e886
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vorbereitende Untersuchungen Harburg für eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Absatz 4 Baugesetzbuch (VU Harburg)
Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021002257
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) Behörde für Stadtentwicklung
und Wohnen - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines
Vertrages über die vorbereitenden Untersuchungen für eine
städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch für
das Gebiet Östlicher Binnenhafen und Anknüpfung an die Innenstadt im
Bezirk Hamburg-Harburg (Vorbereitende Untersuchungen Harburg).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71410000 Stadtplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Stadtentwicklung
und Wohnen, Abteilung Bodenordnung - als Auftraggeberin (AG)
beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung
vorbereitender Untersuchungen für eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 4 BauGB auf einer Fläche von etwa
45 ha im Bereich des östlichen Binnenhafens und in den nördlichen
Bereichen der Innenstadt Schippsee-Quartier in Harburg (VU
Harburg).
Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen sollen
Beurteilungsunterlagen darüber gewonnen werden, ob die Voraussetzungen
für die förmliche Festlegung des Untersuchungsgebiets als
städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 Abs. 3 BauGB erfüllt
sind. Zweck der vorbereitenden Untersuchungen ist es, Aufschluss zu
insbesondere folgenden Fragestellungen zu erhalten:
Notwendigkeit der Entwicklung des Gebiets, sowie die anzustrebenden
allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der
Entwicklung im Allgemeinen,
Erforderlichkeit des besonderen entwicklungsrechtlichen
Instrumentariums,
Gemeinwohlerfordernis der Maßnahme,
Besondere Bedeutung des Gebiets für die örtliche oder überörtliche
Entwicklung,
Erkundung der Mitwirkungs- und Verkaufsbereitschaft der
Grundstückseigentümer,
Nachweis des öffentlichen Interesses an einer zügigen Durchführung
der Maßnahme.
Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen wird außerdem ein
städtebaulich-freiraumplanerischer Rahmenplan durch einen anderen
Auftragnehmer erarbeitet.
Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
Allgemein
- Erstellung eines Untersuchungsberichtes, der die Ergebnisse des
Prozesses und Vorschläge zum weiteren Vorgehen enthält
- Abstimmung und Kooperation mit dem Auftragnehmer, der mit der
städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplanung beauftragt wird
Bestandsaufnahme
- Zusammenfassung und Darstellung der planerischen und rechtlichen
Rahmenbedingungen
- Erhebung und Darstellung der Grundstücksverhältnisse und Nutzungen
Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, der allgemeinen
Öffentlichkeit und der öffentlichen Aufgabenträger
- Konzeptionierung und Durchführung der Beteiligung von Eigentümerinnen
und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter sowie
sonstigen Betroffenen im Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen;
Erfassung und Darstellung der Ergebnisse
- Erkundung der Bereitschaft der Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer, die Ziele und Zwecke der Rahmenplanung im Rahmen
städtebaulicher Verträge zu erreichen bzw. deren Verkaufsbereitschaft,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, in Abstimmung mit der
FHH zur Ermittlung der Belange des öffentlichen Interesses; Erfassung
und Darstellung der Ergebnisse
- Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit; Erfassung und Darstellung
der Ergebnisse
- Konzipierung, Organisation, Durchführung, Auswertung und
Dokumentation von Veranstaltungen zur Beteiligung von Betroffenen
(Eigentümer/innen, Mieter/innen, Pächter/innen, sonstige Betroffene),
der allgemeinen Öffentlichkeit oder Fachpublikum
- Konzeptionierung und Umsetzung einer Internetpräsenz des VU Prozesses
auf einer unter hamburg.de eingebetteten Seite und Pflege dieser bis
zum Ende der Vertragslaufzeit
Leistungen im Hinblick auf Festlegung und Umsetzung
- Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen nach § 165 Abs. 3 BauGB
- Zusammenstellung und Bewertung der von der Maßnahme berührten
öffentlichen und privaten Belange für die Abwägungsentscheidung sowie
Erarbeitung eines Abwägungsvorschlags
- Verfahrensfestlegung und Gebietsabgrenzung; auch in Bezug auf
alternative Instrumente des (allgemeinen oder besonderen)
Städtebaurechts für den Fall, dass die Durchführung einer
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ausscheidet
- Erarbeitung eines strategischen Umsetzungskonzeptes zur
Flächenentwicklung und eines Zeit- und Maßnahmenprogramms
- Ermittlung der überschlägigen Kosten und der
Finanzierungsmöglichkeiten der vorgesehenen Maßnahmen; ohne
Wertermittlung (Eine Ermittlung der Grundstückswerte wird durch die
Auftraggeberin veranlasst, sobald sich hierfür Bedarf ergibt)
Das förmliche Ausschreibungsverfahren wird durch die Finanzbehörde
Hamburg durchgeführt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Aufgabenerfassung und Konzept / Gewichtung:
60
Qualitätskriterium - Name: Personalplanung / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis netto / Gewichtung: 20
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die AG behält sich die Option einer Verlängerung der Vertragslaufzeit
für den Fall vor, dass festgestellt wird, dass die mit diesem Vertrag
vereinbarten Leistungen bis zum Ablauf der 24 Monate nicht vollständig
erbracht werden können.
Darüber, ob diese Voraussetzung vorliegt, verständigen sich die AG und
der AN bis spätestens zwei Monate vor dem vorgesehenen Ende der
Vertragslaufzeit. Im Falle der Ausübung der Option schließen die
Vertragspartner eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung auf der
Vorlage des vorliegenden Vertrages für maximal sechs Monate.
Die Verlängerung begründet dabei keinen Anspruch auf eine höhere
Vergütung für zu diesem Zeitpunkt bereits vereinbarte Leistungen.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die die Anforderungen an die in den Ziffern
III.1.1) bis III.1.3) genannten Bedingungen erfüllen, wird anhand der
personellen und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers
vorgenommen. Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller
formalen Anforderungen und Kriterien und der grundsätzlichen Eignung
für die ausgeschriebene Leistung die erreichte Bewertung.
Kategorien und Kriterien:
1) Referenzen: Der Auftraggeber bildet eine Rangliste nach
Vergleichbarkeit der als Anlage E6 und E7 eingereichten Referenzen mit
der unter Ziffer II.2.4) dargestellten Aufgabenstellung. Dabei wird
eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich das
Referenzprojekt und das vorliegende Projekt ähneln.
Die Ähnlichkeit der als Anlage E 6 eingereichten Referenzprojekte
bestimmt sich insbesondere nach den nachfolgend angegebenen Kriterien:
a) Kompetenzen hinsichtlich der Prüfung und Bewertung der rechtlichen
Voraussetzungen des jeweils angewandten Instruments,
b) Kompetenzen in Erhebung und Auswertung von Grundstücksverhältnissen
und Nutzungen,
c) Mitglieder des benannten Kernteams waren beteiligt (je mehr desto
besser).
Positiv bewertet wird, wenn eingereichte Referenzen vorbereitende
Untersuchungen konkret nach § 165 Abs. 4 BauGB betreffen.
Die Ähnlichkeit des als Anlage E 7 eingereichten Referenzprojekts
bestimmt sich insbesondere nach den nachfolgend angegebenen Kriterien:
a) Kompetenzen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und
Beteiligungsprozesse,
b) Referenz bezieht sich auf öffentlichen Auftraggeber,
c) Mitglieder des benannten Kernteams waren beteiligt (je mehr desto
besser).
2) E 3 - Projektleitung: Bewertung der
- aufgabenbezogenen beruflichen Qualifikationen der Projektleitung und
deren Stellvertretung,
- aufgabenbezogenen Berufserfahrung und fachlichen Fähigkeiten der
Projektleitung und deren Stellvertretung,
- aufgabenbezogenen persönlichen Referenzen der Projektleitung und
deren Stellvertretung.
Positiv bewertet wird, wenn die/der für den vorliegenden Auftrag
vorgesehene Projektleiterin/Projektleiter sowie die/der
Stellvertreterin/Stellvertreter an den Referenzprojekten beteiligt
gewesen sind.
3) E 4 - Projektteam: Bewertung der
- aufgabenbezogenen Qualifikation, Berufserfahrung und Fähigkeiten der
im Falle der Auftragserteilung eingesetzten vorgesehenen
verantwortlichen Mitarbeiter/innen.
Positiv bewertet wird, wenn die für den vorliegenden Auftrag
vorgesehenen Mitarbeiter/innen an den Referenzprojekten beteiligt
gewesen sind.
Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen
Anforderungen und Kriterien die erreichte Bewertung der hier
aufgeführten Aspekte.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben
und die formalen Kriterien sowie alle Mindestanforderungen erfüllen,
sind für die Wertung zugelassen.
Der AG wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die
nicht ausgeschlossen wurden, diejenigen aus, die er zur Verhandlung
auffordert.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden mindestens drei, maximal
fünf Teilnahmeanträge mit den höchsten Bewertungen (Punkten). Maximal
können 1.000 Punkte erreicht werden.
Die Ähnlichkeit der mit Anlagen E 6 und E 7 eingereichten Referenzen
mit dem vorliegenden Projekt wird auf einer Skala von null bis zehn
bewertet, wobei zehn die höchste Punktzahl darstellt.
Ebenso erfolgt die Bewertung der Projektleitung und deren
Stellvertretung sowie des Projektteams auf einer Skala von null bis
zehn, wobei zehn die höchste Punktzahl darstellt. Die Gewichtung
erfolgt im Verhältnis 50% Referenzen (je Referenz 12,5 %) sowie je 25%
für Projektleitung/Stellvertretung einerseits und Projektteam
andererseits.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Angaben, die über die jeweils angegebene maximale Seitenzahl
(Unterlagen gemäß III.1.3) hinausgehen, werden bei der Bewertung nicht
berücksichtigt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind
vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht
erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die
deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen,
Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers
vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter
III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Einzureichen sind:
1) ausgefüllter Fragenkatalog (im Bieterportal auszufüllen);
2) (E1) - Eigenerklärung zur Eignung
3) Falls zutreffend: (E8) - Unterschriebene Erklärung
Bietergemeinschaft. Der bevollmächtigte Vertreter, der die
Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt, ist zu benennen. Im Kriterienkatalog (Frage 1.8) ist in
diesem Fall zudem darzustellen, welche Teilleistungen durch welche
Unternehmen erbracht werden sollen.
4) (E9) - Versicherung zur Einhaltung der Vorgaben der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
5) (S1) - Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines
Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz;
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich
bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu
bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese
Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen
bestehenden Verbindungen, die vorstehend unter 2), 4) und 5) (E1, E9
und S1) genannten Erklärungen und Nachweise zur Eignung vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit
anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein
oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit
das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
6) (E2) - Allgemeine Bürobeschreibung (gesonderte Anlage, Schriftgröße
11, max. 2 DIN A 4 Seite - Urkunden/ Eintragungsnachweise separat
beilegen): Die Struktur und Arbeitsschwerpunkte des Büros/ der
Bietergemeinschaft sind aufzuführen.
7) (E3) - Projektleitung, zusammenfassende Profile der für die
Projektleitung und deren Stellvertretung vorgesehenen Beschäftigten,
(gesonderte Anlage, Schriftgröße Arial 11, max. 2 DIN A 4 Seiten pro
Person) mit Angaben zu:
- aufgabenbezogenen beruflichen Qualifikationen der Projektleitung und
deren Stellvertretung,
- aufgabenbezogenen Berufserfahrung und fachlichen Fähigkeiten der
Projektleitung und deren Stellvertretung,
- aufgabenbezogenen persönlichen Referenzen der Projektleitung und
deren Stellvertretung.
Es werden nur erfahrene Projektleitungen erwartet.
8) (E4) Projektteam, zusammenfassende Profile der für das Projektteam
vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter/innen, (gesonderte Anlage,
Schriftgröße Arial 11, max. 5 DIN A 4 Seiten) mit Angaben zur
jeweiligen aufgabenbezogenen Qualifikation, Berufserfahrung und
Fähigkeiten der im Falle der Auftragserteilung eingesetzten
vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter/innen.
9) (E5) - Leistungsübersicht: Referenzliste mit Eckdaten der
abgeschlossenen oder nicht abgeschlossenen, erbrachten Leistungen mit
folgenden Schwerpunkten (gesonderte Anlage, Schriftgröße 11, max. 2 DIN
A4 Seiten, Bewertung der allgemeinen Eignung):
a) Betreuung von Dienstleistungen für vorbereitende Untersuchungen nach
§ 165 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 141 BauGB oder nach § 141 BauGB oder für
vergleichbare Aufgaben. Bearbeitungszeitraum der Projekte innerhalb der
letzten 5 Jahre (gerechnet ab Tag Bekanntmachung). Um einen
ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können auch einschlägige
Aufträge berücksichtigen werden, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Die Referenzliste soll zu den einzelnen Referenzen folgende Angabe
enthalten:
- Projektname,
- Ort,
- Leistungszeitraum,
- Leistungsbild,
- Auftraggeber,
- jährlicher Auftragswert,
- Darstellung des Anteils des Bewerbers am Gesamtprojekt.
b) Betreuung von Dienstleistungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im
Kontext von vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB
i.V.m. § 141 BauGB oder nach § 141 BauGB oder von vergleichbaren
Aufgaben; Bearbeitungszeitraum der Projekte innerhalb der letzten 5
Jahre (gerechnet ab Tag Bekanntmachung). Um einen ausreichenden
Wettbewerb sicherzustellen, können auch einschlägige Aufträge
berücksichtigen werden, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Die Referenzliste soll zu den einzelnen Referenzen folgende Angabe
enthalten:
- Projektname,
- Ort,
- Leistungszeitraum,
- Leistungsbild,
- Auftraggeber,
- jährlicher Auftragswert,
- Darstellung des Anteils des Bewerbers am Gesamtprojekt.
10) (E6) - Drei Referenzprojekte mit Eckdaten der abgeschlossenen,
erbrachten Leistungen zur Durchführung von vorbereitenden
Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 141 BauGB oder nach §
141 BauGB oder für vergleichbare Aufgaben mit folgenden Schwerpunkten
(gesonderte Anlage, Schriftgröße 11, je Projekt max. 3 DIN A4 Seiten):
Erhebung und Auswertung der planerischen und rechtlichen
Rahmenbedingungen
Erhebung und Darstellung der Grundstücksverhältnisse und Nutzungen
Prüfung und Bewertung der rechtlichen Voraussetzungen des jeweils
angewandten Instruments
Bewertung und Empfehlung städtebaulicher Instrumente
Verfahrensfestlegung und Gebietsabgrenzung
Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts und eines Zeit- und
Maßnahmenprogramms
Ermittlung von Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten
Mindestens eins der drei geforderten Referenzprojekte muss sich auf
eine abgeschlossene, erbrachte Leistung zur Durchführung von
vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 141
BauGB oder nach § 141 BauGB beziehen.
Bearbeitungszeitraum der Projekte innerhalb der letzten 5 Jahre
(gerechnet ab Tag Bekanntmachung). Um einen ausreichenden Wettbewerb
sicherzustellen, können auch einschlägige Aufträge berücksichtigt
werden, die mehr als 5 Jahre zurückliegen.
unter Angabe:
des Projektnamens,
des Ortes,
des Leistungsbildes,
der Art der Nutzung,
der Projektbeschreibung,
der Lage des Projektgebiets im Stadtraum,
der Größe des Projektgebiets (in ha),
der Abschluss des Projektes (förmliche Festlegung ja/nein)
der im Projekt eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
11) (E7) - Ein Referenzprojekt mit der Erarbeitung eines Konzepts zur
Öffentlichkeitsbeteiligung, das im Kontext von vorbereitenden
Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 141 BauGB oder nach §
141 BauGB oder im Kontext einer vergleichbaren Aufgabe erstellt wurde
und mindestens 3 der folgenden Schwerpunkte umfasst (gesonderte Anlage,
Schriftgröße 11, max. 3 DIN A4 Seiten):
Beteiligung von Betroffenen öffentlicher Planungen
Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange
Auswertung der Ergebnisse
Konzeptionierung, Organisation, Durchführung und Dokumentation von
Veranstaltungen
Konzeptionierung und Pflege einer Internetseite
Bearbeitungszeitraum des Projektes innerhalb der letzten 5 Jahre
(gerechnet ab Tag Bekanntmachung). Um einen ausreichenden Wettbewerb
sicherzustellen, können auch einschlägige Aufträge berücksichtigen
werden, die mehr als fünf Jahre zurückliegen
unter Angabe:
des Projektnamens,
des Ortes,
der Art der Nutzung,
der Projektbeschreibung
der im Projekt eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Der AN verpflichtet sich der AG gegenüber zu einer ordnungsgemäßen
Ausführung der Leistungen nach dem allgemeinen Stand der einschlägigen
Wissenschaft und Rechtsprechung sowie den allgemein anerkannten Regeln
der Technik; weiterhin, dass die Untersuchungsergebnisse, Beurteilungen
und fachlichen Empfehlungen für den vorgesehenen Zweck brauchbar und
vollständig sind. Dies bestätigt der AN durch eigenhändige
Unterzeichnung des Berichtes und sonstiger Unterlagen.
2. Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen
und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von
Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet
der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wäre er selbst tätig
geworden.
Der AN wird AG auch von allen Ansprüchen freihalten, die Dritte aus
Nichtbeachtung der oben genannten Verpflichtungen stellen können.
Die oben beschriebene Verschuldenshaftung - mit Ausnahme von Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit - wird, sofern der AN zum Zeitpunkt des
Schadenseintritts nicht eine höhere Haftpflicht-Versicherung
abgeschlossen hat, die dann eintritt, je Schadensfall begrenzt auf Euro
5.000.000 bei Personen- und Sachschäden sowie Euro 100.000 bei
Vermögensschäden.
Der AN hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem
Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen
besteht. Insbesondere ist sicherzustellen, dass auch das Risiko der
Veranstaltungshaftpflicht von dem Versicherungsschutz umfasst ist. Die
Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
muss das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme betragen. Bei
Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder
bestehen. Die Versicherung ist der AG vor Vertragsabschluss an auf
Anforderung nachzuweisen. Vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes
hat der AN keinen Anspruch auf Leistungen der AG.
Der AN haftet ebenfalls für Schäden, die der AG durch Nichteinhaltung
der vereinbarten Termine aus Gründen entstehen, die der AN zu vertreten
hat. Mehrere AN haften als Gesamtschuldner/Gesamtschuldnerinnen.
3. Die örtliche Präsenz und personelle Kontinuität des Bewerbers in
Hamburg ist für die gesamte Projektlaufzeit während der im
Leistungsbild angegebenen Termine und Veranstaltungen vor Ort mit einem
für die Gesamtaufgabe qualifizierten Team sicherzustellen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/12/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so
dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser
Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9)
ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
- Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter
[10]www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen
Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte
Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung
zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise
Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der
Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung
abzufordern.
- Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation
unter [11]www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen
Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen
von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende
Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält
sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist
eingehen.
- Eine bestimmt Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im
Falle von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter
Vertreter, der die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bewerber-
bzw. Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied
einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1
genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben
einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die
Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
- Die unter Ziffer IV.2.6 genannte Bindefrist ist vorläufig. Die finale
Bindefrist wird mit Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes
bekannt gegeben.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der
Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß §
160 Abs. 3 S. 1. Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig,
soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangenen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB
bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2021
References
6. mailto:ausschreibungen@fb.hamburg.de?subject=TED
7. https://hamburg.de/fb/
8. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/17283c89-858b-49ca-88d4-4520ac81e886
9. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/17283c89-858b-49ca-88d4-4520ac81e886
10. http://www.bieterportal.hamburg.de/
11. http://www.bieterportal.hamburg.de/
12. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
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Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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