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Ausschreibung: Medizinsoftwarepaket - DE-Mechernich
Medizinsoftwarepaket
Dokument Nr...: 604490-2021 (ID: 2021112609270160419)
Veröffentlicht: 26.11.2021
*
DE-Mechernich: Medizinsoftwarepaket
2021/S 230/2021 604490
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
Postanschrift: St. Elisabeth-Str. 2 - 6
Ort: Mechernich
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53894
Land: Deutschland
E-Mail: [6]glahs@redeker.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.kkhm.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung einer digitalen Lösung für derzeit papiergestützte Daten
und Prozessschritte der Dokumentation der Kliniken sowie deren
Implementierung in das bestehende Krankenhausinformationssystem
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Für die aktuell in den Kliniken des Auftraggebers noch analog auf
Papier erfassten Daten und Arbeitsschritte (im Rahmen der
medizinisch-pflegerischen Dokumentation) soll eine digitale
(Software-)Lösung beschafft und implementiert werden. Im Sinne einer
möglichst durchgängigen, ergonomischen Prozessgestaltung ohne
nenenswerte Schnittstellenproblematiken muss die notwendige technische
Lösung in das vorhandene Krankenhausinformationssystem medico
integriert werden.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Hauptort der Ausführung:
Mechernich
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die medizinische, pflegerische und therapeutische Dokumentation in den
Kliniken der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH ist an unterschiedlichen
Stellen durch Medienbrüche zwischen dem bestehenden
Krankenhausinformationssystem (medico) der Fa. CGM und der Printakte
geprägt. Insbesondere die Pflegedokumentation findet derzeit vorwiegend
papiergebunden statt, was zu Dokumentationsschwierigkeiten und
erheblichem Mehraufwand der Mitarbeitenden führt.
Für die aktuell noch analog auf Papier erfassten Daten und
Arbeitsschritte (im Rahmen der medizinisch-pflegerischen Dokumentation)
soll eine digitale (Software-)Lösung beschafft und implementiert
werden. Im Sinne einer möglichst durchgängigen, ergonomischen
Prozessgestaltung ohne nennenswerte Schnittstellenproblematiken muss
die notwendige technische Lösung in das vorhandene
Krankenhausinformationssystem medico integriert werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Preis stellt ein Geschäftsgeheimnis des Auftragnehmers dar und wird
daher nicht veröffentlicht.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Bei dem vorliegenden Auftrag ist die benötigte Leistungsspezifikation
von dem berechtigten Bedürfnis getragen, Kompatibilität mit dem
Bestandsklinikinformationssystem medico herzustellen und die
Einheitlichkeit mit den Bestandsprodukten nicht zuletzt zur
Sicherstellung einfacherer Handhabung und zur Vermeidung von
Datensicherheitsrisiken zu gewährleisten. Dies ist nur durch eine von
der Fa. CGM zur Verfügung gestellten Lösung möglich. Im Fall einer für
den Wettbewerb geöffneten Vergabe des Auftrags zur Migration einer
neuen und medico (in Teilen) ablösenden oder ergänzenden Software wäre
eine kostenintensive Ersetzung ggf. nicht nur der medico-Software,
sondern darüber hinaus zumindest teilweise auch von weiteren
Kliniksoftware-Lösungen erforderlich. Hierdurch ginge Zeit sowie
langjähriges Know-How der Mitarbeitenden des Auftraggebers verloren.
Der Umfang zu ersetzender Funktionen sowie die Dauer einer
vollständigen Migration aller Anwendungen wäre bei der Verwendung einer
nicht von CGM stammenden Lösung größer als bei Verwendung der auf
medico basierenden Lösung, die auskäme, ohne zusätzliche
risikobehaftete Schnittstellen im Bereich des Klinik- und
Patientenmanagements zu erzeugen. Das ist nicht nur kostengünstiger,
sondern entlastet auch die Mitarbeitenden der Kreiskrankenhaus
Mechernich GmbH, die anderenfalls einem potenziell langwierigen
Parallelbetrieb mit vollständiger Neuausrichtung bisheriger
Funktionalitäten ausgesetzt wären. Die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
hat insoweit ein berechtigtes Interesse an einem Service aus einer
Hand zur Vermeidung von Risiken durch Anbindung von und Datenaustausch
mit externen Komponenten, die mit der Lösung eines anderen Anbieters
zwangsläufig verbunden wären. Der Aufbau einer Patientendokumentation
auf modularer Basis verschiedener Systeme ohne die beidseitige
ganzheitliche tiefe Integration bzgl. der Eingabemöglichkeiten und des
Transfers von aktuellen Inhalten, würde überdies ein hohes Risiko mit
Hinblick auf die Datenkongruität bergen. Insbesondere durch die
Bedeutung des Krankenhausinformationssystems als Entscheidungsgrundlage
für zeitkritische (Notfall-)Entscheidungen im klinischen Kontext wäre
damit die Patientensicherheit unmittelbar gefährdet. Daher ist nur eine
Etablierung eines Krankenhausinformationssystems aus einer Hand
sinnvoll, machbar und risikoarm. Ferner muss die Verknüpfung von
strukturierten Daten aus verschiedenen Datendomainen bzw. Entitäten aus
Sicht des Kreiskrankenhauses Mechernich zwingend gewährleistet sein.
Über heute verfügbare, standardisierte Schnittstellen ist es nicht
gewährleistet, dass die Daten über syntaktisch und semantisch
interoperable Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Systemen
ausgetauscht werden können. Insoweit kommt lediglich eine medico-Lösung
in Betracht. Überdies hat nur das integrierte Modul medico
Ablaufsteuerung Zugriff auf eine Vielzahl der bestehenden
medico-Datenbanktabellen. Darunter fallen auch die wichtigen
Tabellenbereiche der medico-Fieberkurve und des medico
Pflegemanagements. Durch diese Verknüpfung die andere Anbieter
naturgemäß nicht anbieten können können Pflegeprozesse initialisiert
und unterstützt werden. Nach individuellen Anforderungen könnten so dem
pflegerischen Personal bzw. der Ärzteschaft noch unerledigte
Tätigkeiten aufgezeigt werden oder nach der Dokumentation innerhalb der
Werteerfassung offene Pflegemaßnahmen erledigt werden. Dies wäre im
Rahmen der Beschaffung einer medico-fremden IT-Lösung nicht möglich,
ist aber für die Verbesserung des Pflegeprozesses unabdingbar.
Es existiert auch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung zu
einer Leistung der Fa. CGM, insbesondere da die aufgezeigten
Schnittstellen- und Kompatibilitätsproblematiken ausschließlich bei der
CGM nicht in Erscheinung treten. Mithin besteht hinsichtlich des
vorliegenden Beschaffungsvorhabens technische Ausschließlichkeit der
CGM.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
22/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: CMG Clinical Europe GmbH
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das
unter Ziffer V.2.1) genannte Datum ist das der Entscheidung über die
geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt. Der
Abschluss des Vertrags erfolgt erst nach Ablauf der Wartefrist nach §
135 Abs. 3 GWB.
Der Preis stellt ein Geschäftsgeheimnis des Auftragnehmers dar und wird
daher nicht veröffentlicht.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [8]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse:
[9]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.htm
l
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kann ein
Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden, § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB.
Innerhalb dieser Frist wird der Zuschlag nicht erteilt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2021
References
6. mailto:glahs@redeker.de?subject=TED
7. http://www.kkhm.de/
8. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
9. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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