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Ausschreibung: Netzverkabelung - DE-Schwarzenbruck
Netzverkabelung
Dokument Nr...: 604488-2021 (ID: 2021112609264760362)
Veröffentlicht: 26.11.2021
*
  DE-Schwarzenbruck: Netzverkabelung
   2021/S 230/2021 604488
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Krankenhaus Rummelsberg GmbH
   Postanschrift: Rummelsberg 71
   Ort: Schwarzenbruck
   NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
   Postleitzahl: 90592
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Ausschreibungen-Invest-SNZ@sana.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.sana.de/rummelsberg
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Krankenhaus
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erweiterung des vorhandenen WLAN-Netzwerkes im Krankenhaus Rummelsberg
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32421000 Netzverkabelung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erweiterung des vorhandenen WLAN-Netzwerkes im Rahmen der Verbesserung
   der Infrastruktur zur Einführung der Elektronischen Patientenakte im
   Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes im Krankenhaus Rummelsberg
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
   Hauptort der Ausführung:
   Schwarzenbruck
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Erweiterung des vorhandenen WLAN-Netzwerkes im Rahmen der Verbesserung
   der Infrastruktur zur Einführung der Elektronischen Patientenakte im
   Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes im Krankenhaus Rummelsberg
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
       Vorschriften der Richtlinie genügt
   Erläuterung:
   Vor dem Hintergrund der Beschaffungsfreiheit des Auftraggebers hat sich
   das Krankenhaus Rummelsberg für die Fa. DEHN INSTATEC GmbH zur
   Durchführung der Maßnahmen zur Erweiterung des WLAN-Netzwerks
   entschieden. Die Fa. DEHN hat nach Ausschreibung 2019 aufgrund
   qualitativ besserer Berücksichtigung von speziellen
   Brandschutzmaßnahmen und der Beschaffenheit des Gebäudes (Baujahr ca.
   1975) den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erhalten.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   03/11/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: DEHN INSTATEC GmbH
   Postanschrift: Hans-Dehn-Str. 1A
   Ort: Neumarkt in der Oberpfalz
   NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
   Postleitzahl: 92318
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von
   Mittelfranken
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammern.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
   160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
   auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
   antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
   eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
   von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160
   Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt
   nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
   nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein
   öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
   Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann
   die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden,
   wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb
   von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
   Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
   Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
   gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2
   tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist,
   dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der
   öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer
   Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
   Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten
   des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands,die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen. Bei der unter der o. g. Referenznummer veröffentlichten
   Ex-anteTransparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche
   Bekanntmachung. Hierzu wird diese vorliegende Veröffentlichung über
   vergebene Aufträge abschließend erstellt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/11/2021
References
   6. mailto:Ausschreibungen-Invest-SNZ@sana.de?subject=TED
   7. https://www.sana.de/rummelsberg
   8. mailto:vergabekammern.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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