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Ausschreibung: Netzverkabelung - DE-Schwarzenbruck
Netzverkabelung
Dokument Nr...: 604488-2021 (ID: 2021112609264760362)
Veröffentlicht: 26.11.2021
*
DE-Schwarzenbruck: Netzverkabelung
2021/S 230/2021 604488
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Krankenhaus Rummelsberg GmbH
Postanschrift: Rummelsberg 71
Ort: Schwarzenbruck
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90592
Land: Deutschland
E-Mail: [6]Ausschreibungen-Invest-SNZ@sana.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.sana.de/rummelsberg
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung des vorhandenen WLAN-Netzwerkes im Krankenhaus Rummelsberg
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32421000 Netzverkabelung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erweiterung des vorhandenen WLAN-Netzwerkes im Rahmen der Verbesserung
der Infrastruktur zur Einführung der Elektronischen Patientenakte im
Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes im Krankenhaus Rummelsberg
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Hauptort der Ausführung:
Schwarzenbruck
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Erweiterung des vorhandenen WLAN-Netzwerkes im Rahmen der Verbesserung
der Infrastruktur zur Einführung der Elektronischen Patientenakte im
Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes im Krankenhaus Rummelsberg
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:
Vor dem Hintergrund der Beschaffungsfreiheit des Auftraggebers hat sich
das Krankenhaus Rummelsberg für die Fa. DEHN INSTATEC GmbH zur
Durchführung der Maßnahmen zur Erweiterung des WLAN-Netzwerks
entschieden. Die Fa. DEHN hat nach Ausschreibung 2019 aufgrund
qualitativ besserer Berücksichtigung von speziellen
Brandschutzmaßnahmen und der Beschaffenheit des Gebäudes (Baujahr ca.
1975) den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erhalten.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
03/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: DEHN INSTATEC GmbH
Postanschrift: Hans-Dehn-Str. 1A
Ort: Neumarkt in der Oberpfalz
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von
Mittelfranken
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammern.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160
Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein
öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann
die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden,
wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2
tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist,
dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der
öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer
Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten
des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands,die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen. Bei der unter der o. g. Referenznummer veröffentlichten
Ex-anteTransparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche
Bekanntmachung. Hierzu wird diese vorliegende Veröffentlichung über
vergebene Aufträge abschließend erstellt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2021
References
6. mailto:Ausschreibungen-Invest-SNZ@sana.de?subject=TED
7. https://www.sana.de/rummelsberg
8. mailto:vergabekammern.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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