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Ausschreibung: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - DE-Wismar
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Kommunikationsinfrastruktur
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 601703-2021 (ID: 2021112409180457304)
Veröffentlicht: 24.11.2021
*
DE-Wismar: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2021/S 228/2021 601703
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Nordwestmecklenburg- Der Landrat -
Postanschrift: Rostocker Str. 76
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23970
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Landkreis Nordwestmecklenburg
E-Mail: [6]vergabestelle@nordwestmecklenburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.nordwestmecklenburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E83738886
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
via: [9]https://www.subreport.de/E83738886
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der
Hansestadt Wismar im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und
insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen
Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im
Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit
Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den
Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von
Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen
werden. Dazu hat der Landkreis im Rahmen des Förderprogramms des Bundes
Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland sowie der Breitbandförderrichtlinie
(BrbFöRL M-V) Fördermittel beantragt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte
den Vergabeunterlagen, die unter
[10]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/ heruntergeladen
werden können.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
breitbandiger Telekommunikationsdienste in Los 1 Weiße Flecken
HWI27_0832.5/3-19 09MV300164 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Hauptort der Ausführung:
Wismar
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und
insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen
Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im
Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit
Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den
Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von
Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen
werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
* Kriterium: Technisches Konzept
* Kriterium: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
* Kriterium: Endkundenprodukte
* Kriterium: Realisierungszeitraum
* Kriterium: Vertriebskonzept
* Kriterium: Alternative Verlegemethoden und alternative
Netztechnologien
* Kriterium: Leistungsmerkmale Endkundenprodukte
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 03/01/2022
Ende: 28/08/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
SA.38348 (2014/N)
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach den Vorgaben in dem
Leistungsverzeichnis den Zuschlag auch auf ein Gesamtangebot über alle
Lose zu erteilen. Die Entscheidungskriterien, wann das Verfahren auf
Grundlage von Gesamtangeboten fortgesetzt wird, sind dem
Leistungsverzeichnis unter Ziff. 3 zu entnehmen.
Wertungskriterien:
Bieter haben je Einzellos ein vollständiges separates Angebot
vorzulegen. Bei einem Gesamtangebot ist ledig-lich die
Gesamtfinanzierung je Los, d.h. je Förderantragsgegenstand auszuweisen.
Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im
Verhandlungsverfahren ist:
a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate vollständige Angebote
eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von
Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im
Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen
anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl.
zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des
wirtschaftlichsten Gesamtangebots.
Seite 15 von 20 Oder:
b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren
Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebots-summe (Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die
Einzellose unter-schreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen
einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl.
zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der
Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste
Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der
Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den
Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen
Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der
Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten
Einzelangebote, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese
Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren
Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren
Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken der wirt-schaftlichsten Einzelangebote liegt)
werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw.
zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres
lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der
Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird.
Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren
Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt.
Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat bzw. sodann
für die ausgewählten Gesamtangebote anhand der angegebenen Kriterien
unter Punkt II 2.5. Bekanntmachung.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
breitbandiger Telekommunikationsdienste in Los 2 Gewerbegebiet HWI29_07
832.5/3-19 11MV300156 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Hauptort der Ausführung:
Wismar
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und
insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen
Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im
Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit
Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den
Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von
Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen
werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
* Kriterium: Technisches Konzept
* Kriterium: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
* Kriterium: Endkundenprodukte
* Kriterium: Realisierungszeitraum
* Kriterium: Vertriebskonzept
* Kriterium: Alternative Verlegemethoden und alternative
Netztechnologien
* Kriterium: Leistungsmerkmale Endkundenprodukte
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 03/01/2022
Ende: 20/01/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
SA.38348 (2014/N)
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach den Vorgaben in dem
Leistungsverzeichnis den Zuschlag auch auf ein Gesamtangebot über alle
Lose zu erteilen. Die Entscheidungskriterien, wann das Verfahren auf
Grundlage von Gesamtangeboten fortgesetzt wird, sind dem
Leistungsverzeichnis unter Ziff. 3 zu entnehmen.
Wertungskriterien:
Bieter haben je Einzellos ein vollständiges separates Angebot
vorzulegen. Bei einem Gesamtangebot ist ledig-lich die
Gesamtfinanzierung je Los, d.h. je Förderantragsgegenstand auszuweisen.
Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im
Verhandlungsverfahren ist:
a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate vollständige Angebote
eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von
Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im
Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen
anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl.
zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des
wirtschaftlichsten Gesamtangebots.
Seite 15 von 20 Oder:
b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren
Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebots-summe (Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die
Einzellose unter-schreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen
einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl.
zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der
Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste
Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der
Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den
Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen
Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der
Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten
Einzelangebote, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese
Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren
Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren
Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken der wirt-schaftlichsten Einzelangebote liegt)
werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw.
zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres
lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der
Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird.
Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren
Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt.
Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat bzw. sodann
für die ausgewählten Gesamtangebote anhand der angegebenen Kriterien
unter Punkt II 2.5. Bekanntmachung.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
breitbandiger Telekommunikationsdienste in Los 3 Gewerbegebiet HWI29_08
832.5/3-19 11MV300157 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Hauptort der Ausführung:
Wismar
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und
insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen
Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im
Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit
Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den
Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von
Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen
werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
* Kriterium: Technisches Konzept
* Kriterium: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
* Kriterium: Endkundenprodukte
* Kriterium: Realisierungszeitraum
* Kriterium: Vertriebskonzept
* Kriterium: Alternative Verlegemethoden und alternative
Netztechnologien
* Kriterium: Leistungsmerkmale Endkundenprodukte
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 03/01/2022
Ende: 20/01/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
SA.38348 (2014/N)
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach den Vorgaben in dem
Leistungsverzeichnis den Zuschlag auch auf ein Gesamtangebot über alle
Lose zu erteilen. Die Entscheidungskriterien, wann das Verfahren auf
Grundlage von Gesamtangeboten fortgesetzt wird, sind dem
Leistungsverzeichnis unter Ziff. 3 zu entnehmen.
Wertungskriterien:
Bieter haben je Einzellos ein vollständiges separates Angebot
vorzulegen. Bei einem Gesamtangebot ist ledig-lich die
Gesamtfinanzierung je Los, d.h. je Förderantragsgegenstand auszuweisen.
Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im
Verhandlungsverfahren ist:
a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate vollständige Angebote
eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von
Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im
Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen
anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl.
zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des
wirtschaftlichsten Gesamtangebots.
Seite 15 von 20 Oder:
b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren
Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebots-summe (Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die
Einzellose unter-schreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen
einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl.
zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der
Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste
Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der
Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den
Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen
Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der
Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten
Einzelangebote, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese
Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren
Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren
Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken der wirt-schaftlichsten Einzelangebote liegt)
werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw.
zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres
lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der
Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird.
Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren
Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt.
Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat bzw. sodann
für die ausgewählten Gesamtangebote anhand der angegebenen Kriterien
unter Punkt II 2.5. Bekanntmachung.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
breitbandiger Telekommunikationsdienste in Los 4 Gewerbegebiet HWI29_09
832.5/3-19 11MV300158 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Hauptort der Ausführung:
Wismar
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und
insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen
Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im
Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit
Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den
Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von
Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen
werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
* Kriterium: Technisches Konzept
* Kriterium: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
* Kriterium: Endkundenprodukte
* Kriterium: Realisierungszeitraum
* Kriterium: Vertriebskonzept
* Kriterium: Alternative Verlegemethoden und alternative
Netztechnologien
* Kriterium: Leistungsmerkmale Endkundenprodukte
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 03/01/2022
Ende: 20/01/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
SA.38348 (2014/N)
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach den Vorgaben in dem
Leistungsverzeichnis (siehe
[11]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) den Zuschlag auch
auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu erteilen. Die
Entscheidungskriterien, wann das Verfahren auf Grundlage von
Gesamtangeboten fortgesetzt wird, sind dem Leistungsverzeichnis (siehe
[12]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) unter Ziff. 3 zu
entnehmen.
Wertungskriterien:
Bieter haben je Einzellos ein vollständiges separates Angebot
vorzulegen. Bei einem Gesamtangebot ist ledig-lich die
Gesamtfinanzierung je Los, d.h. je Förderantragsgegenstand auszuweisen.
Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im
Verhandlungsverfahren ist:
a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate vollständige Angebote
eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von
Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im
Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen
anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl.
zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des
wirtschaftlichsten Gesamtangebots.
Seite 15 von 20 Oder:
b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren
Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebots-summe (Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die
Einzellose unter-schreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen
einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl.
zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der
Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste
Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der
Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den
Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen
Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der
Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten
Einzelangebote, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese
Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren
Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren
Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken der wirt-schaftlichsten Einzelangebote liegt)
werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw.
zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres
lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der
Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird.
Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren
Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt.
Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat bzw. sodann
für die ausgewählten Gesamtangebote anhand der angegebenen Kriterien
unter Punkt II 2.5. Bekanntmachung.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
breitbandiger Telekommunikationsdienste in Los 5 Gewerbegebiet HWI29_10
832.5/3-19 11MV300159 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Hauptort der Ausführung:
Wismar
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und
insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen
Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im
Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit
Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den
Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von
Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen
werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
* Kriterium: Technisches Konzept
* Kriterium: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
* Kriterium: Endkundenprodukte
* Kriterium: Realisierungszeitraum
* Kriterium: Vertriebskonzept
* Kriterium: Alternative Verlegemethoden und alternative
Netztechnologien
* Kriterium: Leistungsmerkmale Endkundenprodukte
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 03/01/2022
Ende: 20/01/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
SA.38348 (2014/N)
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach den Vorgaben in dem
Leistungsverzeichnis (siehe
[13]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) den Zuschlag auch
auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu erteilen. Die
Entscheidungskriterien, wann das Verfahren auf Grundlage von
Gesamtangeboten fortgesetzt wird, sind dem Leistungsverzeichnis (siehe
[14]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) unter Ziff. 3 zu
entnehmen.
Wertungskriterien:
Bieter haben je Einzellos ein vollständiges separates Angebot
vorzulegen. Bei einem Gesamtangebot ist ledig-lich die
Gesamtfinanzierung je Los, d.h. je Förderantragsgegenstand auszuweisen.
Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im
Verhandlungsverfahren ist:
a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate vollständige Angebote
eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von
Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im
Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen
anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl.
zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des
wirtschaftlichsten Gesamtangebots.
Seite 15 von 20 Oder:
b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren
Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebots-summe (Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die
Einzellose unter-schreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen
einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl.
zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der
Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste
Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der
Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den
Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen
Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der
Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten
Einzelangebote, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese
Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren
Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren
Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken der wirt-schaftlichsten Einzelangebote liegt)
werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw.
zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres
lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der
Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird.
Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren
Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt.
Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat bzw. sodann
für die ausgewählten Gesamtangebote anhand der angegebenen Kriterien
unter Punkt II 2.5. Bekanntmachung.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
breitbandiger Telekommunikationsdienste in Los 6 Gewerbegebiet
HWI29_11832.5/3-19 11MV300160 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Hauptort der Ausführung:
Wismar
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und
insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen
Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im
Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit
Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den
Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von
Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen
werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
* Kriterium: Technisches Konzept
* Kriterium: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
* Kriterium: Endkundenprodukte
* Kriterium: Realisierungszeitraum
* Kriterium: Vertriebskonzept
* Kriterium: Alternative Verlegemethoden und alternative
Netztechnologien
* Kriterium: Leistungsmerkmale Endkundenprodukte
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 03/01/2022
Ende: 20/01/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
SA.38348 (2014/N)
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach den Vorgaben in dem
Leistungsverzeichnis (siehe
[15]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) den Zuschlag auch
auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu erteilen. Die
Entscheidungskriterien, wann das Verfahren auf Grundlage von
Gesamtangeboten fortgesetzt wird, sind dem Leistungsverzeichnis (siehe
[16]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) unter Ziff. 3 zu
entnehmen.
Wertungskriterien:
Bieter haben je Einzellos ein vollständiges separates Angebot
vorzulegen. Bei einem Gesamtangebot ist ledig-lich die
Gesamtfinanzierung je Los, d.h. je Förderantragsgegenstand auszuweisen.
Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im
Verhandlungsverfahren ist:
a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate vollständige Angebote
eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von
Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im
Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen
anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl.
zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des
wirtschaftlichsten Gesamtangebots.
Seite 15 von 20 Oder:
b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren
Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebots-summe (Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die
Einzellose unter-schreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen
einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl.
zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der
Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste
Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der
Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den
Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen
Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der
Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten
Einzelangebote, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese
Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren
Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren
Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken der wirt-schaftlichsten Einzelangebote liegt)
werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw.
zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres
lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der
Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird.
Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren
Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der
Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt.
Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat bzw. sodann
für die ausgewählten Gesamtangebote anhand der angegebenen Kriterien
unter Punkt II 2.5. Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
In Bezug auf die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind
die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
zu erbringen, sofern diese die vom jeweiligen
Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern
Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind
auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, soweit diese
die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Firmenprofil: das Firmenprofil soll enthalten: Gesellschaftsform;
Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, ggf. beschäftigter
Schwerbehinderter, ggf. Auszubildender, ggf. Freiberufler und sonstiger
Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr,
Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen);
2. Auszug aus Berufs- oder Handelsregister;
3. Meldebestätigung nach § 6 TKG;
4. Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (bereitgestelltes Formular,
[17]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/).
5. Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte Erklärung der
Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formular,
[18]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/).
6. Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte Erklärungen bei
Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (bereitgestelltes
Formular, [19]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/);
7. Verpflichtungserklärung nach § 9 Abs. 4 VgG M-V sowie Bestätigung
der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 11 VgG M-V.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
gelten die folgenden Eignungs-nachweise. Bei Bietergemeinschaften sind
die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
zu er-bringen, soweit diese die von dem jeweiligen
Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern
Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind
auch für diese die entspre-chenden Nachweise zu erbringen, sofern diese
die von Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärung und soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt
Bestätigung eines Finanzierungs-partners bzw. Finanzdienstleisters,
dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung;
4. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Eigenerklärung zur
Eignung (bereitgestelltes Formular, LINK In Bezug auf die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten die folgenden
Eignungs-nachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu er-bringen,
soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu
erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der
eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden
Nachweise zu erbringen, sofern diese die von Nachunternehmer zu
erbringende Leistung betreffen.
1. Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärung und soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt
Bestätigung eines Finanzierungs-partners bzw. Finanzdienstleisters,
dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung;
4. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Eigenerklärung zur
Eignung (bereitgestelltes Formular,
[20]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit gelten die folgenden
Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen,
soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu
erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der
eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechen-den
Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu
erbringende Leistung betreffen.
1. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Eigenerklärung zur
Eignung (bereitgestelltes Formular,
[21]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/);
2. Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den
Bieter mit Telefonie- und Internet-diensten versorgten Endkunden ergibt
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den
Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter
[22]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) und dem Angebot des
bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 20/12/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs
auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben.
Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs neben oder statt einer Bewerbung auf eines,
mehrere oder alle (Einzel-)Lose auch auf ein Gesamtangebot über alle
Lose zu bewerben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
(herunterzuladen unter
[[23]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/]).
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer
Dienstleistungskonzession. Für die Vergabe von Konzessionen sind in §
149 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Konzessionen von dem
Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberecht ausgenommen
sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall nach Einschätzung der
Vergabestelle § 149 Nr. 8 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht
anwendbar ist auf Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, einem
Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung
oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die
Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste
für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die
EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die
Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des
förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar.
Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den
Grunds-ätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch
auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes
nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung
Begriffe wie Konzession bzw. Auftrag, Teilnahmeantrag etc.
verwendet werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe
(Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2)
genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen
Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments
(herunterzuladen unter
[[24]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/] genügen müssen.
Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung sind bis zum Ablauf der
in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Frist zur Einreichung von
Teilnahmeanträgen bei der Vergabestelle zu rügen, soweit die
beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung oder des
Begleitdokuments erkennbar sind.
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern
erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal
[25]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Der
Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf
dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht
zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem
öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens
vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen
Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu
die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB)
entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig
erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer
entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich
unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der
Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen
und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So
sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die
Teilnahmefrist), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bliebt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/11/2021
References
6. mailto:vergabestelle@nordwestmecklenburg.de?subject=TED
7. http://www.nordwestmecklenburg.de/
8. https://www.subreport.de/E83738886
9. https://www.subreport.de/E83738886
10. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
11. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
12. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
13. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
14. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
15. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
16. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
17. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
18. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
19. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
20. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
21. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
22. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
23. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
24. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
25. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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