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Ausschreibung: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - DE-Wismar
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Kommunikationsinfrastruktur
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 601703-2021 (ID: 2021112409180457304)
Veröffentlicht: 24.11.2021
*
  DE-Wismar: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   2021/S 228/2021 601703
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Nordwestmecklenburg- Der Landrat -
   Postanschrift: Rostocker Str. 76
   Ort: Wismar
   NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
   Postleitzahl: 23970
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle Landkreis Nordwestmecklenburg
   E-Mail: [6]vergabestelle@nordwestmecklenburg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.nordwestmecklenburg.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E83738886
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via: [9]https://www.subreport.de/E83738886
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
   breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der
   Hansestadt Wismar im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und
   insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen
   Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im
   Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit
   Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den
   Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von
   Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen
   werden. Dazu hat der Landkreis im Rahmen des Förderprogramms des Bundes
   Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland sowie der Breitbandförderrichtlinie
   (BrbFöRL M-V) Fördermittel beantragt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte
   den Vergabeunterlagen, die unter
   [10]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/ heruntergeladen
   werden können.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
   breitbandiger Telekommunikationsdienste in Los 1 Weiße Flecken
   HWI27_0832.5/3-19 09MV300164 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32412000 Kommunikationsnetz
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
   Hauptort der Ausführung:
   Wismar
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und
   insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen
   Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im
   Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit
   Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den
   Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von
   Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen
   werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
     * Kriterium: Technisches Konzept
     * Kriterium: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
     * Kriterium: Endkundenprodukte
     * Kriterium: Realisierungszeitraum
     * Kriterium: Vertriebskonzept
     * Kriterium: Alternative Verlegemethoden und alternative
       Netztechnologien
     * Kriterium: Leistungsmerkmale Endkundenprodukte
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 03/01/2022
   Ende: 28/08/2023
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   SA.38348 (2014/N)
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach den Vorgaben in dem
   Leistungsverzeichnis den Zuschlag auch auf ein Gesamtangebot über alle
   Lose zu erteilen. Die Entscheidungskriterien, wann das Verfahren auf
   Grundlage von Gesamtangeboten fortgesetzt wird, sind dem
   Leistungsverzeichnis unter Ziff. 3 zu entnehmen.
   Wertungskriterien:
   Bieter haben je Einzellos ein vollständiges separates Angebot
   vorzulegen. Bei einem Gesamtangebot ist ledig-lich die
   Gesamtfinanzierung je Los, d.h. je Förderantragsgegenstand auszuweisen.
   Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im
   Verhandlungsverfahren ist:
   a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate vollständige Angebote
   eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von
   Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im
   Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen
   anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl.
   zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
   Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des
   wirtschaftlichsten Gesamtangebots.
   Seite 15 von 20 Oder:
   b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebots-summe (Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die
   Einzellose unter-schreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen
   einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl.
   zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
   Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der
   Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste
   Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der
   Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den
   Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der
   Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten
   Einzelangebote, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese
   Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren
   Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken der wirt-schaftlichsten Einzelangebote liegt)
   werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw.
   zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres
   lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der
   Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird.
   Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt.
   Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat bzw. sodann
   für die ausgewählten Gesamtangebote anhand der angegebenen Kriterien
   unter Punkt II 2.5. Bekanntmachung.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
   breitbandiger Telekommunikationsdienste in Los 2 Gewerbegebiet HWI29_07
   832.5/3-19 11MV300156 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32412000 Kommunikationsnetz
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
   Hauptort der Ausführung:
   Wismar
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und
   insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen
   Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im
   Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit
   Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den
   Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von
   Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen
   werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
     * Kriterium: Technisches Konzept
     * Kriterium: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
     * Kriterium: Endkundenprodukte
     * Kriterium: Realisierungszeitraum
     * Kriterium: Vertriebskonzept
     * Kriterium: Alternative Verlegemethoden und alternative
       Netztechnologien
     * Kriterium: Leistungsmerkmale Endkundenprodukte
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 03/01/2022
   Ende: 20/01/2024
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   SA.38348 (2014/N)
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach den Vorgaben in dem
   Leistungsverzeichnis den Zuschlag auch auf ein Gesamtangebot über alle
   Lose zu erteilen. Die Entscheidungskriterien, wann das Verfahren auf
   Grundlage von Gesamtangeboten fortgesetzt wird, sind dem
   Leistungsverzeichnis unter Ziff. 3 zu entnehmen.
   Wertungskriterien:
   Bieter haben je Einzellos ein vollständiges separates Angebot
   vorzulegen. Bei einem Gesamtangebot ist ledig-lich die
   Gesamtfinanzierung je Los, d.h. je Förderantragsgegenstand auszuweisen.
   Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im
   Verhandlungsverfahren ist:
   a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate vollständige Angebote
   eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von
   Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im
   Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen
   anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl.
   zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
   Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des
   wirtschaftlichsten Gesamtangebots.
   Seite 15 von 20 Oder:
   b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebots-summe (Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die
   Einzellose unter-schreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen
   einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl.
   zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
   Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der
   Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste
   Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der
   Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den
   Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der
   Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten
   Einzelangebote, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese
   Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren
   Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken der wirt-schaftlichsten Einzelangebote liegt)
   werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw.
   zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres
   lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der
   Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird.
   Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt.
   Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat bzw. sodann
   für die ausgewählten Gesamtangebote anhand der angegebenen Kriterien
   unter Punkt II 2.5. Bekanntmachung.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
   breitbandiger Telekommunikationsdienste in Los 3 Gewerbegebiet HWI29_08
   832.5/3-19 11MV300157 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32412000 Kommunikationsnetz
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
   Hauptort der Ausführung:
   Wismar
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und
   insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen
   Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im
   Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit
   Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den
   Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von
   Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen
   werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
     * Kriterium: Technisches Konzept
     * Kriterium: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
     * Kriterium: Endkundenprodukte
     * Kriterium: Realisierungszeitraum
     * Kriterium: Vertriebskonzept
     * Kriterium: Alternative Verlegemethoden und alternative
       Netztechnologien
     * Kriterium: Leistungsmerkmale Endkundenprodukte
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 03/01/2022
   Ende: 20/01/2024
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   SA.38348 (2014/N)
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach den Vorgaben in dem
   Leistungsverzeichnis den Zuschlag auch auf ein Gesamtangebot über alle
   Lose zu erteilen. Die Entscheidungskriterien, wann das Verfahren auf
   Grundlage von Gesamtangeboten fortgesetzt wird, sind dem
   Leistungsverzeichnis unter Ziff. 3 zu entnehmen.
   Wertungskriterien:
   Bieter haben je Einzellos ein vollständiges separates Angebot
   vorzulegen. Bei einem Gesamtangebot ist ledig-lich die
   Gesamtfinanzierung je Los, d.h. je Förderantragsgegenstand auszuweisen.
   Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im
   Verhandlungsverfahren ist:
   a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate vollständige Angebote
   eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von
   Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im
   Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen
   anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl.
   zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
   Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des
   wirtschaftlichsten Gesamtangebots.
   Seite 15 von 20 Oder:
   b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebots-summe (Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die
   Einzellose unter-schreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen
   einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl.
   zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
   Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der
   Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste
   Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der
   Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den
   Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der
   Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten
   Einzelangebote, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese
   Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren
   Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken der wirt-schaftlichsten Einzelangebote liegt)
   werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw.
   zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres
   lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der
   Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird.
   Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt.
   Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat bzw. sodann
   für die ausgewählten Gesamtangebote anhand der angegebenen Kriterien
   unter Punkt II 2.5. Bekanntmachung.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
   breitbandiger Telekommunikationsdienste in Los 4 Gewerbegebiet HWI29_09
   832.5/3-19 11MV300158 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32412000 Kommunikationsnetz
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
   Hauptort der Ausführung:
   Wismar
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und
   insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen
   Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im
   Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit
   Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den
   Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von
   Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen
   werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
     * Kriterium: Technisches Konzept
     * Kriterium: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
     * Kriterium: Endkundenprodukte
     * Kriterium: Realisierungszeitraum
     * Kriterium: Vertriebskonzept
     * Kriterium: Alternative Verlegemethoden und alternative
       Netztechnologien
     * Kriterium: Leistungsmerkmale Endkundenprodukte
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 03/01/2022
   Ende: 20/01/2024
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   SA.38348 (2014/N)
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach den Vorgaben in dem
   Leistungsverzeichnis (siehe
   [11]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) den Zuschlag auch
   auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu erteilen. Die
   Entscheidungskriterien, wann das Verfahren auf Grundlage von
   Gesamtangeboten fortgesetzt wird, sind dem Leistungsverzeichnis (siehe
   [12]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) unter Ziff. 3 zu
   entnehmen.
   Wertungskriterien:
   Bieter haben je Einzellos ein vollständiges separates Angebot
   vorzulegen. Bei einem Gesamtangebot ist ledig-lich die
   Gesamtfinanzierung je Los, d.h. je Förderantragsgegenstand auszuweisen.
   Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im
   Verhandlungsverfahren ist:
   a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate vollständige Angebote
   eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von
   Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im
   Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen
   anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl.
   zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
   Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des
   wirtschaftlichsten Gesamtangebots.
   Seite 15 von 20 Oder:
   b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebots-summe (Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die
   Einzellose unter-schreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen
   einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl.
   zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
   Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der
   Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste
   Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der
   Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den
   Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der
   Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten
   Einzelangebote, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese
   Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren
   Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken der wirt-schaftlichsten Einzelangebote liegt)
   werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw.
   zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres
   lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der
   Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird.
   Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt.
   Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat bzw. sodann
   für die ausgewählten Gesamtangebote anhand der angegebenen Kriterien
   unter Punkt II 2.5. Bekanntmachung.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
   breitbandiger Telekommunikationsdienste in Los 5 Gewerbegebiet HWI29_10
   832.5/3-19 11MV300159 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32412000 Kommunikationsnetz
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
   Hauptort der Ausführung:
   Wismar
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und
   insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen
   Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im
   Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit
   Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den
   Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von
   Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen
   werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
     * Kriterium: Technisches Konzept
     * Kriterium: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
     * Kriterium: Endkundenprodukte
     * Kriterium: Realisierungszeitraum
     * Kriterium: Vertriebskonzept
     * Kriterium: Alternative Verlegemethoden und alternative
       Netztechnologien
     * Kriterium: Leistungsmerkmale Endkundenprodukte
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 03/01/2022
   Ende: 20/01/2024
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   SA.38348 (2014/N)
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach den Vorgaben in dem
   Leistungsverzeichnis (siehe
   [13]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) den Zuschlag auch
   auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu erteilen. Die
   Entscheidungskriterien, wann das Verfahren auf Grundlage von
   Gesamtangeboten fortgesetzt wird, sind dem Leistungsverzeichnis (siehe
   [14]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) unter Ziff. 3 zu
   entnehmen.
   Wertungskriterien:
   Bieter haben je Einzellos ein vollständiges separates Angebot
   vorzulegen. Bei einem Gesamtangebot ist ledig-lich die
   Gesamtfinanzierung je Los, d.h. je Förderantragsgegenstand auszuweisen.
   Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im
   Verhandlungsverfahren ist:
   a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate vollständige Angebote
   eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von
   Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im
   Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen
   anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl.
   zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
   Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des
   wirtschaftlichsten Gesamtangebots.
   Seite 15 von 20 Oder:
   b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebots-summe (Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die
   Einzellose unter-schreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen
   einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl.
   zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
   Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der
   Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste
   Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der
   Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den
   Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der
   Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten
   Einzelangebote, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese
   Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren
   Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken der wirt-schaftlichsten Einzelangebote liegt)
   werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw.
   zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres
   lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der
   Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird.
   Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt.
   Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat bzw. sodann
   für die ausgewählten Gesamtangebote anhand der angegebenen Kriterien
   unter Punkt II 2.5. Bekanntmachung.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot
   breitbandiger Telekommunikationsdienste in Los 6 Gewerbegebiet
   HWI29_11832.5/3-19 11MV300160 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32412000 Kommunikationsnetz
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
   Hauptort der Ausführung:
   Wismar
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Konzessionsgeber hat das Ziel den Gigabit-Ausbau im Landkreis und
   insbesondere auch der Hansestadt Wismar voranzutreiben sowie seinen
   Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der im
   Landkreis ansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit
   Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den
   Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von
   Endkundendienstleistungen in der Hansestadt Wismar abgeschlossen
   werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
     * Kriterium: Technisches Konzept
     * Kriterium: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten
     * Kriterium: Endkundenprodukte
     * Kriterium: Realisierungszeitraum
     * Kriterium: Vertriebskonzept
     * Kriterium: Alternative Verlegemethoden und alternative
       Netztechnologien
     * Kriterium: Leistungsmerkmale Endkundenprodukte
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 03/01/2022
   Ende: 20/01/2024
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   SA.38348 (2014/N)
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach den Vorgaben in dem
   Leistungsverzeichnis (siehe
   [15]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) den Zuschlag auch
   auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu erteilen. Die
   Entscheidungskriterien, wann das Verfahren auf Grundlage von
   Gesamtangeboten fortgesetzt wird, sind dem Leistungsverzeichnis (siehe
   [16]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) unter Ziff. 3 zu
   entnehmen.
   Wertungskriterien:
   Bieter haben je Einzellos ein vollständiges separates Angebot
   vorzulegen. Bei einem Gesamtangebot ist ledig-lich die
   Gesamtfinanzierung je Los, d.h. je Förderantragsgegenstand auszuweisen.
   Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im
   Verhandlungsverfahren ist:
   a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate vollständige Angebote
   eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von
   Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im
   Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen
   anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl.
   zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
   Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des
   wirtschaftlichsten Gesamtangebots.
   Seite 15 von 20 Oder:
   b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebots-summe (Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die
   Einzellose unter-schreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen
   einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl.
   zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser
   Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der
   Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste
   Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der
   Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den
   Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der
   Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten
   Einzelangebote, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese
   Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren
   Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken der wirt-schaftlichsten Einzelangebote liegt)
   werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw.
   zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres
   lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der
   Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird.
   Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren
   Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der
   Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt.
   Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat bzw. sodann
   für die ausgewählten Gesamtangebote anhand der angegebenen Kriterien
   unter Punkt II 2.5. Bekanntmachung.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   In Bezug auf die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind
   die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
   zu erbringen, sofern diese die vom jeweiligen
   Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern
   Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind
   auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, soweit diese
   die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
   1. Firmenprofil: das Firmenprofil soll enthalten: Gesellschaftsform;
   Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, ggf. beschäftigter
   Schwerbehinderter, ggf. Auszubildender, ggf. Freiberufler und sonstiger
   Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr,
   Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen);
   2. Auszug aus Berufs- oder Handelsregister;
   3. Meldebestätigung nach § 6 TKG;
   4. Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (bereitgestelltes Formular,
   [17]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/).
   5. Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte Erklärung der
   Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formular,
   [18]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/).
   6. Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte Erklärungen bei
   Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (bereitgestelltes
   Formular, [19]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/);
   7. Verpflichtungserklärung nach § 9 Abs. 4 VgG M-V sowie Bestätigung
   der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 11 VgG M-V.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   gelten die folgenden Eignungs-nachweise. Bei Bietergemeinschaften sind
   die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
   zu er-bringen, soweit diese die von dem jeweiligen
   Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern
   Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind
   auch für diese die entspre-chenden Nachweise zu erbringen, sofern diese
   die von Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
   1. Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
   2. Eigenerklärung und  soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt 
   Bestätigung eines Finanzierungs-partners bzw. Finanzdienstleisters,
   dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
   3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung;
   4. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Eigenerklärung zur
   Eignung (bereitgestelltes Formular, LINK In Bezug auf die
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten die folgenden
   Eignungs-nachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
   Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu er-bringen,
   soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu
   erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der
   eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden
   Nachweise zu erbringen, sofern diese die von Nachunternehmer zu
   erbringende Leistung betreffen.
   1. Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
   2. Eigenerklärung und  soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt 
   Bestätigung eines Finanzierungs-partners bzw. Finanzdienstleisters,
   dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
   3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung;
   4. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Eigenerklärung zur
   Eignung (bereitgestelltes Formular,
   [20]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit gelten die folgenden
   Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
   Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen,
   soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu
   erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der
   eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechen-den
   Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu
   erbringende Leistung betreffen.
   1. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Eigenerklärung zur
   Eignung (bereitgestelltes Formular,
   [21]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/);
   2. Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den
   Bieter mit Telefonie- und Internet-diensten versorgten Endkunden ergibt
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den
   Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter
   [22]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) und dem Angebot des
   bezuschlagten Bieters.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 20/12/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs
   auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben.
   Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des
   Teilnahmewettbewerbs  neben oder statt einer Bewerbung auf eines,
   mehrere oder alle (Einzel-)Lose  auch auf ein Gesamtangebot über alle
   Lose zu bewerben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
   (herunterzuladen unter
   [[23]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/]).
   Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer
   Dienstleistungskonzession. Für die Vergabe von Konzessionen sind in §
   149 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Konzessionen von dem
   Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberecht ausgenommen
   sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall nach Einschätzung der
   Vergabestelle § 149 Nr. 8 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht
   anwendbar ist auf Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, einem
   Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung
   oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die
   Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste
   für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die
   EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die
   Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des
   förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar.
   Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den
   Grunds-ätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch
   auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes
   nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung
   Begriffe wie Konzession bzw. Auftrag, Teilnahmeantrag etc.
   verwendet werden.
   Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
   Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe
   (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2)
   genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen
   Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments
   (herunterzuladen unter
   [[24]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/] genügen müssen.
   Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung sind bis zum Ablauf der
   in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Frist zur Einreichung von
   Teilnahmeanträgen bei der Vergabestelle zu rügen, soweit die
   beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung oder des
   Begleitdokuments erkennbar sind.
   Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern
   erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal
   [25]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Der
   Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf
   dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
   Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht
   zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem
   öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens
   vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
   bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
   Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
   Ort: Schwerin
   Postleitzahl: 19053
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen
   Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu
   die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB)
   entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig
   erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer
   entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein
   Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich
   unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der
   Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen
   und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So
   sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
   aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens zum
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die
   Teilnahmefrist), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist
   zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
   Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bliebt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
   bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
   Ort: Schwerin
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/11/2021
References
   6. mailto:vergabestelle@nordwestmecklenburg.de?subject=TED
   7. http://www.nordwestmecklenburg.de/
   8. https://www.subreport.de/E83738886
   9. https://www.subreport.de/E83738886
  10. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
  11. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
  12. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
  13. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
  14. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
  15. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
  16. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
  17. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
  18. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
  19. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
  20. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
  21. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
  22. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
  23. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
  24. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
  25. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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