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Ausschreibung: Dienstleistungen für Haftanstalten - DE-Butzbach
Dienstleistungen für Haftanstalten
Dokument Nr...: 601704-2021 (ID: 2021112409175957287)
Veröffentlicht: 24.11.2021
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DE-Butzbach: Dienstleistungen für Haftanstalten
2021/S 228/2021 601704
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Das Land Hessen vertreten durch: Den Leiter der
Justizvollzugsanstalt Butzbach
Postanschrift: Kleeberger Straße 23
Ort: Butzbach
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 35510
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): H. B. Wagnitz-Seminar, Abteilung VCC Süd
E-Mail: [6]Versorgungswesen@HBWS.Justiz.Hessen.de
Telefon: +49 6913671960
Fax: +49 6913671054
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://Justizvollzug.hessen.de/JVA-Butzbach
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter: [8]https://justizvollzug.hessen.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Das Land Hessen vertreten durch das H. B.
Wagnitz-Seminar - Dienstleistungszentrum für den hessischen
Justizvollzug -
Postanschrift: Obere Kreuzäckerstraße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrn Markus Röhrig, HBWS, Abteilung VCC Süd
E-Mail: [9]Markus.Roehrig@HBWS.Justiz.Hessen.de
Telefon: +49 6913671960
Fax: +49 6913671054
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]https://justizvollzug.hessen.de
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Dienstleistungskonzession "Gefangenentelekommunikation" für
die Justizvollzugsanstalt Butzbach auf eigenes wirtschaftliches Risiko
des Konzessionärs
Referenznummer der Bekanntmachung: 4570 E - JVA BU - 11/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75231230 Dienstleistungen für Haftanstalten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vergabe von Dienstleistungskonzession auf eigenes wirtschaftliches
Risiko des Konzessionärs.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 393 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Hauptort der Ausführung:
Justizvollzugsanstalt Butzbach, Kleeberger Straße 23, 35510 Butzbach
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Butzbach beabsichtigt, die
Dienstleistungskonzession der Gefangenentelekommunikation für die
Justizvollzugsanstalt Butzbach neu zu vergeben. Der Konzessionszeitraum
ist vom 01.07.2022 bis 30.06.2026, mit der Möglichkeit seitens der
Justizvollzugsanstalt Butzbach der einmaligen Verlängerung um ein
weiteres Jahr, bis zum 30.06.2027. Die maximale
Konzessionsvertragsdauer beträgt 5 Jahre.
Der Konzessionär hat dabei in der Justizvollzugsanstalt ein dem Stand
der Technik entsprechendes Gefangenentelekommunikationssystem, das
ausschließlich durch Gefangene genutzt wird, zu installieren und auf
eigenes Risiko zu betreiben. Die hierfür erforderlichen Flächen bzw.
Räumlichkeiten werden dem Konzessionär durch die Justizvollzugsanstalt
zur Verfügung gestellt. Die Kosten der Installation, des Betriebes und
der Wartung der gesamten Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen
zu Lasten des Konzessionärs. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden
ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession zur
Nutzung überlassen. Der Betrieb der Gefangenentelekommunikation erfolgt
ausschließlich durch das Personal des Konzessionärs. Es findet keine
Personalgestellung durch die JVA statt.
Die Justizvollzugsanstalt Butzbach ist ein Gefängnis für männliche
Gefangene und hat eine durchschnittliche Belegung von derzeit 420
Gefangenen. Die Belegungsfähigkeit liegt aktuell bei 478 Plätzen. Es
wird bereits eine Telekommunikationsanlage für Gefangene in der JVA
Butzbach betrieben. Als Leistungsempfang für die JVA Butzbach ist
wünschenswert 19 Vandalismus- und manipulationssichere Sprechstellen
für ausgehende Gespräche, die ausschließlich durch die Gefangenen
genutzt werden und 13 korrespondierende Geräte zur Überwachung der
Sprechstellen (im jeweiligen Stationsbüro) sowie 4
Administrationsplätze (u. a. Strukturbeobachter) im Verwaltungsgebäude
zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
Für die Gefangenentelefonie der Justizvollzugsanstalt wird die
Konzession zur Installation, Wartung und Betrieb einer autarken
Telefonanlage für die ausschließliche Nutzung durch Inhaftierte mit
Überwachungsmöglichkeit vergeben, wodurch diesen ohne Inanspruchnahme
der behördlichen Telefonanlage das Telefonieren mit vornehmlich
Angehörigen, Freunden, Rechtsanwälten, etc. ermöglicht wird. Die Kosten
der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten Anlage
sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des Konzessionärs. Die
notwendigen Flächen und Räumlichkeiten werden durch die
Justizvollzugsanstalt dem Konzessionär zur Nutzung überlassen. Die
vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum des Landes Hessen
und wird im Rahmen der Konzession ebenfalls zur Nutzung überlassen.
Interessierte Unternehmen, die in der Justizvollzugsanstalt Butzbach
entsprechende Telefondienstleistungen übernehmen möchten, werden
gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung ihre Teilnahme am
Wettbewerb zu bekunden und eine qualifizierte Bewerbung einzureichen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: a) Preis / Nutzungsentgelte
* Kriterium: b) Güte des organisatorischen Betriebskonzeptes
* Kriterium: c) Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 393 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/06/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Nachweis darüber, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß
angemeldet hat und die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
2. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung
3. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder
gleichwertiger Nachweis
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Vergabeverfahren nicht
vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung
abgegeben hat.
5. Verpflichtungserklärung gemäß HVTG, soweit nicht bei Angebotsabgabe
eine Tariftreueerklärung gemäß § 4 HVTG abzugeben ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
(2018 - 2020). Soweit die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2020 noch
nicht vorliegen, ist die Eigenerklärung auf die Geschäftsjahre
2017-2019 zu beziehen.
2. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2018
- 2020) bezogen auf Dienstleistungen im Betrieb der
Gefangenentelefonie.
3. Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2018 - 2020, 2020 ggf. vorläufiger Abschluss), soweit
deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem
das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; ist das nicht der
Fall, hat der Bewerber stattdessen andere aussagekräftige und geeignete
Nachweise vorzulegen, die eine Einschätzung der finanziellen Situation
des Bewerbers erlauben.
4. Eigenerklärungen des Bewerbers, dass:
a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder eine Eröffnung
beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt und auch kein
Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist,
b) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet,
c) weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a,
129b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der
Abgabeordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der
gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung rechtskräftig
verurteilt worden ist.
d) der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Verpflichtung zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (ohne
Berufsgenossenschaft) und den Sozialkassen ordnungsgemäß erfüllt ist,
soweit der Bewerber der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (in
diesem Fall kann eine Kopie der Freistellungsbescheinigung den
Unterlagen hinzugefügt werden.
f) Einfache Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft, die die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung
der Beiträge an die Berufsgenossenschaft bestätigt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Nachweis fundierter Erfahrungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen
der Gefangenentelefonie oder vergleichbar durch Vorlage einer
Referenzliste über die Erfahrungen in den letzten fünf Jahren unter
Angabe von Art und Umfang der konkret erbrachten Leistungen,
Leistungszeitraum, Auftragswert, Name Auftraggeber sowie Benennung von
Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten beim jeweiligen Auftraggeber.
Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt
der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht
gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes
vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen,
insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug
auf die nachgefragten Dienstleistungen zur Gefangenentelekommunikation,
zu fordern. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass
unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen werden können. Die
Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache,
unterschrieben und als Bewerbung Dienstleistungskonzession
Gefangenentelekommunikation gekennzeichnet bei der zentralen Vergabe-
und Koordinierungsstelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt
es auf den Eingang der Bewerbung bei der zentralen Vergabe- und
Koordinierungsstelle (VCC Süd) an. Teilnahmeanträge in elektronischer
Form (z.B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches)
werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb
sind in Textform (E-Mail) an die zentrale Vergabe- und
Koordinierungsstelle zu richten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 20/12/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Hinweis: Das vorliegende europaweite Wettbewerbsverfahren ist weder ein
Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den
Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die
Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge,
Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.
Als Dienstleistungskonzessionsvergabe folgt das Verfahren jedoch den,
von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (Abl. EU 2006/C
179/02) aufgestellten, primärrechtlichen Grundsätzen. Das
Interessenbekundungsverfahren erfolgt dabei in Anlehnung an ein
europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter
Vergabebekanntmachung gemäß § 10 UVgO als zweistufiges Verfahren. In
einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche
die erforderliche Eignung als Dienstleister für eine bedarfsgerechte
leistungsfähige Gefangenentelefonie bieten und die zur Abgabe eines
ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, mindestens
drei und höchstens sieben geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe
aufzufordern. Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe
aufzufordernden Unternehmen wird nach Maßgabe und durch vergleichende
Bewertung der vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der
fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite
Stufe des Verfahrens umfasst die Angebots- und Wertungsphase. Das
Verfahren wird zentral koordiniert von dem VCC Süd als zentrale
Vergabe- und Koordinierungsstelle.
Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert
werden sollen:
Mindestens (soweit geeignet) 3 (in Worten: drei) Teilnehmer, höchstens
7 (in Worten: sieben) Teilnehmer.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB)
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/11/2021
References
6. mailto:Versorgungswesen@HBWS.Justiz.Hessen.de?subject=TED
7. https://Justizvollzug.hessen.de/JVA-Butzbach
8. https://justizvollzug.hessen.de/
9. mailto:Markus.Roehrig@HBWS.Justiz.Hessen.de?subject=TED
10. https://justizvollzug.hessen.de/
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