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Ausschreibung: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung - DE-Elsdorf
Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
Betreuung in Tagesstätten
Dokument Nr...: 601430-2021 (ID: 2021112409164457049)
Veröffentlicht: 24.11.2021
*
DE-Elsdorf: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
2021/S 228/2021 601430
Soziale und andere besondere Dienstleistungen öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Elsdorf
Postanschrift: Gladbacher Str. 111
Ort: Elsdorf
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50189
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@lenz-johlen.de
Telefon: +49 221/97300293
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.elsdorf.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E86777849
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E86777849
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Betreuungsvertrag OGS ab 2022/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung - DA31
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Elsdorf beabsichtigt die Neuvergabe des Auftrages zur
Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen der offenen Ganztagsschule im
Primarbereich (OGS) im Sinne von § 9 Abs. 3 Schulgesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Der Betreuungsauftrag ist an den drei
nachfolgend aufgeführten Grundschulen der Stadt Elsdorf ab dem
01.08.2022 einheitlich durch einen Auftragnehmer (AN) wahrzunehmen:
Eine-Welt-Schule, Jahnstr. 2, 50189 Elsdorf Erich Kästner-Schule,
Laurentiusstr. 29, 50189 Elsdorf-Esch GGS Eulenschule,
Heinrich-Doll-Straße 2-4, 50189 Elsdorf-Berrendorf
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85312100 Betreuung in Tagesstätten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Elsdorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Betreuungsumfang, Besonderheit Eulenschule Berrendorf Die Betreuung
erfolgt schultäglich regelmäßig in der Zeit bis 16:00 Uhr in Form von
Gruppen von 25 bis 32 Kindern. Betreut werden grundsätzlich jeweils nur
Schülerinnen und Schüler, die der jeweiligen Grundschule angehören.
Eine Ausnahme gibt es allerdings in Berrendorf: Aufgrund einer
vertraglichen Vereinbarung rekrutiert sich eine Gruppe zur Hälfte aus
Kindern der in Kreisträgerschaft geführten
Michael-Ende-Sprachförderschule. Hier entfallen nach der Vereinbarung
mit dem Kreis bis zu 17 Plätze auf diesen Personenkreis. Erforderlich
ist hier der Abschluss einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung
zwischen dem AN und dem Rhein-Erft-Kreis als Träger der
Michael-Ende-Schule über die Durchführung und Vergütung der Betreuung
dieser Halbgruppe.
An den o. a. Schulen sind derzeit, d. h. nach dem Stand der Anmeldungen
zum Schuljahr 2021/2022, folgende Betreuungsgruppen je Schule
eingerichtet:
Eine-Welt-Schule Elsdorf: 5 Gruppen,
Erich Kästner-Schule Elsdorf-Esch: 6 Gruppen,
Eulenschule Elsdorf-Berrendorf: 5 Gruppen (= 4.5 + 0.5, s. o.).
Inklusive Betreuung Die Betreuung erfolgt an allen Schulen inklusiv,
d.h. es werden in allen Gruppen ohne Differenzierung Kinder mit und
ohne Behinderung betreut. Nach Maßgabe der Landesförderrichtlinien wird
die Betreuung von Kindern mit Behinderung in höherem Umfang gefördert,
so dass die Stadt dem Auftragnehmer für diesen Personenkreis einen
höheren Entgeltanspruch zugesteht.
Die Ausschreibung und Vergabe des Betreuungsauftrages erfolgt gem. § 65
Abs. 2 VgV für den Zeitraum von 6 Schuljahren, beginnend mit dem
Schuljahresstart 2022/2023 (= 01.08.2022).
Eckpunkte Betreuungsvertrag Das Auftragsverhältnis wird durch Vertrag
zwischen Stadt (Auftraggeberin) und Betreuungsbeauftragtem
(Auftragnehmer) geregelt. Wesentliche Eckpunkte des Vertrages sind:
Auftragnehmer-Pflichten Der Auftragnehmer betreut die Grundschulkinder
nach einem jeweils mit den Leitungen der auftragsgegenständlichen
Schulen abgestimmten und kontinuierlich zu evaluierenden pädagogischen
Konzept (näheres siehe Leistungsverzeichnis). Eine pädagogische
Grundkonzeption, welche die Ausgangsbasis für die Ausführung des
Auftrages abbildet, und ein aussagekräftiges Selbstportrait
(pädagogisches Trägerbild) sind Gegenstand der Bewertung der Angebote
im Vergabeverfahren und von den Bietern in diesem Kontext einzureichen.
Der Auftrag kann nur an Bewerber vergeben werden, die über eine
Anerkennung als freier Jugendhilfeträger verfügen bzw. diese
Anerkennung durch den örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger problem-
und verzögerungslos erhalten (vgl. § 75 SGB VIII). Zudem wird wegen des
Umfangs und der Komplexität der Betreuung der Auftrag nur an solche
Anbieter vergeben, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits über
praktische Erfahrungen in der Aufgabenträgerschaft der OGS verfügen.
Im Rahmen der Betreuung der Kinder in der OGS obliegen dem
Auftragnehmer - die Gestaltung der Hausaufgabenbetreuung;
- Angebote im ergänzenden Bildungsbereich (musische und kreative
Angebote, ergänzende Lernangebote in Abstimmung mit der Schulleitung);
- Sport- und Bewegungsangebote (unter Einbeziehung kooperationsbereiter
örtlicher Vereine) und
- die Einbeziehung der Eltern durch Informationsveranstaltungen oder
Initiativen.
Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehört auch die Organisation und
Gewährleistung der Mittagsverköstigung der Kinder durch die Bestellung
und Ausgabe vorbereiteter Speisen, die über einen mit ihm vertraglich
verbundenen Caterer geliefert werden. Die Refinanzierung der
Mittagsverköstigung gegenüber den Eltern der betreuten Kinder ist
ausschließlich Angelegenheit des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich neben der schultäglichen Betreuung
zur Durchführung von Ferienbetreuungen im schuljährlichen Umfang von
wenigstens 5 Wochen (1 Woche in den Osterferien, 3 Wochen in den
Sommerferien und 1 Woche in den Herbstferien). Hierfür erhält er vom
Land NRW gewährte Sonderzuschüsse, welche durch die Stadt beantragt und
1:1 an den Auftragnehmer weitergeleitet werden. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, von den Eltern der teilnehmenden Kinder spezielle Entgelte
auf sondervertraglicher Basis für die Ferienveranstaltungen zu erheben.
Der Auftragnehmer ist für eine qualitativ wie quantitativ hinreichende
Personalgestellung selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die
pädagogische Anleitung, Begleitung und Fortbildung des Personals sowie
die Besorgung der Pflichtbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Er hat zudem sein Personal gegen Unfälle zu versichern und sorgt für
ausreichenden Sach- und Haftpflichtversicherungsschutz.
Je betreuter Grundschule ist eine Leitungskraft mit einer beruflichen
Mindestqualifikation staatlich anerkannte/r Erzieher*in oder
Pädagogin/Pädagoge einzusetzen. Je Betreuungsgruppe ist wenigstens eine
Fachkraft (mindestens Gruppenleiterzertifikat o. staatlich anerkannte/r
Erzieher*in) mit mindestens 25 Wochenstunden und eine Ergänzungskraft
(Zertifikat-Kurs) mit 22 Wochenstunden erforderlich. Der Auftragnehmer
hat die Kompensation von Ausfällen durch organisatorische Planung und
ggf. Personalreserven so sicherzustellen, dass keine Betreuungslücken
entstehen.
Als Overhead muss der Auftraggeber über eine für die Schulen und die
Stadt ansprechbereite Gesamtleitung verfügen, über welche professionell
auch die kaufmännischen Angelegenheiten (Entgeltabrechnungen, An- und
Abmeldungen usw.) wahrgenommen werden. Die Gesamtleitung ist zudem die
verantwortliche Stelle für die Evaluation der pädagogischen Konzepte
der OGS-Arbeit an den einzelnen Schulen.
Auftraggeber-Pflichten Die Stadt als Auftraggeberin nimmt An- und
Abmeldungen zur OGS an den teilnehmenden Schulen entgegen und schließt
mit den Eltern der teilnehmenden Kinder Einzelverträge ab. Die Verträge
gel-ten grundsätzlich nach erstmaligem Abschluss für die gesamte
Grundschulzeit. Die Auftraggeberin leitet die Daten der jeweils
teilnehmenden Kinder inklusive Angaben zu bestehenden Behinderungen an
den Auftragnehmer weiter.
Die Auftraggeberin entrichtet für jedes teilnehmende Kind die mit dem
Auftragnehmer vertraglich vereinbarten Betreuungsentgelte
(preisdifferenziert zwischen Kindern mit und ohne Behinderung, s. o.)
weiter. Näheres regelt der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens
vorgelegte Vertrag.
Die Stadt refinanziert die Entgelte an den Auftragnehmer durch die
Erhebung von Elternbeiträgen nach Maßgabe von § 90 SGB VIII. Hiervon
nicht betroffen sind die Kosten der Mittagsverköstigung sowie etwaige
Zusatzentgelte für die Ferienbetreuung, welche der Auftragnehmer direkt
mit den Eltern abrechnen muss. Für die Ferienbetreuung ist eine enge
Kooperation mit dem Jugendamt und dessen Ferienprogramm gewünscht.
Der Auftraggeber stellt die Räumlichkeiten und das Inventar der OGS in
den teilnehmenden Schulen kostenfrei zur Verfügung. Dies gilt auch für
die Reinigung der Räumlichkeiten (Bodenreinigung und Toiletten). Spiel-
und Beschäftigungs- sowie Verbrauchsmaterial im laufenden Betrieb sind
vom Auf-tragnehmer zu stellen. Die Stadt gewährt hierzu eine
schuljährliche finanzielle Unterstützung als Einmalpauschalbetrag.
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter haben bis 20.12.2021, 13.00 Uhr Zeit, das Angebot zu erstellen
und einzureichen (Angebotsfrist).
Das Angebot darf ausschließlich elektronisch (nicht per Brief, Telefax
oder E-Mail) über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS
eingereicht werden. Textform (eingescannte Dokumente) ist ausreichend.
Signaturen sind nicht notwendig.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass aus Gründen des fairen Wettbewerbs
solche Angebote aus dem Verfahren ausgeschlossen werden müssen, die
aufgrund Verschuldens des Bieters nach dem benannten Zeitpunkt
eingehen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Der Auftrag kann nur an Bewerber vergeben werden, die über eine
Anerkennung als freier Jugendhilfeträger verfügen bzw. diese
Anerkennung durch den örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger problem-
und verzögerungslos erhalten (vgl. § 75 SGB VIII).
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Mindestbedingungen Soweit auf der ersten Stufe kein Ausschluss des
jeweiligen Bieters erfolgt, wird auf der zweiten Stufe anhand der
vorgelegten Angaben und Unterlagen geprüft, ob der jeweilige Bieter die
geforderten Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die
grundsätzliche Eignung für die Durchfüh-rung des Projektes verfügt. Bei
Nichterfüllung wird der Bieter auf dieser Stufe ausgeschlossen.
Die Mindestbedingungen werden wie folgt gefasst:
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers Die Bieter müssen zur
persönlichen Lage folgende Kriterien erfüllen, um zur Wertung
zugelassen zu werden (Mindestbedingungen):
Eigenerklärung des Bieters gemäß Anlage Eigenerklärung
Ausschlussgründe Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine
von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
o in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
ist,
o in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
des Vertrags be-vollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
o dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und o dass alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die Bieter müssen
zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage folgende Kriterien erfüllen,
um zur Wertung zugelassen zu werden (Mindestbedingungen):
Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die
wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des
Bieters,
Nachweis des Bieters, dass er über eine Haftpflichtversicherung
verfügt mit einer De-ckungssumme in Höhe von mindestens o 1.000.000,00
für Personenschäden o 500.000,00 für Sachschäden Es genügt der
schriftliche Nachweis eines Versicherers, die entsprechenden
Deckungssummen im Auftragsfall gewährleisten zu wollen (z.B.
Aufstockung bestehender Versicherungen oder Neuab-schluss einer
Police).
Technische Leistungsfähigkeit Die Bieter müssen folgende technischen
Kriterien erfüllen, um zur Wertung zugelassen zu werden
(Mindestbedingungen):
Mindestens eine Referenz über die in den letzten fünf abgeschlossenen
Geschäftsjahren ausgeführten Leistungen, die in Bezug auf Art, Umfang
und Schwierigkeit mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar
sind, unter Benennung der Art des Referenzprojektes (Einrichtungsart)
die geforderten Personalqualifikationen gem. Leistungsverzeichnis
müssen eingehalten wer-den.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen
Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für
die ARGE insgesamt vorliegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf
Nachunternehmen (ggf. auch kon-zernverbundene Unternehmen)
zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklä-rung
die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Wertungskriterien Die konzeptionellen Ansätze werden mit 60 % gewertet,
die Eigenzuschusshöhe (= Pro-Kopf-Pauschale) mit 40 %. Unterkriterien
mit Gewichtung und Umrechnungsmethodik ergeben sich aus der anliegenden
Wertungsmatrix.
Vorstellung des Konzepts Die Vergabestelle erwartet, dass jeder Bieter
sein Unternehmen und seine Konzeptidee in einer 30-minütigen
Präsentation vor einem noch näher zu definierenden Gremium im
Stadtgebiet von Els-dorf vorstellt. Die Präsentation ist nicht
zwingend, fließt aber als Unterkriterium in die Wertung mit ein.
Näheres ist der Wertungsmatrix zu entnehmen. ermine werden ggf. mit den
einzelnen Bietern nach Abgabe der Angebote abgestimmt. Klarstellung: Es
finden keine Verhandlungen statt.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
§ 65 Abs. 2 VgV
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das
Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Zum Verfahrensablauf gilt Folgendes:
1 Fristen für das Angebot Bieter haben bis 20.12.2021, 13.00 Uhr Zeit,
das Angebot zu erstellen und einzureichen (Angebots-frist).
Das Angebot darf ausschließlich elektronisch (nicht per Brief, Telefax
oder E-Mail) über die Aus-schreibungsplattform subreport ELViS
eingereicht werden. Textform (eingescannte Dokumente) ist ausreichend.
Signaturen sind nicht notwendig.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass aus Gründen des fairen Wettbewerbs
solche Angebote aus dem Verfahren ausgeschlossen werden müssen, die
aufgrund Verschuldens des Bieters nach dem benann-ten Zeitpunkt
eingehen.
2 Angebotsöffnung Die Angebotsöffnung findet digital wie in der VgV
zum Schutze des Geheimwettbewerbs zwin-gend angeordnet unter
Ausschluss der Öffentlichkeit im 4-Augen-Prinzip statt.
3 Bindefrist / Zuschlag Nach Ablauf der Angebotsfrist wird der
Auftraggeber die eingegangenen Angebote prüfen und aus-werten. Nach
Besichtigung der Betriebsräume erfolgt die Mitteilung an die Bieter,
welches Angebot den Zuschlag erhalten soll. Dabei wird allen Bietern
transparent dargestellt, warum das entsprechen-de Angebot bestbewertet
wurde. Nach der gesetzlichen Wartefrist wird der Zuschlag erteilt.
Dieser soll im Frühjahr 2022 erfolgen, damit der Auftragnehmer genügend
Vorlaufzeit vor Vertragsbeginn hat.
Bieter sind an ihr Angebot gebunden bis zum 20.02.2021 (Bindefrist).
4 Fragen Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind
ausschließlich über die Plattform sub-report zu stellen. Die Antworten
der Vergabestelle auf die Fragen der Bieter werden in anonymisier-ter
Form allen Bietern über die Plattform zur Verfügung gestellt, sofern
sie für das Verfahren relevant sind.
Alle Bieter können sich kostenfrei auf der Plattform registrieren, sie
erhalten dann automatisch alle Antworten und Änderungen. Die den
Bietern übermittelten Antworten werden Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Sollte ein Bieter sich nicht registrieren wollen,
trifft ihn die volle Holschuld, er muss sich dann täglich auf der
Plattform über mögliche Änderungen und neue Antworten informie-ren.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die
spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der
genannten Stelle eingehen.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
/ Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 20/12/2021
Ortszeit: 13:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o
Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafte Rechtsbehelfe Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff.
GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist
an die Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsver-fahrens vor der zuständigen
Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprü-fungsantrag ist zudem
unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auf-traggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168
Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15
Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1
GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absen-dung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber
kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Verga-beverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis
gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstö-ße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/11/2021
References
6. mailto:vergabe@lenz-johlen.de?subject=TED
7. http://www.elsdorf.de/
8. https://www.subreport.de/E86777849
9. https://www.subreport.de/E86777849
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