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Ausschreibung: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung - DE-Elsdorf
Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
Betreuung in Tagesstätten
Dokument Nr...: 601430-2021 (ID: 2021112409164457049)
Veröffentlicht: 24.11.2021
*
  DE-Elsdorf: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
   2021/S 228/2021 601430
   Soziale und andere besondere Dienstleistungen  öffentliche Aufträge
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Elsdorf
   Postanschrift: Gladbacher Str. 111
   Ort: Elsdorf
   NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
   Postleitzahl: 50189
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@lenz-johlen.de
   Telefon: +49 221/97300293
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.elsdorf.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E86777849
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E86777849
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Betreuungsvertrag OGS ab 2022/2023
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung - DA31
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Elsdorf beabsichtigt die Neuvergabe des Auftrages zur
   Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen der offenen Ganztagsschule im
   Primarbereich (OGS) im Sinne von § 9 Abs. 3 Schulgesetz des Landes
   Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Der Betreuungsauftrag ist an den drei
   nachfolgend aufgeführten Grundschulen der Stadt Elsdorf ab dem
   01.08.2022 einheitlich durch einen Auftragnehmer (AN) wahrzunehmen:
   Eine-Welt-Schule, Jahnstr. 2, 50189 Elsdorf Erich Kästner-Schule,
   Laurentiusstr. 29, 50189 Elsdorf-Esch GGS Eulenschule,
   Heinrich-Doll-Straße 2-4, 50189 Elsdorf-Berrendorf
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85312100 Betreuung in Tagesstätten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Elsdorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Betreuungsumfang, Besonderheit Eulenschule Berrendorf Die Betreuung
   erfolgt schultäglich regelmäßig in der Zeit bis 16:00 Uhr in Form von
   Gruppen von 25 bis 32 Kindern. Betreut werden grundsätzlich jeweils nur
   Schülerinnen und Schüler, die der jeweiligen Grundschule angehören.
   Eine Ausnahme gibt es allerdings in Berrendorf: Aufgrund einer
   vertraglichen Vereinbarung rekrutiert sich eine Gruppe zur Hälfte aus
   Kindern der in Kreisträgerschaft geführten
   Michael-Ende-Sprachförderschule. Hier entfallen nach der Vereinbarung
   mit dem Kreis bis zu 17 Plätze auf diesen Personenkreis. Erforderlich
   ist hier der Abschluss einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung
   zwischen dem AN und dem Rhein-Erft-Kreis als Träger der
   Michael-Ende-Schule über die Durchführung und Vergütung der Betreuung
   dieser Halbgruppe.
   An den o. a. Schulen sind derzeit, d. h. nach dem Stand der Anmeldungen
   zum Schuljahr 2021/2022, folgende Betreuungsgruppen je Schule
   eingerichtet:
   Eine-Welt-Schule Elsdorf: 5 Gruppen,
   Erich Kästner-Schule Elsdorf-Esch: 6 Gruppen,
   Eulenschule Elsdorf-Berrendorf: 5 Gruppen (= 4.5 + 0.5, s. o.).
   Inklusive Betreuung Die Betreuung erfolgt an allen Schulen inklusiv,
   d.h. es werden in allen Gruppen ohne Differenzierung Kinder mit und
   ohne Behinderung betreut. Nach Maßgabe der Landesförderrichtlinien wird
   die Betreuung von Kindern mit Behinderung in höherem Umfang gefördert,
   so dass die Stadt dem Auftragnehmer für diesen Personenkreis einen
   höheren Entgeltanspruch zugesteht.
   Die Ausschreibung und Vergabe des Betreuungsauftrages erfolgt gem. § 65
   Abs. 2 VgV für den Zeitraum von 6 Schuljahren, beginnend mit dem
   Schuljahresstart 2022/2023 (= 01.08.2022).
   Eckpunkte Betreuungsvertrag Das Auftragsverhältnis wird durch Vertrag
   zwischen Stadt (Auftraggeberin) und Betreuungsbeauftragtem
   (Auftragnehmer) geregelt. Wesentliche Eckpunkte des Vertrages sind:
   Auftragnehmer-Pflichten Der Auftragnehmer betreut die Grundschulkinder
   nach einem jeweils mit den Leitungen der auftragsgegenständlichen
   Schulen abgestimmten und kontinuierlich zu evaluierenden pädagogischen
   Konzept (näheres siehe Leistungsverzeichnis). Eine pädagogische
   Grundkonzeption, welche die Ausgangsbasis für die Ausführung des
   Auftrages abbildet, und ein aussagekräftiges Selbstportrait
   (pädagogisches Trägerbild) sind Gegenstand der Bewertung der Angebote
   im Vergabeverfahren und von den Bietern in diesem Kontext einzureichen.
   Der Auftrag kann nur an Bewerber vergeben werden, die über eine
   Anerkennung als freier Jugendhilfeträger verfügen bzw. diese
   Anerkennung durch den örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger problem-
   und verzögerungslos erhalten (vgl. § 75 SGB VIII). Zudem wird wegen des
   Umfangs und der Komplexität der Betreuung der Auftrag nur an solche
   Anbieter vergeben, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits über
   praktische Erfahrungen in der Aufgabenträgerschaft der OGS verfügen.
   Im Rahmen der Betreuung der Kinder in der OGS obliegen dem
   Auftragnehmer - die Gestaltung der Hausaufgabenbetreuung;
   - Angebote im ergänzenden Bildungsbereich (musische und kreative
   Angebote, ergänzende Lernangebote in Abstimmung mit der Schulleitung);
   - Sport- und Bewegungsangebote (unter Einbeziehung kooperationsbereiter
   örtlicher Vereine) und
   - die Einbeziehung der Eltern durch Informationsveranstaltungen oder
   Initiativen.
   Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehört auch die Organisation und
   Gewährleistung der Mittagsverköstigung der Kinder durch die Bestellung
   und Ausgabe vorbereiteter Speisen, die über einen mit ihm vertraglich
   verbundenen Caterer geliefert werden. Die Refinanzierung der
   Mittagsverköstigung gegenüber den Eltern der betreuten Kinder ist
   ausschließlich Angelegenheit des Auftragnehmers.
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich neben der schultäglichen Betreuung
   zur Durchführung von Ferienbetreuungen im schuljährlichen Umfang von
   wenigstens 5 Wochen (1 Woche in den Osterferien, 3 Wochen in den
   Sommerferien und 1 Woche in den Herbstferien). Hierfür erhält er vom
   Land NRW gewährte Sonderzuschüsse, welche durch die Stadt beantragt und
   1:1 an den Auftragnehmer weitergeleitet werden. Der Auftragnehmer ist
   berechtigt, von den Eltern der teilnehmenden Kinder spezielle Entgelte
   auf sondervertraglicher Basis für die Ferienveranstaltungen zu erheben.
   Der Auftragnehmer ist für eine qualitativ wie quantitativ hinreichende
   Personalgestellung selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die
   pädagogische Anleitung, Begleitung und Fortbildung des Personals sowie
   die Besorgung der Pflichtbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz.
   Er hat zudem sein Personal gegen Unfälle zu versichern und sorgt für
   ausreichenden Sach- und Haftpflichtversicherungsschutz.
   Je betreuter Grundschule ist eine Leitungskraft mit einer beruflichen
   Mindestqualifikation staatlich anerkannte/r Erzieher*in oder
   Pädagogin/Pädagoge einzusetzen. Je Betreuungsgruppe ist wenigstens eine
   Fachkraft (mindestens Gruppenleiterzertifikat o. staatlich anerkannte/r
   Erzieher*in) mit mindestens 25 Wochenstunden und eine Ergänzungskraft
   (Zertifikat-Kurs) mit 22 Wochenstunden erforderlich. Der Auftragnehmer
   hat die Kompensation von Ausfällen durch organisatorische Planung und
   ggf. Personalreserven so sicherzustellen, dass keine Betreuungslücken
   entstehen.
   Als Overhead muss der Auftraggeber über eine für die Schulen und die
   Stadt ansprechbereite Gesamtleitung verfügen, über welche professionell
   auch die kaufmännischen Angelegenheiten (Entgeltabrechnungen, An- und
   Abmeldungen usw.) wahrgenommen werden. Die Gesamtleitung ist zudem die
   verantwortliche Stelle für die Evaluation der pädagogischen Konzepte
   der OGS-Arbeit an den einzelnen Schulen.
   Auftraggeber-Pflichten Die Stadt als Auftraggeberin nimmt An- und
   Abmeldungen zur OGS an den teilnehmenden Schulen entgegen und schließt
   mit den Eltern der teilnehmenden Kinder Einzelverträge ab. Die Verträge
   gel-ten grundsätzlich nach erstmaligem Abschluss für die gesamte
   Grundschulzeit. Die Auftraggeberin leitet die Daten der jeweils
   teilnehmenden Kinder inklusive Angaben zu bestehenden Behinderungen an
   den Auftragnehmer weiter.
   Die Auftraggeberin entrichtet für jedes teilnehmende Kind die mit dem
   Auftragnehmer vertraglich vereinbarten Betreuungsentgelte
   (preisdifferenziert zwischen Kindern mit und ohne Behinderung, s. o.)
   weiter. Näheres regelt der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens
   vorgelegte Vertrag.
   Die Stadt refinanziert die Entgelte an den Auftragnehmer durch die
   Erhebung von Elternbeiträgen nach Maßgabe von § 90 SGB VIII. Hiervon
   nicht betroffen sind die Kosten der Mittagsverköstigung sowie etwaige
   Zusatzentgelte für die Ferienbetreuung, welche der Auftragnehmer direkt
   mit den Eltern abrechnen muss. Für die Ferienbetreuung ist eine enge
   Kooperation mit dem Jugendamt und dessen Ferienprogramm gewünscht.
   Der Auftraggeber stellt die Räumlichkeiten und das Inventar der OGS in
   den teilnehmenden Schulen kostenfrei zur Verfügung. Dies gilt auch für
   die Reinigung der Räumlichkeiten (Bodenreinigung und Toiletten). Spiel-
   und Beschäftigungs- sowie Verbrauchsmaterial im laufenden Betrieb sind
   vom Auf-tragnehmer zu stellen. Die Stadt gewährt hierzu eine
   schuljährliche finanzielle Unterstützung als Einmalpauschalbetrag.
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Bieter haben bis 20.12.2021, 13.00 Uhr Zeit, das Angebot zu erstellen
   und einzureichen (Angebotsfrist).
   Das Angebot darf ausschließlich elektronisch (nicht per Brief, Telefax
   oder E-Mail) über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS
   eingereicht werden. Textform (eingescannte Dokumente) ist ausreichend.
   Signaturen sind nicht notwendig.
   Bitte beachten Sie unbedingt, dass aus Gründen des fairen Wettbewerbs
   solche Angebote aus dem Verfahren ausgeschlossen werden müssen, die
   aufgrund Verschuldens des Bieters nach dem benannten Zeitpunkt
   eingehen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Der Auftrag kann nur an Bewerber vergeben werden, die über eine
   Anerkennung als freier Jugendhilfeträger verfügen bzw. diese
   Anerkennung durch den örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger problem-
   und verzögerungslos erhalten (vgl. § 75 SGB VIII).
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Mindestbedingungen Soweit auf der ersten Stufe kein Ausschluss des
   jeweiligen Bieters erfolgt, wird auf der zweiten Stufe anhand der
   vorgelegten Angaben und Unterlagen geprüft, ob der jeweilige Bieter die
   geforderten Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die
   grundsätzliche Eignung für die Durchfüh-rung des Projektes verfügt. Bei
   Nichterfüllung wird der Bieter auf dieser Stufe ausgeschlossen.
   Die Mindestbedingungen werden wie folgt gefasst:
   Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers Die Bieter müssen zur
   persönlichen Lage folgende Kriterien erfüllen, um zur Wertung
   zugelassen zu werden (Mindestbedingungen):
    Eigenerklärung des Bieters gemäß Anlage Eigenerklärung
   Ausschlussgründe  Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine
   von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
   o in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
   ist,
   o in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
   des Vertrags be-vollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
   o dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und o dass alle Mitglieder als
   Gesamtschuldner haften.
   Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die Bieter müssen
   zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage folgende Kriterien erfüllen,
   um zur Wertung zugelassen zu werden (Mindestbedingungen):
    Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die
   wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des
   Bieters,
    Nachweis des Bieters, dass er über eine Haftpflichtversicherung
   verfügt mit einer De-ckungssumme in Höhe von mindestens o 1.000.000,00
    für Personenschäden o 500.000,00  für Sachschäden Es genügt der
   schriftliche Nachweis eines Versicherers, die entsprechenden
   Deckungssummen im Auftragsfall gewährleisten zu wollen (z.B.
   Aufstockung bestehender Versicherungen oder Neuab-schluss einer
   Police).
   Technische Leistungsfähigkeit Die Bieter müssen folgende technischen
   Kriterien erfüllen, um zur Wertung zugelassen zu werden
   (Mindestbedingungen):
    Mindestens eine Referenz über die in den letzten fünf abgeschlossenen
   Geschäftsjahren ausgeführten Leistungen, die in Bezug auf Art, Umfang
   und Schwierigkeit mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar
   sind, unter Benennung der Art des Referenzprojektes (Einrichtungsart) 
   die geforderten Personalqualifikationen gem. Leistungsverzeichnis
   müssen eingehalten wer-den.
   Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen
   Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für
   die ARGE insgesamt vorliegen.
   Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf
   Nachunternehmen (ggf. auch kon-zernverbundene Unternehmen)
   zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklä-rung
   die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
   Wertungskriterien Die konzeptionellen Ansätze werden mit 60 % gewertet,
   die Eigenzuschusshöhe (= Pro-Kopf-Pauschale) mit 40 %. Unterkriterien
   mit Gewichtung und Umrechnungsmethodik ergeben sich aus der anliegenden
   Wertungsmatrix.
   Vorstellung des Konzepts Die Vergabestelle erwartet, dass jeder Bieter
   sein Unternehmen und seine Konzeptidee in einer 30-minütigen
   Präsentation vor einem noch näher zu definierenden Gremium im
   Stadtgebiet von Els-dorf vorstellt. Die Präsentation ist nicht
   zwingend, fließt aber als Unterkriterium in die Wertung mit ein.
   Näheres ist der Wertungsmatrix zu entnehmen. ermine werden ggf. mit den
   einzelnen Bietern nach Abgabe der Angebote abgestimmt. Klarstellung: Es
   finden keine Verhandlungen statt.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   § 65 Abs. 2 VgV
   IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das
   Verfahren:
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   Zum Verfahrensablauf gilt Folgendes:
   1 Fristen für das Angebot Bieter haben bis 20.12.2021, 13.00 Uhr Zeit,
   das Angebot zu erstellen und einzureichen (Angebots-frist).
   Das Angebot darf ausschließlich elektronisch (nicht per Brief, Telefax
   oder E-Mail) über die Aus-schreibungsplattform subreport ELViS
   eingereicht werden. Textform (eingescannte Dokumente) ist ausreichend.
   Signaturen sind nicht notwendig.
   Bitte beachten Sie unbedingt, dass aus Gründen des fairen Wettbewerbs
   solche Angebote aus dem Verfahren ausgeschlossen werden müssen, die
   aufgrund Verschuldens des Bieters nach dem benann-ten Zeitpunkt
   eingehen.
   2 Angebotsöffnung Die Angebotsöffnung findet digital  wie in der VgV
   zum Schutze des Geheimwettbewerbs zwin-gend angeordnet  unter
   Ausschluss der Öffentlichkeit im 4-Augen-Prinzip statt.
   3 Bindefrist / Zuschlag Nach Ablauf der Angebotsfrist wird der
   Auftraggeber die eingegangenen Angebote prüfen und aus-werten. Nach
   Besichtigung der Betriebsräume erfolgt die Mitteilung an die Bieter,
   welches Angebot den Zuschlag erhalten soll. Dabei wird allen Bietern
   transparent dargestellt, warum das entsprechen-de Angebot bestbewertet
   wurde. Nach der gesetzlichen Wartefrist wird der Zuschlag erteilt.
   Dieser soll im Frühjahr 2022 erfolgen, damit der Auftragnehmer genügend
   Vorlaufzeit vor Vertragsbeginn hat.
   Bieter sind an ihr Angebot gebunden bis zum 20.02.2021 (Bindefrist).
   4 Fragen Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind
   ausschließlich über die Plattform sub-report zu stellen. Die Antworten
   der Vergabestelle auf die Fragen der Bieter werden in anonymisier-ter
   Form allen Bietern über die Plattform zur Verfügung gestellt, sofern
   sie für das Verfahren relevant sind.
   Alle Bieter können sich kostenfrei auf der Plattform registrieren, sie
   erhalten dann automatisch alle Antworten und Änderungen. Die den
   Bietern übermittelten Antworten werden Gegenstand der
   Vergabeunterlagen. Sollte ein Bieter sich nicht registrieren wollen,
   trifft ihn die volle Holschuld, er muss sich dann täglich auf der
   Plattform über mögliche Änderungen und neue Antworten informie-ren.
   Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die
   spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der
   genannten Stelle eingehen.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
   Tag: 20/12/2021
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o
   Bezirksregierung Köln
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2211472889
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Statthafte Rechtsbehelfe Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff.
   GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist
   an die Vergabestelle zu richten.
   Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf
   Einleitung eines Nachprüfungsver-fahrens vor der zuständigen
   Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist
   unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
   (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprü-fungsantrag ist zudem
   unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
   Auf-traggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168
   Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15
   Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1
   GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
   versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2
   GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absen-dung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber
   kommt es nicht an.
   Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
   die geltend gemachten Verga-beverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis
   gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstö-ße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den (§ 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 3 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/11/2021
References
   6. mailto:vergabe@lenz-johlen.de?subject=TED
   7. http://www.elsdorf.de/
   8. https://www.subreport.de/E86777849
   9. https://www.subreport.de/E86777849
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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