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Ausschreibung: Softwareprogrammierung und -beratung - DE-Düsseldorf
Softwareprogrammierung und -beratung
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Programmierung von Softwarepaketen
Programmierung von Anwendersoftware
Systemanalyse und Programmierung
Entwurfsmodellierung
Programmierung
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Help-Desk und Unterstützungsdienste
Softwaretests
Dokument Nr...: 600827-2021 (ID: 2021112409134556456)
Veröffentlicht: 24.11.2021
*
DE-Düsseldorf: Softwareprogrammierung und -beratung
2021/S 228/2021 600827
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: [6]einkauf@nrwbank.de
Telefon: +49 21191741
Fax: +49 21191741-1746
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.nrwbank.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DCWM/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DCWM
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beratung und Unterstützung der NRW.BANK im Bereich SAP BW (HANA) - Los
3
Referenznummer der Bekanntmachung: 444C-00-XXXX-00-101-79510
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beratung und Unterstützung der NRW.BANK im Bereich SAP BW (HANA) Los 3
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
72210000 Programmierung von Softwarepaketen
72212000 Programmierung von Anwendersoftware
72240000 Systemanalyse und Programmierung
72242000 Entwurfsmodellierung
72243000 Programmierung
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste
72254000 Softwaretests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die
Beratung und Unterstützung der NRW.BANK im Bereich SAP BW (HANA) unter
Einbeziehung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für
IT-Dienstleistungen (- EVB-IT Dienstleistungs-AGB -).
Unverbindlich geschätzte Abnahmemenge sind
Los 1: 9.300 Personentage (Junior: 300 Personentage; Berater: 500
Personentage; Senior: 8.400 Personentage). Eine
Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Los 2: 350 Personentage (Berater: 100 Personentage; Senior: 250
Personentage). Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Los 3: 350 Personentage (Berater: 100 Personentage; Senior: 250
Personentage). Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Die pro Los angegebenen Schätzmengen (Personentage gesamt) sind jeweils
auch verbindliche Höchstabnahmegrenze. Eine Mindestabnahmeverpflichtung
besteht nicht.
Die Rahmenvereinbarung besteht in jedem Los mit bis zu 6 Unternehmen.
Die Auswahl unter den Partnern der Rahmenvereinbarung erfolgt durch
Mini-Wettbewerbe. Die Einzelaufträge sind nach Schätzung der
Auftraggeberin in jedem Los in den Geschäftsräumen der Auftraggeberin
in Düsseldorf (50%) sowie Remote (50%) zu erbringen.
Die Parteien der Rahmenvereinbarung dürfen im Rahmen der
Miniwettbewerbe nur die Berater anbieten, für die sie im Rahmen der
vorliegenden Ausschreibung den Zuschlag verhalten haben, oder Berater
mit vergleichbarer oder für den jeweiligen Miniwettbewerb höherer
Qualifikation und Erfahrung. Dabei dürfen die für die abgerufenen Skill
Level nach dieser Rahmenvereinbarung geltenden Preise nicht
überschritten werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung der mit der
Ausführung der Einzelaufträge betrauten Berater / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Diese Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung. Sie hat eine
Laufzeit von zwei Jahren. Diese Laufzeit verlängert sich automatisch um
jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht drei
Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird,
höchstens aber auf vier Jahre. Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet
die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung
bedarf. Gleiches gilt im relevanten Los bei Erreichen der in § 2 Absatz
4 vorgesehenen verbindlichen Höchstabnahmemengen vor dem Ablauf der
Höchstlaufzeit. § 625 BGB findet keine Anwendung. Die Einzelaufträge
und die vertraglich vorgesehene Verschwiegenheitsverpflichtung bleiben
hiervon unberührt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Die Auftragnehmerin hat die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden
Leistungen nach näherer Maßgabe der Einzelaufträge entweder in den
Geschäftsräumen der NRW.BANK in Münster oder remote zu erbringen.
Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit in den Geschäftsräumen der
NRW.BANK in Münster, ist die Auftragnehmerin dort zur
Leistungserbringung verpflichtet.
2. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt mittels erneuter
Vergabeverfahren (nachfolgend auch: Mini-Wettbewerbe) zwischen den
Unternehmen, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Im Rahmen dieser
Vergabeverfahren darf die Auftragnehmerin nur die Berater anbieten, die
sie in ihrem Angebot zu dieser Rahmenvereinbarung benannt hat, oder mit
diesen nach Qualifikation und Erfahrung zumindest vergleichbare
Berater. Die von der NRW.BANK im Rahmen der Mini-Wettbewerbe
ausgewählten Berater müssen die Einzelaufträge durchführen. Ein
Austausch dieser Berater ist nur aus sachlichem Grund mit Einwilligung
der NRW.BANK gegen Berater mit vergleichbarer oder höherer
Qualifikation und Erfahrung zulässig. Im Weiteren gelten für die
Vergabevergabeverfahren die Bedingungen nach § 21 Abs. 4 Nr. 3 und
Absatz 5 VgV.
3. Die Rahmenvereinbarung ist in drei Lose aufgeteilt, die aus
vergabetechnischen Gründen jeweils in separaten Projekträumen des
Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht werden. Angebote dürfen für
mehrere oder alle Lose eingereicht werden. Die Zahl der Lose, für die
ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht auf eine
Höchstzahl beschränkt.
4. Zu jedem Los existiert eine gesonderte Auftragsbekanntmachung. Die
vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 3.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1.) Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder
die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder
auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei
Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Die Nachweise
können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum
vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab
Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß
VgV bleiben unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je
nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer
niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte
Berufsausübung nachzuweisen. Die Nachweise können als Scan der
Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter
Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab
Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß
VgV bleiben unberührt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung über den Umsatz in dem nachfolgend spezifizierten
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Los 1: Beratung und Unterstützung im
Bereich SAP BW / BO / BPC; Los 2: Beratung und Unterstützung im Bereich
msgGillardon BAIS; Los 3: Beratung und Unterstützung im Bereich
msgGillardon ORRP) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem
Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Erklärung muss im Vordruck
03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Weitergehende
Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in
den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung
der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens
betragen haben:
- Los 1: 1,0 Mio. EUR mit Instituten im Sinne des Gesetzes über das
Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) mit Sitz in Deutschland oder nach
den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen
ist, vergleichbar
- Los 2: 200.000 EUR
- Los 3: 200.000 EUR.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis von mindestens einer geeigneten Referenz (in jedem angebotenen
Los) über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei
Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend:
Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger /
Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie
dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem
Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit
nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die
Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger /
Referenzkunden zu überprüfen.
Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur
Eignung und bei weitergehendem Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem
Vordruck erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als
der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt
eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV
bleiben unberührt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen
Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden
Mindestbedingungen, deren Erfüllung anhand der erforderlichen
aussagekräftigen Referenzerläuterung pro Referenz nachgewiesen sein
müssen:
- Los 1: Beratung und Unterstützung im Bereich SAP BW / BO / BPC bei
Instituten im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen
(Kreditwesengesetz - KWG) oder nach den Rechtsvorschriften des Staats,
in dem der Bieter niedergelassen ist, vergleichbar
- Los 2: Beratung und Unterstützung im Bereich msgGillardon BAIS
- Los 3: Beratung und Unterstützung im Bereich msgGillardon ORRP
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
(1.) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die
Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124
GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3
Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei
Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Weitergehende
Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung zum
Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum
Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04
und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß
Vordruck 04a von Ausschlussgründen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten
gemäß VgV bleiben unberührt.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 6
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/12/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/12/2021
Ortszeit: 10:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DCWM
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung
Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/11/2021
References
6. mailto:einkauf@nrwbank.de?subject=TED
7. http://www.nrwbank.de/
8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DCWM/documents
9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DCWM
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