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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Kaufering
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 600782-2021 (ID: 2021112409132256380)
Veröffentlicht: 24.11.2021
*
DE-Kaufering: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2021/S 228/2021 600782
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Markt Kaufering
Postanschrift: Pfälzer Straße 1
Ort: Kaufering
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86916
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Technisches Bauamt
E-Mail: [6]vergabe@kaufering.de
Telefon: +49 8191664-138
Fax: +49 81916645-138
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.kaufering.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PR9G6/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PR9G6
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume
inkl. Ausstattung (Los 1), Fachplanung HLS (Los 2), Fachplanung ELT
(Los 3) LPH 1 bis 9 und Tragwerksplanung (Los 4) LPH 1 bis 6
Referenznummer der Bekanntmachung: Markt
Kaufering_Sanierung_GS_2401_2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume
inkl. Ausstattung (Los 1), Fachplanung HLS (Los 2), Fachplanung ELT
(Los 3) Leistungsphasen LPH 1 bis 9 und Tragwerksplanung (Los 4)
Leistungsphasen LPH 1 bis 6 für die Sanierung und Erweiterung der
Grundschule Kaufering.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Objektplanung Gebäude und Innenräume inkl. Ausstattung
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Hauptort der Ausführung:
Grundschule Kaufering Lechfelderstr. 40 86916 Kaufering
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Markt Kaufering plant die Generalsanierung und Erweiterung der
Grundschule Kaufering. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens
ist daher die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und
Innenräume inkl. Ausstattung (Los 1) Leistungsphasen LPH 1 bis 9.
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich
aus der Anlage 802 "Aufgabenbeschreibung" (Teil 1, Teil 2) der Anlage
801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" (Blatt 801a
"Objektplanungsleistungen") sowie ergänzend aus der Anlage 803 "Pläne
und Übersichten" im Allgemeinen sowie aus dem jeweiligen Einzelabruf im
Besonderen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 13/01/2022
Ende: 20/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Architektenleistungen werden je Los stufenweise nach
Grundleistungen, nach fest definierten Besonderen Leistungen und nach
optionalen Besonderen Leistungen beauftragt.
Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des
Vertragsentwurfs im Wesentlichen pauschal vergütet.
Soweit weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand
vergütet:
- Auftragnehmer: 80,- EUR (netto)
- Mitarbeiter (Ingenieur): 63,- EUR (netto)
- Sonst. Mitarbeiter: 48,- EUR (netto)
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser
Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung (Anlage 923) dieser Unternehmen im Sinne des §
47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für
diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige
berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur
zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters /
der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die
Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt
wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fachplanung HLS
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Hauptort der Ausführung:
Grundschule Kaufering Lechfelderstr. 40 86916 Kaufering
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Markt Kaufering plant die Generalsanierung und Erweiterung der
Grundschule Kaufering. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens
ist daher die Beschaffung von Leistungen der Fachplanung HLS (Los 2)
Leistungsphasen LPH 1 bis 9.
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich
aus der Anlage 802 "Aufgabenbeschreibung" (Teil 1, Teil 2) und der
Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" (Blatt 801b "HLS") sowie
ergänzend aus der Anlage 803 "Pläne und Übersichten" im Allgemeinen
sowie aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen.
Coronabedingt wurde bereits ein Marktgemeinderatsbeschluss gefasst,
dass die bestehenden Räume bereits jetzt mit dezentralen
Lüftungs-anlagen ausgestattet werden. Diese werden bis zum geplanten
Baubeginn im Herbst 2022 als Bestand vorhanden sein und müssen daher im
Sanierungsteil nicht neu geplant werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 13/01/2022
Ende: 20/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Architektenleistungen werden je Los stufenweise nach
Grundleistungen, nach fest definierten Besonderen Leistungen und nach
optionalen Besonderen Leistungen beauftragt.
Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des
Vertragsentwurfs im Wesentlichen nach Aufwand/pauschal vergütet.
Soweit weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand
vergütet:
- Auftragnehmer: 80,- EUR (netto)
- Mitarbeiter (Ingenieur): 63,- EUR (netto)
- Sonst. Mitarbeiter: 48,- EUR (netto)
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser
Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung (Anlage 923) dieser Unternehmen im Sinne des §
47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für
diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige
berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur
zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters /
der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die
Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt
wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fachplanung ELT
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Hauptort der Ausführung:
Grundschule Kaufering Lechfelderstr. 40 86916 Kaufering
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Markt Kaufering plant die Generalsanierung und Erweiterung der
Grundschule Kaufering. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens
ist daher die Beschaffung von Leistungen der Fachplanung ELT (Los 3)
Leistungsphasen LPH 1 bis 9.
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich
aus der Anlage 802 "Aufgabenbeschreibung" (Teil 1, Teil 2) und der
Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" (Blatt 801c "ELT") sowie
ergänzend aus der Anlage 803 "Pläne und Übersichten" im Allgemeinen
sowie aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 13/01/2022
Ende: 20/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Architektenleistungen werden je Los stufenweise nach
Grundleistungen, nach fest definierten Besonderen Leistungen und nach
optionalen Besonderen Leistungen beauftragt.
Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des
Vertragsentwurfs im Wesentlichen nach Aufwand/pauschal vergütet.
Soweit weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand
vergütet:
- Auftragnehmer: 80,- EUR (netto)
- Mitarbeiter (Ingenieur): 63,- EUR (netto)
- Sonst. Mitarbeiter: 48,- EUR (netto)
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser
Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung (Anlage 923) dieser Unternehmen im Sinne des §
47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für
diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige
berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur
zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters /
der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die
Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt
wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Tragwerksplanung
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Hauptort der Ausführung:
Grundschule Kaufering Lechfelderstr. 40 86916 Kaufering
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Markt Kaufering plant die Generalsanierung und Erweiterung der
Grundschule Kaufering. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens
ist daher die Beschaffung von Leistungen der Tragwerksplanung (Los 4)
Leistungsphasen LPH 1 bis 6.
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich
aus der Anlage 802 "Aufgabenbeschreibung" (Teil 1, Teil 2) und der
Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" (Blatt 801d
"Tragwerksplanung") sowie ergänzend aus der Anlage 803 "Pläne und
Übersichten" im Allgemeinen sowie aus dem jeweiligen Einzelabruf im
Besonderen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 13/01/2022
Ende: 20/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Architektenleistungen werden je Los stufenweise nach
Grundleistungen, nach fest definierten Besonderen Leistungen und nach
optionalen Besonderen Leistungen beauftragt.
Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des
Vertragsentwurfs im Wesentlichen nach Aufwand/pauschal vergütet.
Soweit weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand
vergütet:
- Auftragnehmer: 80,- EUR (netto)
- Mitarbeiter (Ingenieur): 63,- EUR (netto)
- Sonst. Mitarbeiter: 48,- EUR (netto)
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser
Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung (Anlage 923) dieser Unternehmen im Sinne des §
47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für
diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige
berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur
zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters /
der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die
Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt
wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bieter haben folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:
1. Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem
Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der
Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften
sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform
anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202
"Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil
ihres Angebots ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das
Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe
grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen
(wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur
Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als
geeignet anzusehen ist.
Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden und als Bestandteil seines
Angebots einzureichen.
Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob
Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs.
5 Satz 1 VgV). Dem Bieter wird es freigestellt, bereits bei Abgabe
seines Angebots, die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für
den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201
"Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmers bei Abgabe des Angebots
ist keine verbindliche Vorgabe.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende
Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens
- 3.000.000,00 EUR für Personenschäden
- 1.500.000,00 EUR für Sachschäden
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der jeweiligen Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren
Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der
Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung
oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des
Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst
werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind
Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine
entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender
Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden
Unterauftragnehmer einzureichen.
2. Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz
Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude und Innenräume
inkl. Ausstattung (Los 1); Fachplanung HLS (Los 2); Fachplanung ELT
(Los 3) Leistungsphasen LPH 1 bis 9 und Tragwerksplanung (Los 4)
Leistungsphasen LPH 1 bis 6) der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2018,
2019 und 2020) ersichtlich ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden und als Bestandteil
seines Angebots einzureichen.
2. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für die Erklärung des
tätigkeitsbezogenen Jahresumsatzes die Anlage 208
"Tätigkeitsbezogener_Jahresumsatz" (Los 1; Los 2; Los 3; Los 4) zu
verwenden und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Bieters, jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft
und jedes - soweit relevant - eignungsverleihenden Unterauftragnehmers
und die Zahl deren Führungskräfte in den letzten drei (3)
abgeschlossenen Jahren (2018, 2019 und 2020) ersichtlich ist.
Für alle Bieter gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte
anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen
Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum staatlich
geprüften Bautechniker verfügen.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften von mindestens 2
Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten
drei (3) abgeschlossenen Jahre (2018, 2019 und 2020), die jeweils über
ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt,
Ingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.
Bei Bietergemeinschaften ist die jährliche Beschäftigtenzahl inkl.
Führungskräften der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei
Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe der abgeschlossenen Jahre
(2018, 2019 und 2020) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten
Mindestanforderung.
2. Unternehmensbezogene Referenzen
Mit dem Angebot sind mindestens zwei (2) geeignete Referenzprojekte
über früher ausgeführte Dienstleistungen (in Los 1: Objektplanung
Gebäude und Innenräume inkl. Ausstattung im Bereich der Planung von
Grundschulen ; in Los 2: Fachplanung HLS im Bereich der Planung von
Grundschulen; in Los 3: Fachplanung ELT im Bereich der Planung von
Grundschulen; jeweils Leistungsphasen 2 bis 8; in Los 4:
Tragwerkplanung im Bereich der Planung von Grundschulen jeweils
Leistungsphasen 2 bis 6) im Referenzzeitraum vom 01.01.2016 bis zum
Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren
anzugeben in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen
Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
- des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens);
- der Projektbezeichnung (in Los 1: Objektplanung Gebäude und
Innenräume inkl. Ausstattung; in Los 2: Fachplanung HLS; in Los 3:
Fachplanung ELT; in Los 4: Tragwerksplanung, jeweils im Bereich der
Planung von Grundschulen);
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender
Auftragnehmer; ausführender Unterauftragnehmer; ausführendes Mitglied
der Arbeitsgemeinschaft);
- des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar - netto EUR);
- des Erbringungszeitraums; (Beginn der LPH 2 nicht vor dem 01.01.2016
und Abschluss der LPH 8 (Tragwerksplanung LPH 6) bis zum Ablauf der
Angebotsfrist)
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggebers).
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt
werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1
Hs.2 VgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mit der
Leistungsphase 2 jeweils nicht vor dem 01.01.2016 begonnen worden ist
und die Leistungsphase 8 (Tragwerkplanung Leistungsphase 6) jeweils
spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen
Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
Kann ein Bieter nicht mindestens zwei (2) Referenzprojekte angeben, die
diesen Referenzzeitraum abdecken, führt das zum Ausschluss des
Angebots. Nur diejenigen Referenzprojekte, die die Anforderungen
erfüllen, werden bewertet.
Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2)
Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche
Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der
Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen
Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die
Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft
zugerechnet.
3. Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen eines Bieters kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c)
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von
Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
Beschäftigtenzahl und Führungskräfte.
Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant
der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
Anlage 209 "Beschäftigtenzahl" zu verwenden und als Bestandteil des
Angebots einzureichen.
2. Unternehmensbezogene Referenzen
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
Referenzprojekte.
Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant
der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
Anlage 206 "Referenzprojekte" (Los 1; Los 2; Los 3; Los 4) zu verwenden
und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los ein Vertrag
geschlossen:
- Anlage 906a "Vertrag Los 1";
- Anlage 906b "Vertrag Los 2";
- Anlage 906c "Vertrag Los 3";
- Anlage 906d "Vertrag Los 4".
2. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen
Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der
Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen
(TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine
Datenschutzvereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen.
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der
Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut
sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die
nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das
Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der
Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu
bestätigen.
Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher
Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz
gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim
Auftragnehmer vorbehalten.
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der
Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers
jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den
Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang
zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und
die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die
Datenverarbeitungsprogramme.
3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile
des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte
zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die
Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203
"Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des
Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl
kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen,
dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur
Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/12/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/02/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/12/2021
Ortszeit: 10:00
Ort:
Auf der Vergabeplattform DTVP
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55
Abs. 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PR9G6
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [10]Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:
[11]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/11/2021
References
6. mailto:vergabe@kaufering.de?subject=TED
7. http://www.kaufering.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PR9G6/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PR9G6
10. mailto:Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
11. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
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