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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Kaufering
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 600782-2021 (ID: 2021112409132256380)
Veröffentlicht: 24.11.2021
*
  DE-Kaufering: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2021/S 228/2021 600782
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Markt Kaufering
   Postanschrift: Pfälzer Straße 1
   Ort: Kaufering
   NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
   Postleitzahl: 86916
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Technisches Bauamt
   E-Mail: [6]vergabe@kaufering.de
   Telefon: +49 8191664-138
   Fax: +49 81916645-138
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.kaufering.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PR9G6/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PR9G6
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume
   inkl. Ausstattung (Los 1), Fachplanung HLS (Los 2), Fachplanung ELT
   (Los 3) LPH 1 bis 9 und Tragwerksplanung (Los 4) LPH 1 bis 6
   Referenznummer der Bekanntmachung: Markt
   Kaufering_Sanierung_GS_2401_2021
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beschaffung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume
   inkl. Ausstattung (Los 1), Fachplanung HLS (Los 2), Fachplanung ELT
   (Los 3) Leistungsphasen LPH 1 bis 9 und Tragwerksplanung (Los 4)
   Leistungsphasen LPH 1 bis 6 für die Sanierung und Erweiterung der
   Grundschule Kaufering.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Objektplanung Gebäude und Innenräume inkl. Ausstattung
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
   Hauptort der Ausführung:
   Grundschule Kaufering Lechfelderstr. 40 86916 Kaufering
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Markt Kaufering plant die Generalsanierung und Erweiterung der
   Grundschule Kaufering. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens
   ist daher die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und
   Innenräume inkl. Ausstattung (Los 1) Leistungsphasen LPH 1 bis 9.
   Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich
   aus der Anlage 802 "Aufgabenbeschreibung" (Teil 1, Teil 2) der Anlage
   801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" (Blatt 801a
   "Objektplanungsleistungen") sowie ergänzend aus der Anlage 803 "Pläne
   und Übersichten" im Allgemeinen sowie aus dem jeweiligen Einzelabruf im
   Besonderen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 13/01/2022
   Ende: 20/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Architektenleistungen werden je Los stufenweise nach
   Grundleistungen, nach fest definierten Besonderen Leistungen und nach
   optionalen Besonderen Leistungen beauftragt.
   Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des
   Vertragsentwurfs im Wesentlichen pauschal vergütet.
   Soweit weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand
   vergütet:
   - Auftragnehmer: 80,- EUR (netto)
   - Mitarbeiter (Ingenieur): 63,- EUR (netto)
   - Sonst. Mitarbeiter: 48,- EUR (netto)
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und
   nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser
   Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
   beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
   Verpflichtungserklärung (Anlage 923) dieser Unternehmen im Sinne des §
   47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für
   diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
   Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
   Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
   Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese
   Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
   und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur
   zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters /
   der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die
   Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt
   wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Fachplanung HLS
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
   Hauptort der Ausführung:
   Grundschule Kaufering Lechfelderstr. 40 86916 Kaufering
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Markt Kaufering plant die Generalsanierung und Erweiterung der
   Grundschule Kaufering. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens
   ist daher die Beschaffung von Leistungen der Fachplanung HLS (Los 2)
   Leistungsphasen LPH 1 bis 9.
   Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich
   aus der Anlage 802 "Aufgabenbeschreibung" (Teil 1, Teil 2) und der
   Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" (Blatt 801b "HLS") sowie
   ergänzend aus der Anlage 803 "Pläne und Übersichten" im Allgemeinen
   sowie aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen.
   Coronabedingt wurde bereits ein Marktgemeinderatsbeschluss gefasst,
   dass die bestehenden Räume bereits jetzt mit dezentralen
   Lüftungs-anlagen ausgestattet werden. Diese werden bis zum geplanten
   Baubeginn im Herbst 2022 als Bestand vorhanden sein und müssen daher im
   Sanierungsteil nicht neu geplant werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 13/01/2022
   Ende: 20/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Architektenleistungen werden je Los stufenweise nach
   Grundleistungen, nach fest definierten Besonderen Leistungen und nach
   optionalen Besonderen Leistungen beauftragt.
   Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des
   Vertragsentwurfs im Wesentlichen nach Aufwand/pauschal vergütet.
   Soweit weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand
   vergütet:
   - Auftragnehmer: 80,- EUR (netto)
   - Mitarbeiter (Ingenieur): 63,- EUR (netto)
   - Sonst. Mitarbeiter: 48,- EUR (netto)
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und
   nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser
   Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
   beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
   Verpflichtungserklärung (Anlage 923) dieser Unternehmen im Sinne des §
   47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für
   diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
   Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
   Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
   Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese
   Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
   und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur
   zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters /
   der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die
   Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt
   wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Fachplanung ELT
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
   Hauptort der Ausführung:
   Grundschule Kaufering Lechfelderstr. 40 86916 Kaufering
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Markt Kaufering plant die Generalsanierung und Erweiterung der
   Grundschule Kaufering. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens
   ist daher die Beschaffung von Leistungen der Fachplanung ELT (Los 3)
   Leistungsphasen LPH 1 bis 9.
   Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich
   aus der Anlage 802 "Aufgabenbeschreibung" (Teil 1, Teil 2) und der
   Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" (Blatt 801c "ELT") sowie
   ergänzend aus der Anlage 803 "Pläne und Übersichten" im Allgemeinen
   sowie aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 13/01/2022
   Ende: 20/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Architektenleistungen werden je Los stufenweise nach
   Grundleistungen, nach fest definierten Besonderen Leistungen und nach
   optionalen Besonderen Leistungen beauftragt.
   Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des
   Vertragsentwurfs im Wesentlichen nach Aufwand/pauschal vergütet.
   Soweit weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand
   vergütet:
   - Auftragnehmer: 80,- EUR (netto)
   - Mitarbeiter (Ingenieur): 63,- EUR (netto)
   - Sonst. Mitarbeiter: 48,- EUR (netto)
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und
   nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser
   Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
   beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
   Verpflichtungserklärung (Anlage 923) dieser Unternehmen im Sinne des §
   47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für
   diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
   Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
   Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
   Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese
   Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
   und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur
   zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters /
   der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die
   Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt
   wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Tragwerksplanung
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
   Hauptort der Ausführung:
   Grundschule Kaufering Lechfelderstr. 40 86916 Kaufering
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Markt Kaufering plant die Generalsanierung und Erweiterung der
   Grundschule Kaufering. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens
   ist daher die Beschaffung von Leistungen der Tragwerksplanung (Los 4)
   Leistungsphasen LPH 1 bis 6.
   Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich
   aus der Anlage 802 "Aufgabenbeschreibung" (Teil 1, Teil 2) und der
   Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" (Blatt 801d
   "Tragwerksplanung") sowie ergänzend aus der Anlage 803 "Pläne und
   Übersichten" im Allgemeinen sowie aus dem jeweiligen Einzelabruf im
   Besonderen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 13/01/2022
   Ende: 20/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Architektenleistungen werden je Los stufenweise nach
   Grundleistungen, nach fest definierten Besonderen Leistungen und nach
   optionalen Besonderen Leistungen beauftragt.
   Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des
   Vertragsentwurfs im Wesentlichen nach Aufwand/pauschal vergütet.
   Soweit weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand
   vergütet:
   - Auftragnehmer: 80,- EUR (netto)
   - Mitarbeiter (Ingenieur): 63,- EUR (netto)
   - Sonst. Mitarbeiter: 48,- EUR (netto)
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und
   nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser
   Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
   beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
   Verpflichtungserklärung (Anlage 923) dieser Unternehmen im Sinne des §
   47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für
   diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
   Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
   Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
   Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese
   Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
   und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur
   zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters /
   der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die
   Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt
   wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Bieter haben folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:
   1. Bietergemeinschaften
   Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem
   Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
   - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
   Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
   Vertreter bezeichnet ist,
   - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
   - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
   Auftragsfall erklärt ist, und
   - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der
   Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
   Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften
   sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform
   anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
   Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202
   "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil
   ihres Angebots ausgefüllt einzureichen.
   2. Ausschlussgründe
   2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
   Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
   Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig
   verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
   ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
   - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland),
   - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
   - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte),
   - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
   - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden,
   - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr),
   - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern),
   - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete),
   - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
   - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
   des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
   2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
   Sozialversicherung
   Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
   ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
   2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
   Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
   - weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten
   dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher
   Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen hat,
   - das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das
   Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
   Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
   ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
   - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
   schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird,
   - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
   getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
   des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
   - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
   eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
   geführt hat.
   Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe
   grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
   Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen
   (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur
   Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
   einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
   Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als
   geeignet anzusehen ist.
   Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
   eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
   Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden und als Bestandteil seines
   Angebots einzureichen.
   Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob
   Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs.
   5 Satz 1 VgV). Dem Bieter wird es freigestellt, bereits bei Abgabe
   seines Angebots, die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für
   den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201
   "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmers bei Abgabe des Angebots
   ist keine verbindliche Vorgabe.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
   Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende
   Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
   a. mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens
   - 3.000.000,00 EUR für Personenschäden
   - 1.500.000,00 EUR für Sachschäden
   b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der jeweiligen Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss,
   bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
   Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
   zugelassenen Versicherungsunternehmens.
   Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren
   Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der
   Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung
   oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des
   Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
   Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst
   werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
   Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
   gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
   Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind
   Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
   Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine
   entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
   für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender
   Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
   Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden
   Unterauftragnehmer einzureichen.
   2. Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz
   Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem
   Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude und Innenräume
   inkl. Ausstattung (Los 1); Fachplanung HLS (Los 2); Fachplanung ELT
   (Los 3) Leistungsphasen LPH 1 bis 9 und Tragwerksplanung (Los 4)
   Leistungsphasen LPH 1 bis 6) der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2018,
   2019 und 2020) ersichtlich ist.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
   Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
   Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
   eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
   Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden und als Bestandteil
   seines Angebots einzureichen.
   2. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
   eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für die Erklärung des
   tätigkeitsbezogenen Jahresumsatzes die Anlage 208
   "Tätigkeitsbezogener_Jahresumsatz" (Los 1; Los 2; Los 3; Los 4) zu
   verwenden und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte
   Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
   Beschäftigtenzahl des Bieters, jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft
   und jedes - soweit relevant - eignungsverleihenden Unterauftragnehmers
   und die Zahl deren Führungskräfte in den letzten drei (3)
   abgeschlossenen Jahren (2018, 2019 und 2020) ersichtlich ist.
   Für alle Bieter gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte
   anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen
   Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum staatlich
   geprüften Bautechniker verfügen.
   Mindestanforderung ist eine durchschnittliche jährliche
   Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften von mindestens 2
   Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten
   drei (3) abgeschlossenen Jahre (2018, 2019 und 2020), die jeweils über
   ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt,
   Ingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.
   Bei Bietergemeinschaften ist die jährliche Beschäftigtenzahl inkl.
   Führungskräften der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei
   Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe der abgeschlossenen Jahre
   (2018, 2019 und 2020) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten
   Mindestanforderung.
   2. Unternehmensbezogene Referenzen
   Mit dem Angebot sind mindestens zwei (2) geeignete Referenzprojekte
   über früher ausgeführte Dienstleistungen (in Los 1: Objektplanung
   Gebäude und Innenräume inkl. Ausstattung im Bereich der Planung von
   Grundschulen ; in Los 2: Fachplanung HLS im Bereich der Planung von
   Grundschulen; in Los 3: Fachplanung ELT im Bereich der Planung von
   Grundschulen; jeweils Leistungsphasen 2 bis 8; in Los 4:
   Tragwerkplanung im Bereich der Planung von Grundschulen jeweils
   Leistungsphasen 2 bis 6) im Referenzzeitraum vom 01.01.2016 bis zum
   Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren
   anzugeben in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen
   Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
   - des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens);
   - der Projektbezeichnung (in Los 1: Objektplanung Gebäude und
   Innenräume inkl. Ausstattung; in Los 2: Fachplanung HLS; in Los 3:
   Fachplanung ELT; in Los 4: Tragwerksplanung, jeweils im Bereich der
   Planung von Grundschulen);
   - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender
   Auftragnehmer; ausführender Unterauftragnehmer; ausführendes Mitglied
   der Arbeitsgemeinschaft);
   - des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar - netto EUR);
   - des Erbringungszeitraums; (Beginn der LPH 2 nicht vor dem 01.01.2016
   und Abschluss der LPH 8 (Tragwerksplanung LPH 6) bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist)
   - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggebers).
   Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
   hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt
   werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1
   Hs.2 VgV).
   Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mit der
   Leistungsphase 2 jeweils nicht vor dem 01.01.2016 begonnen worden ist
   und die Leistungsphase 8 (Tragwerkplanung Leistungsphase 6) jeweils
   spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen
   Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
   Kann ein Bieter nicht mindestens zwei (2) Referenzprojekte angeben, die
   diesen Referenzzeitraum abdecken, führt das zum Ausschluss des
   Angebots. Nur diejenigen Referenzprojekte, die die Anforderungen
   erfüllen, werden bewertet.
   Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2)
   Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche
   Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der
   Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen
   Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die
   Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft
   zugerechnet.
   3. Hinweis
   Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
   Informationen eines Bieters kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c)
   des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von
   Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte
   Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
   Beschäftigtenzahl und Führungskräfte.
   Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant
   der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
   Anlage 209 "Beschäftigtenzahl" zu verwenden und als Bestandteil des
   Angebots einzureichen.
   2. Unternehmensbezogene Referenzen
   Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
   Referenzprojekte.
   Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant
   der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
   Anlage 206 "Referenzprojekte" (Los 1; Los 2; Los 3; Los 4) zu verwenden
   und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Vertrag
   Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los ein Vertrag
   geschlossen:
   - Anlage 906a "Vertrag Los 1";
   - Anlage 906b "Vertrag Los 2";
   - Anlage 906c "Vertrag Los 3";
   - Anlage 906d "Vertrag Los 4".
   2. Datenschutz
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen
   Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der
   Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen
   (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine
   Datenschutzvereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen.
   Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der
   Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut
   sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die
   nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das
   Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der
   Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu
   bestätigen.
   Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher
   Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz
   gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim
   Auftragnehmer vorbehalten.
   Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der
   Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers
   jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den
   Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang
   zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und
   die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die
   Datenverarbeitungsprogramme.
   3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
   Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile
   des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte
   zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die
   Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203
   "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des
   Angebots einzureichen.
   Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
   Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl
   kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen,
   dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur
   Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/12/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/02/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/12/2021
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Auf der Vergabeplattform DTVP
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55
   Abs. 2 Satz 2 VgV).
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PR9G6
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
   ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
   - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
   der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
   1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
   nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
   Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/11/2021
References
   6. mailto:vergabe@kaufering.de?subject=TED
   7. http://www.kaufering.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PR9G6/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PR9G6
  10. mailto:Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  11. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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