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Ausschreibung: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste - DE-Bad Säckingen
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Dokument Nr...: 600702-2021 (ID: 2021112409125756301)
Veröffentlicht: 24.11.2021
*
  DE-Bad Säckingen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
   2021/S 228/2021 600702
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Säckingen
   Postanschrift: Rathausplatz 1
   Ort: Bad Säckingen
   NUTS-Code: DE13A Waldshut
   Postleitzahl: 79713
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Bettina Huber
   E-Mail: [6]bettina.huber@bad-saeckingen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.bad-saeckingen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZMRL56/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZMRL56
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bad Säckingen IT Dienstleistung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_99
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   IT-Dienstleistungen für Schulen in Bad Säckingen
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE13A Waldshut
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Bad Säckingen Rathausplatz 1 79713 Bad Säckingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Bad Säckingen hat als Träger der Schulen in Bad Säckingen in
   den vergange-nen Monaten umfangreich in die Netzwerkinfrastruktur und
   EDV-Ausstattung aller Schu-len investiert. Für den nachhaltigen Betrieb
   und die Weiterentwicklung der Infrastruktur sowie zur Unterstützung der
   internen Netzwerkberater an den jeweiligen Schulen sollen Betreuung und
   Support ab Frühjahr 2022 für zunächst zwei Jahre in die Hände eines
   Dienstleisters gegeben werden. Dieser soll sowohl das pädagogische Netz
   als auch das Verwaltungsnetz der Schulen betreuen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz
   für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz
   zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)
   Anweldung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen,
   insbesondere beim Einsatz von Nachunternehmen, sind daher zu beachten.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/12/2021
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2022
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YZMRL56
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]poststelle@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721/926-8730
   Fax: +49 721/926-3985
   Internet-Adresse:
   [11]http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
   bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
   Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der
   Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
   Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
   Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die
   geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
   GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/11/2021
References
   6. mailto:bettina.huber@bad-saeckingen.de?subject=TED
   7. http://www.bad-saeckingen.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZMRL56/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZMRL56
  10. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
  11. http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
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