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Ausschreibung: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse - DE-Rheine
Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Dokument Nr...: 599683-2021 (ID: 2021112409072455301)
Veröffentlicht: 24.11.2021
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  DE-Rheine: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
   2021/S 228/2021 599683
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: LWL-Maßregelvollzugsklinik Rheine
   Postanschrift: Hohe Allee 110
   Ort: Rheine
   NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
   Postleitzahl: 48432
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]jan.hilger@lwl.org
   Telefon: +49 2515913480
   Fax: +49 2515914343
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.lwl.org
   Adresse des Beschafferprofils: [8]http://www.lwl.org/zek
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Detail
   s&TenderOID=54321-Tender-1798dcd2cda-31d1c15dc3dfa724
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.lwl.org/eVergabe
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Sozialwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Speisenversorgung Rheine/Hörstel
   Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-025-13-21
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Speisen- und Getränkeversorgung inklusive Speiseresteentsorgung für die
   LWL-Maßregelvollzugsklinik Rheine/Hörstel
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
   NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
   Hauptort der Ausführung:
   LWL-Maßregelvollzugsklinik Rheine
   Hohe Allee 110
   48432 Rheine
   bzw.
   LWL-Maßregelvollzugsklinik
   Uthuiser Str. 49
   48477 Hörstel-Dreierwalde
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über
   die ganztägliche Speisen- und Getränkeversorgung (inkl.
   Speiseresteentsorgung) der LWL-Maßregelvollzugsklinik in Rheine.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2022
   Ende: 31/03/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Rahmenvertrag beginnt am 01.04.2022 und wird für einen Zeitraum von
   12 Monaten (bis 31.03.2023) abgeschlossen. Vertragsverlängerungen für
   weitere 12 Monate sind möglich, längstens jedoch bis zum 31.03.2028
   (Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 72 Monate, siehe beigefügter
   Vertrag).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Bieter (Geschäftssitz, Name
   und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen.
   Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben.
   Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
   Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
   - er /sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen
   Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die
   krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
   Krankenkasse angemeldet hat.
   - er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen
   Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
   - er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen
   bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage
   stellen.
   - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und
   Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit
   wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen
   ähnlicher Art steht.
   - er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende
   Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der
   Leistungen
   abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem
   Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
   - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der
   Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen können, wie beispielsweise nach §
   6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem
   Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
   Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§
   123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie
   zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere
   Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten
   Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB
   darzustellen.
   Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die
   Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren befindet.
   Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für
   einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
   Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene
   vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum
   Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
   Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten
   Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder
   Bestätigungen zu verlangen.
   Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und
   Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen
   und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweise seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat
   der Bieter mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 2 Jahre) zu
   benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen vergleichbar
   sind. Dabei sind der Name des Auftraggebers, die Telefonnummer,
   Kurzbeschreibung des Auftrags sowie die Dauer/Länge der Zusammenarbeit
   anzugeben.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern
   vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von
   Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   Für die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen im
   Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU erhöhte der
   Verordnungsgeber diese Maximallaufzeit von Rahmenvereinbaren. Gemäß §
   65 Abs. 2 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung über soziale
   und andere besondere Dienstleistungen abweichend von § 21 Abs. 6 VgV
   höchstens sechs anstatt der grundsätzlichen vier Jahre betragen. Auch
   im Bereich dieser speziellen Dienstleistungsarten besteht jedoch die
   Möglichkeit zur ausnahmsweise längeren Ausgestaltung der
   Rahmenvereinbarungen in begründeten Sonderfällen.
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/12/2021
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/12/2021
   Ortszeit: 11:01
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48128
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
   Vergabekammer unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/11/2021
References
   6. mailto:jan.hilger@lwl.org?subject=TED
   7. http://www.lwl.org/
   8. http://www.lwl.org/zek
   9. https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1798dcd2cda-31d1c15dc3dfa724
  10. https://www.lwl.org/eVergabe
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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