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Ausschreibung: Brennstoffe - DE-Wermelskirchen
Brennstoffe
Betankung von Fahrzeugen
Dokument Nr...: 599598-2021 (ID: 2021112409065355207)
Veröffentlicht: 24.11.2021
*
  DE-Wermelskirchen: Brennstoffe
   2021/S 228/2021 599598
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Wermelskirchen -Zentrale Vergabestelle
   Postanschrift: Telegrafenstr. 29-33
   Ort: Wermelskirchen
   NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
   Postleitzahl: 42929
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@wermelskirchen.de
   Telefon: +49 2196/710-115
   Fax: +19 2196/710-7112
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.wermelskirchen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E94655548
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E94655548
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Betankung der städtischen Dienstfahrzeuge vom 01.03.2022 bis zum
   28.02.2026
   Referenznummer der Bekanntmachung: EU_OV_VgV_44.21
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09100000 Brennstoffe
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines
   Rahmenvertrages über die bargeldlose Betankung von ca. 100 Fahrzeugen
   und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Organisationseinheiten der
   Stadt.
   Für die Abrechnung wird ein Tankkartensystem, das vom Auftragnehmer zur
   Verfügung gestellt wird, genutzt.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   63712600 Betankung von Fahrzeugen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   42929 Wermelskirchen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines
   Rahmenvertrages über die bargeldlose Betankung von ca. 100 Fahrzeugen
   (z.Zt. 25 PKW sowie 70 LKW bzw. Nutzfahrzeuge) und
   kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Organisationseinheiten der
   Stadt.
   Für die Abrechnung wird ein Tankkartensystem, das vom Auftragnehmer zur
   Verfügung gestellt wird, genutzt.
   Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.03.2022 und endet am
   28.02.2026.
   Da die Betankung der städtischen Dienstfahrzeuge auch die
   Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes umfasst, muss
   zur Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen die Betankung innerhalb
   eines Umkreises von 3 Kilometer zur Feuer- und Rettungswache, Vorm
   Eickerberg 2a, 42929 Wermelskirchen erfolgen. Der wesentliche Standort
   der Fahrzeuge ist der Städtische Betriebshof, Im Belten 4, 42929
   Wermelskirchen.
   Folgende grundsätzliche Voraussetzungen zur Beschaffenheit der
   Tankstelle müssen zum Betanken des Fuhrparks gegeben sein und werden
   mit dem Angebot bestätigt:
    räumliche und technische Möglichkeit zur Betankung von LKW bis 26
   Tonnen zul. Gesamtgewicht sowie mit den Abmaßen nach § 32 StVZO;
    das Anfahren von Sonderfahrzeugen der Feuerwehr (wie z.B.
   Drehleiterwagen) sowie von Winterdienstfahrzeugen (einschließlich eines
   Räumschildes mit einer Breite von bis zu 3,3 m) muss ohne aufwendigem
   Rangieren problemlos möglich sein;
    die Anerkennung der räumlichen Maße erfolgt vorbehaltlich der
   Begutachtung vor Ort durch den Auftraggeber.
   Die angebotenen Kraftstoffe müssen alle den derzeit gültigen DIN- oder
   DIN EN-Normen entsprechen:
    unter der Bezeichnung Diesel-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung
   neben dem Standard-Diesel nach DIN EN 590 auch alle Premium-Diesel
   mit GtL-Beimischung, erhöhter Cetanzahl sowie speziellen Additiven zu
   verstehen;
    unter der Bezeichnung Super-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung
   neben dem Standard-Super (ROZ95) auch Super-
   Plus (ROZ98), nicht normierte 100-Oktan-Benzine und E10-Kraftstoffe zu
   verstehen.
   Die zu erwartenden Abnahmemengen betragen jährlich:
    ca. 80.000 bis 100.000 Liter Diesel  ca. 7.000 bis 9.000 Liter Super
   Die einzelnen Abnahmemengen sind ca. Mengen. Es sind auch
   Verschiebungen zwischen den einzelnen Positionen möglich. Eine
   Überschreitung, Unterschreitung oder Verschiebung berechtigt nicht zu
   Veränderungen der Preiskonditionen. Eine Überschreitung der Mengen ist
   bis zu einer Höchstabnahmemenge von 400.000 Liter Diesel und 36.000
   Liter Super zulässig.
   Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / dem
   Leistungsverzeichnis.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Kostenkriterium - Name: Wirtschaftlichstes Angebot in Bezug auf den
   Preis und die zurückzulegende Wegstrecke (siehe Punkt II.2.14)
   Zusätzliche Angaben) / Gewichtung: 100 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/03/2022
   Ende: 28/02/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bei der Bewertung der Angebote wird nicht ausschließlich der Preis,
   sondern auch die zurückzulegende Wegstrecke vom Standort des
   Städtischen Betriebshofes zur jeweiligen Tankstelle berücksichtigt.
   Dabei wird jeder Kilometer Wegstrecke (Hin- und Rückfahrt) mit einem
   fiktiven Betrag von 1,00  einschl. Personal- und aller sonstigen
   Nebenkosten zugrunde gelegt. Es wird von ca. 1.400 Tankvorgängen pro
   Jahr ausgegangen. Diese finden bei der Berechnung des
   wirtschaftlichsten Angebotes Berücksichtigung.
   Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit wird im Rahmen der Auswertung am
   gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit der jeweilige aktuelle Tagespreis (12
   Uhr) abgefragt und berücksichtigt.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
   Eintrag in dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für
   den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ).
   Die Angabe der PQ-Nummer der Präqualifizierungsdatenbank für den
   Liefer- und Dienstleistungsbereich ist in dem Formular
   VgV_Eigenerklärung_LD" (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende
   Dokumente") einzutragen.
   Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
   Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular VgV_Eigenerklärung_LD
   (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") vorzulegen.
   Diese Eigenerklärung beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
   - Eintragung in das Berufsregister
   - Angaben zu Personenvereinigungen bzw. Einzelunternehmen
   - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
   Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des
   Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese
   bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die
   Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
   Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
   eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die "VgV_Eigenerklärung_LD"
   der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet
   folgende Angaben / Erklärungen:
   - Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren
   - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
   - Angaben zu schweren Verfehlungen (inkl. Erklärung lt. Anlage 2 zu Nr.
   3.2 des Erlasses KorruptionsbG NRW)
   - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
   gesetzlichen Sozialversicherung und der gewerberechtlichen
   Voraussetzungen - Angaben zur Haftpflichtversicherung inkl.
   Deckungssumme
   Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des
   Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese
   bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die
   Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
   Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
   eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die "VgV_Eigenerklärung_LD"
   der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet
   folgende Angaben / Erklärungen:
   - Erklärung über vergleichbare Leistungen
   - Angabe von 1 positiven Referenz über vergleichbare Aufträge inkl.
   Kontaktdaten der Ansprechpartner etc.
   - Angaben zu Arbeitskräften/Mitarbeiterzahl
   Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des
   Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese
   bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die
   Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
   Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
   eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Tankstelle muss mindestens außerhalb ihrer üblichen Öffnungszeiten
   einen täglichen Öffnungsservice (einschl. Wochenende und Feiertage) von
   5:00 Uhr bis 23:00 Uhr haben. Insbesondere wegen der
   Einsatzbereitschaft der städtischen Fahrzeuge oder sonstiger anderer
   Einsatzfahrzeuge (Winterdienst, Feuerwehr und Rettungsdienst) muss
   mindestens bei besonderen Einsatzfällen ein kurzfristiger, abrufbarer
   Einsatz der Tankstelle (innerhalb einer halben Stunde) sichergestellt
   sein (entfällt bei einem 24-Stunden-Service).
   Ein Tankautomat erfüllt diese Voraussetzung nicht und findet bei der
   Angebotswertung keine Berücksichtigung.
   Die Abrechnung erfolgt über ein Abrechnungssystem. Preisbasis für die
   Abrechnung der Betankungen ist der aktuelle Säulenpreis zum Zeitpunkt
   der tatsächlichen Betankung. Das Abrechnungssystem muss folgende
   Grundbedingungen enthalten:
    Tankkartensystem pro Fahrzeug (PKW, LKW und Spezialfahrzeuge), pro
   kraftstoffbetriebenem Großgerät (Bagger, Radlader) und pro sonstiges
   Gerät (Kleingeräte, Mietgeräte)  für jede Organisationseinheit erfolgt
   eine separate monatliche Abrechnung (Format DIN A4) zu Beginn eines
   jeden Monates mit den Leistungen des Vormonats jeweils unterteilt nach
   den einzelnen Fahrzeugen bzw. interner Kennung (Kostenstellen). Die
   einzelnen unterschriebenen Tankbelege sind beizufügen, eine
   Ausfertigung dieser Tankbelege bekommt der Fahrer schon beim Tanken.
   Kopien der Tankbelege sind den monatlichen Abrechnungen unbedingt
   beizufügen. Es handelt sich um die Organisationseinheiten:
   - Amt 10 Haupt-und Personalamt
   - Amt 20/1.2 Zahlungsabwicklung
   - Amt 37/1 Feuerwehr
   - Amt 37/2 Rettungsdienst
   - Amt 50 Sozialamt
   - Amt 51 Jugendamt
   - Amt 65 Gebäudemanagement
   - Amt 66 Betriebshof
   - SAW/70 Städtischer Abwasserbetrieb
    die Abrechnung für jede Organisationseinheit muss mindestens folgende
   Daten enthalten:
   - Datum und Uhrzeit des Tankvorganges
   - Fahrzeugkennzeichen bzw. interne Kennung (Kostenstelle)
   - Art und Menge des getankten Kraftstoffes
   - Basispreis und Konditionen des einzelnen Tankvorganges
   - Abzug gemäß Sonderkondition
   - Mehrwertsteuer und Gesamtpreis
    Der jeweilige Lieferschein muss mindestens folgende Daten enthalten:
   - Datum und Uhrzeit des Tankvorganges
   - Fahrzeugkennzeichen bzw. interne Kennung (Kostenstelle); alternativ
   die Kartennummer der Tankkarte, wenn mit dieser eine eindeutige
   Zuordnung zum Kennzeichen bzw. interner Nummer gegeben ist - Art und
   Menge des getankten Kraftstoffes
   - Basispreis des einzelnen Tankvorganges
   - Unterschrift des Fahrers
    Änderungen der o.g. Bezeichnungen für die Organisationseinheiten sind
   im Laufe des Lieferzeitraumes möglich  Der Rechnungsbetrag wird
   innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang der Rechnung bei der
   Stadtverwaltung zur Auszahlung angewiesen. Ein SEPA-Abbuchungsauftrag
   oder ein anderes Lastschriftverfahren kann nicht erteilt werden.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und
   Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
   und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
   Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung.
   Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten
   Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als
   der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften
   vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren
   Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit
   einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen.
   Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU
   Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2021/S 188-488425
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/12/2021
   Ortszeit: 10:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/12/2021
   Ortszeit: 10:30
   Ort:
   Stadt Wermelskirchen, Haupt- und Personalamt/ Zentrale Vergabestelle,
   Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Angebotsöffnung ist gem. VgV nicht öffentlich, daher nur Vertreter
   des Auftraggebers.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   09/2025
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen
   Registrierung über die Vergabeplattform Subreport ELViS über den Link
   [11]https://www.subreport.de/E94655548 möglich! Wichtiger Hinweis:
   Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien -
   also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu
   gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und
   zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten
   Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per
   Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
   Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und
   zusätzlichen Auskünften wird auf den 14.12.2021 festgesetzt. Nach
   Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr
   rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung
   (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass
   Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.
   Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit
   Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung
   nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für
   jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des
   Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV).
   Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche
   Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt
   Wermelskirchen.
   Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und
   Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln)
   Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 221/147-3045
   Fax: +49 221/147-2889
   Internet-Adresse: [13]http://bezreg-koeln.nrw.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §
   160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
   Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs.
   3 GWB unzulässig ist, soweit:
   1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat
   Postanschrift: Postfach 200450
   Ort: Bergisch-Gladbach
   Postleitzahl: 51462
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 2202/13-0
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/11/2021
References
   6. mailto:vergabestelle@wermelskirchen.de?subject=TED
   7. https://www.wermelskirchen.de/
   8. https://www.subreport.de/E94655548
   9. https://www.subreport.de/E94655548
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:488425-2021:TEXT:DE:HTML
  11. https://www.subreport.de/E94655548
  12. mailto:vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  13. http://bezreg-koeln.nrw.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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