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Ausschreibung: Antidiabetika - DE-Wuppertal
Antidiabetika
Dokument Nr...: 599450-2021 (ID: 2021112409060655055)
Veröffentlicht: 24.11.2021
*
  DE-Wuppertal: Antidiabetika
   2021/S 228/2021 599450
   Vorinformation
   Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: BARMER Hauptverwaltung
   Postanschrift: Lichtscheider Str. 89
   Ort: Wuppertal
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 42285
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Abt. 1150-40 Pflege / Hilfsmittelversorgung
   E-Mail: [5]hilfsmittelmanagement@barmer.de
   Telefon: +49 800333004-992622
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [7]https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Absicht zum Abschluss eines Vertrages über die Versorgung von
   Versicherten mit Diabetes-Hilfsmitteln inkl. der damit
   zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch
   (SGB) V
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33615000 Antidiabetika
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die BARMER beabsichtigt neue Verträge zur Diabetikerversorgung
   abzuschließen. Dadurch soll den Anforderungen durch das geänderte
   Hilfsmittelverzeichnis, aber auch den Herausforderungen durch den
   schnellen Fortschritt und die Innovation im Diabetesbereich Rechnung
   getragen werden. Ziel ist es, eine zukunftssichere Versorgung von
   Versicherten mit Diabetes sicherzustellen, Fortschritt und Innovation
   zu ermöglichen und gleichzeitig eine wirtschaftliche und ausreichende
   Versorgung nach dem aktuellen Stand der Technik zu ermöglichen.
   Der Vertrag umfasst die Lieferung von:
   -PG 03  Insulinpumpen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien
   -PG 21  Messgeräte zur Blutzuckermessung, Zubehör und
   Verbrauchsmaterialien
   -Teststreifen
   Die Vertragsunterlagen können unter der genannten Adresse
   heruntergeladen werden.
   Angebote sind der BARMER bis zum 31. Dezember 2021 zu übermitteln. Es
   handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist. Die Möglichkeit ein Angebot
   einzureichen besteht für Sie jederzeit.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33615000 Antidiabetika
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vgl. Ziffer II.I.4.
   Zur Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf die
   Produktbeschreibungen der Produktgruppen 03, 21 und 30 sowie deren
   Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V verwiesen.
   Weitere Informationen erhalten Sie unter:
   [8]https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hi
   lfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp
   Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf die
   Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich
   Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge begründet.
   Gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V müssen die Voraussetzung für eine
   ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und
   Anpassung der Hilfsmittel erfüllt sein.
   Der Leistungserbringer hat den Nachweis der Erfüllung der
   Voraussetzungen durch Vorlage eines Zertifikats von einer geeigneten,
   unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu führen (vgl. § 126
   Absatz 1a Satz 2 SGB V). Weitere Informationen erhalten Sie unter:
   [9]https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/pr
   aequalifizierung/praequalifizierung.jsp
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Nach Vertragsabschluss können Leistungserbringer, deren Verbände oder
   sonstigen Zusammenschlüsse dem Vertrag während der gesamten
   Vertragsdauer zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner jederzeit
   beitreten, soweit sie  bzw. die (Verbands-)mitglieder  nicht aufgrund
   bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten gemäß §
   127 Absatz 1 SGB V berechtigt sind.
   II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung:
   22/11/2021
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz
   1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen
   Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1
   des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem
   Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4.
   Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es
   handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des
   Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein
   Vertragsbeitritt ist ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit
   möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung
   besteht.
   Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1  Vorinformation
   genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein
   Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine
   freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts
   verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem
   anderen Standardformular erfolgt nicht.
   Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern
   nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten
   Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt
   nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht
   bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen
   Leistungsanbietern verteilt.
   Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es
   sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5
   GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/11/2021
References
   5. mailto:hilfsmittelmanagement@barmer.de?subject=TED
   6. https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/
   7. https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/
   8. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp
   9. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/praequalifizierung.jsp
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