Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2021112409040954757" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Bauarbeiten - DE-Köln
Bauarbeiten
Dokument Nr...: 599147-2021 (ID: 2021112409040954757)
Veröffentlicht: 24.11.2021
*
  DE-Köln: Bauarbeiten
   2021/S 228/2021 599147
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
   Postanschrift: Parkgürtel 26
   Ort: Köln
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 50823
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@lenz-johlen.de
   Telefon: +49 221/97300293
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.stadtwerkekoeln.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E79621846
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E79621846
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projekt Quartier Hermeskeiler Platz in Köln: Freiflächen und
   Außenanlagen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45000000 Bauarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (im Folgenden: KVB), vertreten durch
   die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (im Folgenden: WSK),
   und die WSK im eigenen Namen schreiben vorliegend die Erstellung der
   Freiflächen und Außenanlagen im Rahmen des Projekts Quartier
   Hermeskeiler Platz in Köln europaweit aus.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
   NUTS-Code: DEA2 Köln
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Köln
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (im Folgenden: KVB), vertreten durch
   die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (im Folgenden: WSK),
   und die WSK im eigenen Namen schreiben vorliegend die Erstellung der
   Freiflächen und Außenanlagen im Rahmen des Projekts Quartier
   Hermeskeiler Platz in Köln europaweit aus.
   Bei den unterschiedlichen Liegenschaften des vorgenannten Projekts
   handelt es sich zum einen um die Bestandsgebäude Hermeskeiler Str. 13
   a-c und Hermeskeiler Str. 15 a-d in 50935 Köln, welche beide im
   Alleineigentum der WSK stehen und zum anderen um die momentan im Bau
   befindlichen Neubauten Hermeskeiler Str. 15 e-g und Simmerer Str.
   64-66 in 50935 Köln, welche sich im Alleineigentum der KVB befinden.
   Zur besseren räumlichen Einordung des Projekts wird auf den als Anlage
   9 angefügten Lageplan verwiesen.
   Die Maßnahmen zur Ausführung der Landschaftsbauarbeiten des
   Bauvorhabens Hermeskeiler Platz beschränken sich zu großen Teilen auf
   Pflaster- und Pflanzarbeiten sowohl in Form einer intensiven
   Dachbegrünung als auch in nicht unterbauten Bereichen.
   Das Vorhaben ist in Neubau, Bestandsanierung und Herstellung
   öffentlicher Verkehrsflächen zu gliedern. Dies führt zu einer
   Gliederung des Vorhabens in Bezug auf die zuvor dargestellten
   Liegenschaften in fünf Teilbauabschnitte, deren räumliche Begrenzung
   und deren jeweiliger Start des Bearbeitungszeitraums sich dem als
   Anlage 10 angefügten Planunterlagen entnehmen lassen.
   Die Hauptnutzung des Areals liegt im Bereich der Wohnbebauung, kleinere
   Teile sind für gewerbliche Nutzung vorgesehen. Hierfür sind sowohl
   attraktive Zugangsbereiche als auch charakteristische
   Aufenthaltsflächen mit vielfältiger Bepflanzung für die Nutzer und
   Nutzerinnen zu errichten. Zusätzlich ist eine Kindertagesstätte mit
   Spielgeräten unterschiedlicher Größe und entsprechenden
   Fallschutzbelägen sowie eine intensive Dachbegrünung auf der
   Sperrbetondecke vorgesehen.
   Zur Erschließung der Gebäude und Außenanlagen sind die Verkehrsflächen
   im öffentlichen Bereich mit dem Anspruch zur Nutzung durch Fußgänger,
   als Feuerwehrzufahrt und teilweise als Parkflächen neu herzustellen.
   ACHTUNG: Eine Angebotserstellung ist dem anschließenden
   Verhandlungsverfahren vorbehalten, zu dem sich die Bewerber in diesem
   Teilnahmewettbewerb qualifizieren müssen. Die Bearbeitung eines
   Leistungsverzeichnisses wird im Teilnahmewettbewerb daher ausdrücklich
   nicht gefordert. Die als Anlage beigefügte Massenliste (Anlage 8) soll
   den Bewerbern einen ersten Eindruck vom Leistungsumfang ermöglichen.
   Das Zeitziel der Maßnahme ist vorläufig ab Leistungsbeginn mit fünf
   Monaten (Gesamtfertigstellung) angesetzt. Mit der Leistung soll 20
   Werktage nach Abruf durch den Auftraggeber begonnen werden. Momentan
   wird sich der Leistungszeitraum voraussichtlich von Juli 2022 bis
   November 2022 erstrecken.
   Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die 5 Teilbauabschnitte
   ggfs. zu unterschiedlichen Zeitpunkten begonnen werden und versetzt
   zueinander bearbeitet werden müssen. Wir verweisen in diesem
   Zusammenhang auf die momentan geplanten und aus der Anlage 10
   ersichtlichen Bearbeitungszeiträume für die Teilbauabschnitte.
   Der in diesem Vergabeverfahren obsiegende Bieter wird jeweils mit der
   KVB als auch mit der WSK einen Vertrag abschließen. Die vertraglichen
   Bedingungen sind noch nicht festgelegt, werden aber in jedem Falle
   branchenüblich sein und können dann im eigentlichen
   Verhandlungsverfahren verhandelt werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 30%
   Preis - Gewichtung: 70%
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 5
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Ein Bieter muss nach mindestens 3 vergleichbare Referenzen einreichen.
   Es können und sollen jedoch mehr als 3 Referenzen eingereicht werden,
   wobei maximal 5 vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr
   als 5 Referenzobjekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche
   Referenzobjekte in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung
   erfolgt, werden die nach Auswertung der Vergabestelle besten Referenzen
   gewertet.
   Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen
   Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die
   Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
   Eine Referenz kann maximal 10 Punkte erreichen. Die maximal erzielbare
   Bewertung für 5 Referenzprojekte beträgt somit 50 Punkte. Die
   Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
    Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Ein
   Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn o es über mindestens 2.000 m²
   ausgebauter Außenanlagen verfügt,
   o wenn es sich um eine ähnliche Nutzung (Wohnen und/oder Kita bzw.
   Schule) handelt,
   o das Projekt mindestens ein Projektvolumen von  500.000 netto
   aufweist und o in den Jahren letzten 5 Jahren fertiggestellt wurde
   (Stichtag 19.11.2016).
   Werden diese Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht
   gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
    die Punkteverteilung und die Voraussetzungen für das Erreichen der
   Höchstpunktzahl ergibt sich aus folgender Matrix zur Auswertung der
   Referenzen der Bewerber:
   1. Bestand/Neubau: Erstellung im Rahmen eines Neubaus oder eines
   Bestandbaus (1 Punkt), Erstellung im Rahmen eines Neubaus und eines
   Bestandbaus (2 Punkte), Wert Bestand/Neubau (max. 2 Punkte);
   2. Projektvolumen:  500.000,00 bis  1.000.000,00 netto (1 Punkt),
   über  1.000.000,00 bis  1.500.000,00 netto (2 Punkte), über 
   1.500.000,00 netto (3 Punkte), Wert Projektvolumen (max. 3 Punkte);
   3. Fläche: ausgebaute Außenanlagen von mindestens 2000 m² bis 3000 m²
   (1 Punkt), ausgebaute Außenanlagen über 3000 m² (2 Punkte), Fläche
   (max. 2 Punkte);
   4. Zeitraum der Bauaus-führung: Fertigstellung 2017 (1 Punkt),
   Fertigstellung 2018 - 2019 (2 Punkte), Fertigstellung 2020 - 2021 (3
   Punkte), Wert Zeitraum (max. 3 Punkte).
   Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen
   aufgefordert.
   Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen
   aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen,
   wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen
   aufgefordert werden.
   Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen
   aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf bzw. dritten Rang
   vier bzw. vierten Rang drei bzw. fünften Rang zwei oder mehr
   gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche
   dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen
   aufgefordert werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten:
   Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die
   Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente adobe-Reader
   möglich). Sie sind aufgefordert, umgehend nach Erhalt der
   Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und zu
   öffnen sind. Sollten sich Teile der digitalen Vergabeunterlagen als
   beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bewerber die
   Vergabestelle hierüber unverzüglich zu informieren. Die dem Bewerber
   insofern nicht direkt zugänglichen Vergabeunterlagen werden
   schnellstmöglich erneut elektronisch oder in Papierform übersandt.
   Teilnahmeanträge müssen über das Vergabeportal eingereicht werden.
   Dabei müssen die Vergabeunterlagen  mit der Ziffer 2
   (Teilnahmeantragsschreiben),
    mit der Ziffer 3 (Eigenerklärung zur Eignung, nur wenn keine
   Präqualifikation vorliegt),
    mit der Ziffer 4 (Checkliste Leistungsfähigkeit),
    mit der Ziffer 5 (Anlage Referenzen),
    mit der Ziffer 6 (Erklärung einer Bewerbergemeinschaft, nur wenn
   Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und  mit der Ziffer 7
   (Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen, nur wenn zum
   Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird)
   eingereicht werden.
   Die vorliegende Vergabeunterlage mit der Ziffer 1 (Aufforderung zur
   Abgabe eines Teilnahmeantrags) sowie sämtliche Anlagen zu den
   Vergabeunterlagen (Massenliste, Pläne, etc.) sind zwar Bestandteil des
   Teilnahmewettbewerbs, müssen aber dem Teilnahmeantrag nicht beigefügt
   werden.
   Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass
   die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile
   des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke
   und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
   Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in
   deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des
   fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine
   einfache Übersetzung ausreichend.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Es wird darauf hingewiesen, dass die Auftragsdurchführung nach den
   Vorgaben der Stadt Köln nur durch ein solches Unternehmen erfolgen
   darf, das über die folgenden Zulassungen verfügt:
    Zulassung der Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung und
    Zulassung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln für
   Grundstücksanschlusskanäle im öffentlichen Straßenfeld der Stadt Köln.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v.
   mindestens  2.500.000,00 je Schadensfall, dreifach maximiert je
   Versicherungsjahr, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die
   Versicherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN
   unterbeauftragte Dritte verursacht werden. Der Selbstbehalt darf 
   5.000,00/Versicherungsfall nicht übersteigen.
    Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v.
   mindestens  2.500.000,00 je Schadensfall/Jahr für Personen-, Sach- und
   Vermögensschäden. Die Versicherung muss auch Schäden abdecken, die dem
   AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. Der
   Selbstbehalt darf  5.000,00/Versicherungsfall nicht übersteigen.
    Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindestens
    2.500.000,00 je Schadensfall/Jahr für Personen-, Sach- und
   Vermögensschäden. Die Versicherung muss auch Schäden abdecken, die dem
   AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. Der
   Selbstbehalt darf  5.000,00/Versicherungsfall nicht übersteigen (es
   genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei
   Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder
   bestehende Policen aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE).
    Aktuelle, allgemeine Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation
   und/oder das Zahlungsverhalten des Bewerbers. Angaben zum Umsatz des
   Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
   soweit der Umsatz Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit
   der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und unter Einschluss des
   Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
   Der Umsatz darf nicht unter 2,0 Mio. EUR pro Jahr liegen
   (Mindestumsatz).
   Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen
   Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglieder nachgewiesen
   werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf.
   auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
   Eine Addition bzgl. des Gesamtumsatzes aller ARGE-Mitglieder ist
   aufgrund der jeweils gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen
   Mitglieder nicht möglich.
   Ein Mitglied muss daher für sich alleine gesehen den geforderten
   Gesamtumsatz in den letzten drei Jahren nachweisen und eine positive
   Bankauskunft vorlegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzobjekten. Ein
   Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn o es über mindestens 2.000 m²
   ausgebauter Außenanlagen verfügt,
   o wenn es sich um eine ähnliche Nutzung (Wohnen und/oder Kita bzw.
   Schule) handelt,
   o das Projekt mindestens ein Projektvolumen von  500.000 netto
   aufweist und o in den Jahren letzten 5 Jahren fertiggestellt wurde
   (Stichtag 19.11.2016).
    Mindestens eine der drei vergleichbaren Referenzen muss die
   Außenanlagen einer Kita/Schule mit der Anlage eines entsprechenden
   Spielplatzes umfassen.
    Mindestens eine der drei vergleichbaren Referenzen muss eine
   intensive Dachbegrünung von mindestens 500 m² umfassen.
    Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal und
   dessen jeweilige Qualifikation.
   Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen
   Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für
   die ARGE insgesamt vorliegen.
   Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf
   Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen)
   zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung
   (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag
   bestätigen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/12/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 10/12/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   - Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende
   Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln
   13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.
   April 2016) verwiesen:
   Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen
   Daten Verantwortlichen:
   Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Parkgürtel 26 50823 Köln
   Telefon +49 (0) 221 178 66500 Fax +49 (0) 221 178 90550 E-Mail:
   [10]wsk-service@stadtwerkekoeln.de Website:
   [11]www.stadtwerkekoeln.de/wsk Kontaktdaten der/des
   Datenschutzbeauftragten:
   Name: Sven Schäfer-Günther -Datenschutzbeauftragter-
   Parkgürtel 26 50823 Köln Telefon +49 (0) 221 178 66500 E-Mail:
   [12]datenschutz_wsk@stadtwerkekoeln.de Zweck und Rechtsgrundlage für
   die Verarbeitung personenbezogener Daten:
   a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
   b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO
   Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu
   machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der
   Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren
   Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
   Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung
   personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung
   personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen
   Aufbewahrungsfristen.
   Empfänger von personenbezogenen Daten:
   Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter
   gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe
   gesetzlich zugelassen ist:
   Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle
   der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen
   Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des
   Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der
   Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden
   oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss
   verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe
   von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an,
   ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll,
   Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro
   ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
   Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei
   Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den
   Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine
   Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung
   an.
   Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für
   den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des
   erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters
   mitzuteilen.
   Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der
   Verarbeitung personenbezogener Daten:
   Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18
   Datenschutz-Grundverordnung.
   Recht auf Auskunft:
   Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle
   verarbeiteten personenbezogenen Daten.
   Recht auf Berichtigung:
   Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter
   betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten
   können vervollständigt werden.
   Recht auf Löschung:
   Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen
   Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur
   Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der
   Speicherung).
   Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
   Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des
   Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches
   Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von
   Haushaltsmitteln).
   Recht auf Widerspruch:
   Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen
   Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen
   betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes
   öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z.
   B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
   Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
   Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
   Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4,
   40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern
   die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in
   vollem Umfang nachgekommen ist.
   Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei
   Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel
   14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die
   Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist
   und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine
   vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
   - Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des
   Tariftreue und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Aufgrund der
   mittlerweile erfolgten Änderung dieses Gesetzes ist nunmehr allein die
   Vereinbarung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur
   Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB
   TVgG NRW) vorgeschrieben. Sie finden die entsprechenden Besonderen
   Vertragsbedingungen (BVB TVgG NRW  Formular 513 EU) als Anlage 11 der
   Vergabeunterlagen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
   Köln
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 2211472889
   Internet-Adresse:
   [14]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
   ml
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit: (1) Ein
   öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
   Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
   festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend
   gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union. (3) DieUnwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
   wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
   Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
   veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag
   abzuschließen, und 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
   mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
   Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten
   des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen. Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der
   Vergabekammer: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
   hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
   Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
   Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/11/2021
References
   6. mailto:vergabe@lenz-johlen.de?subject=TED
   7. http://www.stadtwerkekoeln.de/
   8. https://www.subreport.de/E79621846
   9. https://www.subreport.de/E79621846
  10. mailto:wsk-service@stadtwerkekoeln.de?subject=TED
  11. http://www.stadtwerkekoeln.de/wsk
  12. mailto:datenschutz_wsk@stadtwerkekoeln.de?subject=TED
  13. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  14. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau