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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Donaueschingen
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Baustellenüberwachung
Dokument Nr...: 597828-2021 (ID: 2021112309132453438)
Veröffentlicht: 23.11.2021
*
  DE-Donaueschingen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2021/S 227/2021 597828
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Freiburg, Landesbetrieb
   Gewässer, Referat 53.1, Dienstsitz Donaueschingen
   Postanschrift: Postfach 1941
   Ort: Donaueschingen
   NUTS-Code: DE13 Freiburg
   Postleitzahl: 78156
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): wat Ingenieurgesellschaft mbH, Kleinoberfeld 5, 76135
   Karlsruhe, Hr. Dietz
   E-Mail: [6]h.dietz@wat.de
   Telefon: +49 7219872151
   Fax: +49 721987288
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E91374929
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E91374929
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gewässerökolog. Maßnahmen am Neckar, zeitparallel mit der LGS Rottweil.
   Planungsleistungen: Freianlagen, Ing.-BW, Techn. Ausrüstung, TWP,
   Hydraulik, Vermessung.
   Referenznummer der Bekanntmachung: FI 3091
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigt in Rottweil am Neckar die
   Umsetzung gewässerökolog. Maßnahmen. Diese beinhalten Ing.- und
   Arch.-Leistungen (Objekt-, Fachplanungen); vgl. zugeh.
   Planungsleistungen unter Ziffer II.1.1. Die vorgesehene Ausführung
   erfolgt über eine Flusslänge von ca. 1,7 km in den Abschnitten: 1)
   (Teil-) Rückbau Wehranlage, Neubau Pegel. 2) Revitalisierung Neckar im
   LGS-Kerngebiet, Rückbau Bestandspegel. 3) Revitalisierung Neckar im
   Staubereich. Optional: Weitere ca. 400 m (Neckarinsel). Die Maßnahmen
   bzw. Planungsleistungen sind zeitparallel mit den durch die Stadt
   Rottweil über einen Landsch.-Arch.-Wettbewerb ausgelobten Maßnahmen zur
   Landesgartenschau (LGS 2028) abzuwickeln u. mit diesen abzustimmen.
   Zur Vergabe der Planungsleistungen wird ein Verhandlungsverfahren mit
   TN-Wettbewerb durchgeführt; die Vergabe erfolgt stufenweise.
   Auf erläut. Unterlagen, die von der Vergabeplattform gem. Ziff. I.3
   kostenfrei heruntergeladen werden können, wird verwiesen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 600 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
   71521000 Baustellenüberwachung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE135 Rottweil
   Hauptort der Ausführung:
   Rottweil
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   II.2.4.1 Leistungsumfang.
   Der Planungsbereich erstreckt sich von der Prim-Mündung in den Neckar
   bis zur Schindelbrücke im Kernbereich der Stadt Rottweil. Und optional
   weiter bis zu einer städt. Insel.
   Ziel ist eine Verbesserung der Gewässerökologie hin zu einer Erhöhung
   der Strukturdiversität und einer naturnahen Gewässerstruktur im Sinne
   der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
   Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich
   in folgende Teilleistungen und Stufen:
   Pos. 1) Objektplanung Freianlagen.
   Hier: Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung.
   Eine Vorentwurfskonzeption liegt vor.
   Pos. 1.1) Grundleistungen nach § 39 HOAI. Für die 3 Haupt-Maßnahmen.
   Pos. 1.1.1) Leistungsphasen 1 und 2 nach Erfordernis (Übernahme
   Vorstudie. Komplettierung, soweit noch erforderlich).
   Pos. 1.1.2) Leistungsphasen 3 bis 4.
   Pos. 1.1.3) Optional: Leistungsphasen 5 bis 9.
   Pos. 1.2) Besondere Leistungen (Haupt-Maßnahmen).
   Pos. 1.2.1) Optional: Erstellen von Leitungsbestandsplänen, ergänzend
   zur Grundleistung Leitungserkundung. Verantwortliche Recherche der
   Leitungen, bekannte Daten werden zur Verfügung gestellt.
   Pos. 1.3) Grundleistungen (Insel-Bereich).
   Pos. 1.3.1) Optional: Leistungsphasen 1 bis 4.
   Pos. 1.3.2) Optional: Leistungsphasen 5 bis 9.
   Pos. 1.4) Besondere Leistungen (Insel-Bereich).
   Pos. 1.4.1) Optional: Erstellen von Leitungsbestandsplänen, ergänzend
   zur Grundleistung Leitungserkundung. Verantwortliche Recherche der
   Leitungen, bekannte Daten werden zur Verfügung gestellt.
   Pos. 2) Objektplanung Ing.-Bauwerke.
   Hier: Rückbau Wehranlage, Betonsanierung, Fußgängerbrücke,
   Pegel/Pegelhaus.
   Pos. 2.1) Grundleistungen nach § 43 HOAI.
   Pos. 2.1.1) Leistungsphasen 1 bis 4.
   Pos. 2.1.2) Optional: Leistungsphasen 5 bis 9.
   Pos. 2.2) Besondere Leistungen aus dem Leistungsbild für Ing.-BW nach
   Anlage 12.1 HOAI.
   Pos. 2.2.1) Optional: Örtliche Bauüberwachung.
   Pos. 3) Fachplanung Techn. Ausrüstung.
   Für: Pegel.
   Pos. 3.1) Grundleistungen nach § 55 HOAI.
   Pos. 3.1.1) Leistungsphasen 1 bis 4.
   Pos. 3.1.2) Optional: Leistungsphasen 5 bis 9.
   Pos. 4) Fachplanung Tragwerk.
   Einfache Tragwerke. Umgang mit Bestandsbauwerken.
   Pos. 4.1) Grundleistungen nach § 51 HOAI.
   Pos. 4.1.1) Leistungsphasen 1 bis 4.
   Pos. 4.1.2) Optional: Leistungsphasen 5 bis 9.
   Pos. 5) Leistungen nach Baustellenverordnung.
   Pos. 5.1) Grundleistungen SiGeKo.
   Pos. 5.1.1) Optional Leistungen während der Planung der Ausführung.
   Pos. 5.1.2) Optional Leistungen während der Ausführung.
   Pos. 6) Vermessungsleistungen nach Bedarf Pos. 6.1) Planungsbegleitende
   Vermessung Pos. 6.1.1) Optional Leistung aus dem Leistungsbild
   Planungsbegleitende Vermessung nach Anl. 1, Ziff. 1.4.4 HOAI, davon
   Teilleist., soweit erforderlich Pos. 6.2) Besond. Leistung
   Bauvermessung Pos. 6.2.1) Optional Leistung aus dem Leistungsbild
   Bauvermessung nach Anl. 1, Ziff. 1.4.7 HOAI für die Bauvermessung (ohne
   Bauausführungsvermessung) Pos. 6.3) Optional: Vermessung der
   durchgeführten Maßnahmen, unter Beachtung der Vorgaben der
   HWGK-Anforderungen.
   Pos. 6.4) Optional: Festlegung und Begleitung von Vermessungsarbeiten
   Dritter.
   Pos. 7) Sonstiges.
   Pos. 7.1) Hydraulische Berechnungen.
   Pos. 7.1.1) 1D-Hydraulik und HWGK-Nachweis.
   Pos. 7.1.2) Optional: 2D-Hydraulik.
   Pos. 7.2) Optional: Erstellung von Leistungsverzeichnissen für
   Gutachten und andere Zuarbeiten.
   Pos. 7.3) Optional: Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit.
   Pos. 7.4) Optional: Boden-Management.
   Pos. 7.5) Optional: Bau-Management. Koordination, soweit über
   Grundleistungen hinausgehend.
   II.2.4.2) Termine.
   Siehe unter II.2.11).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 600 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/04/2022
   Ende: 30/04/2028
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Nach der Umsetzung: LP 9, Objektbetreuung bis zu den
   Verjährungsfristen.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 4
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   II.2.9.1) Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV nur die Bewerber
   zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser
   Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen
   worden sind. Der Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen kann von der
   in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform heruntergeladen werden.
   II.2.9.2) Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) VgV die Anzahl
   Bewerber, die gemäß Ziff. II.9.2.1 nicht ausgeschlossen worden sind und
   zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach den folgenden
   Auswahlkriterien mit zugehöriger Gewichtung in []:
   - III.1.2.2 Spezif. Jahresumsatz in den letzten drei Jahren [10
   Prozent];
   - III.1.2.3 Anzahl Mitarbeiter und Führungskräfte [10 Prozent];
   - III.1.3.2 Referenzen Unternehmen/Bewerber [18+18+10+10+5+5=66
   Prozent)]
   - III.1.3.4 Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität [9 Prozent];
   - Gesamteindruck der Bewerbung [5 Prozent].
   Für diese Auswahlkriterien werden jeweils bis zu 5 Punkten vergeben und
   mit der genannten Wichtung gewertet. Nach dieser Wertung kann eine
   Punktzahl von bis zu 500 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den
   höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und
   qualifizieren sich als Teilnehmer für die Verhandlungsgespräche.
   Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet gem. § 75 (6) VgV das
   Los.
   Der Bewertungsbogen Auswahlkriterien kann von der in Ziff. I.3
   genannten Vergabeplattform heruntergeladen werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   II.2.11) Als optional gekennzeichneten Leistungen werden in Stufe II
   optional vergeben.
   Die einzelnen optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des
   Projektfortschrittes und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom
   Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die
   Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber
   behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in
   Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B.
   die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne
   Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden,
   der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht
   zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich
   erforderliche Leistungen erzielt wird.
   Zu II.2.4.2) Termine.
   Für den Auftrag gelten:
   a) Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens,
   Vertragsbeginn vsl. April 2022.
   b) Abschluss der LP 8 so, dass die erforderlichen
   Anpflanzungen/Einsaaten vor Beginn der LGS (Mai 2028) vorgenommen
   werden können. Das bedingt, dass ein Großteil der Bauarbeiten bis Ende
   2026 abgeschlossen ist. Restarbeiten/vollständiger Abschluss LP 8 und
   Abnahme bis vsl. 30.04.2028.
   d) LP 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsansprüche.
   Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern
   vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben
   mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung
   der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom
   beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im
   Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese
   Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.
   Ein vorläufiger Zeitplan liegt den Vergabeunterlagen im Entwurf bei.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die o.g. Leistungen sind mit anderen Beteiligten abzustimmen.
   Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die
   Vergabeplattform einzureichen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   III.1.1.1) Teilnahmeanträge u. Angebote sind mithilfe elektron. Mittel
   einzureichen, vgl. §§ 53 (1) und 10 VgV. Gefordert: Einreichung
   elektronisch in Textform über die Vergabeplattform gem. Ziff. I.3. Die
   Unterzeichnung von Anträgen u. Dokumenten erfolgt durch den Eintrag des
   vollständ. Vor- u. Zunamens des Erstellers, bei Erfordernis zusätzlich
   durch Ergänzung der Unternehmensbezeichnung, z.B. zur eindeutigen
   Zuordnung bei Bietergemeinschaften. Die Personen, die zur
   Unterzeichnung des Antrags u. zur Vertretung des Bewerbers in diesem
   Verg.verfahren ermächtigt sind, sind in der Einheitl. Europäischen
   Eigenerklärung (EEE) gem. Ziff. III.1.1.3 u. durch ergänz.
   Informationen zur Berechtigung der Vertretung gem. Ziff. III.1.1.2 zu
   benennen.
   Hinweis:
   TN-Anträge sind explizit mit Anschreiben zu stellen; auf der o.g.
   Vergabeplattform sind hierzu Vorlagen eingestellt  alternativ ist die
   Verwend. formloser Anschreiben möglich.
   III.1.1.2) Vorlage eines akt. Nachweises über die Eintragung in einem
   Berufs- od. Handelsregister (HR), zum Zeitpunkt der Teilnahme nicht
   älter als 1 Jahr, od. Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf and.
   Weise gem. § 44 (1) VgV.
   Bei ausländ. Bewerbern durch eine Beschein. der zuständ. Behörde des
   Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung.
   Bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein HR o.ä. verpflichtet
   sind, durch Eigenerklärung.
   Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform u. die Berechtigung der
   Person(en) für die rechtsgeschäftl. Unterzeichnung des Antrags u. der
   verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
   Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (BG) ist für jedes Mitglied
   der Gemeinschaft ein sep. Nachweis vorzulegen.
   III.1.1.3) Als vorläuf. Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von
   Ausschlussgründen wird n. § 48 (3) VgV eine EEE gemäß § 50 VgV
   verlangt; wahlweise können die in der EEE enthalt. Erklärungen u.
   Angaben als Eigenerklärungen eingereicht werden. Die EEE wird als
   Vorlage in elektron. Form bereitgestellt (xml-Format); Bearbeitung
   unter:
   [10]https://uea.publicprocurement.be/. Die EEE ist mit dem vollständ.
   Vor- u. Zunamen des Erstellers zu versehen u. mit dem TN-Antrag über
   die Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck vzw. im
   pdf-Format).
   Im Fall einer BG ist die EEE für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§
   47 (4) VgV).
   Ergänzend zur EEE u. den darin geford. Erklärungen u. Angaben werden
   weit. Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung genannt
   sind.
   III.1.1.4) Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) sind zugelassen, wenn
   alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften u. ein geschäftsführendes
   Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die
   Auflösung der BG hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). In diesem Fall ist
   mit dem TN-Antrag eine entsprechende von allen Mitgliedern
   rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in eingescannter Form
   einzureichen.
   III.1.1.5) Bei beabsichtigter Vergabe eines Unterauftrags (UA) wird mit
   dem TN-Antrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile u.
   Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als UA zu vergeben (§
   46 (3) Nr. 10 VgV); vom beabsichtigten UA-Nehmer ist die EEE gem. Ziff.
   III.1.1.3 sep. in elektron. Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV).
   III.1.1.6) Verpflichtungserklärungen gem. § 47 (1) VgV der Unternehmer,
   an die ein UA vergeben werden soll, werden von den Bewerbern verlangt,
   die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und sind spätestens mit dem
   Angebot elektronisch vorzulegen.
   III.1.1.7) Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorsteh.
   Nachweise u. Erklärungen auf Anforderung im Original vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   III.1.2.1) Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur
   Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen (MDS) wie unten
   genannt. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im
   Auftragsfall der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
   entsprechender Deckung zugesagt ist. Der Nachweis wird von den
   Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und ist
   spätestens mit dem Angebot vorzulegen. Im Fall einer BG wird für jedes
   Mitglied der Gemeinschaft ein separater Nachweis gefordert. Vor einer
   Vergabe bzw. im Auftragsfall ist der Nachweis auf Anforderung im
   Original vorzulegen.
   Geforderte MDS für Personenschäden: 2,0 Mio. EUR.
   Geforderte MDS für sonstige Schäden: 2,0 Mio. EUR.
   III.1.2.2) Erklärung nach § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und
   den spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den
   letzten drei Geschäftsjahren, bevorzugt als formlose Eigenerklärung;
   bei deren Vorliegen kann auf die Angaben zum Umsatz in der EEE gemäß
   Ziff. III.1.1.3 verzichtet werden. Im Fall einer
   Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft
   eine separate Erklärung vorzulegen.
   III.1.2.3) Erklärung nach § 46 (3) Nr. 8 VgV, aus der die Zahl der
   Führungskräfte des Unternehmens und die durchschnittliche jährliche
   Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, bevorzugt
   als formlose Eigenerklärung; bei deren Vorliegen kann auf die Angaben
   zu den Beschäftigten in der EEE gemäß Ziff. III.1.1.3 verzichtet
   werden. Im Fall einer BG ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine
   separate Erklärung vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   III.1.3.1) Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der
   Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (PL
   [Projektleiter], SPL [stellvertretender Projektleiter], ggf.
   Fachprojektleiter, fachliche Zuständigkeiten) und der Funktion beim
   Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur
   Berufsqualifikation mit zugehörigem Nachweis verlangt (z.B.
   Diplomzeugnis, siehe auch Ziff. III.2.1). Ziff. III.1.3.3 ist zu
   beachten.
   III.1.3.2) Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers (Unternehmen)
   nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die unter
   Beachtung der weiter unten aufgeführten Mindeststandards ganz oder
   teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen.
   Referenzen können entweder vom Bewerber selbst (bei
   Bewerbergemeinschaften: von mind. einem der Bewerber) oder von einem im
   aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmer im Rahmen der
   Eignungsleihe (§ 47 VgV) erbracht werden.
   Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert, die
   obligatorisch im Formular Eignungskriterien Bewerber anzugeben sind:
   Projektbezeichnung, Kosten der Maßnahme bzw. Honorar der
   Dienstleistung, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner u.
   Kontaktdaten, Ausführungsort, Objekttyp und -größe, erbrachte
   Leistungen bzw. Leistungsphasen und Honorarzonen (soweit zutreffend),
   Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene
   Leistungen/Leistungsphasen).
   Unterschieden wird zwischen obligatorisch vorzulegenden
   Mindestreferenzen und weiteren, fakultativen Referenzen.
   Mindestreferenzen sind in besonderem Maße geeignet, das mit den
   anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers
   darzustellen und die Einhaltung der Mindeststandards für die
   Eignungskriterien nachzuweisen. Sie werden einer differenzierten
   Bewertung unterzogen. Hierzu können zusätzlich zu den geforderten
   Referenzangaben im Formular Eignungskriterien beschreibende
   Darstellungen auf maximal zwei DIN-A4-Seiten eingereicht werden
   (Gestaltung freigestellt). Weitere Referenzen dienen der
   Vervollständigung zum Nachweis der Bewerber-Qualifikation.
   Konkretisierende Anforderungen an die Referenzen (Anzahl, Umfang,
   Alter) sind unter der Rubrik Mindeststandards aufgeführt.
   III.1.3.3) Nachweise geeigneter Referenzen des Projektleiters, des
   stellvertretenden Projektleiters und ggf. des Fach-Projektleiters Pegel
   nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder
   teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen, werden ERST MIT DER
   ABGABE DES ANGEBOTES gefordert und gewertet.
   III.1.3.4) Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den
   Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick
   auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit,
   Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und
   Dokumentation (i.d.R. durch Eigenerklärung, ggf. ergänzend
   Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mind.-Standards zu Ziff. III.1.3.2 (Ref. Bewerber):
   Für die Wertung als geeignete Ref. gelten folg. Mind.-Standards, die
   aus den Ref.-Angaben des Bewerbers eindeutig hervorgehen müssen.
   Allgemein.
   a) Max. Anzahl an Referenzen: 6.
   b) Alter der Ref. zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist sein (Abschluss LP
   8, bei lfd. Proj. mind. Abschluss LP 7 o.vglb., soweit anwendbar):
   Allg. nicht älter als 15 Jahre und im Bereich der Techn. Ausrüstung
   Pegel nicht älter als 10 Jahre.
   c) Ref. können erbracht werden durch: Bewerber / Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft / im aktuellen Verfahren benannte Nachunternehmen
   (NU). Nur eigene Leistungen sind anzuführen, d.h. solche, die vom
   Bewerber od. von dessen im akt. Verfahren benannten NU erbracht wurden.
   Spez. Anforderungen für Ing.-/Arch.-Leistungen.
   Erfahrungen in der Planung von ökologischen Gewässer- und
   Uferumgestaltungen, von Bauwerken und Anlagen des Wasserbaus sowie in
   der Planung von Pegeln, im Speziellen entsprechend den nachfolgenden
   Anforderungen:
   1) 4 Mindestreferenzen (obligatorisch). Bis zu 2 weitere Referenzen.
   2) Ref. 1 = Mindestreferenz = Objektplanung einer ökologischen
   Gewässerumgestaltung eines Fließgewässers (Strukturmaßnahme) inkl.
   Ufergestaltung nach § 39 od. § 43 HOAI inkl. örtl. Bauüberwachung,
   mind. Honorarzone II, mind. LP 2 bis 8, Gewässerlänge mind. 0,5 km,
   Baukosten mind. 1,2 Mio. EUR (netto). Zusatzpunkte, wenn mit: a)
   Hydraul. Modellierung u. HWGK-Nachweis. b) Hochwasserschutz-Maßnahmen.
   3) Ref. 2 = Mindestreferenz = Komplettplanung für Pegel an Gewässern I.
   Ordnung, Ing.-BW nach § 43 HOAI, mind. Honorarzone II, mind. LP 2 bis
   8. Nicht älter als 10 Jahre. Zusatzpunkte, wenn mit: a)
   Einschnürungsbauwerk. b) Raue Rampe.
   4) Ref. 3 = Mindestreferenz = Objektplanung einer ökologischen
   Gewässerumgestaltung eines Fließgewässers inkl. Ufergestaltung nach §
   39 od. § 43 HOAI, mind. Honorarzone II, mind. LP 2 bis 4 und/oder 5 bis
   8, Gewässerlänge mind. 0,25 km, Baukosten mind. 0,6 Mio. EUR (netto).
   Zusatzpunkte, wenn mit: a) Hydraul. Modellierung / HWGK-Nachweis. b)
   Hochwasserschutz-Maßnahmen. c) Vollständige Planung (mind. LP 2 bis 8).
   d) Örtl. Bauüberwachung bei Ing.-Bauwerken bzw. Bauoberleitung bei
   Freianlagen.
   5) Ref. 4 = Mindestreferenz = Weitere Ref. aus dem Bereich Techn.
   Pegelplanung. Zusatzpunkte, wenn mit: a) Einschnürungsbauwerk. b) Raue
   Rampe.
   6) Ref. 5 u. 6 = Leistungen aus dem vorgen. Bereich, ggf. zur
   Vervollständ. des geforderten Mind.- Standards; alle genannten
   Leistungen sind in mind. 1 Projekt nachzuweisen. Zusatzpunkte, wenn mit
   der Referenz mehr als eine Leistung nachgewiesen wird.
   Mind.-Standards zu Ziff. III.1.3.3 (Ref. Projektleiter, Stellvertreter,
   Fach-PL):
   Siehe Dokument Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   III.2.1.1) Für die Erbringung der Leistung des verantwortlichen
   Projektleiters wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur, Architekt
   oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3)
   VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die
   verantwortliche Person ist vorzulegen (z.B. Diplomzeugnis, Eintrag in
   ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die
   Stellung der Person anzugeben, für welche ein Nachweis beigefügt ist,
   sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung
   durch diese Person (siehe auch Erklärung zum Personal gemäß
   Ziff.III.1.3.1). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für
   ein Mitglied beizufügen.
   III.2.1.2) Änderungen im Hinblick auf das vom Bewerber benannte
   Schlüsselpersonal (Projektleiter und Stellv. Projektleiter) und die
   Verteilung der Funktionen sind nach der Zuschlagserteilung nur mit
   Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies betrifft auch die
   Beauftragung anderer Nachunternehmer.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.2.1) Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und
   Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW).
   III.2.2.2) Ein Vertragsmuster mit allgemeinen und besonderen
   Vertragsbedingungen wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung
   gestellt.
   III.2.2.3) Die Bestimmungen von Genehmigungs- sowie Förderungs- und
   Bewilligungsbescheiden sind vom Auftraggeber / Zuwendungsempfänger und
   von den Ausführenden zu beachten.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/12/2021
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 21/01/2022
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.3.0) Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung
   gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren
   sind auf der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform frei zugänglich
   und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der
   Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer
   Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt.
   Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und
   werden dann automatisch über Ergänzungen / Änderungen informiert. Nicht
   registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform
   eigenständig über evtl. Änderungen informieren.
   Weitere Angaben zu Ziff. VI.3) erfolgen (aus Platzgründen) auf der
   vorgenannten Vergabeplattform im Dokument Ergänzende Informationen zur
   Bekanntmachung. Das Dokument ist Bestandteil der Bekanntmachung.
   Das Vergabeplattform-Dokument mit der Nr. 110 zeigt eine Übersicht der
   zur Verfügung gestellten Unterlagen.
   Weitere Angaben: Siehe Dokument Ergänzende Informationen zur
   Bekanntmachung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721-926-8730
   Fax: +49 721-926-3985
   Internet-Adresse:
   [12]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung
   (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
   § 160 GWB - Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/11/2021
References
   6. mailto:h.dietz@wat.de?subject=TED
   7. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
   8. https://www.subreport.de/E91374929
   9. https://www.subreport.de/E91374929
  10. https://uea.publicprocurement.be/
  11. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  12. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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